Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 2.1 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel (Abs. 1)

Rz. 3 In § 34 Abs. 1 sind Arzneimittel genannt, deren Verordnung gesetzlich ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat der damals noch zuständige Bundesminister für Arbeit und Gesundheit nach dem in § 34 Abs. 3 a. F. bestimmten Verfahren die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der GKV v. 21.2.1990 (BGBl. I S. 301) als Rechtsverordnung erlassen, die in abstrakter Fo...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (vgl. 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts – 1. EheRG v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421). Mit Wirkung zum 1.1.2005 gilt dies auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (vgl. Gesetz zur Überarbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.2 Anrechnung von Ersatzzeiten

Rz. 5 Nach § 51 Abs. 4 i. V. m. § 238 Abs. 4 sind auf die Wartezeit von 25 Jahren aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage auch die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten anzurechnen. Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Tatbeständen (z. B. Kriegsdienst während der be...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. § 236 i. d. F. des RRG 1992 enthielt Übergangsregelungen zum Hinzuverdienst für Versicherte, die bereits am 31.12.1991 Anspruch auf Altersrente vor Vollendung ihres 65. Lebensjahres oder auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hatten. Durch Art. 1 ...mehr

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Corona-Pflegebonus / 3 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf einen Corona-Pflegebonus hatten zunächst Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Der Bemessungszeitraum wurde in der Folge angepasst, sodass nunmehr Beschäftigte einen Anspruch haben, die vom 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 fü...mehr

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Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Corona-Pflegebonus / 1 Einführung

Durch das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurde § 150a SGB XI eingeführt.[1] Pflegeeinrichtungen wurden darin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, im Jahr 2020 an ihre Beschäftigten die sogenannte "Corona-Prämie" zu zahlen. Die einmalige Sonderleistung diente der Anerkennung und Wertschätzung aller ins...mehr

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Corona-Pflegebonus / Zusammenfassung

Begriff Der Corona-Pflegebonus ist eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung. Waren Beschäftigte zwischen dem 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig und sind sie dort am 30.6.2022 nach wie vor beschäftigt und tätig, besteht nach § 150a SGB XI ein Anspruch auf die Zahlung dieses Bonus....mehr

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Corona-Pflegebonus / 2 Verpflichtete

Gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen zur Zahlung einer einmaligen Sonderleistung (Corona-Pflegebonus) verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in solchen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Die Arbeitgeber erhalten im Wege der Voraus...mehr

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Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Abzugrenzen ist hiervon das "Bleisure" (Zusammensetzung aus dem Wort "Business" und "Leisure"), was bedeutet, dass eine Geschä...mehr

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Corona-Pflegebonus / 5 Aufstockung

In § 150a Abs. 9 SGB XI ist geregelt, dass die Länder und Pflegeeinrichtungen den gestaffelten Corona-Pflegebonus aufstocken können. Die Länder regeln die Verfahren. Hinsichtlich des möglichen Aufstockungsbetrages und des Auszahlungsverfahrens sind die jeweiligen landeseigenen Regelungen sowie die Regelungen der Einrichtungen zu beachten.mehr

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Corona-Pflegebonus / 8 Unpfändbarkeit

§ 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI regelt explizit, dass der Corona-Pflegebonus unpfändbar ist.mehr

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Corona-Pflegebonus / 6 Fälligkeit

Pflegeeinrichtungen haben den Corona-Pflegebonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlungen von der Pflegekasse auszuzahlen, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, jedenfalls aber bis zum 31.5.2023.[1] Hinweis Vorgaben durch das EStG Zunächst war die Auszahlung für aufgrund der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer zu zahlende steuerfreie Beihilfen und ...mehr

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Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.4 Bezieher von Leistungen nach dem SGB VIII (Nr. 4)

Rz. 16 Mit Nr. 4 werden Personen in die Pflegeversicherungspflicht einbezogen, die laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen. § 39 SGB VIII enthält einen Katalog laufender Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen, wenn Hilfe zur Erziehung nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VII...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.1 Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 11 Die Beitragspflicht trifft nur die Arbeitgeber einer wegen der Entgelthöhe geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Da die frühere bei Entgeltgeltgeringfügigkeit zusätzlich geltende Zeitgrenze von bis zu 15 Wochenstunden aufgehoben worden ist, ist die Dauer der Beschäftigung, in der das geringfügige Entgelt verdient wird, nunmehr ohne Bedeutung (vgl. ...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragung und Verpfändung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) in Kraft getreten. Die Abs. 4 und 5 wurden durch Art. 1 Nr. 4, Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnum...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.1 Geldleistungen zur Überbrückung vor Sozialleistungszahlung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 19 Abs. 2 Nr. 1 sieht vor, dass Geldansprüche, also die noch nicht durch Erfüllung erloschenen Forderungen i. S. v. § 194 BGB, aus einem Sozialrechtsverhältnis auch wirksam übertragen oder verpfändet werden können, wenn dies zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen dient, die im Vorgriff auf fällig g...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.4 Folgen des Endes der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 55 Das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV führt unmittelbar zum Wegfall der Leistungsansprüche; nachgehende Leistungsansprüche bestehen bei Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nicht (vgl. § 19 Abs. 1). §§ 192, 193 kommen als Erhaltungstatbestände mangels der dort vorausgesetzten Krankenversicherungspflicht nicht in Betracht. Mit dem Ende der freiwilligen ...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.2 Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 Dienst- und Sachleistungen können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Es wäre ohnehin schon fraglich, ob diese Leistungen als solche überhaupt abtretbar wären od...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Biere, Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach § 21 Nr. 1 SGB XI, WzS 1995 S. 295. Erdmann, Die Versicherungspflicht von Soldaten in Beschäftigungen während und nach beendetem Dienstverhältnis, Die Beiträge 1999 S. 449. Hodeck, Mitgliedschaft, Beitragszahlung und Meldeverfahren für sonstige Personen (§ 21 SGB XI), SdL 1995 S. 57. Krasney, Versicherter Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.3 Alleinige Beitragstragung des Arbeitnehmers

Rz. 34 Obwohl § 249 Abs. 1 grundsätzlich die Tragung der Beiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, bestehen jedoch auch Ausnahmen davon, für die in Satz 1 und § 28g SGB IV kein Vorbehalt vorgesehen ist. Rz. 35 Gemäß § 28m SGB IV hat der Beschäftigte selbst den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen, wenn sein Arbeitgeber ein ausländischer Staat, eine über- oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Beihilfe oder Heilfürsorge des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 20 Für die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflege eines Beilhilfe- oder Heilfürsorgeberechtigten, wozu auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen gehören, gelten hinsichtlich der Beiträge des Versicherten die vorstehenden Ausführungen zur hälftigen Tragung entsprechend. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in diesen Fällen die Leistungen der Pflegevers...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung betrifft die Beitragstragung in den Fällen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI, insbesondere in den Fällen der Erhaltung der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2. Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsat...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.2 Pauschale Beiträge für im Privathaushalt Beschäftigte (Satz 2)

Rz. 30 Im Entwurf des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war ursprünglich für in Privathaushalten Beschäftigte eine besondere Regelung zur Geringfügigkeit vorgesehen; die Entgeltgrenze sollte unabhängig von der Stundenzahl 500 EUR betragen und eine Zusammenrechnung mit einer anderen geringfügigen Beschäftigung nicht erfolgen (BT-Drs. 15/26). Nach d...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.1 Übertragung und Verpfändung

Rz. 5 Die Begriffe der Übertragung und Verpfändung sind dem BGB entnommen und meinen die Abtretung (§§ 398 ff. BGB) und die Verpfändung (§§ 1273 ff. BGB) von Forderungen (Ansprüchen). Bei beiden Verfügungen handelt es sich um dem Grunde nach zivilrechtliche Vorgänge, an denen der Sozialleistungsträger nicht unmittelbar beteiligt ist. Der Sozialleistungsträger hat jedoch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.4 Anteilige Beitragstragung durch Beitragsabzug

Rz. 17 Die Regelung über die anteilige Beitragstragung ist vor dem Hintergrund der alleinigen Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 253 i. V. m. § 28e SGB IV) zu sehen, wegen der ihm nach § 28g Satz 1 SGB IV nur ein Anspruch gegen den Beschäftigten auf die von diesem zu tragenden Beitragsanteile zusteht. Dabei bildet die Regelung des Abs. 1 und 3 i. V. m. § 28g Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3 Beitragstragung (Satz 1)

Rz. 11 Die Beitragstragung beinhaltet die Regelung, wer, unabhängig von der Beitragszahlung, im Innenverhältnis wirtschaftlich mit den Beiträgen belastet ist (zur Beitragstragung vgl. BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R, BSGE 86 S. 262). Dies bedeutet auch, dass damit bestimmt wird, ob und in welcher Höhe der Beitragszahlungspflichtige Rückgriff auf den Beitragstragungs...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.3 Bezieher ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (Nr. 3)

Rz. 15 Durch Nr. 3 werden Personen, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG (oder Gesetzen, die die entsprechende Anwendung des BVG vorsehen) beziehen, in die Pflegeversicherung einbezogen. Nach § 27a BVG wird im Rahmen der Kriegsopferfürsorge ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, wenn die Rentenleistungen nach dem BVG ...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung über die Kündigung des privaten Pflegeversicherungsvertrages bei Pflichtversicherung oder Familienversicherung war schon im Gesetzentwurf (BT-Drs. 12/5262 S. 18 dort zu § 23) vorgesehen und ist (BT-Drs. 12/5262 S. 107) damit begründet worden, dass es bei Eintritt einer Pflichtversicherung oder Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung erforde...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt ursprünglich für die Krankenversicherung, wie auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung (vgl. § 168 SGB VI, § 346 SGB III), die hälftige Tragung der Beiträge nach dem...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 15/16, dort in § 18 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 3, Art. 4 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 Abs. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Mit Art. 3 Nr. 3, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.2 Beiträge aus Kurzarbeitergeld (Abs. 2)

Rz. 30 Durch Art. 5 Nr. 11 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) war mit Wirkung zum 1.1.1998 in Abs. 2 die Nr. 3 angefügt worden, wonach der Arbeitgeber allein die aus dem Kurzarbeiter- und Winterausfallgeld zu berechnenden und zu zahlenden Beiträge zu tragen hat. Dies entsprach der früheren Regelung des § 163 AFG und war seit dem 1.8.2003 alleinige Regelung des Abs. 2 (Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträge des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 Nr. 4, Art. 17 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999 eingefügt worden. Durch Art. 3 Nr. 8, Art. 17 Abs. 1a des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) ist die Vorschrift zum 1.4....mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragung der Beiträge bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 5 Nr. 6, Art. 14 des Gesetzes zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung betrifft die Beitragstragung in den Fällen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI, insbesondere in den Fällen ...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.1 Beitragstragung für Beschäftigte aus Arbeitsentgelt

Rz. 6 Die Vorschrift betrifft allein die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung, die für versicherungspflichtig Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 aus dem Arbeitsentgelt (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV) zu entrichten sind. Vorausgesetzt wird somit die Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der gegen Entgelt Beschäftigten. Soweit es in Fällen der Zusammen...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.2 Ausnahme vom Zahlstellenverfahren

Rz. 15 Das Zahlstellenverfahren findet für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen nicht in allen Fällen der Zahlung von Versorgungsbezügen Anwendung. Dies wird in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich als Vorbehalt oder Ausnahme zum Ausdruck gebracht. Bis 30.6.2019 ergab sich dies daraus, dass das Zahlstellenverfahren nur auf Krankenversicherungspflichtige mit Rentenb...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 24, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 15/16, dort in § 18 Abs. 1 Nr. 4, 20 und 22) war nur für einen Teil des (jetzt) von § 21 erfassten Personenkreises eine Pflegeversicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen, dies zudem nur dann, wenn auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Im Gesetzgebungsverfahren wurde d...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 4 Nr. 17, Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ab 1.1.1992 eingefügt worden und galt seither auch für das Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages. Mit Art. 1 Nr. 150 des GKV–Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde dem Satz 1 der Hinweis auf den zusätzlichen Beitragssatz de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 Abs. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Mit Art. 3 Nr. 3, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.3 Wiederbegründung des Pflegeversicherungsvertrags nach Kündigung in Sonderfällen (Satz 3)

Rz. 30 Durch Art. 3 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2000 der Satz 3 mit dem Verweis auf die entsprechende Geltung von § 5 Abs. 10 SGB V angefügt. Der inzwischen fehlerhaft gewordene Verweis ist erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und dies auch erst mit Wirkung zum 30.10.2012 durch den Verweis auf § 5 Abs. 9 SGB V berichtigt worde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.3 Beitragsprüfung und Überwachung (Abs. 3)

Rz. 44 Die Krankenkasse überwacht zunächst einmal die Beitragszahlung für Ihre Mitglieder, für die Beiträge von den Zahlstellen zu zahlen sind. Die Überwachung beschränkt sich auf den Eingang der nachgewiesenen, d. h. von der Zahlstelle selbst angegebenen Beitragssumme nach dem Beitragsnachweis. Da die Krankenkassen die Berechnung der Beiträge danach nicht auf Richtigkeit un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr