Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Dabei wurde die Vorgängervorschrift § 318d Abs. 2 RVO übernommen. Durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (EGBEEG) v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748) wurde der Text zum 1.1.2007 an die Einführung des Elter...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.2 Nutzerentgelte (Abs. 2)

Rz. 14 Die Krankenkassen können den MD insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, Fragen der Qualitätssicherung, Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern und Beratungen der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen, insbesondere der Prüfungsausschüsse, zu Rate ziehen (§ 275 Abs. 4 Satz 1). Ents...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 2.1 Aufsichtsbehörde (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufsichtsbehörde für die Landesverbände ist jeweils die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes. Dies sind die Ministerien bzw. Senatsbehörden je nach Maßgabe der jeweiligen Ressortverteilung (i.d.R. Soziales). Diese Zuständigkeitsbestimmung gilt auch für länderübergreifende Landesverbände (§ 207 Abs. 3 bzw. Abs. 5). Die Aufsicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.3 Zwangsgeld (Abs. 3)

Rz. 9e Die Aufsichtsbehörde kann den GKV-Spitzenverband im Rahmen der Rechtsaufsicht verpflichten, eine Rechtsverletzung zu beheben (vgl. § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Zur Durchsetzung von Aufsichtsverfügungen gegen den Spitzenverband kann die Aufsichtsbehörde ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR festsetzen. Das Zwangsgeld fließt in den Gesundheitsfonds (vgl. § 271...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.3 Übermittlungsbefugnis (Abs. 3)

Rz. 12 Die Vorschrift enthält für die Aufbewahrung der Kranken- und sonstigen Berechtigungsscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen einschließlich der Verordnungsblätter für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel einen Verweis auf § 84 Ab. 6 SGB X, der wiederum auf § 71 Abs. 1 Satz 3 SGB X verweist. Daraus ergibt sich die Befugnis, die genannten und nicht mehr benöti...mehr

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Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Mittel in der Krankenversicherung umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. Sie sind seit dem 1.1.2023 nach den novellierten Vorschriften der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen. Vermögensgegenstände, die bis zum 31.12.2022 nach "altem" Recht erworben wurden, dürfen in der Übergangszeit bis zum 31.12.2024 im Bestand gehalten werden. Vorausges...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 208 wurde mit durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt und übernimmt das zuvor geltende Recht. Die ursprünglich in § 208 enthaltenen Regelungen zur Funktion des Geschäftsführers sind durch Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesseru...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.1 Aufsichtsbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband untersteht grundsätzlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Satz 1). Der Gesetzgeber leitet aus der Befugnis zu verbindlichem Handeln mit Entscheidungscharakter auch gegenüber Dritten das Erfordernis einer staatlichen Aufsicht ab (BT-Drs. 16/3100 S. 162). Die Zuständigkeit kann nicht auf Versicherungsbehörden oder andere Stellen ...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 1)

Rz. 3 Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sind unverzüglich zu löschen (VO (EU) 2016/679; BSG, Urteil v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R). Die Norm konkretisiert diesen Grundsatz für die Sozialdaten, die bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse an...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Medizinische Dienste, Veröffentlichungen im Internet auf der Homepage der MD unter www.mdk.de.mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Meldung des Mutterschaftsgeldes (Abs. 1) Rz. 4 Die zuständige Krankenkasse übermittelt der nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörde die Angaben zum Zeitraum und zur Höhe des bewilligten Mutterschaftsgeldes, wenn die Empfängerin Elterngeld für den Zeitpunkt ab der Geburt des Kindes beantragt hat sowie in diese Datenübermittlung gegenüber der für die Antragsbearbeitung zust...mehr

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Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausstattungskosten (Nr. 1) Rz. 3 Den in §§ 377 bis 382 genannten Leistungserbringern bzw. dem Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Kosten für die erforderliche Ausstattung ersetzt, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen. Die Investitionskosten werden durch die Krankenkassen un...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Telematikzuschlag (Abs. 1) Rz. 3 Die Investitions- und Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch einen Telematikzuschlag ausgeglichen. Das Nähere ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematik...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 1) Rz. 3 Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sind unverzüglich zu löschen (VO (EU) 2016/679; BSG, Urteil v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R). Die Norm konkretisiert diesen Grundsatz für die Sozialdaten, die bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäfts...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1) Rz. 4 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsichtsbehörden (Abs. 1) Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband untersteht grundsätzlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Satz 1). Der Gesetzgeber leitet aus der Befugnis zu verbindlichem Handeln mit Entscheidungscharakter auch gegenüber Dritten das Erfordernis einer staatlichen Aufsicht ab (BT-Drs. 16/3100 S. 162). Die Zuständigkeit kann nicht auf Versicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2 Meldung des Elterngeldes (Abs. 2, aufgehoben zum 1.1.2024)

2.2.1 Meldepflicht Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsichtsbehörde (Abs. 1) Rz. 3 Die Aufsichtsbehörde für die Landesverbände ist jeweils die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes. Dies sind die Ministerien bzw. Senatsbehörden je nach Maßgabe der jeweiligen Ressortverteilung (i.d.R. Soziales). Diese Zuständigkeitsbestimmung gilt auch für länderübergreifende Landesverbände (§ 207 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Finanzierung(Abs. 1) Rz. 5 Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des MD werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (Satz 1). Aufgaben des MD sind die gesetzlich zugewiesenen gutachterlichen Prüfaufgaben nach § 275 Abs. 1 bis 3b und nach §§ 275a bis 275d. Umlagepflichtige Krankenkassen sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, di...mehr

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Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 KBV (Herausg.), Finanzierung der Telematikinfrastruktur, www.kbv.de/html/30719.php; abgerufen: 10.4.2021.mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einhaltung von Strukturmerkmalen (Abs. 1) Rz. 3 Krankenhäuser haben die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS durch den MD begutachten zu lassen (Satz 1). Vorher können Leistungen mit Krankenkassen weder vereinbart noch abgerechnet werden. Grundlage der Begutachtung ist die "Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zu regelmäßigen Begutachtungen zur Einha...mehr

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Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 2.2 Betriebskosten (Nr. 2)

Rz. 4 Die Krankenkassen erstatten nach §§ 377 bis 382 die notwendigen Betriebskosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen.mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.1 Finanzierung(Abs. 1)

Rz. 5 Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des MD werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (Satz 1). Aufgaben des MD sind die gesetzlich zugewiesenen gutachterlichen Prüfaufgaben nach § 275 Abs. 1 bis 3b und nach §§ 275a bis 275d. Umlagepflichtige Krankenkassen sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Landwirtschaftliche Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.1 Telematikzuschlag (Abs. 1)

Rz. 3 Die Investitions- und Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch einen Telematikzuschlag ausgeglichen. Das Nähere ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gem. § 291a Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.5 Datenübermittlung durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 17 Zugelassene Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111, 111a, 111c) haben ähnlich wie Krankenhäuser oder Krankenhausträger nach Abs. 1 Satz 1 bestimmte Daten elektronisch oder maschinell lesbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 1): die Stammdaten des Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10) sowie das interne Kennzei...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.4 Haushaltsplan (Abs. 4)

Rz. 9f Der Haushaltsplan wird vom Vorstand aufgestellt (Satz 1) und vom Verwaltungsrat festgestellt (Satz 2). Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Haushaltsplan der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Gesundheit; Satz 3). Der Genehmigungsvorbehalt ermöglicht eine Kontrolle der Gesetzmäßigkeit. Davon weicht Satz 5 ab. Der GKV-Spitzenverband hat den Haushaltspl...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 3 Literatur

Rz. 19 Bockholdt, BVerfG-Vorlage zur Ermächtigung des DIMDI zu rückwirkenden Änderungen des OPS, jurisPR-SozR 21/2020 Anm. 1. Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021 S. 19. Euler/Dirschedl, Deutsche Kodierrichtlinien, Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren – Version 2016, ku-Sonderheft...mehr

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Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.4 Aufsicht (Abs. 4)

Rz. 21 Die Staatsaufsicht über den MD übt die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes aus, in dem er seinen Sitz hat (i. d. R. das Sozial- bzw. Gesundheitsministerium des jeweiligen Landes; Satz 1). Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetzen und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustel...mehr

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Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 2.1 Ausstattungskosten (Nr. 1)

Rz. 3 Den in §§ 377 bis 382 genannten Leistungserbringern bzw. dem Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Kosten für die erforderliche Ausstattung ersetzt, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen. Die Investitionskosten werden durch die Krankenkassen und im Ausnahmefall durch die Tr...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.4 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 16 Das Nähere über Form und Inhalt der erforderlichen Vordrucke, Zeitabstände für die Übermittlung der Angaben nach Abs. 1, Abrechnungsverfahren im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern, ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung eines Antrages auf Anschlussrehabilitation durch das Krankenhaus auf Wunsch und mit Einwilligung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 304 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ergänzt. Mit dem Zweiten Geset...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen ...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.3 Pflegegrad (Abs. 2a)

Rz. 15g Die Krankenkassen übermitteln den Krankenhäusern den Pflegegrad (§ 15 SGB XI) eines Patienten, sobald ihnen das Krankenhaus die Aufnahme zur Behandlung anzeigt (Satz 1). Eine Änderung des Pflegegrades während der Krankenhausbehandlung ist ebenfalls zu übermitteln (Satz 2). Die Daten sind elektronisch zu übertragen (Satz 3). Seit dem Jahr 2018 können Krankenhäuser für...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Datenübermittlung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie ermächtigten Krankenhausärzten. Sie schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Aufzeichnung und Übermittlung von Sozialdaten durch die Krankenhäuser und die anderen in der Vorschrift genannten Leistungserbringer. Die Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Investitions- und Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch einen Telematikzuschlag finanziert. Damit werden die Krankenhäuser im Ergebnis von diesen Kosten freigestellt (Kania, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 377 Rz. 6). Der Telematikzuschlag wird in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen. Das Nähere wird in einer Vereinbarung zwischen ...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Fristen, nach deren Ablauf Sozialdaten zu löschen sind (Abs. 1). Damit werden der Datenbestand begrenzt und die Sozialdaten der Versicherten geschützt. Über den Fristablauf hinaus dürfen nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3 bis 6 Sozialdaten aufbewahrt werden. Da in diesem Fall ein Bezug zum Versicherten und zum Arzt nicht mehr herstel...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 304 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ergänzt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung, die Haushalts- und Rechnungsführung und die Rechtsaufsicht des MD. Sie verweist auf die gültigen Vorschriften für das Haushalts- und Rechnungswesen in der Sozialversicherung.mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Beginn und Ende der Zahlung von Elterngeld sind der Krankenkassen zu melden. Betroffen sind alle Versicherten unabhängig vom Versicherungsstatus (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung). Alle Zahlstellen von Elterngeld sind zur Meldung verpflichtet. Das papierbasierte Verfahren wird zum 1.1.2022 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.5 Geltung (Abs. 5)

Rz. 9 Die Abs. 1 bis 4 gelten auch für Leistungserbringer, wenn sie Leistungen nach § 115b Abs. 2 Satz 1, § 116b Abs. 2 Satz 1 und § 120 Abs. 2 Satz 1 erbringen sowie für Notfallambulanzen in Krankenhäusern (Rz. 5).mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.3 Datenübertragung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Aufforderung zur Datenübermittlung nach Abs. 1, Information über die Einwilligung in die Datenübermittlung und Übermittlung der Daten nach Abs. 1 oder 2 müssen elektronisch durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen. Die elektronische Übermittlung ersetzt seit dem 1.1.2022 das papiergebundene Verfahren.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.2 Rechnungslegung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Telematikzuschlag wird in der Rechnung des Krankenhauses gesondert ausgewiesen (Satz 1). Der Zuschlag geht nicht in den Gesamtbetrag oder die Erlösausgleiche nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung ein (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.6 Finanzierung (Abs. 5)

Rz. 12 Die Kosten des MD für eine Begutachtung und die damit verbundene Bescheinigung werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (§ 280 Abs. 1).mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.3 Zahlstellen für Elterngeld

Rz. 9 Die Meldepflicht obliegt den Zahlstellen des Elterngelds. Die Leistung wird durch die Länder ausgezahlt (§ 12 Abs. 1 BEEG). Die Zahlstellen werden durch Landesrecht geregelt.mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Nikolic, Strukturforderungen im DRG-System – Praktische Hinweise zur Sicherung der strukturabhängigen Vergütungsbestandteile, https://biersdorfer-krankenhausgespraeche.de/pdfs/donnerstag2017/5.Dr.med.DjordjeNikolic.pdf. MDK-Strukturprüfungen im Krankenhaus: Was ändert sich ab 2020?, www.kaysers-consilium.de/kodierfachkraft/mdk-strukturpruefungen-im-krankenhaus-ih.mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die für den GKV-Spitzenverband zuständigen Aufsichtsbehörden. Außerdem enthält sie Regelungen zum Vermögen und über das Haushalts- und Rechnungswesen einschließlich der Statistiken. Die Aufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, zur Vollstreckung von Aufsichtsverfügungen ein Zwangsgeld festzusetzen.mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag abgeschloss...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.1 Einhaltung von Strukturmerkmalen (Abs. 1)

Rz. 3 Krankenhäuser haben die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS durch den MD begutachten zu lassen (Satz 1). Vorher können Leistungen mit Krankenkassen weder vereinbart noch abgerechnet werden. Grundlage der Begutachtung ist die "Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zu regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes" de...mehr