Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. In Abs. 5 Satz 2 wurden die Bezugsvorschriften zum 1.4.2007 redaktionell mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.1 Vorläufige Feststellung (Satz 1)

Rz. 36 Die Höhe der standardisierten Leistungsausgaben, getrennt nach Risikogruppen (Abs. 6 Satz 2 Nr. 1) und die Höhe der risikoadjustierten Zu- und Abschläge (Abs. 6 Satz 2 Nr. 2). werden im Voraus für ein Kalenderjahr (Ausgleichsjahr) vorläufig festgestellt. Daraus erhält jede Krankenkasse monatliche Abschlagszahlungen. Diese werden monatlich an veränderte Versichertenzahle...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband finanziert die Förderung durch eine Umlage, die er von den Krankenkassen erhebt (Satz 1). Der Anteil der einzelnen Krankenkasse richtet sich nach dem Anteil der Versicherten an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen. Umlagefinanziert ist nur die anteilige Förderung, die von der GKV zu tragen ist. Das Nähere zum Umlageverfahren besti...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.1 Zahnärztliche Leistungen (Abs. 1)

Rz. 2 Ab dem Jahr 2004 wurde die Vertragsabschluss-Kompetenz für die Vergütung zahnärztlicher, die Regelversorgungen beim Zahnersatz betreffender Leistungen auf die Bundesebene verlagert. Dabei haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Partner des Bundesmantelvertrages die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei den Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.3 Zuweisungsbescheid (Satz 3)

Rz. 38 Nach dem Ablauf des Ausgleichsjahres führt das BAS einen Jahresausgleich durch (§ 18 RSAV). Dieser wird aufgrund der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen angefertigt. Daraus ergeben sich der Ausgleichsanspruch oder die Ausgleichsverpflichtung jeder Krankenkasse. Der Jahresausgleich ist bis zum Ende des auf das Ausgleichsjahr folgenden Kalenderjahrs dur...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.8 Risikostrukturausgleichsverordnung (Abs. 8)

Rz. 44/45 Die Norm enthält eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit, Näheres über den Risikostrukturausgleich zu regeln. Überwiegend ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Auf dieser Grundlage ist die Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung – ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.4 Pflicht zur Information

Rz. 8 Den jeweiligen Vertragspartnern der Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 Satz 8 obliegt es, den Gemeinsamen Bundesausschuss über die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei der Regelversorgung (Abs. 1 Satz 7) bzw. über die Beträge für die zahntechnischen Leistungen bei der Regelversorgung (Abs. 2 Satz 8) zu informieren. Dieser Information bed...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2a des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung v. 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. § 65e führt eine anteilige Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen ein. Die private Krankenversicherung leistet einen ihrem Versichertenanteil entsprechenden Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1) Rz. 3 In der folgenden Kommentierung werden die mit Wirkung zum 11.5.2019 geltende Neufassung der Vorschrift sowie die danach erfolgten Gesetzesänderungen näher erläutert. Auf die bis 10.5.2019 geltende Fassung der Vorschrift wird nicht mehr eingegangen, da die Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung zum 1.10.2020 in Kraft tret...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 2.1 Richtlinien-Kompetenz (Abs. 1)

Rz. 3 Der G-BA bestimmt in Richtlinien (erstmalig bis zum 30.6.2004) die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 gewährt werden und ordnet diesen prothetische Regelversorgungen zu. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in 4 Sitzungen am 23.6., 30.6., 4.7. und 3.11.2004 Festzuschuss-Richtlinien beschlossen (vgl. Bekanntmachung v. 3.11.2004, BAnz. 242/2004 S. 24463). Sie sind inz...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8 Vorläufige Leistung bei ungeklärten Fällen und Eilfällen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 48 Wegen der allgemeinen sozialhilferechtlichen Zielsetzung, wonach akuten Notlagen begegnet werden muss, ist es erforderlich, auch für Eilfälle und ungeklärte Sachverhalte eine für alle Beteiligten unmittelbare, wenn auch vorläufige Zuständigkeit zu begründen. Das bezweckt Abs. 3 Satz 3 mit der Zuweisung der Zuständigkeit in diesen Fällen an den örtlichen Träger des tat...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 2.3 Anhörung (Abs. 3)

Rz. 10 Vor einer Entscheidung des G-BA über zahntechnische Leistungen, die in der Regelversorgung anfallen, ist dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (HS 1). Diese ist in die Entscheidung über die Regelversorgung hinsichtlich der zahntechnischen Leistungen einzubeziehen (HS 2; vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 92). Dabei darf der G-BA erhe...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 2.2 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Abs. 2)

Rz. 7 Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag (§ 242) wird vollständig an den Gesundheitsfonds abgeführt. Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, erhalten aus dem Gesundheitsfonds die Beträge, die sich nach dem Einkommensausgleich ergeben. Die Beträge werden ermittelt, indem der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse mit den voraussichtlichen durchschnittliche...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 3 Literatur

Rz. 13 Fedderwitz, Festzuschüsse haben sich bewährt, G+G 2006 S. 52. Kleinebrinker, Zahnärztliche Versorgung – Vom individuellen Zuschuss zur Pauschale, KrV 2004 S. 282. ders., Festzuschuss-Studie der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Zahnersatz, KrV 2006 S. 115. Wessels/Knappe, Erhebung zu den Auswirkungen befundorientierter Festzuschüsse beim Zahnersatz – eine Bestandsauf...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Heilmittel (§32) gegen seine Krankenkasse wird durch die Vorschrift im Verhältnis zu den Leistungserbringern von Heilmitteln (Viertes Kapitel 5. Abschnitt SGB V Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln – §§ 124, 125, 125a und 125b) vertraglich umgesetzt. Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.3.2 Grundsatz der Beitragssatzstabilität (Satz 2)

Rz. 21 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gilt als gewahrt, solange sich das Modellvorhaben in seiner Gesamtheit als kostenneutral erweist. Durch das Modellvorhaben entstandene Mehrkosten können durch den Nachweis, dass im Modellvorhaben vorgesehene Maßnahmen zu Einsparungen führen werden, einen entsprechenden Ausgleich erfahren. Die Modellvorhaben sollen kostenneutral...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Begrenzung rechtlich zulässiger Modellvorhaben (Abs. 4)

Rz. 37 Gegenstand der Modellvorhaben nach Abs. 2 können nur solche Leistungen sein, über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137 c Abs. 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Satz 1). Ein Modellvorhaben ist möglich, solan...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.1 Ermächtigung (Abs. 1)

Rz. 12 Krankenkassen und ihre Verbände sind ermächtigt, Modellvorhaben im Bereich der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen von Leistungserbringung durchzuführen oder, wenn die Vorhaben wegen § 64 einer Vereinbarung mit den Leistungserbringern (Vertragsarztwesen, Krankenhausverträge) bedürfen, zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen oder Verfahren müs...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.3.1 Suspendierung (Satz 1)

Rz. 20 Modellvorhaben nach Abs. 1 dürfen während der Dauer des Vorhabens von den Vorschriften des Vierten (Recht der Beziehungen zu den Leistungserbringern) und des Zehnten Kapitels SGB V (Datenschutz), des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und den nach diesen Vorschriften getroffenen Regelungen abweichen. Von der Wahlfreiheit der Versicherten ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.7 Nicht verordnungsfähige Heilmittel (Abs. 3d)

Rz. 36b Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Heilmittel-Richtlinien (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) Heilmittel definiert, die nur im Zusammenhang mit einer Grunderkrankung verordnungsfähig sind (z. B. die podologische Therapie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus). Diese Heilmittel können in Modellvorhaben auch für andere Grunderkrankungen...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung (Abs. 1) Rz. 12 Krankenkassen und ihre Verbände sind ermächtigt, Modellvorhaben im Bereich der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen von Leistungserbringung durchzuführen oder, wenn die Vorhaben wegen § 64 einer Vereinbarung mit den Leistungserbringern (Vertragsarztwesen, Krankenhausverträge) bedürfen, zu vereinbaren. Diese Vereinba...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 2.2 Befunde und Regelversorgung (Abs. 2)

Rz. 4 Bei der Festsetzung der Regelversorgung sind zunächst diejenigen Befunde zu bestimmen, für welche Festzuschüsse gewährt werden. Danach sind diese definierten Befunde einer prothetischen Regelversorgung zuzuordnen. Die Befunde werden auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses bestimmt (z. B. Kennedy-Klassifikation; Satz 1). Damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.3 Abweichen von gesetzlichen Bestimmungen (Abs. 3)

2.3.1 Suspendierung (Satz 1) Rz. 20 Modellvorhaben nach Abs. 1 dürfen während der Dauer des Vorhabens von den Vorschriften des Vierten (Recht der Beziehungen zu den Leistungserbringern) und des Zehnten Kapitels SGB V (Datenschutz), des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und den nach diesen Vorschriften getroffenen Regelungen abweichen. Von der Wa...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.8 Barrierefreie Praxis (Abs. 4)

Rz. 9 Nach Abs. 4 sollen die Vertragspartner eine gemeinsame Empfehlung zur Ausgestaltung einer barrierefreien Praxis abgeben. Eine Verbindlichkeit für den Heilmittelerbringer resultiert daraus aber nicht; er ist also nicht gezwungen, die Praxis unter Umständen mit hohen Investitionen barrierefrei zu gestalten. Die Empfehlungen dienen für die Leistungserbringer vielmehr als ...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst als § 307a a. F. mit Art. 1 Nr. 181, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung vom 1.1.2004 an eingefügt worden (vgl. Komm. zu § 307a). Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschri...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.2 Risikogruppen (Abs. 2)

Rz. 23a Die Versicherten werden Risikogruppen zugeteilt (Satz 1). Kriterien sind dabei die Risikomerkmale Alter, Geschlecht, Morbidität, regionale Merkmale und Krankengeldanspruch. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nicht als Risikomerkmal berücksichtigt. Zwei weitere Risikogruppen werden nach der RSAV berücksichtigt: Versicherte mit dauerhaftem Wohnort im Ausland und V...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.3 Zahntechnische Leistungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen vereinbaren jeweils zum 30.9. eines Kalenderjahres die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise (Satz 1). Diese Preise dürfen durch die Höchstpreise in den Vereinbarungen der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen mit den Innungsverbänden der Zahntechniker Innung...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.5 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den bi...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die für alle Erprobungsregelungen geltenden Grundsätze. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 11 Die Vorschrift regelt Voraussetzungen für die Durchführung von Modellvorhaben, die eine Weiterentwicklung der Versorgung mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezwecken sollen. Ihr Charakter geht über eine allgemeine Experimentierklausel hinaus. Es handelt sich um eine Befugnisnorm. Die Vorschrift definiert Zielsetzung und Gegenstand der Modellvorhaben z...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.2 Alternative Heilmethoden (Abs. 2)

Rz. 17 Alternative Heilmethoden gehören nicht zum Leistungskatalog und damit nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beispielhaft ist auf die Akupunkturbehandlung hinzuweisen, die nach Modellversuchen durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses v. 18.4.2006 als Therapie gegen chronische Rücken- und Knieschmerzen in die Regelversorgung aufgen...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Materialien

Rz. 47 Gemeinsamer Bundesausschuss, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an ausgebildete Pflegekräfte im Rahmen von Modellvorhaben, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de. Basche, Die Zukunft der Pflege, RDG 2020 S. 66. Benstetter/Lauerer/Negele/Schmid, Vergütungsidee am Puls der Zeit – Regionale Gesundheitsbudgets...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.4 Berücksichtigung der Heilmittel-Richtlinie (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 6 Die HeilM-RL ist nach Abs. 1 Satz 4 "zu berücksichtigen", bedeutet, dass die bundesweiten Verträge insbesondere keine Regelungen enthalten dürfen, die konträr zu der jeweiligen Heilmittel-Richtlinie in der jeweiligen Fassung stehen. Dies unterstreicht für die vertragsärztliche Versorgung einerseits noch einmal das gleichzeitige Inkrafttreten der Heilmittelverträge und ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.10 Initiativrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen (Abs. 6)

Rz. 45 Kassenärztliche Vereinigungen haben ein Initiativrecht für den Abschluss von Vereinbarungen über Modellvorhaben, wenn dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung geschieht. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorischen Charakter und stellt klar, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen auch Vereinbarungsvorschläge machen können. Rz. 46 Eine Verpflichtung der Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.7 Vorgaben für die Preisvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 der Vorschrift ermöglicht den Vertragspartnern dauerhaft mehr Flexibilität bei den Preisvereinbarungen. Die bisher auf den Zeitraum von 2017 bis 2019 beschränkte Aufhebung der Begrenzung der Vergütungsanpassungen durch die Veränderungsrate nach § 71 ist durch das TSVG weggefallen, d. h. § 71 findet keine Anwendung. Statt der Veränderungsrate haben die Vertragspa...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.11 Landesverträge über kurortspezifische Heilmittel (Abs. 7)

Rz. 11a Kurortspezifische Heilmittel kommen insbesondere in anerkannten Kurorten vor, die es zwar in einigen, aber nicht in allen Bundesländern gibt. Damit können kurortspezifische Heilmittel nicht Gegenstand der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung nach Abs. 1 der Vorschrift sein. Durch Abs. 7 Satz 1 ist den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die Ermä...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.5 Selbstständige Leistungen nichtärztlicher Berufe (Abs. 3b)

Rz. 30 Modellvorhaben können unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vorsehen, dass Angehörige der im Pflegeberufegesetz (ab 1.1.2020), Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen (Satz 1). Dazu gehören Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.13 Qualitätssicherung der Weiterbildung in der Physiotherapie (Abs. 9)

Rz. 13 Mit Abs. 9 ist die bisherige Regelung des § 125 Abs. 2a (a. F.) übernommen worden. Durch Satz 1 der Vorschrift sind die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und die für den Heilmittelbereich Physiotherapie maßgeblichen Spitzenorganisationen verpflichtet, auf Bundesebene einen Vertrag über eine zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungstr...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.3.3 Beteiligung Versicherter an Spareffekten (Satz 3)

Rz. 22 Sollten die durch das Modellvorhaben aktivierten Wirtschaftlichkeitsreserven zu so hohen Einsparungen führen, dass diese die Mehrkosten des Projektes überschreiten, kann dieser zusätzliche finanzielle Vorteil an die am Modellvorhaben beteiligten Versicherten ganz oder zum Teil weitergegeben werden. Auf diese Weise sollen Versicherte in ihrem Interesse an einer wirtsch...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.6 Telemedizinische Leistungen bei der Versorgung mit Heilmitteln (Abs. 2a)

Rz. 7a Mit Wirkung zum 9.6.2021 ist durch Abs. 2a Satz 1 vorgegeben, dass in den Verträgen nach Abs. 1 auch die Einzelheiten der Versorgung mit solchen Heilmitteln zu regeln sind, die in den jeweiligen Heilmittelbereichen telemedizinisch erbracht werden können. Für die Regelung im Vertrag ist den Vertragspartnern eine Frist bis zum 31.12.2021 gesetzt worden, bis zu der sie F...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.12 Versorgungsmodelle auf Landesebene (Abs. 8)

Rz. 12 Abs. 8 gibt den Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, auf Landesebene mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Versorgungsmodelle zu vereinbaren, die die Qualität und Struktur in der Versorgung mit Heilmitteln weiterentwickeln. Die Bundesverträge nach Abs. 1 dürfen diesen Verträgen auf Landese...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.6 Übertragung ärztlicher Tätigkeiten (Abs. 3c)

Rz. 33 Modellvorhaben können die ärztlichen Tätigkeiten, die eine selbstständige Ausübung von Heilkunde darstellen, auf Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Krankenpflegegesetz) übertragen (Satz 1). Eine entsprechende Qualifikation ist erforderlich, die im Modellvorhaben zu definieren ist. Die Leistungen gehören zum Ke...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragspartner der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung sind auf der Krankenkassenseite der GKV-Spitzeverband und auf der Seite der Heilmittelerbringer die maßgeblichen Spitzenorganisationen, welche auf der Bundesebene die Interessen der Heilmittelerbringer wahrnehmen. Der GKV-Spitzenverband handelt bei den Vertragsabschlüssen mit bindender Wirkung für die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.9 Schiedsverfahren im Heilmittelbereich (Abs. 5)

Rz. 10 Kommt ein Vertrag nach Abs. 1 ganz oder teilweise nicht zustande, werden der Vertragsinhalt oder die Preise durch die Schiedsstelle nach Abs. 6 innerhalb von 3 Monaten festgesetzt (Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift). Das in Abs. 1 genannte Datum "1.7.2020" ist jedoch obsolet, weil nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift das Datum des Inkrafttretens der Bundesverträge mit Wirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 3 In der folgenden Kommentierung werden die mit Wirkung zum 11.5.2019 geltende Neufassung der Vorschrift sowie die danach erfolgten Gesetzesänderungen näher erläutert. Auf die bis 10.5.2019 geltende Fassung der Vorschrift wird nicht mehr eingegangen, da die Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung zum 1.10.2020 in Kraft treten werden und die bisherigen Rahmenempfehl...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.3 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Der ursprüngliche Termin für das Inkrafttreten, der 1.7.2020, war durch Art. 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit Wirkung zum 28.3.2020 auf den 1.10.2020 verschoben worden. Hintergrund war, dass die bereits laufenden Verhandlungen über die Bundesverträge wegen der COVID-19-...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.10 Bildung und Besetzung der Schiedsstelle (Abs. 6)

Rz. 11 Nach Abs. 6 Satz 1 hatten der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen bis zum 15.11.2019 eine gemeinsame Schiedsstelle zu bilden. Die Bildung dieser gemeinsamen Schiedsstelle ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes im Dezember 2019 erfolgt. Nach Abs. 6 Satz 2 besteht die gemeinsame Schied...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / IV. Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Stirbt der behinderte Hilfeempfänger, kann der Sozialleistungsträger nach § 102 SGB XII von dessen Erben Kostenersatz für die erbrachten Leistungen verlangen. Die Erbenhaftung umfasst grds. alle Sozialleistungen mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 102 Abs. 5 SGB XII i.V.m. §§ 41 ff. SGB XII. Nicht mehr Bestandteil des SGB XII und damit auch n...mehr