Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Rz. 16 Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG). Nach § 2 Abs. 2 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt. Betriebsverfassungsrechtlich sind Teilzeitbesc...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.7 Kein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers

Rz. 26 Nach dem Wortlauf von § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H "soll" bei Vorliegen der Voraussetzungen eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden. Mit dieser Gestaltung haben die Tarifvertragsparteien des TVöD/TV-L/TV-H – wie bereits bei § 15b BAT – das von ihnen gewollte Regel-/Ausnahmeverhältnis herausgestellt. Liegen die tatbestandlichen Voraus...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), kommt eine Anpassung nach § 70 nicht in Betracht. Hintergrund: Eine jährliche Dynamisierung des Arbeitslosengeldes ist seit 1.1.2003 nicht mehr vorgesehen. Da sich die Entgeltersatzleistungen nach der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, findet grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.2 Voraussetzung: Teilhabeleistung

Rz. 7 Der Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung entsteht gemäß § 18 nur bei Teilhabeleistungen i. S. d. § 5 . Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) nach den §§ 42 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2) nach den §§ 49 ff. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.4 Spezielle Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten im Zusammenhang mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der Rehabilitation sind in § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V geregelt. Speziell für Reisen im Zusammenhang mit zulasten der Krankenversicherung durchgeführten Rehabilitationsleistungen wurde der Leistungsrahmen erheblich erweitert – und zwar durch § 7 Abs. 1...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern zu erbringenden Fahr- und Reisekosten. Die Vorschrift regelt für alle Rehabilitationsträger die Übernahme der Beförderungskosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) entstehen. Aus diesem Grund verweisen die Fahr-/Reis...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt inhaltsgleich § 104 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Durch § 107 wird der Anwendungsbereich von § 98 Abs. 2, § 106 für den Fall der Unterbringung in einer anderen Familie erweiter...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift übernahm im Wesentlichen inhaltsgleich die Vorgängervorschrift des § 108 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Auslan...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGB...mehr

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Jung, SGB XII § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen inhaltsgleich die Vorgängervorschrift des § 109 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift dient dem Schutz der Sozialhilfeträger, in deren Zustä...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt inhaltsgleich § 103 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt des Leistungsberechtigten...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang der Kostenerstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Norm ersetzt inhaltsgleich § 111 BSHG. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Das BSHG kannte keine eigene Verjährungsregelung. Vielmehr richtete sich die Verjährung von Erstattungsansprüchen der §§ 103 ff. BSHG nach § 113 SGB X. Diese Verjährungsvorschrift pa...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reisekosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 73 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem textlich unverändert. Die Vorschrift entspricht dem bis 31.12.2017 geltenden § 53. Mit der Neugliederung von Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wurden jedoch Än...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkommensanrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 72 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die seit dem 1.7.2001 geltende gleichlautende Vorgängervorschrift des § 52 außer Kraft. Weder der Text der Vorgängervorschrift noch d...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Gesetz zur Regelung des...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.5 Spezielle Leistungen der Rentenversicherung

Rz. 20 Bei den Teilhabeleistungen nach §§ 15, 15a, 16 sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ist das Reisekostenrecht des § 73 SGB IX anzuwenden, weil diese Maßnahmen entweder den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuzuordnen sind. Die Fahr- bzw. Reisekosten für Präventionsleistungen nach § 14 SGB VI und den Nachsorgeleistunge...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl das Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V) das Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG; ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung gemäß § 47 SGB XIV), das Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) als auch das Übergangsgeld (§§ 119 ff. SGB III, §§ 20 ff. SGB VI, §§ 49, 50 SGB VII, § 26a BVG, ab 1.1.2024: § 64 SGB XIV) können wegen einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit bz...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.1 Anwendungsfall

Rz. 3 Nach dem Urteil des BSG v. 31.10.2012 (B 13 R 10/12 R) betrifft § 69 einen Sonderfall der Berechnung der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen. Danach wird – falls keine rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften greifen und keine offenbare Unrichtigkeit bei der Berechnung der Vor-Entgeltersatzleistung vorliegt oder zu vermuten ist – auf eine erneute Erm...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.3 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte der Mitteilung

Rz. 26 Damit der Antragsteller weiß, dass Verlängerungstatbestände i. S. d. § 18 Abs. 2 vorliegen, hat ihn der Rehabilitationsträger rechtzeitig vor Ablauf der 2-Monats-Frist zu informieren – und zwar schriftlich. Die vorgeschriebene Schriftform trägt der Bedeutung der Mitteilung Rechnung und hat Klarstellungs- und Beweisfunktion (vgl. LSG München, Urteil v. 3.2.2017, L 5 KR...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.7 Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 Denkbar ist, dass ein Rehabilitand während einer Teilhabeleistung und somit während eines Übergangsgeldbezuges einen Arbeitsunfall erleidet (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 15 i. V. m. § 8 SGB VII). Das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung wird in diesen Fällen gemäß § 46 SGB VII von dem Tag an gezahlt, ab dem die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit infolge dieses Arb...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.5 Voraussetzung: Dienst- oder Sachleistung

Rz. 10 Voraussetzung für die Anwendung des § 18 ist ferner, dass die Teilhabeleistung ihrem Grunde nach nicht als Geldleistung, sondern als Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 S. 1 SGB I) beansprucht werden kann. Die Zuordnung der einzelnen Sozialleistungen nach § 11 SGB I richtet sich nach der Form, in der die Leistung erbracht wird. Bei Sachleistungen erhält de...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 69 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem unverändert. Die Vorgängervorschrift war § 49, die den identischen Text wie der ab 1.1.2018 geltende § 69 hat. Diese Vorgängervorschrift trat durch Art. 1 i. V. m....mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.4 Exkurs: Vom Übergangsgeld zu berechnende Beiträge bei der Anrechnung von Arbeitsentgelt

Rz. 15 Vom Übergangsgeld sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Wird das Übergangsgeld allerdings zulasten der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, gelten die hieraus zu zahlenden Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet; die fiktiven Beiträge werden direkt dem Rentenkonto des Versicher...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer Stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.7 Die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Betrages

Rz. 15 Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 ist die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, der Versorgungskrankengeld, dem Verletztengeld oder dem Übergangsgeld zugrunde liegt, nach einem Jahr anzupassen. Was man unter der "Berechnungsgrundlage" i. S. dieser Norm konkret versteht, hat der Gesetzgeber weder in § 70 noch in anderen Vorschriften definiert. Allgemein versteht man unter d...mehr

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Jung, SGB XII § 112 Kostenerstattung auf Landesebene

0 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Vorgängervorschrift ist § 113 BSHG. Rz. 2 Die Regelung eröffnet den Ländern die Möglichkeit, für ihren Landesbereich die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhi...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.3 Bei der Anwendung des § 68 SGB IX

Rz. 10 § 68 regelt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld in den Fällen, in denen eine Orientierung an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt. In diesen Fällen werden der Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeits...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.4 Bei der Anwendung des § 69 SGB IX

Rz. 11 Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld und wechselt eine dieser Leistungen (z. B. statt Krankengeld jetzt Übergangsgeld), wird gemäß § 69 der bisher zugrunde gelegte Bemessungszeitraum übernommen. Praxis-Beispiel Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt am 17.4.2021. Deshalb wird das Übergangsgeld ab di...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 5 f.) und die...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Überschrift "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisie...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine an...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 68 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente § 48; diese Vorschrift trat am 1.7.2001 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft. Sowohl der damalige § 48 als auch der jetzt geltende ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 70 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Tag davor trat die seit dem 1.7.2001 in Kraft getretene Vorgängervorschrift des § 50 außer Kraft. Die Vorgängervorschrift hatte in der Zeit vom 1.7.201...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesleistungsverzeichnis, Datenaustausch, Vergütungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 2a eingefügt und in Abs. 3 Satz 2 angefügt...mehr

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Sommer, SGB V § 68c Förderung digitaler Innovationen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 6b des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.10.2020 neu eingefügt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen können freiwillig die Entwicklung digitaler...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinuität der Bemessungsgrundlage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 69 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem unverändert. Die Vorgängervorschrift war § 49, die den identischen Text wie der ab 1.1.2018 geltende § 69 hat. Diese Vorgängervorschrift trat du...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterzahlung der Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat bzw. wird folgend...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2 Voraussetzung: Unmittelbarer Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 4 § 69 ist nur dann anzuwenden, wenn der Anspruch auf Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld im Anschluss (Rz. 6) an die Beendigung der Zahlung von Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII), Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG), Übergangsgeld (§§ 119 ff., §§ 21, 22 SGB VI oder §§ 49 ff. SGB VII) oder Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V) beginnt. Das bedeutet, dass der Versicherte ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.6 Begrenzung auf das zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Höchstregelentgelt

Rz. 14 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Komm. zu § 66) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt wird z. B. beim Übergangsgeld zulasten der (allgemeinen) Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferfürsorge/Sozialen Entschädig...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 85 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.2 Entsprechungsklausel für Zuständigkeit

Rz. 4 Als Rechtsfolge der Unterbringung in einer anderen Familie ordnet § 107 zunächst an, dass § 98 Abs. 2 (örtliche Zuständigkeit) entsprechend gilt. Die Vorschrift enthält damit – schon dem Wortlaut nach – eine Kompetenzregelung und ist nicht etwa wegen der systematischen Stellung im Kapitel 13 (Kosten) auf die Kostenerstattung beschränkt (so aber Wahrendorf, in: Grube/Wa...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.2 Anrechnung von Erwerbseinkommen bei selbständig Tätigen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Erzielt der selbständige Tätige während des Bezuges von Übergangsgeld weiterhin Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV), mindert sich das Übergangsgeld gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 nicht um 100 %, sondern lediglich um 80 % des weiterhin erzielten Arbeitseinkommens. Eine Reduzierung des Kürzungsbetrages um 20 % des während der Maßnahme erzielten Arbeitseinkommens ist deshalb no...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.1 Unterbringung in einer anderen Familie

Rz. 3 Die Vorschrift setzt zunächst tatbestandlich voraus, dass ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als seinen Eltern oder bei einem Elternteil, also außerhalb des Haushaltes der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern untergebracht ist. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt is...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3 2-Monats-Frist

Rz. 15 Grundsätzlich gilt für die Erstattung selbstbeschaffter Leistungen nach § 18 Abs. 1 eine Frist von 2 Monaten ab Antragseingang beim "leistenden" Rehabilitationsträger. Das ist ausschließlich der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger. Leitet also der "erstangegangene"Rehabilitationsträger den Antrag innerhalb der Fristen des § 14 weiter, beginnt die 2-Monats-Frist...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt des Leistungsberechtigten in einer stationären Einrichtung. Die Regelung ist Folge der Regelung über die Zuständigkeit für die Hilfe in einer solchen Einrichtung nach § 98 Abs. 2. Danach richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsber...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.6.1 Überblick

Rz. 39 Erfolgt eine Fahrt statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis/Mietwagen mit einem privaten Pkw oder einem sonstigen motorbetriebenen Fahrzeug i. S. des Straßenverkehrsgesetzes, sieht § 73 Abs. 4 Satz 1 eine Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 BRKG vor. Als motorbetriebenes Fahrzeuge gelten gemäß § 1 Abs. 2 und 3 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraf...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 14 Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – "unmittelbar" i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI – Arbeitslosengeldbezug bis zweieinhalb Wochen vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.4.2019, L 13 R ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2.2 Besonderheiten zur "Anschluss"-Definition in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Für das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine Besonderheit: § 21 Abs. 3 SGB VI fordert für die Anwendung des § 69 SGB IX, dass der Rehabilitand unmittelbar vor der vorangegangenen Entgeltersatzleistung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben muss. Dieses Novum gibt es bei den anderen Entgeltersatzleistungen – auch sinngemäß – ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 Rechtliche Arbeitsanweisungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, veröffentlicht auf der Homepage im Internet der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de. Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten, veröffentlicht auf der Homepage des Spitzenve...mehr