Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.2 Pflicht zur Aufstellung des Gesamtplans (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat der Sozialhilfeträger nach Feststellung der Leistungen nach § 120 unverzüglich den Gesamtplan aufzustellen. Hierauf besteht ein einklagbarer Anspruch der Beteiligten am Gesamtplanverfahren (VGH Baden-Württemberg, a. a. O.). Der Begriff "unverzüglich" ist in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB legaldefiniert und bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Die Verpflichtung...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.4 Gemeinsame Inanspruchnahme (Abs. 4)

Rz. 11 Die Regelung in Satz 1 ermöglicht die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich der schulischen und hochschulischen Ausbildung, also den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 als auch in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, wenn eine gemeinsame Inanspruchnahme für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und angemessene Wünsche des einzelnen L...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.3 Erbringung von Leistungen als pauschale Geldleistung (Abs. 3)

Rz. 5 In Abs. 3 ist eine Regelung zur Ausführung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von pauschalen Geldleistungen getroffen worden. Hierbei geht es um die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, beschränkt jedoch auf die Leistungen, bei denen es ausdrücklich vorgesehen ist. In § 116 Abs. 1 sind die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewält...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.1.4 Verfahrenskriterien

Rz. 6 Die im Gesamtplanverfahren zu beachtenden Kriterien sind in Abs. 1 Nr. 3 aufgelistet. Auch sie sollen dazu dienen, das Ziel einer personenzentrierten Gesamtplanung zu erreichen. Das Verfahren soll trägerübergreifend durchgeführt werden. Da Aspekte verschiedener wissenschaftlicher Sichtweisen und Disziplinen zu berücksichtigen sind, ist ein interdisziplinärer Ansatz geb...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.5 Betreuungsbedarf (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 verweist auf § 22 Abs. 5 . Falls im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf nach § 1896 Abs. 1 BGB bestehen, wird der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger verpflichtet, mit Zustimmung der Leistungsberechtigten die zuständige Betreuungsbehörde über die Erstellung des Teilhabeplans zu informieren, soweit...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.1 Wünsche des Leistungsberechtigten

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten. Dieser Grundsatz durchzieht das Gesamtplanverfahren insgesamt. Er steht in engem Zusammenhang mit der Feststellung des individuellen Bedarfs nach Maßgabe der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) aus dem Jahr ...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.2 Verordnungsermächtigung

Rz. 8 Die Länder, die für die Ausführung des Bundesgesetzes zuständig sind, werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu regeln. Inzwischen haben alle Bundesländer Ausführungsgesetzes zum BTHG erlassen. Ferner wurden umfangreiche Bedarfsermittlungsinstrumente (BEI) in Form von Infomaterialien, Vordrucken usw. entwickelt. L...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2.2 Leistungen bei anderen Anbietern

Rz. 6 Die Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen werden nach Abs. 1 Nr. 2 erweitert. Sie sind nicht beschränkt auf Arbeiten in einer WfbM. Hinzu kommen Anbieter, die die Anforderungen nach § 60 erfüllen. Damit wird für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in diese...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder, Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben", SGb 2017 S. 491. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX, SGb 2017 S. 307. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017 S. 649. Keil, Das BTHG – Die Änderungen im Eingliederungshilferecht, SGb 2017 S. 447. Schaumberg, Das neue Recht der...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.2 Vorrang von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 stellt klar, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe vorgehen. Damit ist auch klargestellt, dass etwa in dem Fall, in dem ein Mensch mit Behinderungen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) oder bei einem anderen Leitungsanbieter ...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.3 Hilfsmittel

Rz. 8 Nach Abs. 2 gehören auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Aufnahme oder Fortsetzung der Beschäftigung erforderlich sind, zu den Leistungen zur Beschäftigung. Dazu zählen auch die Hilfsmittel, die bei Beschäftigungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 oder privaten oder öffentlichen Arbeitgebern nach § 61 bereitzuste...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.2 Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt, was zur Dienstleistung gehört. Zur Dienstleistung gehört die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Beratungsobliegenheit des Trägers der Eingliederungshilfe beschränkt sich zunächst ausdrücklich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe. Erkennt der Träger ...mehr

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Schell, SGB IX § 108 Antrag... / 2.2 Verzicht auf das Antragserfordernis (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, dass ein Antrag nicht gesondert gestellt werden muss, wenn in einem Gesamtplanverfahren ein Bedarf für die jeweiligen Leistungen bereits festgestellt worden ist. Der Gesetzgeber war der Auffassung, das uneingeschränkte Erfordernis eines Antrags für alle Leistungen der Eingliederungshilfe könnte erhebliche Nachteile...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.2 Leistungsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Durch die Verweisung auf § 83 ergibt sich, dass auch für die Leistungen zur Mobilität nach § 114 die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Nach § 83 Abs. 2 erhalten Leistungen zur Mobilität nur solche Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Der Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 145 Hilfsm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Hilfsmerkmale, die neben den Erhebungsmerkmalen nach § 144 für die Bundesstatistik notwendig sind. Es sind Angaben, die für die technische Durchführung dieser Statistik notwendig sind. Die Vorschrift orientiert sich an § 9 des Bundesstatistikgesetzes v. 22.1.1987 in der Fassung der Bekanntmachung v. 20.10.2016, wonach Hilfsmerkmale in dem je...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.1 Rechtsnatur des Gesamtplans

Rz. 3 Der Gesamtplan ist weder als Verwaltungsakt noch als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren. Er stellt vielmehr ein Verwaltungsinternum dar. Allerdings dürfte ein einklagbarer Anspruch auf verfahrensfehlerfreie Aufstellung des Gesamtplans und auf Beteiligung am Verfahren bestehen, nicht aber auf Einbeziehung weiterer Leistungen in den Plan (vgl. BVerfG, Beschl...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.4 Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt (Abs. 4)

Rz. 9 Abs. 4 regelt die Beteiligung des zuständigen Leistungsträgers am Gesamtplanverfahren für den Fall, dass im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt bestehen. Wie bei Abs. 3 reicht das niederschwellige Aufgreifkriterium aus. Weitere Voraussetzung für die Beteiligung ist auch hier die Zustimmung des Leistungsberechtigten und die Erforderl...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.1.1 Zuständigkeit des örtlichen Trägers

Rz. 3 Für das gesamte Verfahren ist gemäß § 98 der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen, als auch dann, wenn zwar auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger in Betracht kommen, aber der Träger der Eingliederungshilfe das Verfahren als verantwortlicher Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 2.2 Gemeinsame Inanspruchnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt die gemeinsame Inanspruchnahme von bestimmten explizit genannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Mit dem BTHG wurde die in der Vergangenheit von Trägern der Eingliederungshilfe schon vielerorts praktizierte und unstrittige gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Diese Rechtsgrundlage hat für die Leistungs...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.2 Person des Vertrauens (Abs. 2)

Rz. 7 Gemäß Abs. 2 kann auf Verlangen des Leistungsberechtigten eine Person ihres Vertrauens am Gesamtplanverfahren beteiligt werden. Dies kann insbesondere auch ein ihn beratender anderer Mensch mit Behinderung oder eine von den Leistungsträgern so weit wie möglich unabhängige Beratungsinstanz sein (BT-Drs. 18/9522 S. 286). In den Empfehlungen des Deutschen Vereins (NDV 201...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.3 Aufgaben der Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 5 In gleicher Weise konkretisiert Abs. 3 in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Leistungsberechtigten nicht nur informiert werden, sondern zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesel...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Ermittlung des Bedarfs steht am Beginn eines Gesamtplanverfahrens nach § 117. Die Vorschriften der §§ 117 bis 122 beschreiben die Aufeinanderfolge im Gesamtplanverfahren. Zunächst benennt § 117 als Ziele des Gesamtplanverfahrens die Ermittlung des individuellen Bedarfs (§ 117 Abs. 1 Nr. 4) und die Gesamtplankonferenz (§ 117 Abs. 1 Nr. 5). Dann definiert § 118 die I...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.1 Leistungsberechtigte Personen

Rz. 3 Der Kreis der leistungsberechtigten Personen wird in § 111 nicht benannt. Diese Personen müssen die Voraussetzungen nach § 58 Abs. 1 Satz 1 erfüllen. D.h., sie müssen einerseits so schwerwiegend eingeschränkt sein, dass für sie wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich eines Inklusionsbetriebes oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.2 Inhalt der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 4 Die Zielvereinbarung muss nach Satz 4 die in § 117 Abs. 1 Nr. 3 normierten Kriterien beachten. Sie muss also transparent, trägerübergreifend, interdisziplinär, konsensorientiert, individuell, lebensweltbezogen, sozialraumorientiert und zielorientiert sein. Die Vereinbarung wird gemäß Satz 2 grundsätzlich für die Dauer des Bewilligungszeitraums der Leistungen abgeschlos...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2.1 Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Rz. 5 Gemäß Abs. 1 Nr. 1 muss es sich um Leistungen einer im Verfahren nach § 225 anerkannten WfbM handeln. Angesichts des Wahlrechts der behinderten Menschen nach § 62 ist auch eine Kombination von Leistungen in einer WfbM und Leistungen anderer Anbieter zulässig. In diesem Fall ist die Zustimmung des unmittelbar verantwortlichen Leistungserbringers erforderlich (§ 62 Abs. ...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.4 Arbeitsförderungsgeld

Rz. 9 Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Beschäftigung in einer WfbM (Abs. 1 Nr. 1) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (Abs. 1 Nr. 2) erhalten, haben nach Abs. 3 Anspruch auf Arbeitsförderungsgeld als ergänzende Leistung. Das Arbeitsförderungsgeld wird nach § 59 berechnet. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 monatlich 52,00 EUR für jeden im...mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 2.3 Erhebungsmerkmale nach Abs. 3

Rz. 5 Für die Erhebung der Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe nach § 143 Nr. 2 sind die Erhebungsmerkmale das Bundesland, die Ausgaben gesamt nach der Art der Leistungen, die Einnahmen insgesamt und nach Einnahmearten sowie die Höhe der aufgebrachten Beiträge insgesamt. Das Erhebungsmerkmal "Höhe der aufgebrachten Beiträge insgesamt", damit sind die Be...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2.3 Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern

Rz. 7 Abs. 1 Nr. 3 nimmt Bezug auf § 61. Gemäß § 61 Abs. 1 erhalten Menschen mit Behinderungen, die nach Maßgabe von § 58 Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, mit Abschl...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.4 Nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung

Rz. 7 In dem jeweiligen Lebensbereich muss eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 vorliegen, die länger als 6 Monate andauert (Abgrenzung zur vorübergehenden Erkrankung). Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 muss es sich um eine Abweichung des Körper- und Gesundheitszustandes von dem für das Lebensalter typischen Zustand handeln. Das Instrument hat eine ...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.1 Leistungen zur Mobilität

Rz. 3 Nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 und 2 umfassen Leistungen zur Mobilität Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst und Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Dies gilt auch für die Leistungen zur Mobilität nach § 114, der auf § 83 verweist und bezüglich der möglichen Leistungen keine Abweichung vorsieht. Ein Beförderungsdienst ist ein gewerbliches Untern...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.2 Voraussetzungen und Zielrichtung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Vorschrift konkretisiert in Satz 1, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Zielrichtung behinderungsspezifische Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf erbracht werden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Die neuen Leitungen sollen die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.3 Lebensbereiche

Rz. 5 Vor dem Hintergrund der personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe müssen die Leistungsberechtigten in allen Schritten der Leistungsgewährung und -erbringung, beginnend bei der Antragsprüfung und beim Zugang zu den Leistungen ganzheitlich in den Blick genommen werden. Daher erfolgt eine Orientierung an allen Lebensbereichen, die auch in die ICF aufgenommen...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass die Schulbildun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen für Kindererziehung nach dem SGB VI (Buchst. c)

Rz. 2 Gem. §§ 294 bis 299 SGB VI erhalten Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind, für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren haben, eine Leistung für Kindererziehung im Rahmen der Rente. Die monatliche Höhe beträgt 75 % des jeweils für die Berechnung von Renten maßgebenden aktuellen Rentenwerts gem. § 68 SGB Abs. 1 VI. Diese Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.10 Auslegungsgrundsätze

Rz. 20 Auslegungsgrundsätze der Rentenversicherungsträger zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe und zur Mitwirkung der Versicherten i. d. F. v. 18.7.2002 Diese Auslegungsgrundsätze dienen zur Klärung der Grundbegriffe der Leistungen zur Teilhabe, sollen jedoch keine Festschreibung bewirken. 1. Einleitung Der Träger der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.9 Persönliches Budget

Rz. 19 Die Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Auf Antrag können diese Sachleistungen auch als Geldleistungen erbracht werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 8 Abs. 2 SGB IX). Dieses Wahlrecht besteht allerdings in den Fällen nur für Leistungen, die außerhalb einer Rehabilitationseinrichtung be...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 9 trat mit der Einführung des SGB VI am 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Mit dem Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) passte der Gesetzgeber die Vorschrift der Sprachentwicklung des SGB IX an; der Begriff "berufliche Rehabilitation" wurde in Anlehnung an § 4 SGB IX durch den Begriff "Leistungen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX verfolgen die Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) unter anderem das Ziel, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. Wegen dem gegliederten Syst...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.5 Vorrang der Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 14 Wegen des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" (§ 9 Abs. 1 Satz 3 SGB VI i. V. m. § 9 Abs. 2 SGB IX) sollen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden, wenn alle Möglichkeiten der dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung stehenden Teilhabeleistungen ausgeschöpft sind oder wenn der Rehabilitations-/Teilhabeerfolg von vornherein nicht zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.7 Antrag

Rz. 16 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt (§ 19 SGB IV). Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen von Minderjährigen gilt § 36 SGB I. Danach kann derjenige, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, Anträge auf Sozialleistungen rechtswirksam stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen, sofern die Handlungsfähigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 9 trat mit der Einführung des SGB VI am 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Mit dem Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) passte der Gesetzgeber die Vorschrift der Sprachentwicklung des SGB IX an; der Begriff "berufliche Rehabilitation" wurde in Anlehnung an § 4 SGB IX durch den Begriff "Leistungen zur Teilhabe am Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.4 Vorrang der Leistungen der Prävention vor Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 13 Mit den Sätzen 2 und 3 des § 9 Abs. 1 fordert der Gesetzgeber den Vorrang von Präventionsleistungen vor Teilhabeleistungen einerseits sowie den Vorrang von Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen andererseits. Das ist sinnvoll, weil frühzeitig einsetzende Präventionsleistungen (§ 14) regelmäßig preiswerter wie Teilhabeleistungen (§ 15 ff.) und diese wiederum preiswerter ...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.3 Ziel der Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 8 Die Ziele für Leistungen des Rentenversicherungsträgers werden flankiert von anderen Vorschriften des SGB – nämlich u. a. durch § 10 SGB VI (persönliche Voraussetzungen – auch medizinische Voraussetzungen genannt), § 4 Abs. 1 SGB IX (allgemeine Zielsetzung von Teilhabeleistungen) und § 3 SGB IX (Vorrang von Prävention). § 9 hat lediglich eine einleitende Funktion bzw. Über...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.2 Vom Rentenversicherungsträger zu erbringende Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Rentenversicherungsträger erbringen im Rahmen der Teilhabeleistungen Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 bis 47 SGB IX – mit Ausnahme von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 und § 46 SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16), Leistungen zur N...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 5 § 9 beschreibt allgemein, wann und wegen welcher Zielsetzung der Rentenversicherungsträger seine Teilhabeleistungen bereitzustellen hat. Ziel ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Menschen bei eingetretener Gesundheitsstörung bzw. drohender Gesundheitsstörung. Dadurch ergibt si...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.6 Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 9 Abs. 2 sind die Leistungen zur Teilhabe spätestens seit dem Inkrafttreten des Flexirentengesetzes (vgl. Rz. 1) "Pflicht"- und nicht mehr "Kann"-Leistungen. Das Ermessen des Rentenversicherungsträgers erstreckt sich somit bei Prüfung der Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen (vgl. §§ 10 bis 12) nicht mehr auf das "Ob" einer Leistung, sondern im Wesentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.1 Überblick

Rz. 5 § 9 beschreibt allgemein, wann und wegen welcher Zielsetzung der Rentenversicherungsträger seine Teilhabeleistungen bereitzustellen hat. Ziel ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Menschen bei eingetretener Gesundheitsstörung bzw. drohender Gesundheitsstörung. Dadurch ergibt sich für den Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.8 Für die Teilhabeleistungen zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 18 Alle Rentenversicherungsträger führen seit dem 1.10.2005 die gemeinsame Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung". Diese gliedert sich in 2 Versicherungszweige: allgemeine Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Sonderanstalt). Innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung wird zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den regiona...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 21 Die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation befasst sich schwerpunktmäßig mit Gemeinsamen Empfehlungen, Rahmenempfehlungen sowie Arbeitshilfen der unterschiedlichen Teilhabeleistungen. Im Einzelnen wird auf die Internetseite www.bar-frankfurt.de verwiesen. Rz. 22 Anspruch auf Hörgeräteversorgung gegenüber der Kranken- und Rentenversicherung: LSG B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr