Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Von der Befreiung ausgenommene Rechtsträger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2)

a) Ausnahmegrund Rz. 181 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG regelt die Ausnahme zum Grundsatz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG, der solchen Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Zweck – genutzt wird. Ausdrücklich ausgenommen von der Befre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosenhilfe

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Körperschaften, deren Zweck darauf gerichtet ist, durch Angebot von Arbeit und sozialer Betreuung an schwer zu vermittelnde Arbeitslose (ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose, die schlechte Eingangsvoraussetzungen haben), deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu fördern, können gemeinnützig i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b) sein. S. Urteil des FG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Rentenabfindungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 2 Durch § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG werden Abfindungsbeträge steuerfrei gestellt, die an Witwer und Witwen im Falle ihrer Wiederheirat zur Ablösung ihres Anspruchs auf Witwenrente oder nach Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft oder Begründung einer Ehe nach einer Lebenspartnerschaft oder umgekehrt gezahlt werden (§ 107 SGB VI). Steuerfrei ist des Weiteren die Witwenab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Überprüfung durch das Finanzamt

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die Finanzämter sind verpflichtet, die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge zu überwachen. Diese Überwachung erfolgt durch das Betriebsstättenfinanzamt und wird flankiert durch (in der Regel drei bis vier Kalenderjahre umfassende) Lohnsteueraußenprüfungen bei den Vereinen als Arbeitgeber. Tz. 8 Stand: EL 118 – ...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvertretungsrecht des Obhutselternteils für Vereinbarung über Rückübertragung von Kindesunterhaltsansprüchen

BGB § 1629 Abs. 2, SGB II § 33 Abs. 4 § 38 Leitsatz Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst nicht die Befugnis des Obhutselternteils, für sein Kind eine Vereinbarung über die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche i.S.v. § 33 Abs. 4 S. 1 SGB II zu schließen. BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – XII ZB 213/19 (OLG Frankfurt/M., AG Gelnhausen) Aus den Gründen Gründe: A. ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 1. Erwerbsobliegenheit des volljährigen Kindes

An die Beurteilung der Bedürftigkeit eines nicht in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes sind strenge Anforderungen zu stellen. Das Kind muss, wenn es gesundheitlich dazu in der Lage ist, jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen. Für die Nutzung seiner Arbeitskraft gelten ähnliche Maßstäbe wie für die Haftung der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, d.h. das Kind mus...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 9 Die Buurtzorg-Pioniere – durch selbstverantwortliche Teams zurück zum Sinn der Pflege bei Sander Pflegedienst

Zitat Ich hatte keine Lust mehr auf Pflege und wollte eigentlich etwas anderes studieren. Da hörte ich von dem Buurtzorg-Pilotversuch. Mark Adolph, Altenpfleger bei Sander Pflege Das Badezimmer muss dringend aufgeräumt werden. Der Patient braucht ein neues Bett und abends soll er eine zusätzliche Tablette nehmen. Die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind vielfältig. Der 28-jäh...mehr

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Zielgruppenspezifisches Onb... / 1.6 Sonderfall Krankheit: Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, treten nach der Rückkehr des Mitarbeiters häufig Probleme und Konflikte auf. Zwar freuen sich Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen. Doch gerade das wichtige Arbeitsumfeld kann zum Gelingen der Rückkehr-...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Überleitbarkeit des Pflichtteilsanspruchs?

Rz. 133 Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall ALG II, geht der Pflichtteilsanspruch nach bislang überwiegender Auffassung mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II). Demgegenüber findet bei der Sozialhilfe kein Übergang kraft Gesetzes statt. Vielmehr bewirk...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Bedürftige Angehörige

Rz. 118 Erwerbsfähige, aber dennoch bedürftige Angehörige erhalten erst wieder Arbeitslosengeld II, wenn Sie das zugeflossene Vermögen aufgebraucht haben, denn auch ALG II wird grundsätzlich nur nachrangig gewährt. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nich...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Behinderte Angehörige

Rz. 117 Erwerbsunfähige behinderte Angehörige müssen vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilfe erhalten, denn das Sozialhilferecht wird vom Nachranggrundsatz beherrscht. Gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII erhält keine Sozialhilfe, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Ver...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Zulässigkeit von Erlass des Pflichtteils?

Rz. 138 Ein Erlassvertrag, den ein Pflichtteilsberechtigter vereinbart, der bereits beim Erbfall ALG II bezog, ist mangels Forderungsinhaberschaft und unabhängig von § 138 BGB unwirksam, denn in diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über, ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II)....mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Die sog. Vermächtnislösung

Rz. 129 Bei der sog. Vermächtnislösung wird der Behinderte enterbt und mit einem Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils bedacht. Auch die Vermächtnislösung wird von der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung flankiert. Bisher gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit der sog. Vermächtnislösung. Die Sozialhilfeträger versuchen daher auch i...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 142 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[186] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[187] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführt worden. Durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) sind mit Wirkung zum 1.1.2020 in Abs. 10 Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden; sie hat § 368i Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, der bereits von Anfang an im Gesetz über Kassenarztrecht (GKAR) v. 17.8.1955 (BGBl. I S. 5130) enthalten war . Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialge...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychiatrische Institutsambulanzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368n Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, der in dieser Form durch das Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landesschiedsstelle

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.20...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriatrische Institutsambulanzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG) v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1613) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB V eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind zum 1.1.1993 die Überschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 bis...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie hat den bis 31.12.1988 geltenden § 368n Abs. 2 RVO abgelöst. Abs. 1 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenvers...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung (Abs. 1) Rz. 4 Die Rechtskonstruktion der psychiatrischen und psychosomatischen Institutsambulanzen (vgl. § 118) ist in die Rechtsvorschrift für die Einbeziehung der geriatrischen Institutsambulanzen in die ambulante Versorgung übernommen worden. Die Ermächtigungen geriatrischer Institutsambulanzen sind allerdings an...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vergütung ermächtigter Krankenhausärzte bzw. ermächtigter Heimärzte und ermächtigter ärztlicher Einrichtungen Rz. 7 Krankenhausärzte sind Angestellte des Krankenhauses bzw. des Krankenhausträgers und ihnen obliegt als Hauptaufgabe, die stationäre/teilstationäre Versorgung der Patienten im Krankenhaus sicherzustellen. Im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung des Krankenh...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene Rz. 5 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in A...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung der Landesschiedsstelle Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, d...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1) Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2 Rechtspraxis

2.1 Besonderer Versorgungsauftrag Rz. 2 PIA erfüllen durch multiprofessionelle Angebote unterschiedlicher Therapieverfahren der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik einen spezifischen ambulanten Versorgungsauftrag für Kranke, die wegen der Art, Schwere und Dauer ihrer psychischen Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten einer ambulanten, kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.4 Aufsicht

Rz. 19 Nach § 94 Abs. 1 SGB IV ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt, eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Das BAS hat nach § 94 Abs. 2 SGB IV die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversic...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.2 Dreiseitige Vereinbarung auf Bundesebene

Rz. 2c Nach Abs. 2 Satz 2 besteht auf Bundesebene die Verpflichtung, in einem dreiseitigen Vertrag die Gruppe psychisch Kranker festzulegen, die wegen ihrer Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch PIA bedürfen. Partner des dreiseitigen Vertrages sind der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV. Die gesetzlich vorgegebene Zusammensetzung der gl...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG) v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1613) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB V eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkung...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378)...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.4 Aufsicht über die Landesschiedsstelle

Rz. 8 Die Regelungskompetenz der Landesschiedsstelle hat für die Krankenkassen, aber auch für die Krankenhäuser eine wesentliche Bedeutung. Den Ländern, die an einem Funktionieren der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso interessiert sind wie an der Sicherstellung der Krankenhausversorgung, ist deshalb durch Abs. 4 ein Aufsichtsrecht eingeräumt worden. Die Ausübung des Au...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführt worden. Durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) sind mit Wirkung zum 1.1.2020 in Abs. 10 Satz 8 die Wörter "Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.6 Aufsicht

Rz. 11 Die in Abs. 10 Satz 1 und 2 normierten Aufsichtsregeln entsprechen denen über das Schiedsamt nach § 89. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die dortige Kommentierung verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.4 Definition der Patientengruppen und Zugang zu geriatrischen Institutsambulanzen

Rz. 10 Dem Auftrag aus Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift entsprechend sind in § 2 der Vereinbarung die Patientengruppen definiert, die aufgrund ihrer geriatrietypischen Multimorbidität einen dringenden ambulanten Versorgungsbedarf haben, der aber wegen der Art, Schwere und Komplexität der Krankheitsverläufe mit den verfügbaren Qualifikationen und Versorgungsstrukturen derzeit nich...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.5 Inhalt und Umfang der Versorgung geriatrischer Patienten

Rz. 11 Gegenstand der Bundesvereinbarung sind nach Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift Regelungen zum Inhalt und Umfang einer strukturierten und koordinierten Versorgung der definierten geriatrischen Patienten. Nach § 4 Abs. 2 der Vereinbarung sind in der Anlage 2 zur Vereinbarung die Leistungen aufgeführt, die von geriatrischen Institutsambulanzen oder ermächtigten Krankenhausärzte...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. In der Vorschrift werden mit den Schiedsämtern auf der Landes- bzw. Landesteilebene sowie auf der Bundesebene die zentralen Schlichtungsinstanzen für ...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.2 Bundeseinheitliche Vergütungsgrundsätze für Hochschulambulanzen

Rz. 15 Weil der GKV-Spitzenverband und die DKG sich nicht auf die bundeseinheitlichen Grundsätze nach Abs. 2 Satz 4 verständigen konnten, hat die Bundesschiedsstelle nach § 18a KHG am 9.12.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vereinbarung bundeseinheitlicher Grundsätze zur Vergütungsstruktur und Leistungsdokumentation der Hochschulambulanzen (Hochschulambulanz-Struktur-Vereinba...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.3 Psychiatrische Institutsambulanzen, sozialpädiatrische Zentren und medizinische Behandlungszentren

Rz. 16 Psychiatrische Institutsambulanzen (§ 118), sozialpädiatrischen Zentren (§ 119) und medizinische Behandlungszentren (§119c) sind organisatorisch an kompatible Fachkrankenhäuser angebunden und nehmen aufgrund der Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Weil es sich abweichend von der vertragsärztlichen Regelversorgung um ein spezielles Patientenklientel...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.7 Vergütung und Dokumentation der PIA-Leistungen

Rz. 6 Da es sich bei den PIA-Leistungen um ambulante Krankenhausleistungen handelt, richtet sich die Vergütung nach § 120 Abs. 2, d. h., die Leistungen werden unmittelbar von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse vergütet. Die Höhe der Vergütung wird auf der jeweiligen Ladesebene vereinbart und muss die Leistungsfähigkeit der PIA bei wirtschaftlicher Betriebsführung...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene

Rz. 5 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Abs. 1 nicht expressis verbis aufgeführt, aber es gilt der Grundsa...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, die Krankenkassenseite insgesamt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie hat den bis 31.12.1988 geltenden § 368n Abs. 2 RVO abgelöst. Abs. 1 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundhei...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.6 Klagen gegen Entscheidungen der Landesschiedsstelle

Rz. 11 Eine Klage gegen die Entscheidung der Landesschiedsstelle kann jeder Landesverband der Krankenkassen, die Landesvertretung des vdek und die mit den Aufgaben eines Landesverbandes betraute Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzeln oder zusammen als sog. Streitgenossenschaft durchführen. Ebenso kann die Landeskrankenhausgesellschaft die Entscheidung der L...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.4 Schiedswesen

Rz. 18 Während es für die in Abs. 1 der Vorschrift inhaltlich vorgegebenen Vergütungsregelungen für die ambulanten ärztlichen Leistungen der ermächtigten Krankenhausärzte sowie der in stationären Pflegeeinrichtungen und ermächtigten Einrichtungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen keiner Schiedsstellenregelung bedarf, weil hierfür entweder die für Vertragsärzte gelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.5 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 10 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.3 Definierte Patientengruppe

Rz. 2d Um eine übermäßige Ausdehnung der ambulanten Behandlung durch PIA zu verhindern und keine unnötige Kollision mit der fachlich gebotenen Behandlung durch niedergelassene Nervenärzte und ärztlichen/nichtärztlichen Psychotherapeuten zu riskieren, grenzt Abs. 2 den Behandlungsauftrag der PIA auf ein bestimmtes Klientel ein. Art, Schwere und Dauer der psychischen Krankheit...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.8 Klagen gegen Entscheidungen der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 13 Nach §29 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. d. F. des Art. 4 TSVG werden Klagen gegen Entscheidungen der sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Bundes- wie auf Landesebene im ersten Rechtszug durch die Landessozialgerichte entschieden; dasselbe gilt, wenn gegen aufsichtsrechtliche Beanstandungen von Entscheidungen der Schiedsgremien geklagt wird. Klageberechtigt sind di...mehr