Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 90 Anträge ... / 2.1 Antragstellung beim Beauftragten (Satz 1)

Rz. 4 § 90 Satz 1 ist im Auftragsverhältnis die speziellere Vorschrift gegenüber § 16 SGB I . Nach der letztgenannten Vorschrift sind Anträge auf Sozialleistungen beim zuständigen Leistungsträger zu stellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Dies wäre der Auftraggeber, so dass bei einer Antragstellung beim Beauftragten der Letztere unzuständig wäre und den Antrag nach § 16 Abs. 2 Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 86 ist mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) zum 1.7.1983 in Kraft getreten und hat seither keine weiteren Änderungen erfahren. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 86 unverändert neu bekanntgemacht worden. Er übernimmt den Regelungsgehalt des vorherigen § 17 Abs. 2 SGB I (aufgehoben mit Gesetz v. 4.11.1982, BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Arbeitsgemeinschaften nehmen im Sozialleistungssystem und insbesondere in der Sozialversicherung einen immer breiteren Raum ein (z. B. § 219 SGB V, § 278 SGB V, § 78 SGB VIII, § 4 Abs. 2 SGB XII). Für die historisch gewachsene, gegliederte Organisation in der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung mit ihren diversen Versicherungsträgern bilden sie eine Klammer, die d...mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89 ist zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt worden und hat seither keine Änderung erfahren. Eine Vorgängerregelung ist nicht vorhanden, da seinerzeit das Recht der Auftragsvergabe unter Leistungsträgern nicht gesetzlich geregelt war. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 89 neu bekanntgemacht ...mehr

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Jansen, SGB X § 90 Anträge ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 90 ist zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt worden und hat seither keine Änderung erfahren. Eine Vorgängerregelung ist nicht vorhanden, da seinerzeit das Recht der Auftragsvergabe unter Leistungsträgern nicht gesetzlich geregelt war. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 90 neu bekanntgemacht.mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 95 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt und erfuhr seither keine Änderungen. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde er neu bekanntgemacht.mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 10 Die Auskunftspflicht besteht nicht generell, wie z. B. die Meldepflicht nach den §§ 28a bis 28c SGB IV. Die Auskunft ist nur auf Verlangen des Leistungsträgers (§ 12 SGB I) und der Einzugsstellen zu erteilen. Das Verlangen muss sich auf einen der in § 98 genannten Zwecke beziehen. 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen Rz. 11 Sozialleistungen sind die in...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 87 ist mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) zum 1.7.1983 in Kraft getreten und hat seither keine weiteren Änderungen erfahren. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 87 unverändert neu bekanntgemacht worden. Eine Vorgängervorschrift besteht nicht.mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingeführt und seither nicht verändert. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 101 neu bekanntgemacht worden.mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 93 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt und seither nicht verändert. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 93 neu bekanntgemacht.mehr

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Jansen, SGB X § 101a Mittei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101a wurde durch das SGB-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB X eingefügt und ist seit dem 1.1.1996 in Kraft. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 101a neu bekannt gemacht. Redaktionell wurde § 101a Abs. 3 Nr. 1 mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die ursprüngliche, am 1.7.1983 mit dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getretene Fassung des § 94 war für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter eine allgemeine Rechtsgrundlage. Abs. 2 Satz 2 wurde durch Art. 6 Nr. 5 des Zweiten SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) neu gefasst. Die Neufassung e...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.2 Auskunfterteilung

Rz. 8 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.6.2 Zuständigkeit für die Aufsicht

Rz. 14 Hat eine Arbeitsgemeinschaft einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, ist die Frage, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, aus § 90 SGB IV zu beantworten. Danach führt grundsätzlich das Bundesversicherungsamt die Aufsicht über Arbeitsgemeinschaften, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Auf den Zuständigkeitsbereich der an der ...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft und ist seither nicht geändert worden (BT-Drs. 95 S. 38, 9/1753 S. 12, 43). Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 99 neu bekanntgemacht. Mit § 99 wird der Regelungsgehalt der vorher in § 25c Abs. 4 BVG und § 144 Abs. 3 und 4 AFG für den Bereich des ...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 99 bestehen immer dann, wenn gesetzliche Regelungen von Sozialleistungen die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen vorsehen. Dies kann sich zugunsten wie auch zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten auswirken. Insbesondere kann es sich um folgende Vorschriften handeln: § 10 SGB V (Familienversicherung), § 65 SGB VII (Witwen- und Witwe...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 87 wird die beschleunigte Auszahlung einer Nachzahlung an den leistungsberechtigten Versicherten, mit der ein (Erstattungs-)Anspruch (nach § 50 SGB X) verrechnet werden soll für den Fall, dass der um Verrechnung ersuchende Leistungsträger seinen Erstattungsanspruch noch nicht beziffern und von daher die Verrechnungslage nicht herbeiführen kann, bezweckt. Gleiches...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 98 wird die Auskunftspflicht des Arbeitgebers (und der ihm durch § 98 Abs. 3 gleichgestellten Personen, wie z. B. der Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) für den Bereich der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung geregelt. Mitglieder und Versicherte der Sozialversicherung sind nach § 28o SGB IV und § 196 SGB VI gegenüber den S...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.2 Nachzahlung

Rz. 7 Der Begriff der Nachzahlung hat keine gesetzliche Definition erfahren. Nachzahlungen beziehen sich zunächst auf die nachträgliche Erbringung laufender Geldleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden. Die Nachzahlung kann hierbei als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeiträume geleistet werden. Eine Nachzahlung ergibt sich imm...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.6.1 Umfang

Rz. 12 Die Arbeitsgemeinschaften, die Leistungsträger und ihre Verbände sind nach § 94 Abs. 2 Satz 1 HS 1 an das Gesetz und Recht gebunden, das für sie maßgebend ist. Das bedeutet, dass die Arbeitsgemeinschaften auch das Recht, das für ihre Mitglieder gilt, zu beachten haben. Auf diese Weise wird eine nicht im Einklang mit dem Sozialgesetzbuch stehende Änderung der Ziele und...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.1 Erstreckung der Auskunftspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht Adressat unterschiedlicher Auskunftspflichten. So kann er im Rahmen einer Ermittlung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 als Zeuge vernommen werden. Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dürfen jedoch Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben dient, die letztendlich auf eine gesetzliche Ermächtigungsn...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.7 Haushaltsplan (Abs. 3)

Rz. 17 Die Arbeitsgemeinschaften stellen, soweit erforderlich, unter entsprechender Anwendung des § 67 SGB IV einen Haushaltsplan auf. Ob die Aufstellung eines Haushaltsplans für die Arbeitsgemeinschaft erforderlich ist, hängt vom Umfang der verwalteten Mittel ab. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erforderlich" ist eine Rechtsfrage, die von der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 97 (in Kraft seit dem 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982, BGBl. I S. 1450) leitet den Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB X ein, der die Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten regelt. Vorschriften mit vergleichbarem Regelungsinhalt fanden sich in § 23 Abs. 1 AFG, § 1238 RVO, § 15 Abs. 1 AVG und § 37 RKG. Mit der Neufassung des SGB...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.3 Verrechnungsersuchen

Rz. 10 Eine Verrechnung stellt den zur Leistung verpflichteten Träger in Höhe des zu verrechnenden Betrages von seiner Leistungspflicht gegenüber dem berechtigten Versicherten frei, indem er den entsprechenden Betrag an den um Verrechnung ersuchenden Träger überweist. Dies hat innerhalb der Grenzen des § 51 SGB I zu erfolgen. Bei laufenden Leistungen darf eine Verrechnung nu...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.2.2 Dem Arbeitgeber Gleichgestellte

Rz. 9 § 98 Abs. 3 erstreckt klarstellend die für den Arbeitgeber in Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie in Abs. 2 beschriebenen Pflichten auch auf die Personen, die wie ein Arbeitgeber Beiträge für eine kraft Gesetzes versicherte Person zu entrichten haben. Hierdurch werden vor allem Unternehmer, Entleiher und Zwischenmeister erfasst. Zum Begriff des Unternehmers s. § 136 Abs. 3 SGB V...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 16 Der Abs. 2 des § 87 hat nur eine geringe praktische Bedeutung. Es finden sich gesetzliche Forderungsübergänge etwa in § 50 Abs. 1 SGB I oder § 332 SGB III. Hauptsächlich werden sich Anwendungsfälle aufgrund des § 332 SGB III ergeben, wonach die Bundesagentur für Arbeit durch Anzeige laufende Ansprüche auf Geldleistungen auf sich überleiten kann, um Erstattungsansprüch...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.3 Zulässigkeit der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunft bzw. ihre Offenlegung bedarf der Zulässigkeit, die durch Gesetz geregelt sein muss. Entsprechende Bestimmungen ergeben sich etwa aus § 275 SGB V (Prüfungen durch den medizinischen Dienst) oder aus § 203 SGB VII (Auskunftspflicht von Ärzten). Wenn die entsprechenden gesetzlichen Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, bedarf es keiner Einwilligung des Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.2 Aufgaben der Leistungsträger

Rz. 6 Leistungsträger sind alle in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (vgl. § 12 SGB I). Die Auskunft darf nur verlangt werden, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Aufgaben müssen sich aus dem Sozialgesetzbuch ergeben, nicht allein aus dem SGB X. Die Auskunft muss bezogen auf einen Einzelfall verlangt werden. Inwieweit das A...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.5 Ausnahme bei der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 11 Die Bundesagentur für Arbeit ist nach § 97 Abs. 1 Satz 5 nicht unterrichtungs- und vorlagepflichtig, weil für sie § 370 SGB III gilt. Nach § 370 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit die Mitgliedschaft in Vereinen erwerben und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums der Finanzen Gesellschaften gründen oder sich an...mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 95 wird der Inhalt der sich aus § 86 ergebenden Pflicht zur Zusammenarbeit auch für den Bereich der Planung und Forschung konkretisiert. Verpflichtet zur Zusammenarbeit bei Planung und Forschung sind die hiervon betroffenen oder eigenen Einrichtungen der planenden oder forschenden Sozialleistungsträger, deren Verbände und die in § 86 genannten öffentlich-rechtlich...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 99 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft und ist seither nicht geändert worden (BT-Drs. 95 S. 38, 9/1753 S. 12, 43). Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 99 neu bekanntgemacht. Mit § 99 wird der Regelungsgehalt der vorher in § 25c Abs. 4 BVG und § 144 Abs. 3 und 4 AFG f...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 101 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingeführt und seither nicht verändert. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 101 neu bekanntgemacht worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Hinsichtlich des Regelungsgehalts korrespondiert § 101 mit § 100. Aufgrund der im SGB X eingeführten...mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Auftragsverhältnis ist keine Delegation (vgl. § 28h SGB IV), weil die Eigenzuständigkeit des Auftraggebers nicht (auch nicht teilweise) auf den Auftragnehmer als zusätzliche Kompetenz übergeht. Die materiell-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und den Betroffenen werden nicht verändert. 2.1 Verwaltungsakte durch den Beauftragten (Abs. 1) Rz. 4 § 89 Abs....mehr

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Jansen, SGB X § 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 90 ist zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt worden und hat seither keine Änderung erfahren. Eine Vorgängerregelung ist nicht vorhanden, da seinerzeit das Recht der Auftragsvergabe unter Leistungsträgern nicht gesetzlich geregelt war. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 9...mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzlicher Auftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 93 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt und seither nicht verändert. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 93 neu bekanntgemacht. 1 Allgemeines Rz. 2 Aus § 93 ergibt sich, inwieweit die Regeln über den vertraglichen Auftrag auch für den gesetzlichen Auftrag...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1 Adressaten der Vorschrift

Rz. 5 Adressaten des § 86 sind die Leistungsträger, ihre Verbände und die im SGB X genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen. 2.1.1 Leistungsträger Rz. 6 Verpflichtet werden von § 86 vor allem Leistungsträger nach § 12 SGB I . Nach der sich aus § 12 SGB I ergebenden Legaldefinition sind Leistungsträger die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und B...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsgemeinschaften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die ursprüngliche, am 1.7.1983 mit dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getretene Fassung des § 94 war für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter eine allgemeine Rechtsgrundlage. Abs. 2 Satz 2 wurde durch Art. 6 Nr. 5 des Zweiten SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) neu gefass...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 87 ist mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) zum 1.7.1983 in Kraft getreten und hat seither keine weiteren Änderungen erfahren. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 87 unverändert neu bekanntgemacht worden. Eine Vorgängervorschrift besteht nicht. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit § 87 wird die beschleunigte Au...mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzli... / 2.2.3 Erstattung von Kosten

Rz. 8 Kosten werden nicht erstattet, da ein Verweis auf § 91 Abs. 2 nicht gegeben ist. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 SGB IV .mehr

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Jansen, SGB X § 101a Mitteilungen der Meldebehörden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 101a wurde durch das SGB-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB X eingefügt und ist seit dem 1.1.1996 in Kraft. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 101a neu bekannt gemacht. Redaktionell wurde § 101a Abs. 3 Nr. 1 mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (R...mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 9 Verstöße gegen § 95 führen nicht zur Rechtswidrigkeit des Plans. Die unter Verstoß gegen § 95 erlassene Planung kann jedoch rechtsaufsichtlich beanstandet werden, wenn wegen des vorgenannten Verstoßes zugleich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit oder haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet wurden (Dietmair, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Sta...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 100 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft. Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 Abs. 1 Satz 3 geändert. Seitdem wird der Begriff der "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" (vorher "Kur- und Spezialeinrichtungen") verwendet. 1 Allgemeines Rz. 2 Regelung...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 97 (in Kraft seit dem 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982, BGBl. I S. 1450) leitet den Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB X ein, der die Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten regelt. Vorschriften mit vergleichbarem Regelungsinhalt fanden sich in § 23 Abs. 1 AFG, § 1238 RVO, § 15 Abs. 1 AVG und § 37 RKG. Mit der...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.1 Leistungsträger

Rz. 6 Leistungsträger sind die in § 12 SGB I bezeichneten Behörden und Körperschaften. Maßgeblich ist die Berechtigung, durch Erlass eines Verwaltungsaktes Leistungen festzustellen und zu gewähren. In diesem Zusammenhang sind auch entsprechend berechtigte Arbeitsgemeinschaften (vgl. § 94) Leistungsträger.mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 95 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt und erfuhr seither keine Änderungen. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde er neu bekanntgemacht. 1 Allgemeines Rz. 2 In § 95 wird der Inhalt der sich aus § 86 ergebenden Pflicht zur Zusammenarbeit auch fü...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getretene Vorschrift wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) um die Sätze 2 und 3 im Abs. 3 ergänzt. Diese Änderungen wurden wiederum durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückgenommen, so dass § 96 wieder seine ursprünglic...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.6 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung führt zur Beendigung des Auftragsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft. Im Zeitpunkt der Kündigung noch anhängige Aufträge sollen jedoch abgearbeitet werden, soweit dies im Interesse der Sozialleistungsberechtigten liegt (Herbst, in: KassKomm., SGB X, Stand: März 2019, § 92 Rz. 16).mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattung von Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 91 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt. Eine Vorgängervorschrift ist nicht vorhanden. Es war aber bereits im Jahr 1980 vom BSG festgestellt worden (Urteil v. 11.9.1980, 1 RA 75/79), dass der Grundgedanke des Auslagenersatzes, wie in § 670 BGB festgelegt, auch für öffentlich-rechtlic...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behandlung von Daten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 23.5.2001 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) geändert. Mit Wirkung zum 27.3.2002 wurden Abs. 1 geändert und Abs. 2 neu gefasst durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130). A...mehr