Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. ...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistungsrahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 58 Abs. 1 Satz 1 AFG, der für die Förderung von behinderten Menschen nur auf einzelne arbeitsmarktpolitische Förderleistungen verwies. Die Vorschrift wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in die Erstfassung des SGB III, in Kraft ab 1.1.1998, in § 99 SGB III a. F. modifizie...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilhabe am Arbeitsleben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfas...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorgänger der Vorschrift war im Wesentlichen § 56 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, der die erstattungsfähigen Teilnahmekosten im Falle von ergänzenden Leistungen regelte. Diese Regelung wurde durch § 23 Abs. 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A ...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.6 Vergleichbare Maßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter

Rz. 13 Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber eine Erweiterung der WfbM um andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) vorgenommen. Dem Menschen mit Behinderungen kommt dabei ein Wahlrecht zu (§ 62 SGB IX), welche Einrichtung/en die jeweilige Leistung erbringt/erbringen. Andere Leistungsanbieter sind keine Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Begünstigt vom Ausbildungsgeld sind Menschen mit Behinderungen (§ 19 i. V. m. § 12), § 19 Abs. 1 SGB II verweist auf § 2 Abs. 1 SGB IX. Vom Ausbildungsgeld sind grundsätzlich auch Personen begünstigt, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.2008, B 7/7a AL 20/06 R) oder Menschen, die eine Lernbeeinträchtigung/Lernbehinderung haben. Die Leistung...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.5 Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich

Rz. 12 Der Berufsbildungsbereich ist in § 57 SGB IX i. V. m. § 4 WVO geregelt und verfolgt ein ganzheitliches Bildungskonzept. Die Aufgaben des Berufsbildungsbereichs sind, die personale Entwicklung der behinderten Person zu fördern und ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten dem Eingliederungsplan entsprechend zu entwickeln. Ziel ist auf eine geeignete Tätigkeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 122 ist die Grundsatznorm für das Ausbildungsgeld und regelt die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der besonderen Leistungen (§§ 117 ff.). Das Ausbildungsgeld wird von der zuständigen Agentur für Arbeit an Auszubildende (vgl. Komm. zu § 14) mit Behinderung (vgl. Komm. zu § 19) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt. Das Ausbildungsgeld erhalten ...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 58 Abs. 1 Satz 1 AFG, der für die Förderung von behinderten Menschen nur auf einzelne arbeitsmarktpolitische Förderleistungen verwies. Die Vorschrift wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in die Erstfassung des SGB III, in Kraft ab 1.1.1998, in § 99 SGB III a. F. modifiziert übernommen. Entg...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.3 Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Rz. 10 Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die Bundesagentur für Arbeit ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer WfbM, die mit dem unterhaltsichernden Ausbildungsgeld flankiert werden, wenn die übrigen Anspruchsv...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Vorgänger der Vorschrift war im Wesentlichen § 56 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, der die erstattungsfähigen Teilnahmekosten im Falle von ergänzenden Leistungen regelte. Diese Regelung wurde durch § 23 Abs. 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförder...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbildungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Eine Vorläufernorm war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i. d. F. bis 31.12.1997 grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) wurde jedoch in vergleichbarer Weise zur Regelung im Abs. 1 bestimmt, dass bei Teilnahmen an Maßnahmen Ausbi...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehin...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in ...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) gereg...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 127 definiert die in § 118 Satz 1 Nr. 3 genannten Teilnahmekosten der besonderen Leistungen (§ 117). Die Norm regelt, neben den unterhaltssichernden Leistungen Übergangsgeld (§§ 119 ff.) und Ausbildungsgeld (§§ 122 ff.), die zweite Säule der besonderen Leistungen. Abs. 1 regelt die übernahmefähigen Kosten für die Teilnahme an besonderen Leistungen. Liegen die in § 117...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Eine Vorläufernorm war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i. d. F. bis 31.12.1997 grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) wurde jedoch in vergleichbarer Weise zur Regelung im Abs. 1 bestimmt, dass bei Teilnahmen an Maßnahmen Ausbildungsgeld zu gewäh...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für eine Erbringung der allgemeinen und besonderen Leistungen müssen die Fördervoraussetzungen der im Zweiten bis Fünften Abschnitt genannten regulären arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen vorliegen, sofern der Gesetzgeber nicht eine Abweichung in den §§ 116, 118 bis 128 normiert hat. Diese wären stattdessen anzuwenden, um den Eingliederungserfolg sicherzustellen (...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sozialpolitischen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ergeben sich sowohl aus Vorschriften des SGB I, III als auch nach dem SGB IX. Bereits in § 10 SGB I wird die umfassende Aufgabe der Rehabilitation im Kontext aller Sozialgesetzbücher beschrieben, der u. a. den Menschen mit Behinderungen ein...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.1 Übergangsgeld

Rz. 3 Das Übergangsgeld als besondere Leistung kann nicht für sich allein an den Menschen mit Behinderungen erbracht werden. Es bedarf der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 117 oder den in § 119 Nr. 2 aufgezählten weiteren Maßnahmen, sodass eine gegenseitige Abhängigkeit besteht. Das Übergangsgeld dient als Ersatz und Ausgleich für das bisherige Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 4 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.4 Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren

Rz. 11 Das Eingangsverfahren nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i.V.m § 3 Werkstättenverordnung (WVO) hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung vorhandener Gutachten und Unterlagen einzelfallbezogen festzustellen, ob die WfbM überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme darstellt sowie welche spezifischen Arbeitsfelder und Werkstattbereiche (einschließlich späterer Beschäftigungs...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.2 Weitere behinderungsbedingte Aufwendungen

Rz. 27 Abs. 1 Satz 2 HS 1 erfasst ausdrücklich nur "weitere" unvermeidbare Aufwendungen, die nicht bereits ausdrücklich im SGB IX geregelt sind. Vorrangig ist daher die Verweisung auf das SGB IX nach Abs. 1 Satz 2 anzuwenden. Dort sind die Regelaufwendungen definiert, die dort geregelten Voraussetzungen sollen mit Abs. 1 Satz 2 nicht umgangen werden. Es muss sich um unvermeid...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.2 Ausbildungsgeld

Rz. 4 Nur im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung bzw. der Teilnahme an den Maßnahmen der besonderen Leistungen besteht ein Anspruch auf Ausbildungsgeld, jedoch unter der ergänzenden Bedingung, dass das Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann. Das Ausbildungsgeld ist daher nur nachrangig zu gewähren; ein Anspruch auf Übergangsgeld darf auch nicht ohne Vorbeschäftigungszei...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 114 Abs. 1 beinhaltet eine grundsätzliche Regelung für die Gewährung von allgemeinen und besonderen Leistungen und steckt den Förderrahmen ab. Die Regelung verfolgt das Ziel, dass eine Integration und damit das Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit dem Regelinstrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden soll, auch wenn wegen de...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.2 Ausschluss von Unterkunftsformen

Rz. 8 Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht in einem Wohnheim, Internat und einer sonstigen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen erbracht. Hinsichtlich der Begrifflichkeiten wird auf die Kommentierung zu §§ 123 Nr. 2, 124 Nr. 2 verwiesen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu förderbaren Einrichtungen in § 51 SGB IX (Berufsbildungswerk, Berufs...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.3 Teilnahmekosten

Rz. 5 Die Übernahme der Teilnahmekosten (§ 127) ist neben den Pflichtleistungen Übergangsgeld und Ausbildungsgeld die dritte besondere Leistung. Regelmäßig werden daher die Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Teilnahmekosten parallel gewährt. Um eine einheitliche Verwaltungspraxis der Rehabilitationsträger zu erreichen, wurde der Leistungsumfang der üblichen Teiln...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert in Abs. 1 zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und verweist auf die §§ 115 bis 128. Die besonderen Leistungen können zusätzlich um ergänzende Leistungen erweitert werden. Die spezifische Unterscheidung zwischen allgemeinen, besonderen sowie diese ergänzenden Leistungen wird nur bei der Bundesagentur fü...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.3 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

Rz. 28 § 127 Abs. 1 Satz 2 HS 2 ist eine Sonderregelung der Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung nach § 49 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX (notwendige Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushaltes). Erfasst sind von der Regelung Personen, die während einer Maßnahme nicht in einem Wohnheim, Internat oder einer besonderen Einrichtung untergebracht sind, son...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt in § 113 geregelten allgemeinen und besonderen Leistungen sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 3 Abs. 2. Als Pflichtleistungen sind neben den besonderen Leistungen der §§ 117 – 128 (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 8) auch der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2) erfasst. Dieser kommt beispielsweise ...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergangsgeld Rz. 3 Das Übergangsgeld als besondere Leistung kann nicht für sich allein an den Menschen mit Behinderungen erbracht werden. Es bedarf der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 117 oder den in § 119 Nr. 2 aufgezählten weiteren Maßnahmen, sodass eine gegenseitige Abhängigkeit besteht. Das Übergangsgeld dient als Ersatz und Ausgleich für das bisherige Arbeitsentge...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3 Förderbare Einrichtungen

Rz. 11 Besondere Einrichtung für Menschen mit Behinderungen hat der Gesetzgeber in § 51 SGB IX definiert, der für die Bundesagentur für Arbeit nach § 7 SGB IX Anwendung findet. Es handelt sich um spezielle Maßnahmeträger der beruflichen Rehabilitation, wozu die Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen gehören. Berufliche Rehabilitation ist b...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.1 Ziele der Teilhabeförderung (Abs. 1)

Rz. 12 Der Gesetzgeber nennt die Ziele der Leistungsgewährung in Abs. 1. Demnach sollen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Rz. 13 Die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen soll im Ergebnis posit...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 nennt die konkreten besonderen Leistungen (§ 113 Abs. 1 Nr. 2). Deren Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Vorschriften des Dritten Unterabschnitts im Zweiten Titel (§§ 119 bis 126) sowie im Dritten Titel (§§ 127, 128) geregelt. Diese Systematik hat der Gesetzgeber bereits bei den allgemeinen Leistungen angewandt (vgl. § 115). Folgende besondere Leistungen si...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.1 Maßnahmen der beruflichen (Erst-) Ausbildung

Rz. 8 Förderfähige Berufsausbildungen sind in § 57 Abs. 1 benannt. Für Menschen mit Behinderungen sind insbesondere Berufsausbildungen als besondere Leistungen in besonderen Einrichtungen außerhalb des BBiG bzw. der HwO förderfähig (§ 117 Abs. 2 Satz 1, vgl. auch weitere förderbare Berufsausbildungen in der Komm. zu § 117). Gleiches gilt für das zum 1.1.2020 neu eingeführte ...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 24 Die Werkstätten für behinderte Menschen oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die BA ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dies ergibt sich ergänzend aus der analogen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, fall...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Vorschrift sind Menschen mit Behinderungen (§ 19), die auswärtig untergebracht sind. Die auswärtige Unterbringung muss wegen einer Maßnahme oder Leistung der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen (vgl. Komm. zu § 117). 2.1 Anderweitige auswärtige Unterbringung Rz. 4 Eine anderweitige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Me...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.2 Individuelle Fördervoraussetzungen

Rz. 7 Das Tatbestandsmerkmal Art und Schwere der Behinderung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bedingt in einem ersten Schritt, dass es sich um einen Menschen mit Behinderungen nach § 19 Abs. 1, 2 handelt. Dieser Behindertenbegriff ist nach § 7 Abs. 1 SGB IX für die Bundesagentur für Arbeit, anstatt der Begriffsbestimmung in § 2 SGB IX, relevant. Jedoch verw...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.1 Eingangsverfahren

Rz. 30 Das Eingangsverfahren nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. § 3 WVO hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung vorhandener Gutachten und Unterlagen einzelfallbezogen festzustellen, ob die Werkstatt für behinderte Menschen überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme darstellt sowie welche spezifischen Arbeitsfelder und Werkstattbereiche (einschließlich späterer Beschä...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.2 Berufsbildungsbereich

Rz. 31 Der Berufsbildungsbereich ist in § 57 SGB IX i. V. m. § 4 WVO geregelt und verfolgt ein ganzheitliches Bildungskonzept. Die Aufgabe des Berufsbildungsbereichs sind die personale Entwicklung des Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten dem Eingliederungsplan entsprechend zu entwickeln. Ziel ist auf eine geeignete Täti...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.6 Abweichung vom Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – Schulische Ausbildung

Rz. 23 § 117 Abs. 1. Satz 2 eröffnet die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen eine Maßnahme, sowohl bei der Aus- als auch bei der beruflichen Weiterbildung, abweichend von den üblichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu fördern. Folglich wird hier auch eine Ausbildung in schulischer Form möglich, die ein Studium in einer Rehabilitationseinri...mehr