Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Druck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzweigung in den Fällen, in denen mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltsverpflichtung des Kindergeldberechtigten besteht (§ 74 Abs 1 S 3 EStG 1. Alt)

Rn. 25 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über eine Abzweigung liegen auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist, BFH vom 25.05.2004, VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171; BFH vom 23.02.2006, III R 65/04, BStBl II 2008, 753. Die Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1 und 3 EStG sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Besteller selbstständiger Dienstleistungen treffen aufenthaltsrechtliche Sorgfaltspflichten. Ein Unternehmen darf selbstständig oder abhängig beschäftigte Erwerbstätige nur beschäftigen, wenn diese einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besitzen.[1] Das Unternehmen trifft diesbezüglich eine Prüf- und Mitwirkungspfl...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.6 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 12 Die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten ehrenamtliche Richter aus den Vorschlagslisten, die von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden (Abs. 4). Damit ist eine Regelung getroffen worden, die der früheren Regelung in der...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.8 Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 14 Gemäß Abs. 5 Satz 1 (bis zum 25.10.2013 Satz 2) entscheiden diese Kammern mit ehrenamtlichen Richtern aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte. Damit wird die bis Ende 2004 geltende Regelung der VwGO für Kammern mit diesem Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen fortgeschrieben. Dies wird auch in der Gesetzesbegründung deutlich (BR-Drs. 302/04 S. 10 f....mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.3 Vertragsarztkammern

Rz. 6 Für Angelegenheiten aus dem Vertragsarztrecht (§§ 69 bis 106 SGB V) sind immer sog. Vertragsarztkammern beim Sozialgericht zu bilden. Die Vertragsarztangelegenheiten umfassen die Beziehungen der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen sowie ihrer Vereinigungen, Verbände und gemeinsamen Gremien. Dazu gehören neben sog. Statusangelegenheiten (Zulassung, Erm...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Rz. 9 Eine spezielle erstinstanzliche und örtliche Zuständigkeit wird in Abs. 4 für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg begründet. Die örtliche Zuständigkeit dieses Landessozialgerichts ist primär aufgrund des Sitzes der entsprechenden Spitzenverbände zurückzuführen. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass die Partner der jeweiligen Verträge d...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.4 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 6 Unverändert werden die Vorschlagslisten für die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen von den für die Durchführung des SGB XIV oder des Rechts von Menschen mit Behinderungen oder des Rechts der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständigen Behörden aufgestellt. Auch die Stellen, denen n...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.2 Knappschaftskammern

Rz. 5 Für Angelegenheiten der knappschaftlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der Bergbauunfallversicherung können ab 1.4.2008 sog. Knappschaftskammern gebildet werden. Durch die Neufassung wird dem Gericht in einem größeren Maße Ermessen eingeräumt. Denn angesichts des Strukturwandels im Bergbau bestehen Zweifel an der Notwendigkeit der Einrichtung von Knappschaftsk...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Die materielle ("innere") Rechtskraft bedeutet, dass die Beteiligten und die Gerichte an den Urteilsspruch gebunden sind und jedenfalls eine abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand ausgeschlossen ist. Sie sichert die Maßgeblichkeit und Rechtsbeständigkeit des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung (vgl. auch Jüttner in: Fichte/Jüttner, SGG, § 141 Rz. 5). Fun...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.2 Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 4 Durch die Regelung in Abs. 2 Nr. 1 und 2 entsteht für alle Landessozialgerichte in den zahlreichen aufgeführten Schieds- und Aufsichtsangelegenheiten eine erstinstanzliche Zuständigkeit. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7716 S. 18) wird dazu ausgeführt: Im Sozialgerichtsverfahren spielen Tatsachenfragen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zudem sind existenzielle...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.4 Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 9 Für die Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gilt die Sonderregelung in § 12 Abs. 4, die durch das Inkrafttreten des SGB XIV zum 1.1.2024 und zuvor durch das 6. SGGÄndG redaktionell und inhaltlich geändert worden ist. Die letztgenannte redaktionelle Änderung betraf die terminologische Anpassung an das SGB IX. Inh...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

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Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sind erweitert worden um die in § 14 Abs. 1 genannten Organisationen und Behörden. Dabei wird durch den Verweis auf § 14 Abs. 1 gleichzeitig das Vorschlagsrecht auch auf die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen erweitert (BT-Dr...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt i. V. m. den Bestimmungen des DRiG die Voraussetzungen für die Ernennung von Berufsrichtern sowie die Besonderheiten für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit. Vergleichbare Regelungen enthalten §§ 15 ff. VwGO und 14 ff. FGO. Durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist mit Wirkung zum 1.7.2001 § 11 Abs. 2 Satz 2 dem Sprachgebrauch des SGB ...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rz. 6 Abs. 3 begründet eine spezielle örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für die im Einzelnen aufgeführten Angelegenheiten. Dabei wird z. T. auf eine historisch gewachsene Zuständigkeit abgestellt. Rz. 7 Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs fand nach früherem Recht (§ 57a Abs. 2) durch das Sozialgericht Köln statt. Sie wird nun erstinstanz...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. D...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.5 Sogenannte zeitliche Grenze der Rechtskraft

Rz. 37a Die materielle Rechtskraft eines Urteils wirkt zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt (vgl. BVerwGE 91, 256, 259). Verbunden mit der Begrenzung der materiellen Rechtskraft auf den entschiedenen Streitgegenstand ist aber auch eine zeitliche Dimension der materiellen Rechtskraft eines Urteils (zum zivilgerichtlichen Verfahren ausführlich Vollkommer, in: Zöller, ZPO, vo...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV ab 1.1.2024) sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mi...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.2.3 Glaubhaftmachung

Rz. 6 Bei der Glaubhaftmachung handelt es sich um den mildesten Beweismaßstab des Sozialrechts (BSG, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4). Außer im sozialen Entschädigungsrecht (Beispiele dazu in der o. g. Entscheidung des BSG) lassen auch das Rentenrecht (vgl. z. B. § 286 Abs. 5 SGB VI, § 4 FRG) und das Recht der Wiedergutmachung die Glaubhaftmachung bestimmter Tatsachen ausreichen. Die...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5, 60, 63; vgl. auch die Komm. in Rz. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwal...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.3 Auslegung/Umdeutung

Rz. 4 Für die Auslegung eines Klageantrags als Prozesshandlung gilt die Auslegungsregel des § 133 BGB (BSGE 63, 93, 94 f.; BSGE 68, 190, 191; BSGE 74, 77; BSG, Beschluss v. 9.1.2019, B 13 R 25/18 B; BSG, Urteil v. 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R; Kummer, DAngVers 1984, 346, 362 m. w. N.). Danach ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforsch...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch a...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind: Die Anfechtungsklage muss erfolgreich sein, der Verwaltungsakt (oder Widerspruchsbescheid) wird also – zumindest teilweise – aufgehoben. Der Verwaltungsakt muss schon vollzogen sein. Ferner erforderlich ist ein entsprechender Antrag, obwohl § 131 den Antrag – anders als § 131 Abs. 1 Satz 2 VwGO – nich...mehr

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Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – wie § 14 für die Sozial- und Landessozialgerichte – das Vorschlagsrecht für die sog. Vorschlagslisten bezüglich der ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sind mit Wirkung zum 2.1.2002 Änderungen erfolgt, die aufgrund der Änderungen in §§ 10 und 14 notwendig waren (BT-Drs. 14/5943 S...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.6 Prozessuale Durchbrechung und Beseitigung der Rechtskraft

Rz. 38 Eine Beseitigung der Rechtskraft ist durch die Wiederaufnahme nach §§ 179 ff. und die Wiedereinsetzung nach § 67, welche zur rückwirkenden Beseitigung der bereits eingetretenen Rechtskraft führt (vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 121 Rz. 50; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 141 Rz. 21; nach Zeihe wird das Urteil dagegen so angesehen, als sei die Re...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 3 Literatur

Rz. 12 Luthe, Der Pharmarabatt nach § 130 a Abs. 5 SGB V, SGb 2011, 372. Mutschler, Kosten der Unterkunft - Kommunale Satzung - eine Alternative zum schlüssigen Konzept?, NZS 2011, 481. Pfeiffer/Altmiks, Die Erwartungen an die Rechtsprechung - aktueller Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, ZMGR 2010, 235. Tabbara, Die achte Novelle zum Sozialgerichtsgesetz – Entl...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.6.2 Verletzung allgemeiner Erfahrungssätze

Rz. 13 Ein allgemeiner Erfahrungssatz ist verletzt, wenn das Gericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG, SozR 1500 § 128 Nr. 4; BSG, SozR 1500 § 103 Nr. 25) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz angewendet hat (vgl. BSGE 36, 35, 36; BSG, SozR Nr. 72 und 89 zu § 128 SGG; BSG, SozR 1500 § 103 Nr. 25; BSG, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12: nic...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.4 Richter im Nebenamt

Rz. 8 Durch das 7. SGGÄndG ist Abs. 4 angefügt worden, der weitgehend die in § 16 VwGO enthaltene Regelung für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit übernimmt. Das 4. SGB IV-Änderungsgesetz hat eine weitere Anpassung an § 16 VwGO vorgenommen und auch Rechtslehrern eine Tätigkeit als Richter im Nebenamt ermöglicht. Die Bestimmung schafft einerseits die Möglichkeit, Richter an...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Für die Landessozialgerichte wird in § 31 Abs. 1 und 2 die Errichtung von Fachsenaten zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Fachkammern bei den Sozialgerichten (§ 10) sowie den Fachsenaten beim Bundessozialgericht (§ 40). Durch die Neufassung von Abs. 1 Satz 1 hat sich für die Bildung der Senate nichts geändert. Die nun im SGB IX geregelten Angelegenheiten der...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 lediglich redaktionell im Hinblick auf die Neufassung von § 10 angepasst worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt für die Spruchkörper der Landessozialgerichte (Senate) das Fachsenatsprinzip. Damit wird auch für die Berufungsgerichte an dem für die Sozialgerichte in § 6...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.3 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Vertragsarztangelegenheiten

Rz. 5 § 14 Abs. 2, der durch das 6. SGGÄndG lediglich redaktionell überarbeitet wurde, bestimmt das Vorschlagsrecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie der Zusammenschlüsse der Krankenkassen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorschlagslisten nicht nach den Gerichtsbezirken, sondern den Bezirken der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen aufzustellen sind. Gegen das V...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2 Erledigung "nach Klageerhebung"

Rz. 16 Die Anfechtungsklage wird wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn der angefochtene Verwaltungsakt sich erledigt hat (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 570), also seine Regelungswirkung verloren hat (vgl. BSG, Urteil v. 20.12.2001, B 4 RA 50/01 R; Fechner, NVwZ 2000, 121). Das BSG stellt insoweit neben der Erledigung durch Zeitablauf auf die Wirksamkeit nach §...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit der ursprünglichen Fassung des SGG v. 1.1.1954 (BGBl. I 1953 S. 1239) unverändert geblieben. Das Vorhaben, § 123 zu ändern, um den Prüfungsumfang des Gerichts in Rechtsstreitigkeiten, deren Gegenstand die Höhe einer Sachleistung ist, an die zwischen den Beteiligten strittigen Anspruchselemente zu reduzieren (Referententwurf zum Vierten Gesetz zu...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 2.5 Besonderheiten

Rz. 7 Für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung ist bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter die wirtschaftliche Struktur im Gerichtsbezirk zu beachten, damit die Sachkunde der ehrenamtlichen Richter in möglichst hohem Maße zu einer sachgerechten Entscheidungsfindung beitragen kann. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass diese Auswahlkriterien nur für...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.2 Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 4 Der Begriff der Angelegenheiten der Sozialversicherung ist identisch mit den in § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 verwandten Termini. Der Begriff des Arbeitgebers ist in § 16 Abs. 4 definiert. Eine Definition des Begriffs "Versicherter" nimmt das SGG nicht vor, insbesondere ist aus § 16 Abs. 3 Satz 1 keine Begriffsbestimmung abzuleiten, da diese Vorschrift nur f...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten hinsichtlich der Anzahl der mitwirkenden Berufs- und ehrenamtlichen Richter sowie der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in den jeweiligen Fachkammern. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung v. 26.5.1972 (BGB...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.3 Entscheidung über Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 14 Das Gericht "kann" nach Abs. 1 Satz 1 aussprechen, dass und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Durch diese Formulierung wird lediglich die Befugnis des Gerichts zum Ausdruck gebracht, nicht aber, dass es bei Erfüllung aller Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 und 2 dem Ermessen des Gerichts überlassen wäre, über den Anspruch au...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, in der durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 26.5.1972 (BGBl. I S. 841) die Bezeichnung "ehrenamtlicher Richter" eingeführt worden ist, ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei handelt es sich in den Abs. 1 und 2 im Wesentlichen um notwe...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.7 Zeit zur Beratung und zum Vortrag

Rz. 24 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch, dass hinreichend Zeit zur Äußerung zur Verfügung steht (vgl. Rz. 16; BSGE 11, 165; BSG, SozR 3-1500 § 117 Nr. 2; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5). Feste Regeln lassen sich dazu kaum aufstellen. Wenn ein Schriftsatz eines Beteiligten erst kurz vor der Sitzung beim Gericht eingeht oder erst in der mündlichen Verhandlung überre...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.6 Wahlanfechtungsklage, Abs. 4

Rz. 40 Der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Wahlmaßnahmen bei Wahlen i. S. d. § 57b oder Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigungen ist im SGG nur unvollkommen geregelt. Nach § 131 Abs. 4 spricht das Gericht, wenn es eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig hält, dies im Urteil aus und bestimmt die Folgerungen, die sich aus der Ungültigkeit e...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.2 Der beratende Ausschuss

Rz. 5 Die Mitwirkung eines Ausschusses bei der Ernennung eines Richters auf Lebenszeit kennen nur das SGG und das ArbGG. Gemäß Abs. 2 Satz 2 sollen darin aus dem Kreis der ehrenamtlichen Richter Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber, der Berechtigten nach dem SGB XIV und der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.4 Subjektive Grenzen der Rechtskraft

Rz. 33 Die subjektive Reichweite der Rechtskraft (Abs. 1) ist durch Art. 1 Nr. 47 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Wie bisher bindet das rechtskräftige Urteil die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (jetzt: Nr. 1). Beteiligte sind grundsätzlich Kläger, Beklagte und Beigeladene, wobei das Gesetz nicht unterscheidet, ...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996, 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenfes...mehr