Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.2 Ärztliche/zahnärztliche Leistungen durch Nichtvertrags(zahn)ärzte

Rz. 45 Nicht zur vertrag(zahn)ärztlichen Versorgung gehören die von der Krankenkasse geleisteten Kostenerstattungsbeträge, wenn vom Versicherten nach § 13 Abs. 2 Satz 6 mit Zustimmung der Krankenkasse ein Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt oder ein medizinisches Versorgungszentrum in Anspruch genommen wurde, dem nicht der Rechtsstatus eines vertraglichen Leistungserbringers zuk...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Änderungen erfolgten lediglich hinsichtlich der Namensbezeichnungen der in der Norm benannten Behörden: Zum 7.11.2001 wurde Abs. 3 durch Art. 219 Nr. 4 der Siebten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) auf ...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 KBV (Herausg.), E-Rezept: Bundesmantelvertragliche Regelungen, Tokenausdruck und Infomodell, www.gematik.de/fileadmin/user_upload/MediaUploads/202012_Industrieforum_E-Rezept_Datenmodell.pdf; zuletzt abgerufen: 23.3.2021. Meyer, Rechtliche Auswirkungen des elektronischen Rezepts auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen deutschen Vor-Ort-Apotheken und ausländischen Versand...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.2 Verfahrensordnung (Abs. 2)

Rz. 4 Die KBV erstellt eine Verfahrensordnung, um das Einvernehmen bzw. Benehmen nach Abs. 1 herzustellen (Satz 1, www.kbv.de/media/sp/MIO_Verfahrensordnung.pdf; abgerufen: 11.1.2023). Danach werden die in Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen schriftlich oder elektronisch zur Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen aufgefordert (Verfahrensordnung Benehmensherstellung medizinische In...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beschreibt die gesetzlichen Modalitäten für die Auflösung von Versorgungsverträgen durch Kündigung. Abs. 1 regelt die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung und eröffnet zu deren Vermeidung den Landesverbänden der Pflegekassen daneben eine Vereinbarungsoption. Abs. 2 schreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine außerordenliche (fristlose) Kü...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.4 Verfahrensordnung (Abs. 3)

Rz. 5 Die KBV regelt die Nutzung des Systems durch Dritte in einer Verfahrensordnung (Satz 1). Die Verfahrensordnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG; Satz 2). In der Verfahrensordnung ist ausdrücklich zu regeln, dass die Termine diskriminierungsfrei an Patienten vermittelt werden und keine Selektion nach Versicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus den von ihnen genutzten Hilfsmitteln und Implantaten, die von den Herstellern oder Dritten verarbeitet werden, in eine digitale Gesundheitsanwendung (§ 33a) zu übertragen, damit sie für ihre Versorgung genutzt werden können. Um dies zu erreichen, müssen künftig die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Hil...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.11 Laborbefunde (Abs. 4a)

Rz. 6a Die KBV trifft die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Laborbefunden. Laborbefunde werden als Informationsobjekt der elektronischen Patientenakte gespeichert (§ 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c i. V. m. § 342 Abs. 2a Nr. 2 Buchst. b). Die Festlegungen gewährleisten eine interdisziplinäre sowie sektorenübergreifende Verwendung ...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Dazu enthält die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in § 2 eine Übergangsregelung, die ab 1.10.2021 durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden soll (Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.2 Widerspruch gegen erteilte Zugriffsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Ombudsstellen nehmen Widersprüche der Versicherten gegen die Anwendungsfälle der ePA nach § 353 Abs. 1 entgegen und gewährleisten technisch, dass der Widerspruch in der ePA durchgesetzt wird. Die Ombudsstellen erhalten hierfür die entsprechenden Befugnisse zur Verarbeitung der Daten und die technisch erforderlichen Zugriffe auf die ePA. Die Verarbeitung von Daten u...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen können sich bis zum 31.3.2022 finanziell an einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte ihrer Versicherten beteiligen (§ 68). Die Vorschrift wird nach diesem Zeitpunkt aufgehoben (Digitale-Versorgung-Gesetz v. 9.12.2019, BGBl. I S. 2562). § 351 stellt sicher, dass entsprechend gespeicherte Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden k...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.3 Nutzung durch Dritte (Abs. 2)

Rz. 4 Die KBV stellt die Informationen und Vermittlungsdienste, die sie im Rahmen des Systems nach Abs. 1 verarbeitet bzw. bereitstellt, Dritten zur Verfügung (Satz 1). Dritte sind etwa Fachgesellschaften, Organisationen der Selbsthilfe oder sonstige Stellen, die Gesundheitsinformationen anbieten und diese mit dem Angebot einer Videosprechstunde verbinden möchten. Dritte kön...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.18 Nachweis der technischen Ausstattung (Abs. 17)

Rz. 23 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und zu übermitteln (Satz 1). Wird der Nachweis nicht bis zum 1.5.2024 erbrach...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.2 Zugriff auf den Medikationsplan (Abs. 2)

Rz. 4 Grundsätzlich darf auf den elektronischen Medikationsplan (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) nur mit Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden (Satz 1). Der Versicherte muss nur einwilligen, wenn die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert sind. Eine vorherige Einwilligung durch eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.2 Erklärung zur Organ- und Gewebespende (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende und Hinweise der Versicherten auf den Aufbewahrungsort von Erklärungen dazu unterstützen. Die Regelung erfasste neben dem Organspendeausweis auch alle anderen Dokumentationen einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Dem Versicherten wird nunmehr ausschlie...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.5 Vergütung außerhalb der vereinbarten vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 48 Neben der Leistung zur individuellen Verhütung von Zahnerkrankungen sind auch die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach dem Vierten Abschnitt außerhalb der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung zur finanzieren. Für die zahnärztliche Individualprophylaxe (§ 22), die Gesundheitsuntersuchungen (§ 25) und die Kinderuntersuchungen (§ 26) sind gemäß Abs. 2 Sa...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.6 Verordnungen (Satz 2 Nr. 6)

Rz. 14 Sobald die Telematikinfrastruktur hierfür flächendeckend zur Verfügung steht, ist diese verpflichtend für die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form zu nutzen. Inwieweit eine ärztliche Verordnung in elektronischer Form ausgestellt und unter Nutzung der Telematikinfrastruktur übermittelt werden muss oder in Papierform ausgestellt werden kann, h...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zugriffsrechte auf elektronische Verordnungen (www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eRezept.pdf, www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_Anleitung_e_Rezept_Apothekenpersonal_V05.pdf; zuletzt abgerufen: 12.8.2022). Die Versicherten erteilen dazu ihre Einwilligung gegenüber dem zugriffsberechtigten Leistungserbringer. Der...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2027 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vereinbarungen nach §§ 364 bis 368 werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt. Vorher haben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Gelegenheit, zu den Vereinbarungen Stellung zu nehmen. Für eine Beanstandung ...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.13 Hinweise der Versicherten (Abs. 4c)

Rz. 6c Die KBV trifft die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Hinweisen der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende und von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach § 1827 BGB sowie der Aufbewahrungsorte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3). Die Daten werden als Informationsobjekt der elektronischen Pati...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.9 Datenverarbeitung der beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen (Abs. 9)

Rz. 18 Nach Abs. 9 verarbeiten die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die nach den Abs. 4 und 5 übermittelten Angaben ausschließlich für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und den Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Abs. 3a. Für die Verarbeitung der durch das automatisierte Verfahren gewonnenen D...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.7 Vergütung nach Leistungspauschalen

Rz. 38 Für nachträglich eingeführte Leistungen, die Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (§ 22), Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25) und die Kinderuntersuchungen (§ 26) schreibt das Gesetz vor, dass Pau...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.2 Voraussetzungen des Zugriffs (Abs. 2)

Rz. 4 Auf die Daten dürfen Berechtigte (Abs. 1) nur mittels eines elektronischen Heilberufsausweises, eines elektronischen Berufsausweises oder einer digitalen Identität (§ 340 Abs. 6) zugreifen. Zusätzlich wird eine Komponente zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen benötigt. Die Zugriffe werden elektronisch protokolliert (Satz 2). Die Protokollierungspfli...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 2.1 Datenübertragung von einer Gesundheitsanwendung in die Patientenakte (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse ermöglicht, dass Daten der Versicherten in digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a) in die elektronische Patientenakte der Versicherten (§ 341 Abs. 2 Nr. 9) übermittelt und dort gespeichert werden. Der jeweilige Versicherte muss mit der Datenübermittlung einverstanden sein und darin nachvollziehbar einwilligen. Der Hersteller der Gesundheitsanwendungen...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abrechnungsdaten medizinischer Leistungen, die nicht als Sachleistung abgerechnet und von Versicherten getragen werden, können innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die Nutzung der elektronischen Rechnung wird möglich sein, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft für Te...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 2.2 Stellungnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Bevor das BMG eine Ermessensentscheidung darüber trifft, ob die vorgelegte Vereinbarung zu beanstanden ist, haben der BfDI, das BSI und die DGUV eine Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1). Dafür kann das BMG eine angemessene Frist setzen (Satz 2). Die Frist ist so zu bemessen, dass dem BMG ggf. eine Beanstandung innerhalb der Frist nach Abs. 3 möglich ist.mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik richtet einen Beirat ein, der sie in fachlichen Belangen berät. Der Beirat nimmt zu Grundsatzthemen Stellung und ist vor der entsprechenden Beschlussfassung zu hören. Grundsätzliche Bedeutung haben insbesondere Fachkonzepte zu Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, Planungen und Konzepte für Erprobung und Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie Konz...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.9 Elektronischer Medikationsplan (Abs. 8 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 9c Der elektronische Medikationsplan wird ab dem 1.10.2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird (Satz 1). Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in ...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.6 Nachweis der Komponenten und Dienste (Abs. 6)

Rz. 19 Kassenärzte und Kassenzahnärzte haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (Satz 1). Der Nachweis ist bis zum 30.6.2021 zu erbringen (Satz 2). Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbrac...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.4 Medikationsplan (Satz 2 Nr. 4)

Rz. 9 Die Anwendung ermöglicht, Medikamente zu dokumentieren, um so Arzneimittelverträglichkeiten prüfen zu können. Erste Stufe zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung ist der elektronische Medikationsplan (§ 31a). Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Die ele...mehr

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Sommer, SGB V § 318b Evalui... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Gesellschaft für Telematik (gematik) hat sich hinsichtlich ihrer Festlegungen zu Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit den Anwendungen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ins Benehmen zu setzen und durch den Digitalbeirat (§ 318a) ber...mehr

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Sommer, SGB V § 370b Techni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der Verordnungsermächtigung kann das BMG Anforderungen definieren, die zur Umsetzung der inhaltlichen Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 137f) auf Bundesebene erforderlich sind. Es handelt sich dabei um technische Anforderungen an die von den Leistungserbringern einzusetzenden Dienste und Anwendungen (z. B. digitale Gesundheitsanwendungen). Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 331 Maßnahm... / 2.2 Angaben der Anbieter (Abs. 2)

Rz. 5 Die gematik legt fest, welche näheren Angaben ihr die Anbieter der Komponenten und Dienste offenzulegen haben, damit die Überwachung nach Abs. 1 durchgeführt werden kann. Die gematik kann damit die erforderlichen Maßnahmen treffen, Cyber-Attacken oder andere Sicherheitsvorfälle zu erkennen. Auf diese Weise kann die gematik die Überwachung der Sicherheit der Telematikin...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.2 Unterstützung durch die elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 15 Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 werden von der gematik zugelassen und durch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt (Satz 1). Rz. 15a Der elektronische Medikationsplan wird nicht mehr in eine eigenständige Online-Anwendung der Telematikinfrastruktur überführt, sondern ab der Zurverfügungstellung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenak...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.2 Sachliche oder rechnerische Fehler (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 bestimmt für den Fall, dass erst nach Abschluss des Jahresausgleichs sachliche oder rechnerische Fehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt werden, das Bundesamt für Soziale Sicherung diese bei der Ermittlung des nächsten Jahresausgleichs nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu berücksichtigen hat. Damit wird klargestellt, dass Korrekturen na...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.3 Versorgungssicherheit (Abs. 3)

Rz. 5 Um die Versorgung sicherzustellen, kann über den 1.7.2027 hinaus eine Versorgung mit Hilfsmitteln oder Implantaten erfolgen, welche die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen. Die Versorgung ist zulässig, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder die regelmäßige Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln oder Implantaten andernfalls nicht gewährleis...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.8 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 7)

Rz. 9b Die in der elektronischen Patientenakte gespeicherte elektronische Patientenkurzakte muss ab der im Wege der Rechtsverordnung nach § 342 Abs. 2b festzulegenden Frist den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten (§ 359 Abs. 4) mit den festgelegten Anforderungen gewährleisten (Satz 1). Die gematik hat hierfür bis zum 1.1.2022 die erforderlichen Voraussetzung...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2 Anforderungen an eine elektronische Patientenakte (Abs. 2)

Rz. 4 Die Norm definiert die technischen Anforderungen an eine Patientenakte hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Funktionalität, die zeitlich gestuft eingeführt werden. Dazu gehören die bereitzustellenden Dateninhalte, das technische Zugriffsberechtigungsmanagement durch die Versicherten sowie der Zugriff auf Protokolldaten durch den Versicherten. Aufgeführt werden in der n...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.5 Kopfpauschale-System

Rz. 35 Das reine Kopfpauschale-System, welches heute ebenfalls nicht mehr üblich ist, orientierte sich daran, wie viele Leistungen ein Versicherter im Jahr durchschnittlich erhalten hatte. Der Jahresbedarf, der auch die Leistungen der mitversicherten Angehörigen einschloss, wurde für einen künftigen Ausgangszeitraum als Kopfpauschalbetrag fixiert, wobei als ergänzende, den B...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KZBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.4 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 10 Das bei der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität betreibt eine Plattform, auf der technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt werden (§ 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; www.ina.gematik.de; abgerufen: 15.6.2024). Die Spezifikationen von KBV und KZBV sind darauf zu veröffent...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.2 Zugriff ohne Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 4 Ein Zugriff ohne Einwilligung ist möglich, nachdem der Tod des Versicherten nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Transplantationsgesetzes festgestellt wurde (nach Regeln, die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen) und wenn durch den Zugriff geklärt wird, ob die verstorbene Person in die Entnahme von Organen oder Gewebe eingewilligt hat.mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.3 Grundsatz der Trägervielfalt (Satz 3)

Rz. 9 Satz 3 der Vorschrift knüpft an die zur Trägervielfalt bereits in § 11 Abs. 2 generell festgeschriebenen Grundsätze an und stellt mit der in § 69 wiederholend aufgenommenen Regelung die besondere Bedeutung des Grundsatzes der Trägervielfalt für das Leistungserbringerrecht heraus. Dem entspricht in der weiteren Konkretisierung auch das für Vertragsabschlüsse in § 73 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.5 Dauer der Datenspeicherung (Abs. 5)

Rz. 8 Die Daten elektronischer Rechnungen dürfen für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der Anwendung gespeichert werden. Die Speicherdauer gilt nur für Daten, in deren Übermittlung der Versicherte eingewilligt hat (Rz. 7). Der Kostenerstattungsanspruch von Versicherungsnehmern der privaten Krankenversicherung gegenüber ihrem Versicherer besteht fort, nachdem di...mehr

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Sommer, SGB V § 361b Zugrif... / 2.3 Bereitstellung (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen ermöglichen den Versicherten die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung i. d. R. innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Verordnung bei der Krankenkasse. Im Rahmen der Abgabe digitaler Gesundheitsanwendungen an die Versicherten werden von den Krankenkassen sowohl im Rahmen von Pilotvorhaben als auch im Rahmen dauerhafter...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 117 wurde durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBI. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Durch das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) wurde § 117 mit Wirkung zum 1.10.2009 neu gefasst. Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten vertragsgebundenen Hebammen (§ 134a) sowie zugelassenen Physiotherapeuten (§ 124) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufen...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.1 Angebot einer elektronischen Patientenakte (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten (seit dem 1.1.2021) eine elektronische Patientenakte zur Verfügung (bis zum 14.1.2025; Satz 1). Die Patientenakte muss von der gematik zugelassen sein (§ 325 Abs. 1). Zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Versicherten und der Patientensouveränität ist die Patientenakte vom jeweiligen Versicherten zu beantragen. Der Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.6 Übermittlung von Daten III (Abs. 4 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 19 Der Versicherte kann von den Leistungserbringern verlangen, dass diese elektronische Abschriften der ärztlich geführten Behandlungsakte in die elektronische Patientenakte einstellen (Satz 1). Die Vorschrift zählt abschließend die Daten nach § 341 Abs. 2 Nr. 1 bis 5, 10 bis 14 und 16 auf. Damit ist es Versicherten möglich, Daten verarbeiten zu lassen, die nicht in Abs....mehr