Fachbeiträge & Kommentare zu Software

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte Spielfilme

Leitsatz Räumt der Produzent eines Spielfilmes (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizensierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / I. Aktenführung, Software

Rz. 3 Die Führung einer Testamentsvollstreckerakte bleibt natürlich im Wesentlichen den persönlichen Vorlieben des Testamentsvollstreckers vorbehalten. Von vornherein lösen sollte man sich allerdings von dem Gedanken, dass klassische Aktenformen wie z.B. eine anwaltliche Prozessakte in Form der Hängeakte für Testamentsvollstreckungen geeignet ist. Da mit umfangreichem Schrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Einsatz von Software

Rz. 53 Oftmals kommt es vor, dass Testamentsvollstrecker mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses große Schwierigkeiten haben. Das kann an der Fülle von Belegen liegen, die sortiert werden müssen, aber auch am technischen Know-how, wie an die Sache heranzugehen ist. Dieser Hürde begegnen moderne Softwareprogramme, die die Mandantenverwaltung, die Erstellung von Vermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.2 Überlassung

Rz. 272 Die Rechte müssen zeitlich befristet überlassen werden. Unter Überlassung ist die Übertragung von sich aus dem Recht ergebenden Befugnissen auf eine andere Person durch einen Rechtsakt zu verstehen. Bei den Befugnissen kann es sich um Nutzungs- und/oder Verwertungsbefugnisse handeln. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG kann nicht dadurch vermieden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 5. Erwerbszeitraumbezogene Behaltensregelungen

Rz. 130 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur dann erhalten bleiben, wenn der Erwerber gewisse Spielregeln einhält. Neben der zuvor dargestellten Lohnsummenregelung gehört dazu auch, dass das produktive Betriebsvermögen im Sinne einer nahtlosen Unternehmensfortführung für gewisse Mindestzeiträume (fünf bzw. sieben Jahre) er- bzw. gehalten wird. Anders gewendet: Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.3 Vertriebslizenzen

Rz. 279 Ausgenommen von der Hinzurechnung sind Aufwendungen für Vertriebslizenzen. Unter Vertriebslizenzen sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG Lizenzen zu verstehen, die ausschließlich dazu berechtigen, aus ihnen abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen. Der Lizenznehmer nutzt in diesen Fällen die Lizenz nicht für seinen Gewerbebetrieb. Sie dient nicht der Stärkung sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Datenzugriff der Steuer... / 3. Die Aufgaben eines IT-Fahnders

Teilnahme an Durchsuchungsmaßnahmen: IT-Fahnder*innen unterstützen die Kollegen*innen der Straf- und Bußgeldsachenstelle und der Steuerfahndung bei den strafrechtlichen Ermittlungen. Da als IT-Fahnder*in oftmals Beamte*innen mit teils langjähriger Erfahrung im Außendienst der Finanzverwaltung eingesetzt werden, können sie anhand der jeweiligen Tatvorwürfe bereits während der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Datenzugriff der Steuer... / 4. Datenaufbereitung und Datensichtung

Datensichtungsdauer: Einleitend muss klargestellt werden, dass es keine gesetzlich vorgegebene Frist gibt, wie lange eine Datensichtung dauern darf. Sie sollte aber zügig erfolgen. Die Sichtungsdauer ist abhängig von den sichergestellten Datenmengen im Einzelfall. Nur bei Haftsachen besteht eine besondere Eilbedürftigkeit, die beweiserheblichen Daten zu sichten und zu beschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Datenzugriff der Steuer... / 1. Einleitung

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. In der Praxis stellen immer mehr Unternehmen auf papierlose Dokumentation ihrer unternehmerischen Prozesse und Dokumente um. Dabei werden eine Vielzahl von unterschiedlichen DV-Systemen (Hardware) und Programmen (Software) genutzt, z.B. Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaftssysteme, Dokumenten-Management-Systeme etc., die Massen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.3 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Im Rahmen eines BMF-Schreibens[1] wurde eine Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung geschaffen. Bei den im Schreiben aufgeführten Wirtschaftsgütern kann in der Steuerbilanz – abweichend von den gewöhnlichen AfA-Tabellen – eine einjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die Anwendung dieses Wahlrechts ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formelle Richtigkeit

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Während der Grundsatz der materiellen Richtigkeit fordert, dass Buchführung und JA materiell richtig zu sein haben, verlangt der Grundsatz der Klarheit, dass Buchführung und JA formell richtig sein müssen (vgl. Leffson (1987), S. 207). Somit kann der Grundsatz der Klarheit der Handelsbücher auch als Grundsatz der formellen Richtigkeit bezeich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Beiderbeck (2008), Die bilanzielle Behandlung von Spielererlaubnissen im Profifußball als immaterielle Vermögenswerte, Berlin. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sind die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit erfüllt und liegen keine Gründe vor, die die konkrete Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit verhindern, dann ergibt sich für die entsprechenden VG, Schulden und RAP aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 auch die grds. Bilanzierungspflicht. Die Einsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Keine Veränderbarkeit von Eintragungen und Aufzeichnungen

Tz. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 239 Abs. 3, wonach eine Eintragung oder eine Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden darf, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist und dass auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechte zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Rahmen der Abschlussprüfung

Tz. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 147 Abs. 6 AO wird den Finanzbehörden seit dem 01.01.2002 das Recht eingeräumt, die "mit Hilfe eines DV-Systems erstellten und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen" (BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, BStBl. I 2019, S. 1269 (1284)). V.a. der zunehmend papierlos...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 3 Das Arbeitssystem als Gestaltungsfeld im BEM

Das Arbeitssystem (s. Abb. 6) kann für die Durchführung der Situationsanalyse ein geeignetes Modell darstellen, um systematisch die Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse geben Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten und damit für die Anpassung der Anforderungsprofile an die Fähigkeiten des Betroffenen. Zum besseren Verständnis der G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptfeststellung der Grund... / V. Fazit

In der derzeitigen Diskussion zur Grundsteuer entsteht bisweilen der Eindruck, dass die Abwicklung der Grundsteuerreform mit der richtigen Software eine reine Fleißarbeit darstellt. Der Blick in den AEBewGrSt beweist das Gegenteil. Neben der aufwendigen Ermittlung der Brutto-Grundfläche ist im Sachwertverfahren insb. der Wahl der Normalherstellungskostensätze bei nicht aufge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.1 One-Stop-Shop

Das Regime des sog. One-Stop-Shop (OSS) besteht als sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS oder auch kleine einzige Anlaufstellle – KEA) bereits seit 1.1.2015 für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer erbracht werden.[1] War vorher (bis 31.12.2014) z. B. eine auf elektronischem Wege erbra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 2.4 Uber & Co. – Revolution auf der Straße

Eine völlig neue Form der Personenbeförderung sorgt seit einiger Zeit weltweit für negatives Aufsehen in der Taxibranche. Mit milliardenschweren Investitionen drängen zum Leidwesen der ansässigen Beförderungsunternehmer sog. Ridesharing-Services wie Uber, Didi Chuxing oder Lyft auf den Markt, allen voran das US-amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber mit Sitz in San Fr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 4.3 Taxameter mit Schnittstelle aber ohne Änderungsnachweis

Bei diesen Taxameter-Typen können die erzeugten Einzeldaten vor dem Überschreiben per Software exportiert und auf einem externen Speichermedium gesichert werden. Allerdings sind die Daten nachträglich veränderbar, ohne dass diese Eingriffe dokumentiert werden. Auch diese Geräte genügen nicht vollumfänglich den im BMF-Schreiben [1] genannten steuerlichen Anforderungen. Sie dur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.2 Rechnungserteilung bei MOSS-Umsätzen

Seit dem 1.1.2019 galt für die E-Leistungen, die dem MOSS-System unterliegen, das Recht des Ansässigkeitsstaates (und nicht des Verbrauchsstaates als Staat, in dem der Umsatz steuerbar ist) für die Erteilung von Rechnungen.[1] Somit galten für in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerbare E-Leistungen an dort ansässige Privatkunden die Vorschriften der Rechnungsstellung des Mitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Bestandteile des Endvermögens und Bewertung

Rz. 5 Das bei Begründung der Zugewinngemeinschaft vorhandene Vermögen ist im Zeitpunkt der Begründung, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen ist im Zeitpunkt des Erwerbs zu bewerten (BGH vom 20.05.1987, BGHZ 101, 65). Das Endvermögen ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zugewinngemeinschaft zu bewerten (§ 1376 Abs. 2 BGB). Nach der Rspr. des BGH (BGH vom 09.03.19...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d.h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Umfang der erw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Aspekten für das Akteneinsichtsrecht und mögliche Rechtsbehelfe des Betroffenen, auch wenn das LG in seiner Beschwerdeentscheidung mglw. zu abweichender Einschätzung gekommen ist. Zunächst ist die Problematik der zulässigen Beschwerde in den Blick zu nehmen. Das LG Hagen hatte leider in der Vergangenheit eine Beschwer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 2 Abgrenzung von Hard- und Software

Rz. 2 Eine EDV-Anlage setzt sich aus Hard- und Software zusammen. Die Hardware [1] umfasst sämtliche körperlichen, also greifbaren Komponenten der EDV-Anlage, d. h. die Rechner bzw. Computer[2] – wozu auch Desktop-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Notebooks (evtl. mit Dockingstation), Smartphones oder Tablets zählen – samt Arbeitsspeicher, Prozessoren, internen Lau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1 Anpassung und Aktualisierung vorhandener Software

4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung herausgebildet. Unter einem Update ist eine verbesserte, aktua...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.1 Software als selbstständige Bilanzierungseinheit

Rz. 51 Voraussetzung für das Vorliegen eines Wirtschaftsgutes ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass es sich um eine Sache, ein Recht oder einen vermögenswerten Vorteil handelt, dem ein eigenständiger Wert beigelegt werden kann, der einen Nutzen über mehrere Wirtschaftsjahre abgibt und der allein oder zusammen mit dem Betrieb verkehrsfähig ist, also auf einen Dritten über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.3 Software als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 89 Auch die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG bzw. die sog. Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a EStG ist lediglich auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Die Finanzverwaltung sieht Computerprogramme mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR[1] jedoch als Trivialprogramme an, die als abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4 Bilanzierung von Software

4.1 Ansatz 4.1.1 Vorbemerkungen Rz. 50 Entscheidend für die Bilanzierung von Software ist insbesondere, ob überhaupt ein eigenständiger Vermögensgegenstand vorliegt, es sich um einen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenstand handelt, der Vermögensgegenstand "Software" angeschafft oder hergestellt wurde, hergestellte Software zum Einsatz im Unternehmen des Herstellers oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.1 Ansatz und Ausweis

Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivierungsfähige bzw. handelsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.1 Vorbemerkungen

Rz. 50 Entscheidend für die Bilanzierung von Software ist insbesondere, ob überhaupt ein eigenständiger Vermögensgegenstand vorliegt, es sich um einen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenstand handelt, der Vermögensgegenstand "Software" angeschafft oder hergestellt wurde, hergestellte Software zum Einsatz im Unternehmen des Herstellers oder zum Verkauf bzw. zur Überlass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.2 Materiell versus immateriell

Rz. 56 Die Unterscheidung, ob Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand bzw. als entsprechendes Wirtschaftsgut einzuordnen ist,[1] spielt insbesondere vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 EStG eine Rolle, der eine Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen untersagt. Von Bedeutung ist dies auch im Hinblick au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 82 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwertung gilt auch Software grundsätzlich als abnutzbarer Vermögensgegenstand mit einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer.[1] Hierfür gelten die allgemeinen Abschreibungsregelungen der § 253 HGB bzw. § 6 EStG und § 7 EStG. [2] Die planmäßige Abschreibung beginnt dabei mit Erlangung der Betriebsbereitschaft. Rz. 83 Handelsrechtlich kann So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.2 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand infolge Softwareaktualisierung

Rz. 95 Während sich die Anpassung von Standardsoftware an geänderte technische oder inhaltliche Rahmenbedingungen regelmäßig in Form fertiger Updates und Upgrades vollzieht, erfordert die Umgestaltung von Individualsoftware häufig erheblichen, durch eigene Mitarbeiter oder Dritte ausgelösten Aufwand für Programmierarbeiten. Solche Maßnahmen sind jedoch auch bei angeschaffter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2 Bewertung

Rz. 126 Erstbewertung Sofern eine Trennung der beiden Phasen möglich ist oder nur eine Entwicklung vorliegt, dürfen bei selbst geschaffener Software des Anlagevermögens handelsrechtlich nur die Entwicklungskosten, nicht jedoch die Forschungskosten angesetzt werden. Folglich markiert der identifizierbare finale Übergangszeitpunkt von der Forschungs- zur Entwicklungsphase den f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, Software und Internet in der Rechnungslegung

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Der Einsatz von EDV-Anlagen (sog. Hardware), die Nutzung von EDV-Programmen (sog. Software) und die Präsenz im Netz (auch Web oder WWW für "World Wide Web" als Teilbereich des sog. Internet) gehören heute zum normalen Standard eines Unternehmens. Moderne Lösungen wie "Software as a Service" (SaaS) oder das sog. Cloud Computing[1] befinden sich auf dem V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.3 Realisationszeitpunkte des Umsatzes

Rz. 133 Vorbemerkungen Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung muss u. a. die Besonderheit in dieser Branche berücksichtigt werden, dass Software i. d. R. nicht allein, sondern i. V.m. anderen Leistungen veräußert wird. Hierzu zählen bspw. Wartungsleistungen, Rechenzentrumsleistungen, Beratungsleistungen, kundenspezifische Anpassungen, Schulungs- und Trainingsangebote sowie so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.1 Abgrenzung

Rz. 62 Ein immaterielles Wirtschaftsgut, wie Software, darf gem. § 5 Abs. 2 EStG vom Anwender steuerrechtlich nur dann im Anlagevermögen aktiviert werden, wenn dieser es entgeltlich erworben hat. Dieses Bilanzierungsverbot betrifft sowohl selbst geschaffene als auch unentgeltlich von Dritten beschaffte immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Shareware[1] bzw. Freeware.[2] Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.6 Sonstige Softwaredienste

Rz. 109 In der Praxis entwickeln sich kontinuierlich Dienstleistungen im Kontext von Software. Die angebotenen Leistungen sind zahlreich. Zu nennen sind beispielsweise der Verkauf bzw. die Vermietung von Apps, Rechten zur Nutzung von Streamingdiensten (Übertragung von Video- und/oder Audiodaten über ein Breitbandnetz), Rechten zur Nutzung von Datenbanken (ggf. verbunden mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr