Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Aufwandsverteilung/Abschreibung nach Gebäudegrundsätzen für PV

Rn. 182v Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der aktivierte Aufwandsverteilungsposten kann (ebenso wie ein aktiver RAP) als bloßer periodisierender Korrekturposten nicht Sitz stiller Reserven sein (BFH v 09.03.2016, X R 46/14, BStBl II 2016, 976), womit nicht nur (zugunsten des StPfl) deren Realisation beim Nutzenden ausscheidet (s Rn 182x), sondern auch (zu Lasten des StPfl) die Ina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcc) Die wesentlichen Bilanzposten mit Buchwertunterschieden

Rn. 911b Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Aktive Latenzen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 661 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ansatzrelevanz: Die Abgrenzung zwischen AV und UV hat Relevanz für die Frage des Eingreifens des Aktivierungsverbots nach § 5 Abs 2 EStG, das auf WG des AV beschränkt ist, UV dagegen nicht erfasst. Bewertungsrelevanz: Auf Bewertungsebene ist die Abgrenzung relevant für die Folgebewertung: Planmäßige AfA nach § 7 EStG sowie Sonderabschreibung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Buchwert

Rn. 244 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Buchwert gilt der Betrag, der für das veräußerte WG im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Deshalb sind zeitanteilig planmäßige Abschreibungen und Sonderabschreibungen bis auf den Veräußerungszeitpunkt weiterzurechnen. Auf diesen Zeitpunkt sind auch etwaige Wertaufholungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 oder § 7 Abs 1 S 7 EStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Problem des Buchwertansatzes und Rückwirkung

Rn. 1658f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenüber den KapGes ergibt sich für die betroffenen StPfl ein Nachteil und damit eine Ungleichbehandlung dadurch, dass Verlustfinanzierungen unter Umständen (zumindest in Höhe der Entnahmen für den persönlichen Bedarf/Unternehmerlohn) zu einer Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs führen. Dies gilt insbesondere für Verluste ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerneuordnungsgesetz vom 16.12.1954, BStBl I 54, 575, mit Nachtragsänderungen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16.12.1954 brachte auf dem Gebiet des EStRechts keine Änderungen des Steuersystems. Statt dessen bescherte es dem Steuerzahler wie dem Steuerbeamten eine fast unübersichtliche Fülle von Änderungen und Ergänzungen von Einzelheiten, die das Ziel einer Steuervereinfachung erneut in weite Ferne rückten. Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 648 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zahlreiche Bewertungsvorschriften knüpfen für die Folgebewertung tatbestandlich an der Beweglichkeit eines WG an. planmäßige Abschreibung: sowohl die degressive (§ 7 Abs 2 EStG) als auch die leistungsabhängige Abschreibung (§ 7 Abs 1 S 6 EStG) sind nur für abnutzbare bewegliche WG möglich; Sofortabschreibung (§ 6 Abs 2 EStG) sowie Sammelposte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 652 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Unterscheidung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren WG ist von Bedeutung für die Folgebewertung, konkret für planmäßige Abschreibungen, da die Vornahme von AfA und AfS nach § 7 EStG nur für abnutzbare WG zu erfolgen hat; Sonderabschreibungen, zB nach § 7b EStG, § 7g Abs 5 EStG, die nur für abnutzbare WG in Betracht kommen. Darüber hat die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Regelungen

Rn. 1512 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das EStG enthält keine allgemeine Aufzeichnungspflicht für BE und BA. Auch findet sich eine solche Pflicht nicht für die Einnahme-Überschussrechnung im EStG. Was jedoch gesetzlich geregelt ist, sind einzelne Aufzeichnungspflichten. So ist in § 4 Abs 3 S 5 EStG geregelt, dass WG des AV und UV iSd S 4 mit der Anschaffung oder Herstellung unte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aktive Bilanzposten ohne Vermögensgegenstands-/Wirtschaftsgut-Eigenschaft

Rn. 640 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aktive RAP (§ 250 Abs 1 HGB, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG) dienen als reine Verrechnungsposten der periodengerechten Verteilung von Aufwand, indem Ausgaben, vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, durch Aktivierung neutralisiert werden (s Rn 799ff). Aktive RAP verkörpern weder Sachen, Rechte oder tatsäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Jahresabschluss, Nachholung... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nachholung der Sonderabschreibung

Ein Unternehmer hat in Januar des Jahres 01 für 42.000 EUR einen neuen Firmenwagen erworben. Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 6 Jahre. Das Fahrzeug wurde nachweislich in den Jahren 01 und 02 zu mehr als 90 % betrieblich genutzt. Eine Sonderabschreibung hat er bisher nicht in Anspruch genommen. Im 5. Jahr nach der Anschaffung möchte der Untern...mehr

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Jahresabschluss, Nachholung... / 3 Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz

Die Sonderabschreibung beträgt 20 bzw. 40 %, die beliebig auf den Begünstigungszeitraum von 5 Jahren verteilt werden kann. Es können 20 bzw. 40 % sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden. Es können 20 bzw. 40 % gleichmäßig mit 4 % bzw. 8 % auf 5 Jahre verteilt werden. Es können 20 bzw. 40 % beliebig verteilt werden, z. B. im 1. und 2. Jahr 0 %, im dritten Jahr 10 % und im 4. un...mehr

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Jahresabschluss, Nachholung... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Sonderabschreibung für neue und gebrauchte bewegliche Wirtscha...mehr

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Jahresabschluss, Nachholung Sonderabschreibung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Sonderabschreibungen nachholen 5-Jahreszeitraum Abweichung zur Handelsbilanz 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Jahresabschluss, Nachholung... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sonderabschreibungen nachholen 5-Jahreszeitraum Abweichung zur Handelsbilanzmehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 7 Die Sonder-AfA für kleine und mittlere Betriebe kann genutzt werden

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag für künftige Investitionen kann Firma Hans Groß im Jahr der späteren Investition neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) geltend machen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA und von Investitionsabzugsbeträgen sind fast gleich. Wachstumschancengesetz – Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.4 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Wurde geplant eine PV-Anlage anzuschaffen, konnte der Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 7g Absätze 1-4 EStG vorgelegen haben. Die neu eingeführte Steuerbefreiung für PV-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG hat unmittelbare Auswir...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.2 Sonderabschreibungen für Elektromobilität, § 7c EStG

Rz. 158a Mit der Einführung einer Sonderabschreibung mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] sollen steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt). Durch § 7c EStG sind neue Elektronutzfahrzeuge und neue elektrisch betri...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

Rz. 160 Sonderabschreibungen sind zulässig bei abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern[1] des Anlagevermögens.[2] Begünstigt sind neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Nach § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG können die Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betrieblichen Größenmerkmale erfüllt werden. Sie entsprechen denen des Investitionsabzugsbetrags,[3] bezi...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3 Sonderabschreibungen für mittelständische Unternehmen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

2.9.3.1 Allgemeines Rz. 159 § 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in A...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9 Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen

2.9.1 Gemeinsame Regelungen, § 7a EStG Rz. 149 § 7a EStG regelt allgemeine Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderausgaben, gewährt selbst aber keine solchen Begünstigungen, sondern setzt solche im oder außerhalb des EStG voraus. Sonderabschreibungen, das sind Abschreibungen, die neben der Normal-AfA gewährt werden, außerhalb des EStG wie z. B. in der EStDV, dem FördG...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.1 Allgemeines

Rz. 159 § 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in Anspruch genommenen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.1 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 7a Abs. 1 EStG

Rz. 150 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Abschreibung, wenn für ein Wirtschaftsgut, für das erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, im Begünstigungszeitraum nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten[1] aufgewendet werden. Begünstigungszeitraum ist der Zeitraum, in dem erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen we...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.8 Restwert-AfA, § 7a Abs. 10 EStG

Rz. 158 § 7a Abs. 10 EStG bestimmt die Restwert-AfA, wenn für das Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden sind nach Ablauf des Begünstigungszeitraums,[1] bei § 7g EStG also nach 5 Jahren. Entscheidend ist der Ablauf des Begünstigungszeitraums, also der Zeitraum, in dem Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Das gilt selbst dann, wenn...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.4 Kumulationsverbot, § 7a Abs. 5 EStG

Rz. 154 Liegen für ein Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nach mehreren Vorschriften vor, so dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch genommen werden, sog. Kumulationsverbot (§ 7a Abs. 5 EStG). Mit der Regelung soll eine doppelte Inanspruc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1 Gemeinsame Regelungen, § 7a EStG

Rz. 149 § 7a EStG regelt allgemeine Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderausgaben, gewährt selbst aber keine solchen Begünstigungen, sondern setzt solche im oder außerhalb des EStG voraus. Sonderabschreibungen, das sind Abschreibungen, die neben der Normal-AfA gewährt werden, außerhalb des EStG wie z. B. in der EStDV, dem FördG, dem BerlinFG, dem ZRFG oder dem Schu...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 157 Erhöhte Absetzungen oder Sonderausgaben bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sind nur zulässig, wenn sie in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis mit folgenden Angaben aufgenommen werden: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die die Begünstigung in Anspruch genommen wird, Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, betr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.6 Mehrere Beteiligte, § 7a Abs. 7 EStG

Rz. 156 Ist ein Wirtschaftsgut mehreren Beteiligten zuzurechnen, müssen alle die Voraussetzungen der Begünstigungsnorm erfüllen. In diesem Fall dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur einheitlich vorgenommen werden (§ 7a Abs. 7 Satz 2 EStG). Die Beteiligten müssen dieselbe AfA-Methode und denselben AfA-Satz wählen. Ein Verzicht eines einzelnen Beteiligt...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / VI. Forschung und Entwicklung im Einkommensteuergesetz

Ermächtigung: Eine Aussage zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lässt sich auch dem Einkommensteuergesetz entnehmen. Die Bundesregierung ist mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Vorschriften durch Rechtsverordnung über Sonderabschreibungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen und nach dem 18.5.1983 un...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.5 Überschreiten der Buchführungsgrenzen, § 7a Abs. 6 EStG

Rz. 155 Bei der Prüfung, ob die Buchführungsgrenzen in § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO überschritten sind, sind erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nicht zu berücksichtigen. Hiermit soll verhindert werden, dass allein wegen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen oder Sonderausgaben die Buchführungsfrist erlischt, weil die Grenzen unterschritten werden. Bei Ermittlung ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.3 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen, § 7a Abs. 3 EStG

Rz. 152 Nach § 7a Abs. 3 'EStG muss bei der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums zumindest die AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG angesetzt werden. Rz. 153 Werden auf Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen vorgenommen, ist die Normal-AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG vorzunehmen, degressive AfA ist unzulässig (§ 7a Abs. 4 EStG).mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.3 Überblick über die gesetzlichen Grundlagen

Rz. 90 Die zentrale Vorschrift für die AfA ist der § 7 EStG. § 7 Abs. 1 EStG regelt die lineare AfA, der Einlagewert in ein Betriebsvermögen nach Verwendung des Wirtschaftsgutes zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen von Überschusseinkünften ist in Abs. 1 Satz 5 , die Leistungs-AfA in Satz 6 geregelt; zusätzlich ist in Satz 7 die Absetzung für außergewöhnliche technische oder...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 4. Wertminderung bestimmter Wirtschaftsgüter

Zu den förderfähigen Aufwendungen eines nach dem 31.12.2023 beginnenden Wirtschaftsjahres gehört neuerdings auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, soweit diese Wirtschaftsgüter nach dem 27.3.2024 angeschafft o...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.2 Teilherstellungskosten oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten, § 7a Abs. 2 EStG

Rz. 151 § 7a Abs. 2 EStG hat keinen Anwendungsbereich, da es keine anderen Vorschriften gibt, die eine Begünstigung von Teilherstellungskosten oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorsehen.[1]mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4 Erhöhte Absetzungen

Rz. 164 Erhöhte Absetzungen, das sind Absetzungen, die anstelle der normalen AfA gewährt werden, werden nur noch in § 7h und § 7i EStG gewährt. Die Vorschriften §§ 7b, 7c, 7d und 7k EStG a. F., die erhöhte Absetzungen gewährt haben, sind durch das ZollkodexAnpG v. 22.12.2014 [1] wegen Zeitablaufs aufgehoben worden. 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG Rz. 165 Allgemeines §...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.3 Absetzung in fallenden Jahresbeträgen – degressive AfA

Rz. 136 Nach § 7 Abs. 2 EStG war für Anschaffungen oder Herstellungen bis zum 31.12.2007 eine degressive AfA zulässig. Nach einem Jahr (2008) ohne degressive AfA wurde für Anschaffungen oder Herstellungen ab 1.1.2009 und vor dem 1.1.2011 wieder eine degressive AfA von 25 % für 2 Jahre eingeführt. Rz. 136a Durch das Zweite und Vierte Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist wieder temp...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr