Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.8.3.3 Ermächtigung zur Sachverständigenbeauftragung

Insbesondere im Fall von Feuchtigkeitsschäden sollten unverzüglich Maßnahmen der Ursachenerforschung eingeleitet werden. In aller Regel wird insoweit kein Weg an einer entsprechenden Sachverständigenbegutachtung vorbeiführen. Wiederum in aller Regel zeigen sich Feuchteerscheinungen im Bereich von Sondereigentumseinheiten. Sollte Ursache für Schäden am Gemeinschaftseigentum e...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.2.1 Begründung von Sondernutzungsrechten

Sondernutzungsrechte werden im Wohnungseigentumsgesetz selbst nur in § 5 Abs. 4 WEG erwähnt. Sie stellen im eigentlichen Sinn keine Gebrauchsregelungen gemäß § 19 Abs. 1 WEG dar. Wesen des Sondernutzungsrechts ist nämlich der exklusive Gebrauch eines bestimmten Bereichs des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss des Nutzungsrechts der anderen Wohnungseigentümer. Unabhängig ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Krankengymnastikpraxis

Die Bezeichnung des Anwesens in der Gemeinschaftsordnung als "gutes Wohnhaus" ist dahin zu verstehen, dass nicht sämtliche anderen Nutzungsarten, sondern nur solche ausgeschlossen sind, die von der Verkehrsauffassung als mit dem Charakter eines guten Wohnhauses unvereinbar angesehen werden. Ob eine Eigentumswohnung für freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten genutzt werd...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.5 Duldungspflichten von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Verpflichtet ist hiernach derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein". Zum Adressatenkreis des § 15 WEG gehört jeder Drittnutzer, der nicht Wohnungseig...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Chemische Reinigung"

Die Bezeichnung in der Teilungserklärung als "Geschäftsräume, bestehend aus Flur, 2 WC, 1 Laden, 1 Magazinraum und 2 Lagerräumen" und im Aufteilungsplan als "Gewerbliche Einheit Chemische Reinigung" enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Die Nutzung des Sondereigentums als Chemische Reinigung ist zulässig, auch soweit es sich nicht nur um eine Annahmestelle...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Wirtschaftsprüferkanzlei

Der mit einer Wirtschaftsprüferkanzlei bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung verbundene Parteiverkehr stellt grundsätzlich keine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer dar.[1] Siehe auch "Architekturbüro", "Büro", "Ingenieur(planungs)büro", "Patentanwaltskanzlei" und "Steuerberaterpraxis".mehr

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WEMoG: Eigentümerversammlun... / 5.1 Grundsätze

In der Wohnungseigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person vertreten lassen.[1] In aller Regel ist allerdings die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, wobei sich diese Beschränkung in den häufigsten Fällen auf den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder den Eheg...mehr

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WEMoG von A - Z / 11 Außenstellplatz

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Gebrauch und Nutzung von So... / Friseursalon

Die Nutzung einer im 1. OG gelegenen Eigentumswohnung als Friseursalon stört und beeinträchtigt jedenfalls in einer kleinen Wohnanlage mehr als die zweckbestimmungsgemäße Nutzung zu Wohnzwecken.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Massagesalon"

Wurde die Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Massageinstitut" vereinbart, ist der anderweitige Betrieb einer Kampfsport- und Selbstverteidigungsschule nicht zulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6 Rechtsprechungsübersicht

Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht soll einen Überblick darüber geben, welche Nutzungen im Einzelfall bei entsprechender Zweckbestimmung zulässig sein können. Sie gliedert sich zunächst grob nach der Zweckbestimmung "im weiteren Sinne", also nach Wohnungs- und Teileigentum, um dann innerhalb dieser Gliederungspunkte zulässige Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der Zweckb...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.1.1 Wohnung

Airbnb-Vermietung Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnung über Interne...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Café

Ist ein Teileigentum als "gewerbliche Räume" beschrieben, ist ein Café in diesen Räumen zulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Speicher"

In einer Wohnanlage kann die Nutzung eines Speicherraums, der ein selbstständiges Teileigentum bildet, zur Aufbewahrung von Notariatsakten grundsätzlich nicht untersagt werden.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Boardinghouse

Die Nutzung einer Wohnung als Boardinghouse ist grundsätzlich zulässig.[1] Anders kann dies allerdings dann sein, wenn ein Wohnungseigentümer eine Vielzahl von Wohnungen in der Wohnanlage besitzt und weitere Sondereigentumseinheiten als Frühstücksraum bzw. zur Verköstigung der Wohnungsnutzer nutzt. Hier kann im Einzelfall die Grenze zur noch erlaubten Wohnnutzung überschritt...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Betreutes Wohnen

In einer aus 10 Wohngebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage hält sich die Gebrauchsüberlassung von 8 Wohnungen zur längerfristigen ganztägigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in familienähnlichen Wohngruppen im Rahmen der Nutzung zu Wohnzwecken.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Restaurant

Wurde in der Teilungserklärung nur "Teileigentum" aufgeführt und ist im Aufteilungsplan sowohl die Bezeichnung "Gewerbe" als auch "Laden" angegeben, ist die Nutzung des Teileigentums als Restaurant möglich.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Terrasse als Biergarten

Beinhaltet die Teilungserklärung nichts über die Zweckbestimmung einer Terrasse, die sich an einen angrenzenden Restaurationsbetrieb anschließt, so entspricht es nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, dass ein Restaurationsbetrieb die Terrasse als Biergarten nutzt.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Ingenieur(planungs)büro

Die Nutzung der Wohnung als Ingenieurplanungsbüro führt nicht zu einer stärkeren Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer als eine ohnehin zulässige Nutzung zu Wohnzwecken.[1] Siehe auch "Architekturbüro", "Büro", "Steuerberaterpraxis", "Wirtschaftsprüferkanzlei".mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3.2 Festgelegte "engere" Zweckbestimmung

"Arztpraxis" Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Arztpraxis" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] "Ausstellungsraum mit Nebenräumen" Wohnnutzung Die Nutzung eines "Ausstellungsraums mit Nebenräumen" zu Wohnzwecken kann zulässig sein. Der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung kommt die gleiche Bedeutung wie einer Zweckbestimmung mit Vereinb...mehr

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WEMoG von A - Z / 110 Sondernutzungsrechte

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WEMoG von A - Z / 114 Stellplatz

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Gebrauch und Nutzung von So... / Prostitution

Die Ausübung der Prostitution in einer im Sondereigentum stehenden Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmt...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Arbeiterwohnheim

Soweit die Eigengestaltung der Haushaltsführung der Arbeiter in der Wohnung gewährleistet ist und die Wohnung nicht als Unterkunft für eine Vielzahl von Menschen dient, sondern die Überlassung von Wohnraum in üblicher Größe und Beschaffenheit an diesen Personenkreis erfolgt, dient sie im Grundsatz Wohnzwecken und ist damit zulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Religionsausübung

Auch die grundrechtliche Freiheit der Religionsausübung hindert nicht daran, einem Verein zur islamischen Aufklärung und Bildung zu verbieten, die in seinem Eigentum stehende Eigentumswohnung zu gesellschaftlichen oder religiösen Zusammenkünften des Vereins zu nutzen oder nutzen zu lassen.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 121 Terrasse

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Gebrauch und Nutzung von So... / Schülernachhilfe

Ist die angestrebte Nutzung mit Publikumsverkehr verbunden, so wird eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer in aller Regel angenommen. Deshalb ist die Nutzung einer Wohnung als private Schülernachhilfe, zu der in den Nachmittagsstunden 10 bis 15 Schüler kommen, unzulässig.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.1 Wohnungseigentum

3.6.1.1 Wohnung Airbnb-Vermietung Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnu...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.2 Grenzfall kombiniertes Wohn- und Teileigentum

Nicht selten weisen Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen Räume innerhalb einzelner Sondereigentumseinheiten als "gewerbliche Räume" aus und die übrigen als "zu Wohnzwecken dienende Räume" oder als "Ladenwohnung". Arztpraxis Wenn die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung die Räume im Erdgeschoss als "gewerbliche Räume" ausweist und die übrigen Räume "zu Wohnzweck...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3.1 Fehlende "engere" Zweckbestimmung

Café Ist ein Teileigentum als "gewerbliche Räume" beschrieben, ist ein Café in diesen Räumen zulässig.[1] Gästezimmer Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten von nicht zum Hausstand gehörenden Persone...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Gästezimmer

Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten von nicht zum Hausstand gehörenden Personen benutzt werden.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Billardcafé

Ein Billardcafé ist in einer als "Wohnung" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 65 Kfz-Stellplätze

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.3.2.3.2 Dynamische Anpassungsklausel bei Vermietung

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass in den Mietvertrag keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso muss unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregelungen das Gemeinschafts- oder das Sonder...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Seniorentreff

Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren (Öffnung an 5 Wochentagen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr für Publikum) durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" für das Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmen.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Vermietung an Pensionsgäste

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zur Vermietung an Pensionsgäste ist zulässig und weniger beeinträchtigend als etwa eine Nutzung als Einzelhandelsgeschäft oder Nagelstudio. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nicht zu klären und bedeutungslos.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Elektrobetrieb

Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach das gesamte Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient, erlaubt bei der gebührenden typisierenden Betrachtungsweise keine Nutzung einer Wohnung und der Außenanlage als Lager und Werkstatt für einen Elektrobetrieb.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Mediaagentur

Der Betrieb einer Mediaagentur in einer Wohnung ist zulässig. Wesentlich geprägt wird der Betrieb durch die geräusch- und auch sonst emissionsarme Computerarbeit ohne größeren Material- und Personaleinsatz und die weitgehende Abwicklung der Kundenkontakte per Telefon oder E-Mail.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Arztpraxis"

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Arztpraxis" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 7 Aufteilung und Aufteilungsplan

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2 Pflichten des Wohnungseigentümers

3.2.1 Erhaltungspflicht Jeder Wohnungseigentümer hat zunächst die Pflicht, die in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so zu erhalten, also instand zu halten und instand zu setzen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Pflicht zur Erhaltung besteht unabhängig ...mehr

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WEMoG von A - Z / 46 Garten, gemeinschaftlicher

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4 Unterlassungsansprüche

3.4.1 Grundsätze Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB. Was nun Unterlassungsansprüche wegen einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung betrifft ist zu differenzieren: Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. Nach...mehr

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Bauliche Veränderungen von A – Z (WEMoG)

Begriff Die Wohnungseigentümer können seit Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 grundsätzlich bis zur Grenze der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage[2] und der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer[3] sämtliche Maßnahmen beschließen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Vornahmebeschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG sind auf Grun...mehr

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WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.2.3 Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung bzw. der Erhaltung

Einschneidendste Änderungen bringt das WEMoG hinsichtlich der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die derzeit noch als Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet werden. Einzelfallregelung § 16 Abs. 4 WEG a. F. erlaubt bislang eine Kostenverteilungsänderung lediglich im konkreten Einzelfall einer Maßnahme der Instandhaltung oder Instan...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 1 Einschränkungen der Vermietungsbefugnis

Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das Diskriminierungsverbot verstoßend und damit ...mehr

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WEMoG: Ein erster Überblick / 2 Widerspruch: WEMoG und Altvereinbarungen

Das WEMoG wird im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, insbesondere solche in Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen, vielfach zu Widersprüchen zwischen Gesetz und Vereinbarung führen. Zu differenzieren sind insoweit 2 Ausgangssituationen: Besteht die Vereinbarung aus der schlichten Wiederholung des Gesetzeswortlauts oder handelt es sich um eine v...mehr

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WEMoG: Pflichten der Wohnun... / 4.1 Alte Rechtslage

Erleidet ein Wohnungseigentümer im Zuge der Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme einen Schaden, so ist er diesem zu ersetzen – unabhängig davon, ob der Schaden an seinem Sondereigentum entstanden ist oder im Bereich eines ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teils des Gemeinschaftseigentums.[1] Der Anspruch wird nach derzeit noch geltender Rechtslage dem § 904 Satz 2 BGB entl...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Arztpraxis

Die Festlegung in der Teilungserklärung "Wohnung" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter mit der Folge, dass das Wohnungseigentum grundsätzlich nur als Wohnung genutzt werden darf; allerdings ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werde...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung muss mehr stören

Grundsätzlich zu beachten ist, dass nicht jede Abweichung von der in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung festgelegten Zweckbestimmung einen Unterlassungsanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder konkret beeinträchtigter Wohnungseigentümer begründet. Erforderlich ist vielmehr, dass die abweichende Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise mit größere...mehr