Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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Gebrauch und Nutzung von So... / Boardinghouse

Die Nutzung einer Wohnung als Boardinghouse ist grundsätzlich zulässig.[1] Anders kann dies allerdings dann sein, wenn ein Wohnungseigentümer eine Vielzahl von Wohnungen in der Wohnanlage besitzt und weitere Sondereigentumseinheiten als Frühstücksraum bzw. zur Verköstigung der Wohnungsnutzer nutzt. Hier kann im Einzelfall die Grenze zur noch erlaubten Wohnnutzung überschritt...mehr

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WEMoG von A - Z / 65 Kfz-Stellplätze

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Gebrauch und Nutzung von So... / Betreutes Wohnen

In einer aus 10 Wohngebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage hält sich die Gebrauchsüberlassung von 8 Wohnungen zur längerfristigen ganztägigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in familienähnlichen Wohngruppen im Rahmen der Nutzung zu Wohnzwecken.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Restaurant

Wurde in der Teilungserklärung nur "Teileigentum" aufgeführt und ist im Aufteilungsplan sowohl die Bezeichnung "Gewerbe" als auch "Laden" angegeben, ist die Nutzung des Teileigentums als Restaurant möglich.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Terrasse als Biergarten

Beinhaltet die Teilungserklärung nichts über die Zweckbestimmung einer Terrasse, die sich an einen angrenzenden Restaurationsbetrieb anschließt, so entspricht es nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, dass ein Restaurationsbetrieb die Terrasse als Biergarten nutzt.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Ingenieur(planungs)büro

Die Nutzung der Wohnung als Ingenieurplanungsbüro führt nicht zu einer stärkeren Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer als eine ohnehin zulässige Nutzung zu Wohnzwecken.[1] Siehe auch "Architekturbüro", "Büro", "Steuerberaterpraxis", "Wirtschaftsprüferkanzlei".mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3.2 Festgelegte "engere" Zweckbestimmung

"Arztpraxis" Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Arztpraxis" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] "Ausstellungsraum mit Nebenräumen" Wohnnutzung Die Nutzung eines "Ausstellungsraums mit Nebenräumen" zu Wohnzwecken kann zulässig sein. Der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung kommt die gleiche Bedeutung wie einer Zweckbestimmung mit Vereinb...mehr

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WEMoG von A - Z / 7 Aufteilung und Aufteilungsplan

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Gebrauch und Nutzung von So... / Arbeiterwohnheim

Soweit die Eigengestaltung der Haushaltsführung der Arbeiter in der Wohnung gewährleistet ist und die Wohnung nicht als Unterkunft für eine Vielzahl von Menschen dient, sondern die Überlassung von Wohnraum in üblicher Größe und Beschaffenheit an diesen Personenkreis erfolgt, dient sie im Grundsatz Wohnzwecken und ist damit zulässig.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 46 Garten, gemeinschaftlicher

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Gebrauch und Nutzung von So... / Religionsausübung

Auch die grundrechtliche Freiheit der Religionsausübung hindert nicht daran, einem Verein zur islamischen Aufklärung und Bildung zu verbieten, die in seinem Eigentum stehende Eigentumswohnung zu gesellschaftlichen oder religiösen Zusammenkünften des Vereins zu nutzen oder nutzen zu lassen.[1]mehr

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WEMoG: Eigentümerversammlun... / 5.1 Grundsätze

In der Wohnungseigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person vertreten lassen.[1] In aller Regel ist allerdings die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, wobei sich diese Beschränkung in den häufigsten Fällen auf den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder den Eheg...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Schülernachhilfe

Ist die angestrebte Nutzung mit Publikumsverkehr verbunden, so wird eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer in aller Regel angenommen. Deshalb ist die Nutzung einer Wohnung als private Schülernachhilfe, zu der in den Nachmittagsstunden 10 bis 15 Schüler kommen, unzulässig.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 11 Außenstellplatz

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.1 Wohnungseigentum

3.6.1.1 Wohnung Airbnb-Vermietung Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnu...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.2 Grenzfall kombiniertes Wohn- und Teileigentum

Nicht selten weisen Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen Räume innerhalb einzelner Sondereigentumseinheiten als "gewerbliche Räume" aus und die übrigen als "zu Wohnzwecken dienende Räume" oder als "Ladenwohnung". Arztpraxis Wenn die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung die Räume im Erdgeschoss als "gewerbliche Räume" ausweist und die übrigen Räume "zu Wohnzweck...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.3.1 Fehlende "engere" Zweckbestimmung

Café Ist ein Teileigentum als "gewerbliche Räume" beschrieben, ist ein Café in diesen Räumen zulässig.[1] Gästezimmer Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten von nicht zum Hausstand gehörenden Persone...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Gästezimmer

Mit der Beschreibung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" in der Teilungserklärung ist es vereinbar, dass die Räume als "Hobbyraum oder als Gästezimmer" zum gelegentlichen, auf kürzere Zeit beschränkten Übernachten von nicht zum Hausstand gehörenden Personen benutzt werden.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Billardcafé

Ein Billardcafé ist in einer als "Wohnung" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1]mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.3.2.3.2 Dynamische Anpassungsklausel bei Vermietung

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass in den Mietvertrag keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso muss unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregelungen das Gemeinschafts- oder das Sonder...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Seniorentreff

Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren (Öffnung an 5 Wochentagen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr für Publikum) durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" für das Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmen.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Vermietung an Pensionsgäste

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zur Vermietung an Pensionsgäste ist zulässig und weniger beeinträchtigend als etwa eine Nutzung als Einzelhandelsgeschäft oder Nagelstudio. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nicht zu klären und bedeutungslos.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Elektrobetrieb

Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach das gesamte Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient, erlaubt bei der gebührenden typisierenden Betrachtungsweise keine Nutzung einer Wohnung und der Außenanlage als Lager und Werkstatt für einen Elektrobetrieb.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Mediaagentur

Der Betrieb einer Mediaagentur in einer Wohnung ist zulässig. Wesentlich geprägt wird der Betrieb durch die geräusch- und auch sonst emissionsarme Computerarbeit ohne größeren Material- und Personaleinsatz und die weitgehende Abwicklung der Kundenkontakte per Telefon oder E-Mail.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Arztpraxis"

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Arztpraxis" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 110 Sondernutzungsrechte

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WEMoG von A - Z / 114 Stellplatz

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2 Pflichten des Wohnungseigentümers

3.2.1 Erhaltungspflicht Jeder Wohnungseigentümer hat zunächst die Pflicht, die in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so zu erhalten, also instand zu halten und instand zu setzen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Pflicht zur Erhaltung besteht unabhängig ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4 Unterlassungsansprüche

3.4.1 Grundsätze Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB. Was nun Unterlassungsansprüche wegen einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung betrifft ist zu differenzieren: Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. Nach...mehr

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WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.2.3 Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung bzw. der Erhaltung

Einschneidendste Änderungen bringt das WEMoG hinsichtlich der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die derzeit noch als Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet werden. Einzelfallregelung § 16 Abs. 4 WEG a. F. erlaubt bislang eine Kostenverteilungsänderung lediglich im konkreten Einzelfall einer Maßnahme der Instandhaltung oder Instan...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 1 Einschränkungen der Vermietungsbefugnis

Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das Diskriminierungsverbot verstoßend und damit ...mehr

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WEMoG: Ein erster Überblick / 2 Widerspruch: WEMoG und Altvereinbarungen

Das WEMoG wird im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, insbesondere solche in Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen, vielfach zu Widersprüchen zwischen Gesetz und Vereinbarung führen. Zu differenzieren sind insoweit 2 Ausgangssituationen: Besteht die Vereinbarung aus der schlichten Wiederholung des Gesetzeswortlauts oder handelt es sich um eine v...mehr

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WEMoG: Entstehung der Wohnu... / 3.1 "Werdender Eigentümer" = "Fingierter Eigentümer"

Wie § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. klarstellt, entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Die weitere Klarstellung, dass dies auch im Fall des § 8 WEG gilt, hat den Hintergrund, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach derzeit noch geltender Rechtslage im recht seltenen Fall der Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag n...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Arztpraxis

Die Festlegung in der Teilungserklärung "Wohnung" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter mit der Folge, dass das Wohnungseigentum grundsätzlich nur als Wohnung genutzt werden darf; allerdings ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werde...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung muss mehr stören

Grundsätzlich zu beachten ist, dass nicht jede Abweichung von der in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung festgelegten Zweckbestimmung einen Unterlassungsanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder konkret beeinträchtigter Wohnungseigentümer begründet. Erforderlich ist vielmehr, dass die abweichende Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise mit größere...mehr

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WEMoG: Nutzung und Verwaltu... / 2.4 "Wohnungseigentümer beschließen"

Zwar obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums künftig nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern gemäß § 18 Abs. 1 WEG n. F. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies ändert aber nichts daran, dass die einzelnen Verwaltungsmaßnahmen nach wie vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer unterliegen. Den Gesetzeswortlaut einmal genauer unter die Lupe genommen,...mehr

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WEMoG: Pflichten der Wohnun... / 4.1 Alte Rechtslage

Erleidet ein Wohnungseigentümer im Zuge der Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme einen Schaden, so ist er diesem zu ersetzen – unabhängig davon, ob der Schaden an seinem Sondereigentum entstanden ist oder im Bereich eines ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teils des Gemeinschaftseigentums.[1] Der Anspruch wird nach derzeit noch geltender Rechtslage dem § 904 Satz 2 BGB entl...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Keller

Vereinbart ist die Nutzung als "Nebenräume im Kellergeschoss" bzw. im Nachtrag als "Ladenkeller und Nebenräume im Kellergeschoss". Welche Nutzung dem vereinbarten Zweck entspricht, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung ist, wie bei der Auslegung von Grundbucheintragungen allgemein, auf den Wortlaut und Sinn abz...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Büro"

Arztpraxis Die Ausübung einer Arztpraxis ist mit der Zweckbestimmung als "Büro" nicht vereinbar. Das Gericht führt aus: Zwar überschneiden sich die Begriffe teilweise. So kann sowohl von einem "Büro" als auch von einer "Praxis" eines Rechtsanwalts gesprochen werden. Ferner kann in Einzelfällen der mit einem Büro verbundene Publikumsverkehr gleich hoch sein wie bei einer Praxi...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Psychotherapeutische Praxis

Pro: Wohnungseigentum kann auch als psychologische und psychotherapeutische Praxis im Rahmen der üblichen Betriebszeiten vergleichbarer freiberuflicher Praxen genutzt werden.[1] Contra: Sieht die Teilungserklärung nur eine Wohnnutzung vor, ist im Regelfall eine psychotherapeutische Praxis in einem kleinen Objekt unzulässig.[2]mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.3.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Der Anwendungsbereich dieser Norm wird sich insoweit erweitern, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG n. F. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt und das Gesetz mithin bezüglich der Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht mehr nach den "geborenen" und den "gekorenen" Ausübungsbefugnissen unterscheidet.[1] Die bi...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Wohnsitzlose

Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolg...mehr

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WEMoG: Pflichten der Wohnun... / Zusammenfassung

Überblick Nach wie vor regelt § 14 WEG die Pflichten eines Wohnungseigentümers. Absatz 1 regelt in Zukunft die Pflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Absatz 2 diejenigen gegenüber den anderen Wohnungseigentümern. Im Gegensatz zu der bislang geltenden Rechtslage, wird der Anspruch künftig allein der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen und steh...mehr

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WEMoG von A - Z / 12 Barrierefreiheit

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Gebrauch und Nutzung von So... / Airbnb-Vermietung

Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnung über Internetportale an wechs...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Gaststätte

Die Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" lässt eine gaststättenähnliche Einrichtung zu, weil innerhalb der Zweckvorgabe sogar die Führung einer echten Gaststätte möglich wäre. Die durch den Betrieb entstehenden Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen können nur dann einen Unterlassungsanspruch begründen, wenn die Geruchsbeeinträchtigungen die im Fall des Betreibens einer Gaststätte ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Sexshop/-kino

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 14 WEG erlaubt dem Teileigentümer oder dessen Mieter in Gewerberäumen nur den Betrieb eines ladenmäßigen Erotik-Fachgeschäfts mit Videothek, jedenfalls sofern in der Wohngegend ähnliche Geschäfte und Nachtclubs vorhanden sind, nicht aber die Vorführung von Sexfilmen mit Einzelkabinenbetrieb.[1] Eine gegen diesen Beschluss des...mehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 4 Anspruchsinhalt: Was muss geduldet werden?

§ 15 WEG n. F. begründet einen Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einzelner Wohnungseigentümer gegen Drittnutzer auf Duldung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Maßnahmen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Durchführung vorerwähnter Maßnahmen nicht an Gebrauchsrechten Dritter scheitert. Insbesondere soll die Durchsetzung der nach dem WEG n. F. best...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Mode-Outlet

Ist in der Teilungserklärung eine gewerbliche Nutzung gestattet, "soweit dadurch nicht, etwa durch Lärmentwicklung oder Ähnliches, der Wohnwert der Einheiten 2 und 3 beeinträchtigt wird", ist der Betrieb eines Mode-Outlets zulässig. Generell halte sich der Betrieb eines Mode-Outlets im Rahmen der vor Umwandlung des Hauses in einer Wohnungseigentumsanlage erfolgten Nutzung de...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Büro

Allgemein ist eine teilgewerbliche Nutzung von Wohnungen dann möglich, wenn die konkrete Nutzung nicht mehr stört als eine reine Wohnnutzung. Bei einer typisierenden Betrachtung im Einzelfall darf dabei die Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erheblicher sein als bei einer Nutzung zu Wohnzwecken. Insbesondere muss eine mögliche Mehrbelastung bzw. Störung de...mehr