Fachbeiträge & Kommentare zu Sondernutzungsrecht

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Jedes Wohnungs- und jedes Teileigentum gilt als ein Grundstück i. S. d. BewG (§ 157 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- und Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum, dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum und ggf. vereinbarten Sondernutzungsrechten am gemeinschaftlichen Eigentum (wie z. B...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Gebrauchsvereinbarung. Zu fragen ist, ob es möglich ist und ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, es zu verbieten, in Tiefgaragen Fahrzeuge abzustellen, die eine Standheizung haben. Beschlusskompetenz Soweit die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch ein Gesetz oder durch eine Vereinbarung der Woh...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss entspreche nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Beschluss zur Frage, wie man eine Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt, gebrauchen dürfe, sei nur dann ordnungsmäßig, wenn er den ohnehin dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG) unterfallenden Gebrauch durch den Sondernutzungsberecht...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung kann der Verwalter "nach Rücksprache mit der Wohnungseigentümerversammlung" eine Hausordnung erlassen. Dies tut er auch. Im April 2021 ergänzen die Wohnungseigentümer diese Hausordnung: Sie verbieten nämlich die Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage. Hintergrund sind Erwägungen zum Brandschutz und zum CO2-Ausstoß. Gegen den Beschluss geht ...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss sei allerdings nicht mangels Beschlusskompetenz nichtig. Denn die Wohnungseigentümer seien berechtigt, Benutzungsbestimmungen für das gemeinschaftliche Eigentum und das Sondereigentum zu treffen, wobei eine Nutzungsregelung nicht so gefasst sein dürfe, dass sie das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers aushöhle. Der Besc...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 3 Das Problem

Mieter M von Wohnungseigentümer K ist berechtigt, den Tiefgaragen-Stellplatz der K zu gebrauchen. M stellt dort ein sog. Hybrid-Fahrzeug ab. Die Wohnungseigentümer fassen daraufhin im August 2021 den Beschluss, der das Abstellen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in der Tiefgarage bis auf Weiteres untersagt. Die Wohnungseigentümer meinen, von den Lithium-Ionen-Akkus in el...mehr

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Zulässigkeit der Berufung: ... / 3 Das Problem

Teileigentümer K wendet sich gegen 2 Baugenehmigungen, die Teileigentümer B für das in Teileigentum aufgeteilte Grundstück erteilt wurden (Neubau eines Hotels bzw. eines Bürogebäudes). K ist der Auffassung, die Baugenehmigungen seien rechtswidrig, weil sie ihn aufgrund unzureichender Erschließung der im Sondereigentum von B stehenden Räume und einer Fläche, an der B ein Sond...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 4. Sondernutzungsrechte

Rz. 59 Eine weitere Hinweis- und Aufklärungspflicht ergibt sich für das Zwangsversteigerungsgericht, sofern Sondernutzungsrechte bei einem Wohnungseigentum vereinbart sind. In der Praxis sind diese Fälle häufig, z.B. für Kellerräume, Kfz-Stellplätze, ebenerdige Terrassen vor der Wohnung, Speicherräume, Teile der Gartenanlage. Der Inhalt der einzelnen Sondernutzungsrechte mus...mehr

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§ 6 Antragstellung / I. Objektbezeichnung

Rz. 23 Im Antrag sollte das Grundstück, das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht entsprechend den Angaben im Grundbuch genau bezeichnet sein. Bei einem Wohnungseigentum sollte der Miteigentumsanteil i.V.m. der Bezeichnung des Sondereigentums und evtl. Sondernutzungsrechten angegeben werden.[26] Rz. 24 Ist in einer vollstreckbaren Urkunde als Haftungsgegenstand ein Grundstück...mehr

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§ 4 Erfolgsaussichten / B. Welchen Wert hat der Grundbesitz des Schuldners?

Rz. 2 Hat der Schuldner das Grundstück erst kürzlich erworben, ergeben sich Anhaltspunkte zum Kaufpreis aus dem Kaufvertrag, der in den Grundbuchakten eingesehen werden kann. Weitere Anhaltspunkte ergeben sich aus den im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastungen. Hier kann von einer vorsichtigen Beleihungsgrenze von max. zwischen 70 % bis zu 80 % des Verkehrswerts ausge...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, die einem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche (hier: Terrasse) zu vermieten.mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall, der im Mietrecht spielt, weist mehrere wohnungseigentumsrechtliche Probleme auf. Eines besteht in der Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht zugewiesen ist, berechtigt ist, dieses zu vermieten. Ein anderes besteht in der Frage, wer die Reparatur eines Bauteils organisieren darf, das im gemeinschaftlichen Ei...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermietung

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, die einem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche (hier: Terrasse) zu vermieten. 2 Normenkette § 535 BGB; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 Sätze 1, 3 WEG 3 Das Problem Mieter K und Vermieter B streiten über den Umfang der Mietsache. Zankapfel ist eine der Mietwohnung vorgelagerte Terrasse, die zwar nur über eine Terrassentür aus ...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 3 Das Problem

Mieter K und Vermieter B streiten über den Umfang der Mietsache. Zankapfel ist eine der Mietwohnung vorgelagerte Terrasse, die zwar nur über eine Terrassentür aus der Wohnung erreichbar, aber nicht im Mietvertrag erwähnt ist. Die Terrasse, an der für das Wohnungseigentum des B ein Sondernutzungsrecht besteht, ist mit ca. 50 x 50 cm großen Betonplatten belegt und zu den umlie...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 6 Entscheidung

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 2 Normenkette

§ 535 BGB; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 Sätze 1, 3 WEGmehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 4 Die Entscheidung

K hat gegen B nach Ansicht des AG einen Anspruch auf Reparatur der Terrasse! Die Terrasse sei nach Würdigung aller wesentlichen Umstände, vor allem ihrer Lage und dem Verhalten des B in der Vergangenheit, Teil der Mietsache und als solche von der Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst. Zwar werde die Terrasse nicht im Mietvertrag erwähnt. Diesem könne ab...mehr

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Sondernutzungsrecht: Umfang des Benutzungsrechts

1 Leitsatz Eine Gartenfläche, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, darf durch die übrigen Wohnungseigentümer nicht benutzt werden. Der Eigentümer des Wohnungseigentums, dem das Sondernutzungsrecht zugeordnet ist, ist aus diesem Grunde berechtigt, die Gartenfläche im üblichen Rahmen zu gestalten bzw. umzugestalten. Die Grenze der mit diesen Gestaltungen verbundenen Änderun...mehr

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Sondernutzungsrecht: Umfang... / 1 Leitsatz

Eine Gartenfläche, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, darf durch die übrigen Wohnungseigentümer nicht benutzt werden. Der Eigentümer des Wohnungseigentums, dem das Sondernutzungsrecht zugeordnet ist, ist aus diesem Grunde berechtigt, die Gartenfläche im üblichen Rahmen zu gestalten bzw. umzugestalten. Die Grenze der mit diesen Gestaltungen verbundenen Änderungen des äu...mehr

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Sondernutzungsrecht: Umfang... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B lässt auf einer seinem Wohnungseigentum als Sondernutzungsrecht zugeordneten Gartenfläche Mauern errichten und Sträucher und Büsche abholzen. Außerdem lässt er dort Eiben und Thujen pflanzen, errichtet auf Steinsockeln Kunstgegenstände und lässt eine Fläche zur Vorbereitung für seine Fitnessgeräte und einen Basketballkorb abgraben. B sieht alle diese Maß...mehr

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Sondernutzungsrecht: Umfang... / 6 Entscheidung

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Sondernutzungsrecht: Umfang... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrecht: Umfang... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Eigentümer des Wohnungseigentums, dem das Sondernutzungsrecht zugeordnet ist, sei zwar berechtigt, die Gartenfläche im üblichen Rahmen zu gestalten bzw. umzugestalten. Eine übliche Gartenpflege, d. h. eine für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Ras...mehr

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Sondernutzungsrecht: Umfang... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verändert ein Wohnungseigentümer eine Fläche, die zwar im gemeinschaftlichen Eigentum steht, an dem seinem Wohnungseigentumsrecht aber nach einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung ein Benutzungsrecht eingeräumt ist. Liegt es so, muss man untersuchen, welche Rechte einem Wohnungseigentümer mit der Sondernutzungsrechtsvereinbarung eingeräumt sind. Gartenp...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusam...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachträgliche Buchung

1 Leitsatz Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines durch Gemeinschaftsordnung angelegten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Außenstellplatz) nur bei Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber vornehmen, wenn eine zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs erfolgte Übertragung an einen anderen Wohnungseigentümer nicht al...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstörung

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, dem nach einer Vereinbarung an einer Fläche oder einem Raum ein Sondernutzungsrecht zusteht, kann dieses ungeachtet § 9a Abs. 2 WEG selbst entstören und die Rechte aus § 1004 BGB ausüben. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 1 Satz 3; § 1004 Abs. 1 BGB 3 Das Problem Das LG weist die Klage nach mündlicher Verhandlung vom 4.2.2021...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer, dem nach einer Vereinbarung an einer Fläche oder einem Raum ein Sondernutzungsrecht zusteht, kann dieses ungeachtet § 9a Abs. 2 WEG selbst entstören und die Rechte aus § 1004 BGB ausüben.mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es sei nicht auszuschließen, dass das Sondernutzungsrecht – isoliert außerhalb des Grundbuchs – auf einen anderen der mehr als 50 Wohnungseigentümer übertragen wurde (Hinweis u. a. auf OLG München, Beschluss v. 22.12.2017, 34 Wx 139/17 und OLG Zweibrücken, Beschluss v. 1.7.2013). Das Grundbuchamt dürfe die Eintragung deshalb (nur) vornehmen, wenn alle in Betrach...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 3 Das Problem

Nach seinem Bauträgervertrag aus dem Jahr 2010 steht Wohnungseigentümer K1 an einem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht zu. K1 verkauft sein Wohnungseigentum an K2. Dieser beantragt beim Grundbuchamt, den Stellplatz zum Inhalt des Sondereigentums zu machen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab. Zwar habe der Bauträger bereits im Bauträgervertrag des K1 diese Inhaltsänderung des Son...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 3 Das Problem

Das LG weist die Klage nach mündlicher Verhandlung vom 4.2.2021 ab und lässt die Revision zu. Es meint, K sei nicht befugt, eine Beseitigung zu verlangen. Abwehrrechte aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG stünden nur noch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Ein Beseitigungsanspruch bestehe auch nicht in Bezug auf das Sondernutzungsrecht. Das Sondernutzungsrecht werde nicht beei...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 1 Leitsatz

Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines durch Gemeinschaftsordnung angelegten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Außenstellplatz) nur bei Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber vornehmen, wenn eine zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs erfolgte Übertragung an einen anderen Wohnungseigentümer nicht als gänzlich...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 6 Entscheidung

OLG Zweibrücken, Beschluss v. 27.10.2021, 3 W 52/21mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 2 Normenkette

§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 1 Satz 3 WEG; §§ 873, 878 BGBmehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 2 Normenkette

§§ 9a Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 1 Satz 3; § 1004 Abs. 1 BGBmehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 6 Entscheidung

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen eine behauptete Störung des gemeinschaftlichen Eigentums, seines Sondereigentums und eines Stellplatzes, an dem er ein Sondernutzungsrecht hat. Zu klären ist, welche Rechte er jeweils hat. Störung des Sondereigentums Stellt ein Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung fest, durch die sein Sondereigentum...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 4 Die Entscheidung

Die Revision hat Erfolg! Richtig sei, dass der Anspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen sei (Hinweis auf BGH, Urteil v. 16.7.2021, V ZR 284/19, Rn. 13). K habe aber die Prozessführungsbefugnis für den sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Anspruch auf Entstörung noch nicht verloren. Denn die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 12.1.2021 zu einem TOP 1 wie folgt: "Die Eigentümerversammlung beschließt – unter Vorbehalt der positiven Prüfung – dass an allen Einheiten Balkone Richtung Hinterhof angebaut werden. Im Rahmen der Dachsanierung soll geprüft werden, ob Balkone angebaut werden können. Soweit ein Anbau von Balkonen möglich ist und eine entsprechende Baugen...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können einen Beschluss in der Versammlung fassen. Sie können einen Beschluss aber auch außerhalb der Versammlung fassen. Gleichsam ein "Zwitter" ist ein Beschluss außerhalb der Versammlung, dem aber nur die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen muss. Denn er ist in der Regel erst möglich, nachdem die Wohnungseigentümer dazu in einer...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Bedingtes Sondernutzungsrecht

Rz. 18 Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht Zu Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien liegenden Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Das Sondernutzungsrecht ist auflösend bedingt. Es erlischt, wenn der heutige Eigentümer der Wohnung Nr. 1 diese nicht mehr selbst zu eigenen ...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / E. Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz

I. Muster Rz. 23 Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 24) Vor mir, dem Notar _________________________ erschienen heute 1. Herr AT 2. Herr BT Sie erklärten zu meinem Protokoll: I. Vorbemerkung Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von ____...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Zeitlich gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 10 Sowohl bei Neu- als auch Altbauten besteht oft der Bedarf nach einer möglichst flexiblen und zukunftsoffenen Sondernutzungsrechtszuweisung, insbesondere von Stellplätzen und Kellerräumen. Dadurch kann ein aufteilender Eigentümer oder Bauträger auf Erwerberwünsche, z.B. hinsichtlich der Auswahl des Stellplatzes, oder auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Nachträglich...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 6. Sondernutzungsrechte

Rz. 14 Vergleiche z.B. oben Rdn 3 und § 5 Rdn 1 ff. Auch nach der WEG-Reform ist davon auszugehen, dass die Praxis bei rein gewerblichen Objekten weiterhin mit dem flexiblen Instrument des Sondernutzungsrechts und nicht mit "Annex-Sondereigentum" arbeiten wird.mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 9. Sondernutzungsrechte

Rz. 15 Das Sondernutzungsrecht ist und bleibt ein wichtiger Begriff in der Praxis des Wohnungseigentumsrechtes. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt nach wie vor. Der durch die vorherige WEG-Novelle in § 5 Abs. 4 S. 2 WEG erstmals im Gesetz genannte Begriff ist jedoch auch nicht gestrichen worden. Sondernutzungsrechte sollten durch die WEG-Reform zwar zurückgedrängt...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 5. Unterteilung von Sondernutzungsrechten

Rz. 11 Wie auch das Sondereigentum selbst, so kann auch ein Sondernutzungsrecht prinzipiell ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer unterteilt werden. Grenzen können sich allerdings aus der in der ursprünglichen Gemeinschaftsordnung getroffenen Nutzungsvereinbarung ergeben. Verändert sich durch die Unterteilung des Sondernutzungsrechtes der Nutzungscharakter, kann dies der...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / VIII. Aufhebung

Rz. 36 Muster 5.21: Bewilligung zur Löschung eines Sondernutzungsrechts Muster 5.21: Bewilligung zur Löschung eines Sondernutzungsrechts Als eingetragener Eigentümer des im Grundbuch von _________________________ verzeichneten Wohnungseigentums Nr. 1, mit dem das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Nr. 1 gemäß Anlage 3 zur ursprünglichen Teilungserklärung und Gemeinschaft...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 1. Doppelhaushälften

Rz. 27 Muster 5.15: Doppelhaushälften Muster 5.15: Doppelhaushälften Jeder Eigentümer hat das umfassende Sondernutzungsrecht an den konstruktiven und konstitutiven Teilen des Gebäudes, in dem sich sein Sondereigentum befindet, und dessen technischen Einrichtungen und Anlagen, die allein von ihm benutzt werden (Eingangsbereich, Außenwände, Balkone, Dach etc.), hinsichtlich der...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte

A. Standardfall I. Muster Rz. 1 Muster 5.1: Grundfall Kfz-Stellplatz Muster 5.1: Grundfall Kfz-Stellplatz Es wird folgendes Sondernutzungsrecht (siehe Rdn 1) begründet: a) Der Wohnung Nr. 1 (siehe Rdn 2) wird das Sondernutzungsrecht an dem im Freien belegenen Kfz-Stellplatz, der in der Anlage "Sondernutzungsrechte" zu dieser Urkunde mit der Nummer "1" markiert ist, zugeordnet (s...mehr