Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.1 Bemessungssatz Tarifgebiet West

Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA Tarifgebiet West fallen, im Kalenderjahr 2022 des im Bemessungszeitraum Juli, August und Se...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz im Tarifgebiet Ost

Nach § 20 Abs. 3 TVöD-VKA[1] betragen die Bemessungssätze für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost im Kalenderjahr 2022 in den Entgeltgruppen 1 bis 8: seit dem Kalenderjahr 2023 100 % (bis 2022 96,45 %) in den Entgeltgruppen 9a – 15: 100 % der Prozentsätze der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West nach § 20 Abs. 2 TVöD-VKA. In den Kalenderjahren zuvor war die Jahressonderzahlun...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7 Anspruch bei Kurzarbeit im Jahr 2020/2021/2022

Zahlreiche Einrichtungen, z. B. kommunale Kindergärten oder Studierendenwerke hinsichtlich der Gastronomiebetriebe, haben aufgrund von behördlichen Betriebsschließungen wegen der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 Kurzarbeit eingeführt. Es gilt, die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Jahressonderzahlung zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob die Kurzarbeit zu einer Zwölftelung d...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.1 Teilzeitmodell

Im Teilzeitmodell der Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte durchgängig mit der Hälfte ihrer ursprünglichen Arbeitszeit. Mit Blick auf die Jahressonderzahlung ergeben sich im Vergleich zu einer Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Altersteilzeit keine Besonderheiten (siehe Gliederungsziffer 3.3.2.1). Es ist auf das im Bemessungszeitraum (Juli, August, September) durchschnittli...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.3 Einstellung zwischen dem 1.7. und dem 30.9.

Hinsichtlich der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1.7. und dem 30.9., also während des Regelbemessungszeitraums, beginnt, enthält § 20 keine ausdrückliche Bestimmung zur Berechnung der Jahressonderzahlung. Die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 2, regelt jedoch, welches Entgelt maßgebend ist, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage inn...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2.1 Übergang vom bisherigen Beschäftigungsumfang in die Arbeitsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Bisher war es in der betrieblichen Praxis üblich, die Jahressonderzahlung auch bei Altersteilzeit im Blockmodell nach den Vorgaben des § 20 TVöD/TV-L zu ermitteln. Das BAG nuanciert diese Berechnung nun wie folgt: Angenommen, Beschäftigte befinden sich mindestens ab November eines Kalenderjahres – damit zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahressonderzahlung – in Altersteilzeit....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Blockmodell

Haben die Parteien die Altersteilzeitarbeit im Blockmodell vereinbart, bestehen durchaus einige Besonderheiten. Das Bundesarbeitsgericht[1] hat in einer grundlegenden Entscheidung zum Anspruch auf die Jahressonderzahlung im Altersteilzeit-Blockmodell Stellung genommen. Es sind die verschiedenen Phasen während der Altersteilzeit im Blockmodell zu unterscheiden: Befinden sich Be...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum

Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Beispiele Der Beschäftigte wird erst nach dem 30.9. eingestellt. Eine Mitarbeiterin befindet sich seit 15.6. in Elternzeit. Gleiches gilt, wenn Entgelt oder Entgeltfortzahlung innerhalb des Regelbemessungszeitraums nur für weniger als 30 Kalende...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet

Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c, näher oben, Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat dane...mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

1.1 Jahressonderzahlung nach TVöD Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.1 Grundsätzliches

Bei den nachfolgend dargestellten Sonderfällen sind jeweils mindestens 2 Tatbestände zu prüfen: Zu prüfen ist zum einen, ob die Jahressonderzahlung nur anteilig zusteht (sog. Zwölftelungsregelung, Einzelheiten oben, Ziffer 3.5). Zum anderen ist entscheidend, ob während des Regelbemessungszeitraums Juli, August, September Entgelt gezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, so ist e...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2.2 Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase hätten Beschäftigte bei einer rein am Wortlaut der tariflichen Normen orientierten Auslegung im Jahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase keinen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, wenn sich diese am Stichtag 1. Dezember bereits in der Freistellungsphase befinden. Hintergrund hierfür ist, dass...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der 3 Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch 3 geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sowie Rufberei...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu verschiedenen TVöD-Arbeitgebern

Wichtig Ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber bleibt stets unberücksichtigt und führt zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte unmittelbar zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, der unter den Geltungsbereich des TVöD fällt. Das BAG hat ausdrücklich bestätigt, dass die Kürzungsregelung au...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Altersteilzeit

Stehen Beschäftigte am 1. Dezember in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis, haben die Beschäftigten grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Jahressonderzahlung. Nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) wie auch nach dem Altersteilzeitgesetz sind zwei Formen der Altersteilzeit denkbar: Das Teilzeitmodell (§ 6 Abs. 3 Buchst....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr

4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedl...mehr

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Jahressonderzahlung / 4 Sonderfälle

4.1 Grundsätzliches Bei den nachfolgend dargestellten Sonderfällen sind jeweils mindestens 2 Tatbestände zu prüfen: Zu prüfen ist zum einen, ob die Jahressonderzahlung nur anteilig zusteht (sog. Zwölftelungsregelung, Einzelheiten oben, Ziffer 3.5). Zum anderen ist entscheidend, ob während des Regelbemessungszeitraums Juli, August, September Entgelt gezahlt wurde. Ist dies nicht...mehr

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Jahressonderzahlung / 2 Anspruchsvoraussetzungen

2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12. Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentliche...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5 Anspruch bei Einstellung im laufenden Kalenderjahr

4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um 1/12 vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1.12. bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (nä...mehr

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Jahressonderzahlung / 6.1 Einführung

Die Regelungen zur Jahressonderzahlung in § 20 gelten nicht für die Beschäftigten in Sparkassen (§ 44 Abs. 7 BT-S/§ 18.4 Abs. 7 TVöD-S). Bankspezifisch Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung (SSZ), § 18.4 Abs. 1 TVöD-S. Die SSZ besteht grundsätzlich aus einem garantierten und einem variablen Anteil. Der garantierte Anteil in Höhe v...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahrs des Kinds geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kale...mehr

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Jahressonderzahlung / 6.2 Garantierter, variabler Anteil, Anspruchsvoraussetzungen, Zahlungsmodalitäten

Hinsichtlich der Einzelheiten zu dem garantierten sowie dem variablen Anteil der SSZ, den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Zahlungsmodalitäten usw. wird verwiesen auf die Ausführungen im Beitrag "Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Dienstleistungsbereich Sparkassen – (TVöD-S)", dort, Ziffer 3.4 Sparkassensonderzahlung.mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3 Anspruch bei Mutterschutz und Elternzeit

4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach...mehr

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Jahressonderzahlung / 6 Sonderregelung für Sparkassenbeschäftigte

6.1 Einführung Die Regelungen zur Jahressonderzahlung in § 20 gelten nicht für die Beschäftigten in Sparkassen (§ 44 Abs. 7 BT-S/§ 18.4 Abs. 7 TVöD-S). Bankspezifisch Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung (SSZ), § 18.4 Abs. 1 TVöD-S. Die SSZ besteht grundsätzlich aus einem garantierten und einem variablen Anteil. Der garantierte An...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.2 Einstellung nach dem 30.9.

Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9., also nach Ablauf des Regelbemessungszeitraums beginnt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Entgelt im ersten vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses (Ersatzbemessungszeitraum). Volle Kalendermonate sind Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (entsprechende A...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.2 Anspruch auf Entgelt nur für bestimmte Kalendertage im Bemessungszeitraum

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage im Bemessungszeitraum Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf der Basis der mit Entgelt belegten Kalendertage (vgl. Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 2) wie folgt: Die in den Monaten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 101 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.5 Bilanzierung von Leasingverträgen

Rz. 51 Bleibt der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer, hat er den Leasinggegenstand weiterhin in seiner Bilanz auszuweisen und nach allgemeinen Bewertungsregeln fortzuführen. Der Leasingnehmer erfasst die Leasingraten, wie bei einem Mietvertrag, als Aufwand. Bei einem nicht sachgerechten Ausgleich von Nutzungswert und Leasingraten hat eine Abgrenzung der Leasingraten zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.1 Kein Entgeltcharakter der Sonderzahlung

Wichtig Sonderzahlung darf keinen Entgeltcharakter haben Die Sonderzahlung darf also zunächst keinen Entgeltcharakter haben, d. h. sie darf keine zusätzliche Vergütung für die dem Lohn gegenüberstehende Arbeitsleistung des Begünstigten sein. Dies wäre der Fall bei Zuwendungen mit "reinem" Entgeltcharakter, aber auch bei solchen Sonderleistungen mit Mischcharakter. Denn in bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.3 Gratifikationen von einem Monatsgehalt und darüber

Weitere Betriebstreue lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur durch höhere Gratifikationen erzielen. Maßstab ist dabei für das Bundesarbeitsgericht das Monatsgehalt, wobei es auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Monatsgehalts für den Monat der Sonderzahlung und nicht etwa die im Jahr durchschnittlich erzielte Monatsvergütung ankommt. Erreicht di...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 1 Überblick

Gratifikationen werden häufig mit einer Rückzahlungspflicht für den Fall gekoppelt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft vorzeitig ausscheidet. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber grundsätzlich Sonderzahlungen arbeitsvertraglich mit Bindungsklauseln versehen, solange die Zahlungen nicht ausschließlich Gegenleis...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.4 Gratifikation in 2 Teilbeträgen

Gelegentlich kommt es in der Praxis vor, dass eine Gratifikation in 2 Teilbeträge aufgeteilt wird, die je zur Hälfte in der Jahresmitte und zum Ende des Jahres fällig sind. Dann stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der zulässigen Bindungsdauer die Teilleistungen einzeln oder insgesamt zu betrachten sind. So hatte ein Arbeitnehmer eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgeha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt

Beträgt eine Weihnachtsgratifikation weniger als ein Monatsgehalt, kann der Arbeitnehmer nur bis zum 31.3. des Folgejahres gebunden werden. Sieht eine Rückzahlungsklausel in diesem Fall die Rückzahlung der Gratifikation auch bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers am 31.3. oder später vor, ist sie insoweit unwirksam.[1] Diese Rechtsprechung wird oft verkannt. Die Entscheidung...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / Zusammenfassung

Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkeit. Gesetze, Vor...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungsklauseln

Zusammenfassung Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkei...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.3 Differenzierung nach dem Beendigungsgrund

Ob für eine wirksame Rückzahlungsklausel auch nach dem Beendigungsgrund zu differenzieren ist – wie es bereits bei Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen verlangt wird –, ist fraglich. Einige Landesarbeitsgerichte vertreten die Ansicht, dass Rückzahlungsklauseln danach differenzieren müssen, aus welcher Sphäre der Beendigungsgrund kommt und sehen eine unangemessen...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 3 Rückzahlung in voller Höhe

Die Gratifikation ist bei einem Ausscheiden während des zulässigen Bindungszeitraums immer in voller Höhe zurückzuzahlen. Ob die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung oder ganz generell beim Ausscheiden im zulässigen Bindungszeitraum ausgelöst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Soweit der Arbeitnehmer im zulässigen Bindungszeitraum se...mehr

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Rückstellungen: ABC / Gratifikationen

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2 Bindungslänge

In Relation zur Leistungshöhe gilt es, bestimmte Bindungslängen zu beachten, will man nicht die Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel riskieren. 2.2.1 Kleingratifikationen Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1] 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt Beträgt eine Weihnachtsgratifikation we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 2 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Im Nachfolgenden sind die Voraussetzungen für eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag – und damit unter Berücksichtigung der §§ 305 ff. BGB – geschildert. 2.1 Kein Entgeltcharakter der Sonderzahlung Wichtig Sonderzahlung darf keinen Entgeltcharakter haben Die Sonderzahlung darf also zunächst keinen Entgeltcharakter haben, d. h. sie darf keine zusätzliche Vergütung f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.1 Kleingratifikationen

Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1]mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.5 Rechtsfolge zu langer Rückzahlungsfristen

Sind zu lange Rückzahlungsfristen vereinbart, so sind diese nichtig. Im Zweifel soll anzunehmen sein, dass dann nicht die Gratifikationszusage insgesamt, sondern nur die zu lange Bindung nichtig ist. Unbestimmte Rückzahlungsklauseln, die weder die Voraussetzungen für die Rückzahlungspflicht, noch einen eindeutigen Bindungszeitraum festlegen, können nicht dahin ausgelegt werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Erfolgsprämien

Werden Arbeitnehmern Erfolgsprämien, Tantiemen, Gratifikationen oder andere gewinnabhängige Vergütungen vor dem Abschlussstichtag zugesagt, so sind hierfür Verbindlichkeitsrückstellungen in dem Geschäftsjahr zu bilden, an deren Erfolg (z. B. Jahresüberschuss, EBIT) die Erfolgsprämie geknüpft ist. Dies gilt auch, wenn die Erfolgsprämie an die Arbeitnehmer erst nach Ablauf meh...mehr

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FoVo 10/2023, Der Pfändungsschutz für das Weihnachtsgeld?

Im Oktober ist Weihnachten – vermeintlich – natürlich noch weit entfernt. Vollstreckungsrechtlich ist Weihnachten schon sehr nahe. Unpfändbare Weihnachtsvergütungen Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betrags, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrags nach § 850c Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Inhalt der Auskunft

Rz. 63 Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB über Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Sie wird umfassend geschuldet und hat alle Positionen zu enthalten, die insbesondere für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Solche Positionen sind die Bezüge, Abzüge und Belastungen sowie unter Umständen auch das Vorhandensein von anderen vor- und gleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr