Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verweisung auf § 1696 BGB.

Rn 13 Die in Abs 1 enthaltene Verweisung auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 1696 BGB schränkt den Anwendungsbereich von § 166 ein. Nach der Generalnorm des § 1696 I 1 BGB kommt eine Abänderung nur hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen oder gerichtlich gebilligter Vergleiche in Betracht, mit denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht geregelt wurden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Güterstand.

Rn 12 Die Ausnahme gilt insb für die Anfechtbarkeit und Gültigkeit der Eheschließung; die Ehescheidung und Eheauflösung; den Personenstand, das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen und Geistesschwachen sowie die Adoption. Für einen Teil der damit ausgenommenen Verfahren ist die Brüssel IIa-VO maßgebend. Die Ausnahme gilt ferner unabhängig von der Verf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 § 156 Abs 2 regelt in Ergänzung zu § 36 die gerichtliche Billigung einer einvernehmlichen Regelung in Umgangsverfahren (Umgang des Kindes mit den Eltern, § 1684 III BGB, Umgang mit Bezugspersonen, § 1685 BGB sowie des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach § 1686a BGB) und Herausgabeverfahren nach § 1632 BGB. Auch die Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / IV. Fazit

Insgesamt stellen sich die in beiden Eckpunktepapieren angedachten Änderungen des Abstammungs- und Kindschaftsrecht im Großen und Ganzen als gelungen dar. Die Öffnung der Elternschaft für Mitmutter ist zu begrüßen ebenso wie die ausdrückliche gesetzliche Regelung des Wechselmodells ohne Festlegung auf ein bestimmtes Betreuungsleitbild. Ob die geplanten Elternschaftsvereinbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 42 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieser Abschnitt gilt für folgende Arten von Entscheidungen, sofern sie im Ursprungsmitgliedstaat gemäß Artikel 47 bescheinigt wurden: (2) Dieser Abschnitt steht dem nicht entgegen, dass sich eine Partei gemäß den Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für Zivilsachen mit folgendem Gegenstand: (2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zivilsachen umfassen insbesondere:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung.

Rn 1 Die neue VO, sog Brüssel IIb-VO (Überblick bei Erb-Klünemann/Niethammer-Jürgens FamRB 19, 454; Finger FuR 19, 640; Schulz FamRZ 20, 1141; Gruber/Möller IPRax 20, 393; Brosch GPR 20, 179; Garber/Lugani NJW 22, 2225; Flindt NZFam 22, 669; Hüßtege FamRZ 22, 1591) beinhaltet statt vormals 72 Art der vormaligen Brüssel IIa-VO nunmehr 105 Art. Die Zahl der Anhänge hat sich fa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt der einvernehmlichen Regelung.

Rn 27 Die Vorschrift des § 156 II hat va in Umgangsverfahren Bedeutung. Es ergeben sich zugleich inhaltliche Probleme: Bislang besteht Unklarheit darüber, ob eine Umgangspflegschaft (§ 1684 III 3–5 BGB), ein begleiteter Umgang (§ 1684 IV 3–4 BGB), ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Umgangs (§ 1684 IV 1, 2 BGB) Gegenstand einer einvernehmlichen Regelung nach Abs 2 sei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947 f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdebegründung, Beschwerdeantrag.

Rn 2 Gem I soll die Beschwerde begründet werden. Im Gegensatz zu Ehe- u Familienstreitsachen (§ 117 I 1, 2) ist eine Beschwerdebegründung nebst Beschwerdeantrag in fG-Familiensachen aber nicht Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels u mangels eines gesetzlich vorgeschriebenen Adressatengerichts kann die Beschwerdebegründung sowohl beim FamG als auch beim Beschwerdegeric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthalts (Abs 2).

Rn 10 Ist eine Ehesache nicht anhängig, ist das örtlich zuständige Gericht nach § 152 II zu bestimmen. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Unterschied zur vorherigen Regelung in § 621 II 2 ZPO aF, die auf den Wohnsitz des Kindes abstellte (vgl zB Zö/Philippi, ZPO, 27. Aufl, § 621 Rz 90). Rn 11 Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ist unabhängig vom gewöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags

Rz. 7 § 623 BGB begründet seit dem 1.5.2000 ein konstitutives Schriftformerfordernis und verlangt bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Dass sich das Schriftformerfordernis i.S.v. § 623 BGB auch auf den Aufhebungsvertrag im Ausbildungsverhältnis bezieht, ist dabei im Hinblick auf § 10 Abs. 2 BBiG unstreitig.[13] Soweit es sich um eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahrensbeteiligte.

Rn 31 Wer Beteiligter in Kindschaftssachen ist, ist der allgemeinen Vorschrift des § 7 zu entnehmen. Gem § 7 Abs. 1 ist in Antragsverfahren (s.o. Rn 28) der Antragsteller Beteiligter. Rn 32 Gem § 7 II Nr 1 sind als Beteiligte hinzuzuziehen diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (vgl hierzu Prütting/Helms/Prütting § 7 Rz 25). Rn 33 Das sind regel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prüfung der Erforderlichkeit von Amts wegen.

Rn 12 Ob die Bestellung eines Verfahrensbeistands im Einzelfall erforderlich ist, muss das Gericht vAw prüfen (ausdrücklich MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 13; Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 18). Das Gericht muss regelmäßig Vorermittlungen zur Klärung der Erforderlichkeit durchführen (vgl BTDrs 16/6308, 239; MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 13; Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 30 In sachlicher Hinsicht knüpft der Sonderkündigungsschutz ebenso wie das MuSchG an das Arbeitsverhältnis an und erfasst sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen, Massenkündigungen i.S.v. §§ 17 ff. KSchG sowie Kündigungen im Insolvenzverfahren und Änderungskündigungen. Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, kann sich die elternzeitberechtigte Person ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 68 Brüssel IIb-VO – Gründe für die Ablehnung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Anerkennung einer öffentlichen Urkunde oder einer Vereinbarung über die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ehescheidung wird abgelehnt,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 5 Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der VO ist zu unterscheiden: Art 1 regelt den sachlichen (auch: gegenständlichen oder persönlichen) Anwendungsbereich. Ausweislich der Erw 5 schließt dieser Begriff zivilgerichtliche Verfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen sowie öffentliche Urkunden und bestimmte außergerichtliche Vereinbarungen in Ehesachen und in Sac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in den ersten drei Abs nahezu wortgleich § 50e Abs 1–3 FGG aF, der aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 4.7.08 (BGBl I, 1188) eingefügt wurde und zum 12.7.08 in Kraft getreten ist. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot war ein Schwerpunkt der Reform des familienrechtlichen Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtbarkeit, Reichweite der Ausnahmen.

Rn 3 Ausnw anfechtbar sind im EA-Verfahren einstw Endentscheidungen in Kindschaftssachen nach § 151 Nr 6, 7 sowie aufgrund mündlicher Erörterung erlassene Endentscheidungen über die in S 2 Nr 1–5 genannten Verfahrensgegenstände. Die einzelnen Regelungen der Entscheidung sind jew gesondert zu betrachten (Nürnbg FamRZ 22, 878). Bei Nr 1, die auch Teilbereiche der elterlichen S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form und Inhalt der Bestellungsurkunde.

Rn 5 Das Gesetz sieht zwar keine besonderen Formvorschriften vor, allerdings verlangt der Charakter als Urkunde Schriftform (BeckOK BGB/Bettin § 1791 BGB aF Rz 20; MüKoBGB/Spickhoff § 1791 BGB aF Rz 2). Rn 6 § 168 I 2 enthält Vorgaben über den notwendigen Inhalt der Urkunde und orientiert sich in Aufbau und Formulierung an der für Betreuungssachen geltenden Vorschrift des § 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 95 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zu bestimmten multilateralen Übereinkommen.

Gesetzestext Im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten hat diese Verordnung vor den nachstehenden Übereinkommen insoweit Vorrang, als diese Bereiche betreffen, die in dieser Verordnung geregelt sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 22 Brüssel IIb-VO – Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980.

Gesetzestext Beantragt eine Person, Behörde oder sonstige Stelle direkt oder mit Hilfe einer Zentralen Behörde unter Berufung auf eine Verletzung des Sorgerechts bei dem Gericht eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980, mit der die Rückgabe eines Kindes unter 16 Jahren angeordnet wird, das widerrechtlich in einen anderen Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen Formblatts von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtliche Beschlüsse (Nr 1).

Rn 6 Gerichtliche Beschlüsse iSd § 86 I Nr 1 sind nur Endentscheidungen (§ 38 I FamFG) und sonstige verfahrensabschließende Gerichtsentscheidungen. Zu Letzteren zählen etwa gerichtliche Beschlüsse nach §§ 887, 888, 890 ZPO, Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach § 85 FamFG iVm §§ 104 f ZPO oder einstweilige Anordnungen nach §§ 49 ff FamFG. Auch Entscheidungen nach dem GewSchG sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs 1 S 2).

Rn 12 § 235 I 2 ermöglicht es dem Gericht, vom ASt oder dem Antragsgegner ergänzend eine schriftliche Versicherung anzufordern, dass er die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherung an Eides statt, sie ist nicht strafbewehrt. Unrichtige Angaben können gleichwohl strafrechtlich als – versuchter – Prozessbetrug zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Isolierte Anerkennung.

Rn 8 Zur Klärung der Anerkennung u zur Vermeidung hinkender Rechtsverhältnisse gestatten II 1, III nunmehr ein freiwilliges isoliertes Anerkennungsverfahren bei Entscheidungen nicht vermögensrechtlichen Inhalts, jedenfalls Sorgerechts-, Umgangsrechts- u Kindesherausgabeentscheidungen, Volljährigenadoption, Vormundschaft u freiheitsentziehende Unterbringung, die Details sind ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 4. Stärkung der Kinderrechte

Zur Stärkung der Kinderrechte soll zunächst der Begriff des Kindeswohl näher konkretisiert werden. Maßgeblich sollen hier die von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien sein.[120] Das Eckpunktepapier plant zudem noch weitere Regelungen: Kinder sollen zukünftig ein eigenes Recht gegenüber ihren Eltern auf Information über die eigene Abstammung erhalten.[121] Zudem steht Kinde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Vergleich (Abs 1).

Rn 2 Dem Vergleich kommt eine Doppelnatur als Verfahrenshandlung und als materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zu. Der Vergleich kann das gesamte Verfahren oder einen Teil beenden. Er kann über die Beteiligten hinaus auch auf dritte Personen erweitert werden. Der Vergleich kann auf Widerruf geschlossen werden. Voraussetzung für einen Vergleich ist es, dass die Beteiligten übe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (Abs 3).

Rn 13 Nach Abs 3 darf von einer Anhörung bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes abgesehen werden. Die Vorschrift ermöglicht ein Absehen mithin nicht nur von einer nach Abs 1 S 1 gebotenen Anhörung, sondern auch von der (zwingenden) Anhörung auch in einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 17; FAKomm-FamR/Ziegler § 160 Rz 8; Sternal/Schäder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen gegenüber Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer (5. Aufl) § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift – die gemeinsam mit Art 17 zu lesen ist – hat erhebliche praktische Bedeutung und bietet Rechtsanwälten ein weites Feld zu taktischer Verfahrensführung (s dazu Rn 10). Sie regelt – jedoch (Wortlaut) nur im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander (München FamRZ 14, 862: daher nicht in einem einzigen Mitgliedstaat), nicht im Verhältnis zu Drittstaaten (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 4 Die Anerkennung nach autonomem Recht erfasst alle anderen wirksamen ausländischen Entscheidungen (Rechtskraft nicht zwingend, BGHZ 118, 312, 318; offenlassend BGH NJW 19, 3575, 3578). Ggü § 328 ZPO ist danach abzugrenzen, ob ein deutsches Gericht im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden hätte (BGH NJW 19, 3575, 3576 [BGH 16.05.2019 - V ZB 101/18]; Schulte-Bu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 9 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes.

Gesetzestext Vorbehaltlich des Artikels 10 bleiben bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.2 Definition "alleinerziehend"

Rz. 34 Bei der Definition "Alleinerziehend" ist grundsätzlich auf das alleinige Personensorgerecht für das Kind abzustellen. Dieses Sorgerecht wird nach den §§ 1626 ff. BGB beurteilt. Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie eine sog. Sorgerechtserklärung abgeben. Diese beinhaltet, dass beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht ausüben....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 23 Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfJ 2002, 109; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Vorrangstellung des nichtehelichen Vaters im Adoptionsverfahren nach § 1747 II, III BGB – Einfluss einer zuvor gescheiterten Ehelichkeitserklärung, DAVorm 1995, 208; Coester-Waltjen, Statusrechtliche Folgen der Stärkung der Rechte der nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.4 Kind im Haushalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Weitere Anspruchsvoraussetzung für den Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist gemäß Abs. 1 Satz 2 1. Alt., dass bei Beginn der Leistungsgewährung im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Insoweit kommt jedes im Haushalt lebende Kind ohne Rücksicht darauf in Betracht, in welcher verwandtschaftlichen oder rechtlichen Beziehung es zum Versiche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 4 Praxishinweise

Rz. 67 Die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. haben erhebliche praktische Bedeutung. Im Jahr 2018 sind mehr als eine Million Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. durchgeführt worden (Beckmann/Berneiser, ZKJ 2021, 4, 8 unter Bezugnahme auf den ASD-Report 2020, 1). Ein möglicher Anstieg von Kinderschutzfällen durch die Corona-Pandemie ist noch nicht abschließend zu beantwort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2023 – 4 UF 108/23 1. Kann der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen, sei es etwa infolge langfristiger Inhaftierung oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege, sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts, ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Fachtermini aus... / 1. Fallbeschreibung aus Österreich

Ein 6-jähriges Kind von seit der Schwangerschaft der Frau getrenntlebenden Eltern muss alle zwei Wochen mehrere Stunden seinen nicht sorgeberechtigten Vater besuchen, weil dieser das unbegleitete Kontaktrecht hat, obwohl es angibt, Angst vor seinem Vater zu haben. Im ersten Lebensjahr gab es angeblich keinen Kontakt zwischen Vater und Kind. Zunächst ließ die Mutter dann die ...mehr