Fachbeiträge & Kommentare zu Spitzensteuersatz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif sollen für das Jahr 2025 der Grundfreibetrag auf 12.096 EUR angehoben und die Tarifeckwerte verschoben werden. Der Spitzensteuersatz soll 2025 erst ab 68.430 EUR statt bisher bei 66.761 EUR beginnen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift ist die Grundnorm für den Steuerabzug vom KapErtr, weil sie den Kreis der abzugspflichtigen KapErtr festlegt und einige andere wesentliche Regeln enthält. Die nähere Ausgestaltung erfolgt dann durch die nachfolgenden §§ 43a–45d EStG. Zweck der KapSt ist es, durch einen Abzug an der Quelle oder jedenfalls vor der Auszahlung an de...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

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Tarif und Steuersatz / Zusammenfassung

Überblick Der geltende Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif. Er beginnt für den VZ 2024 mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Danach steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Dieses stetige Ansteigen des Steuersatzes mit steigendem Einkommen wird Steuerprogression genannt. Es wird davon a...mehr

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Tarif und Steuersatz / 3 Begriffserläuterungen

▪ Grundfreibetrag Durch den Grundfreibetrag soll das notwendige Existenzminimum von der Steuer freigestellt werden und damit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Grundfreibetrag für 2023 ist möglicherweise verfassungswidrig. Geeignete Fälle sollten unter Hinweis auf das Revisionsverfahren III R 26/24 offen gehalten werden. ▪...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.6.2 Nachteile

Hinzuweisen ist aber auch auf ein paar kritische Punkte, die sich bei einer GmbH & atypisch Still nachteilig auswirken können. Von einer atypisch stillen Gesellschaft ist abzuraten, wenn der stille Gesellschafter zugleich hohe Vergütungen von der GmbH erhält, z. B. seine Tätigkeitsvergütung als Geschäftsführer. Denn durch die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 109. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat am 04.04.1999 in zweiter/dritter Lesung den Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 14/23) in der Fassung der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses vom 01.03.1999 (BT-Drucks 14/442) verabschiedet. Nach Zustimmung des Bundesrates am 19.03.1999 ist nunmehr auch der Hauptteil des Gesetzentwurfes in Kraft getreten, nachdem erste Maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Änderungen des Steuertarifs

Rn. 129f Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 32c Abs 4 S 2 EStG: Herabsetzung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 % auf 45 %. Die Herabsetzung tritt ein bei gewerblichen Einkünften ab DM 93 744 (bis 1998: DM 100 278). Ab dem Jahr 2000 ermäßigt sich der Spitzensteuersatz auf 43 %: § 52 Abs 45 EStG. § 37 Abs 3 S 3 EStG: Käme bei bilanzierenden StPfl eine Herabsetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 116. Gesetz zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (Steuersenkungsergänzungsgesetz – StSenkErgG – v 19.12.2000, BGBl I 2000, 1812

Rn. 136 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hiermit wurde das StSenkG fortgeführt – insb durch (Wieder-)Einführung des halben Steuersatzes für Veräußerungsgewinne. Im einzelnen: § 32a EStG: Ab VZ 2005 wird der Spitzensteuersatz von 43 % auf 42 % gesenkt und der Anstieg des ESt-Tarifs in der Progressionszone zwischen 12 740 und 52 151 EURO gemildert. § 34 Abs 3 EStG: Für ab 2001 entstehend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 169. Gesetz zur Sicherung v Beschäftigung u Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) v 02.03.2009, BGBl I 2009, 416

Rn. 189 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Es hat ein Volumen von rund 50 Milliarden EUR für 2009 und 2010. Eckpunkte bei der ESt sind: § 32a Abs 1 EStG: Der Grundfreibetrag steigt 2009 um 170 auf 7 834 EUR und ab 2010 auf dann 8 004 EUR. § 39b Abs 2 S 7 Hs 2 EStG/§ 52 Abs 41 EStG: Der Eingangssteuersatz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4.2 Gewinn-Nivellierung

Im Gegensatz dazu berücksichtigt eine Gewinn-Nivellierung nach dem Gesetz der Normallinie nicht ausreichend, dass bei der GewSt Proportionalsteuersätze gelten und selbst der ESt-Satz nach Erreichen des Spitzensteuersatzes zu einem Proportionaltarif wird. Es werden unter Umständen beträchtliche Gewinnverlagerungen in Kauf genommen und infolgedessen "zinslose Steuerkredite" ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Zweck und Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts

Rz. 1 Die Regelung des § 32b EStG [1] hängt im Prinzip eng mit dem Aufbau des Steuertarifs zusammen. Nach § 32a EStG beginnt der Steuertarif, nach dem unbesteuerten Grundfreibetrag, um dann progressiv bis zu dem Spitzensteuersatz anzusteigen.[2] Aktuell (Vz 2024) gilt für zu versteuernde Einkommen von 66.761 EUR bis 277.825 EUR ein Steuersatz von 42 % unter Abzug eines Betrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. U.a. ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags von 10.908 EUR auf 11.604 EUR vorgesehen. Der Spitzensteuersatz beginnt 2024 erst ab 66.761 EUR statt bisher bei 62.810 EUR.[2] Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wird die dortige Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.2.1 Steuern vom Einkommen/Gewinn

Lohnsteuer müssen Sie einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Einkommensteuer Zahlen Sie als Unternehmer. Sie richtet sich nach dem Gewinn, den Sie als Unternehmer (nach Abzug aller Betriebsausgaben) erwirtschaften. Entsprechend Ihren Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann das Finanzamt bereits im ersten Jahr Ihrer Selbststän...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. U. a. ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags von 10 908 EUR auf 11 604 EUR vorgenommen worden. Der Spitzensteuersatz beginnt 2024 erst ab 66 761 EUR statt bisher bei 62 810 EUR. Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wurde die dort...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer KapGes eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer ordentlichen Gewinnausschüttung steht und beim Gesellschafter zu Einnahmen iSv § 20 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.1 Individuelle Einkommensteuerbelastung

Die Steuerlast eines Gesellschafters einer Personengesellschaft richtet sich primär nach dessen individuellen persönlichen Verhältnissen, also insbesondere der Höhe der Einkünfte aus dem Betrieb wie auch aus anderen Einkunftsquellen. Ferner sind dessen Familienstand und weitere persönliche Verhältnisse sowie außersteuerliche Faktoren, wie z. B. eine Sozialversicherungspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4 Einschränkung des Goldhandels(modells) durch § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2c und § 15b Abs. 3 EStG

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013[1] wurde eine Ergänzung in § 32b Abs. 2 EStG aufgenommen, wonach bei Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b Abs. 2 EStG der Kauf von Gold nicht (mehr) sofort zum Betriebsausgabenabzug zugelassen ist. Vielmehr werden die Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme berücksichtigt. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Begünstigung und Nachversteuerung

Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachversteuerung des bislang begünstigten Gewin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Körperschaftsteuer

Rz. 258 Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer sowie ebenfalls der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optieren. Im Vergleich zur Einkommensteuer ist die Darstellung der Belastungswirkung deutlich einfacher. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Körperschaftsteuersatz erhöht sich um 5,5 % Solidaritätszu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern

Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschaftsvertrag bei mehreren am Festkapital beteiligten Gesellschaftern Entnahmerechte für St...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8

Auf einen Blick Trotz eines grundsätzlich höheren Spitzensteuersatzes im Einkommensteuergesetz von 55 % kann ein Zuzug nach Österreich für in Deutschland Steuerpflichtige durchaus interessant sein. Hingewiesen sei auf den reduzierten Steuersatz von 27,5 % auf Kapitaleinkünfte. Aus einer kurz- bis mittelfristigen Perspektive ist dabei vor allem an Sportler, Künstler oder Fors...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften

Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weiteren Einkünften nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelunternehmers besteuert. Der ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.1 Änderungen beim Einkommensteuertarif

Zum Ausgleich der sog. kalten Progression wurden mit dem Inflationsausgleichsgesetz v. 8.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2230) für die VZ 2023 und 2024 die Eckwerte des Einkommensteuertarifs gem. § 32a Abs. 1 EStG zum 1.1.2023 um 7,2 % und zum 1.1.2024 um 6,3 % nach rechts verschoben (Ausnahme: der Eckwert für den Höchststeuersatz von 45 %), mit den nachfolgenden Auswirkungen auf di...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Einkommensteuerersparnis

Rz. 63 Im ertragsteuerlichen Bereich bietet die Familiengesellschaft den Vorteil, dass durch die Aufteilung erzielter Gewinne auf mehrere Familienmitglieder regelmäßig eine Minderung der Steuerprogression auf das Gesamteinkommen der Familie erreicht wird: Zum einen kann der einkommensteuerrechtliche Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) bzw. 20.694...mehr