Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erklärungspflichten

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das besondere Besteuerungsverfahren sind entsprechende Compliance-Pflichten verbunden. So muss der Unternehmer bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, seine Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln (§ 18i Abs. 3 S. 1 UStG). Dabei hat er die Steuer für den entsprechenden...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Referenznummer (vgl. Rz. 37) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18k Abs. 4 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten. Als Verwendungszweck ist bei der erstmalige...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 25f Abs. 2 UStG sind die Rechtsfolgen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts gem. § 25b Abs. 3 und 5 UStG in den Fällen des § 25f Abs. 1 UStG nicht anzuwenden (Abschn. 25f.2. Abs. 1 UStAE). Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liegen die Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG vor, gilt in Fällen des ig. Dreiecksgeschäfts der ig. Erw...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Connemann/Meyer-Burow, VAT in the Digital Age – ViDA/Vorschläge der Europäischen Kommission v. 8.12.2022 zur Modernisierung des Mehrwertsteuerrechts und Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs, NWB 2023, 2284. Deutsche Steuer-Gewerkschaft, E-Rechnung: eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug?/Digitales Meldesystem geplant, DSTG-Magazin 7/8 2023, 16. Eggers/Sch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zahlung der ermittelten Steuer ist unter Angabe des Kassenzeichens, welches der Unternehmer nach der erstmaligen Zahlung mitgeteilt bekommt bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats auf das Konto der zuständigen Bundeskasse zu leisten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erklärungspflichten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das IOSS-Verfahren sind entsprechende Compliance-Pflichten verbunden. So muss der Unternehmer oder der im Auftrag handelnde Vertreter bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, die Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Dabei hat der Unternehmer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Registrierungsnummer (vgl. Rz. 33) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18i Abs. 3 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das besondere Besteuerungsverfahren sind entsprechende Erklärungspflichten verbunden. So muss der Unternehmer bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, seine Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln. Dabei hat er die Steuer für den entsprechenden Besteuerungszeitraum selb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 21a UStG wird Art. 2 Nr. 31 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7) i. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 29 UStG ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die von einem Personenzusammenschluss erbrachte Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien, wenn diese unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten beitragen, die nach Art. 132 MwStSystRL dem Gemeinwohl dienen (vgl. BT-Drucks. 19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine USt.-IdNr. (ohne Länderkennung) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Zwecke der Identifizierung angeben. Falls es innerhalb eines Quartals einen Wechsel des Mitgliedstaats der Identifizierung gegeben hat und der Unternehmer daher inne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehme...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18j Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen FinBeh der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG § 18k. Kombert/Kratz/Stumm, E-Commerce und Umsatzsteuer, 2021. Sölch/Ringleb, 99. EL Oktober 2023, UStG § 18k. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Import­OneStopShop/importonestopshop_node.html. https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Post-und-K...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Registrierungsanzeige

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer bzw. der Vertreter muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme ist nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für alle Fernverkäufe, die gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG in den Anwendungsbereich ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Erklärung zur Anzeige

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in nur einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme gilt dann einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU (§ 18i Abs. 1 S. 2 und 4 UStG). Dem Steuerpflichtigen steht es dabei frei, den Mitgliedstaat der Identifizierung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Erklärung zur Anzeige

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in nur einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme gilt dann einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU und die Meldung aller Umsätze nach § 18j Abs. 1 S. 1 (§ 18j Abs. 1 S. 2 und 4 UStG). Sofern der Unternehmer bzw. ...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1 Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern)

3.1.1 Berechnung und Bewertung Die Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, Kapital zur Erzielung von Gewinn einzusetzen (unabhängig von der Herkunft des Kapitals). Berechnung Im Zähler verwendet die Gesamtkapitalrentabilität den Gewinn nach Steuern, aber vor allen Zahlungen bzw. Gewinnverteilungen an die Kapitalgeber. Da der Jahr...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2 Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern)

3.2.1 Berechnung Bewertung EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 5 Übersicht über die verwendeten Kennzahlen

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1.1 Berechnung und Bewertung

Die Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, Kapital zur Erzielung von Gewinn einzusetzen (unabhängig von der Herkunft des Kapitals). Berechnung Im Zähler verwendet die Gesamtkapitalrentabilität den Gewinn nach Steuern, aber vor allen Zahlungen bzw. Gewinnverteilungen an die Kapitalgeber. Da der Jahresüberschuss nach dem Abzug de...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.3 Analyse der Rendite der 4 Fallstudien

Abb. 6 zeigt die Anwendung der Analyse auf die 4 Fallstudien.mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.1 Berechnung Bewertung

EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für die Eigentümer. Berechnung...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1.2 Differenzierung in Umsatzrentabilität und Kapitalumschlag

Die Gesamtkapitalrentabilität kann in 2 Faktoren zerlegt werden: Umsatzrentabilität und Kapitalumschlagshäufigkeit. Ums...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.2 Differenzierung in Umsatzrentabilität, Kapitalumschlag und Kapitalhebel

Die Eigenkapitalrentabilität kann in 3 Faktoren zerlegt werden: Umsatzrentabilität, Kapitalumschlagshäufigkeit und Fremdkapitalhebel.mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.4.2 Anwendung auf die Fallstudien

Der Eigenkapitalanteil liegt bei drei Unternehmen rund um 30 % (vgl. Abb. 12), was für die von den Unternehmen repräsentierten Unternehmen ein mittlerer Wert ist. Außerordentlich hoch ist der Eigenkapitalanteil bei der Softwareschmiede. Aufgrund hoher Gewinne in der Vergangenheit sind die Rücklagen ständig angestiegen. Dementsprechend niedrig ist der Verschuldungsgrad dieses...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 1 4 Fallstudien aus unterschiedlichen Branchen

Unter den Begriff "Jahresabschlussanalyse" fasst man alle Verfahren der Informationsgewinnung und Informationsverdichtung aus Jahresabschlüssen zusammen, die dazu dienen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens darzustellen und zu interpretieren. Mithilfe von Zahlen aus der Vergangenheit und ergänzenden Informationen aus dem Anhang wird die bisherige Entwi...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.5 Belastung mit vergleichbarer Steuer

Die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG verlangt eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer. Es genügt dabei, dass die ausländische Steuer mit der deutschen Steuer vergleichbar ist, die Bezeichnung der ausländischen Steuer ist irrelevant.[1] Zu einer Anrechnung führt dabei jede ausländische Erbschaftsteuer, auch wenn es sich um eine Nachlasssteuer ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3. Berechnung der anzurechnenden Steuer

3.1 Allgemeines Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer muss wie folgt differenziert werden: Der Erwerb besteht nur aus Auslandsvermögen. Der Erwerb besteht nur teilweise aus Auslandsvermögen. Das Auslandsvermögen ist in verschiedenen ausländischen Staaten belegen. Denn eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist nicht möglich, soweit sie nicht auf ausländisches Vermögen en...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 9. Zahlung der ausländischen Steuer

Wurde die anrechenbare ausländische erst nach dem Eintritt der Bestandskraft des deutschen Schenkungsteuerbescheids gezahlt, dann stellt die Zahlung ein steuerlich rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dar. Dies ergibt sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 21 ErbStG, jedoch folgt er aus dessen materiell...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.2 Berechnung bei nur Auslandsvermögen

Hat der Erwerber nur Auslandsvermögen erhalten, wird die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Großvater G mit Wohnsitz in Deutschland hat seine Enkelin EN zur Alleinerbin eingesetzt. G verstirbt am 1.11.2023. Der Nachlass von G setzt sich nur aus Auslandsvermögen i. H. v. 450.000 EUR zusammen. Auf dieses Vermögen hat EN ei...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.3 Berechnung bei teilweisem Auslandsvermögen

Setzt sich der Erwerb nur teilweise aus Auslandsvermögen zusammen, d. h., es ist auch Inlandsvermögen vorhanden, ist eine Aufteilung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG geboten. Denn die ausländische Steuer kann nur soweit auf die deutsche Steuer angerechnet werden, wie das Auslandsvermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Ansonsten könnte die ausländische Steuer auch no...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.1 Allgemeines

Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer muss wie folgt differenziert werden: Der Erwerb besteht nur aus Auslandsvermögen. Der Erwerb besteht nur teilweise aus Auslandsvermögen. Das Auslandsvermögen ist in verschiedenen ausländischen Staaten belegen. Denn eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist nicht möglich, soweit sie nicht auf ausländisches Vermögen entfällt. Zum Begr...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.4 Auslandsvermögen in verschiedenen ausländischen Staaten

Wurde Auslandsvermögen erworben, welches in verschiedenen ausländischen Staaten belegen ist, dann ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen ausländischen Staat gesondert zu berechnen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 ErbStG). Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass eine Verrechnung der ausländischen Steuer untereinander erfolgt, wenn die eine ausländische Steuer höher ist als die a...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.6 5-Jahreszeitraum

Weitere Voraussetzung für eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist, dass die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen nicht später als 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist (§ 21 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Wird der 5-Jahreszeitraum überschritten, ist nach dem Gesetz davon auszugehen, dass es sich nicht mehr um das...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 6. Nachweise

Der Erwerber ist zum einen verpflichtet, einen Nachweis über die Höhe des Auslandsvermögens zu führen. Dies gilt aber nicht für steuerfreies Auslandsvermögen.[1] Des Weiteren hat der Erwerber auch die Festsetzung und die Zahlung der ausländischen Steuer nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 Satz 1 ErbStG). Möglich ist dies durch entsprechende Urkunden (ausländischer Steuerbescheid, Zahl...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 5. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer bei Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG

Die Erbschaftsteuerhinweise bringen zur Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Anrechnung von ausländischer Steuer mehrere Beispiele. Hiermit wendet die Finanzverwaltung das Urteil des BFH v. 7.9.2011[1] an.[2] In dem Urteil hatte der BFH entschieden, dass bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteue...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.1 Allgemeines

Für die Anrechnung der ausländischen Steuer müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG), die im Folgenden erläutert werden.mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.2 Antragstellung

Damit das Finanzamt die ausländische Steuer anrechnet, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Anrechnung erfolgt also nicht von Amts wegen. Der Antrag kann noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden.[1] Den Antrag kann jeder Steuerschuldner stellen, darüber hinaus auch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter oder der Nachlasspfleger.[2]...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Erblasser ausländisches Vermögen hinterlassen, wird der Erbe bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Erbschaftsteuer herangezogen. Im Ergebnis tritt eine Doppelbesteuerung ein. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung vermieden werden, indem der Erbe die gezahlte ausländische Steuer bei der deutschen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 1. Allgemeines

Die Vorschrift des § 21 ErbStG findet für die ausländische Erbschaftsteuer wie auch für die ausländische Schenkungsteuer gleichermaßen Anwendung (§ 1 Abs. 2 ErbStG).[1] Bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft ist die Anrechnung der durch den Vorerben gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer beim Nacherben nicht möglich.[2] Hinzuweisen sei hier auf das Urteil des BFH v. 19.6.201...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 8. Anrechnung und Doppelbesteuerungsabkommen

Enthält ein Doppelbesteuerungsabkommen die Regelung, dass eine Anrechnung der ausländischen Steuer vorzunehmen ist, dann bestimmt § 21 Abs. 4 ErbStG, dass dies nach den Grundsätzen gem. § 21 Abs. 1 ErbStG bis § 21 Abs. 3 ErbStG durchzuführen ist. Hinweis Anwendung Die Vorschrift des § 21 ErbStG findet entweder Anwendung, wenn kein DBA vorliegt oder das DBA die Anrechnung gem. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Kunstgegenstände

Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten kann die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG genutzt werden. Hiernach ist die Übertragung von Kunstgegenständen i. H. v. 60 % ihres Werts steuerfrei. Für Grundbesitz gilt sogar eine Steuerbefreiung von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Erhaltung dieser Gegenstände im öffentlichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.15 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr