Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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ABC der Werbungskosten / Geschäftsführer

Werbungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Stellung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft macht. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, gilt dies dann, wenn die Aufwendungen nur mit der Tätigkeit als Geschäftsführer zusammenhängen, und keine Verbindung zu der Stellung als Gesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.2 Außerbilanzielle Korrektur

Rz. 19 Technisch ist die Verteilung des Aufwands über 15 Wirtschaftsjahre im Wege einer außerbilanziellen Korrektur unter Zuhilfenahme eines Merkpostens vorzunehmen.[1] Im obigen Beispiel wären im Wirtschaftsjahr der Übertragung des Mietvertrags zunächst 150.000 EUR außerbilanziell hinzuzurechnen und 10.000 EUR wieder abzuziehen (oder in einem Rechenschritt 140.000 EUR hinzu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermietung und Verpachtung

Literatur: Bippus, BB 1993, 407; Spindler, DStZ 1999, 706; Risthaus, DB 2000, 293; Söffing, Stbg 2005, 112; Paus, EStB 2018, 252; Paus, EStB 2018, 220; Günther, EStB 2018, 187; Schmitz-Herscheidt, NWB 2018, 1556 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden 4 Gruppen von Werbungskosten den Schwerpunkt: Schuldzinsen gem. § 9 S. 2 Nr. 1 EStG (§ 21 EStG Rz. 191ff.), Ste...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.4 Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 105 Sind die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen erfüllt (Rz. 96ff.), kann die Gestaltung gleichwohl missbräuchlich sein, sodass sie gem. § 42 AO nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Rechtsmissbrauch liegt bisher nach st. Rspr. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Zie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.1 Begriff

Rz. 134 Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind danach kausal, Werbungskosten final definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut ist somit der Werbungskostenbegriff (§ 9 EStG Rz...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 3. Entscheidung des BFH

Der BFH hob das vorinstanzliche Urteil des FG Baden-Württemberg auf und wies die Klage ab, da nicht die Festsetzung der Wegzugsteuer, sondern lediglich die sofortige Erhebung dieser Steuer ohne Realisierung der Wertzuwächse, also vor tatsächlicher Veräußerung der Gesellschaftsanteile, gegen Unionsrecht verstoßen würde. Da die Stundungsregelungen jedoch keinen Einfluss auf di...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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Sollversteuerung / 3 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer im Grundfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden.[1] Es kommt weder auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch auf den Eingang des Rechnungsbetrags an. Der Unternehmer hat damit die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden, auch wenn noch kein Entgelt vereinnahmt wurde....mehr

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Sollversteuerung / 5 Entstehungszeitpunkt bei Anzahlungen

Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht die Steuer bereits anteilig mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.[1] Dies können z. B. Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen sein. Anzahlungen können außer in Barzahlun...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

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Sollversteuerung / 4 Besonderheiten bei Teilleistungen

Auch für Teilleistungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistungen ausgeführt worden sind.[1] Teilleistungen liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Vereinbarungen dieser Art werden im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn für einzelne Leistungsteil...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen aufgrund von Größenklasseneinordnung

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Wann ist eine Gehaltskürzung sinnvoll?

Bei Vorliegen der folgenden Anzeichen sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen Gehaltsverzicht ernsthaft in Erwägung ziehen: Die GmbH erzielt über mehrere Jahre hinweg keine angemessene Kapitalverzinsung. Hierzu sollte i. d. R. eine zweistellige Verzinsung vor Steuern als Maßstab herangezogen werden (10 %). Eine geringere Zielgröße kommt infrage für kleine Be...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.2 Minimierung des Umsatzausweises

Für den Ausweis des Umsatzes bestehen im HGB keine Wahlrechte. So ist dieser bereits um Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen verringert auszuweisen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 ist die neue Umsatzerlösdefinition obligatorisch, sodass vorher mögliche Auslagerungen in sonstige betriebliche Erträge aufgrund der Einstufung als "nicht typisch für die Geschäftstätigkeit" nicht mehr...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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Gemeinnützige GmbH / 1 Gemeinnützige Gesellschaftszwecke

Eine als gemeinnützig anerkannte GmbH ist weitgehend steuerbefreit. Daneben ergeben sich Vergünstigungen im Bereich der Erbschaft-, Grundstück-, und Umsatzsteuer. Von besonderer Bedeutung ist auch der Spendenabzug für Dritte gemäß § 10b EStG. Um Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine GmbH steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen. Dort heißt es...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 12 Entstehung der Steuer und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen[1] handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Der Steuerschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe beträgt 1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Gewerbetreibende, deren Wirtschaftsjahr vom Kalen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Auslagerer und Lagerhalter als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 25 § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung (zum Begriff der Auslagerung vgl. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 3 UStG) von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager.[1] Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 12c des Steueränderungsgesetzes 2003[2] m. W. v. 1.1.2004 in § 13a Abs. 1 UStG angefügt. Rz. 26 Steuerschuldner für den aufgrund der Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Istversteuerung / 4 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.[1] Hierbei kommt es – im Gegensatz zur Sollversteuerung – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt voranmeldet und bezahlt, wenn er das Geld erhalten hat. Di...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Istversteuerung / 2 Voraussetzungen für die Istversteuerung

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet, wenn er eine der drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt: Der Gesamtumsatz [1] hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR (bis 31.12.2023: 600.000 EUR, bis 31.12.2019: 500.000 EUR)[2] betragen, oder der Unternehmer ist von der Verpflichtung Büc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.1 Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG

Rz. 377 § 20 Abs. 7 S. 1 EStG bestimmt, dass die Regelungen über Steuerstundungsmodelle i. S. d. § 15b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG sinngemäß anzuwenden sind. § 15b EStG geht auf § 2b EStG a. F. zurück, der mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingeführt worden war und eine Verlustverrechnungsbeschränkung für ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerschuldner in den Fällen der Teilnahme am Import-One-Stop-Shop (IOSS) nach § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 32 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18k UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mit Wirkung vom 1.7.2021 in Kraft[2] und beinhaltet zwei Konstellationen: Der Unternehmer, der am IOSS-Verfahren teilnimmt, egal ob als Leistender oder als Leistungsempfänger, wird selbst zum alleinigen Steuerschuldner. Der Unternehmer, der am IOSS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.4.1 Allgemeines Verlustverrechnungsverbot

Rz. 46 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Gesetzgeber einen Verlustausgleich mit den Einkünften der anderen Einkunftsarten künftig ausschließt (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG), während Verluste, die bei den Einkünften der anderen Eink...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Antrag auf Stundung der verbleibenden Steuer bei erheblicher Härte (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende Steuer kann ganz oder teilweise bis zu sechs Monate gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Erwerber bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Im Falle eines nur teilweisen Steuererlasses ist die nicht erlassene (verbleibende) Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 4 [Autor/Stand] Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26 Mio. EUR überschreitet (Großerwerb) und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vergütungsansprüche

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen an denjenigen, der die Steuer, ohne ihr Schuldner zu sein, infolge Überwälzung getragen hat.[2] Wie der Erstattungsanspruch ist somit auch der Vergütungsanspruch ein umgekehrter Leistungsanspruch. Allerdings steht der Vergütungsanspruch nicht dem zur Steuerentrichtung Verpfli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbesondere ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hintergrund der Regelung und Überblick

Rz. 30 [Autor/Stand] § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG stellte drei Voraussetzungen auf, die erfüllt sein mussten, damit die Steuer auf das begünstigte Vermögen erlassen werden konnte (s. Rz. 4). Im Regelfall wird der Erlass einer Steuer ohne einen Widerrufsvorbehalt ausgesprochen. Dies ist auch sachgerecht, da es auf die Prüfung der Voraussetzungen zu einem bestimmten Zeitpunkt an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Für die Substanzwertermittlung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG maßgebender Stichtag

Rz. 368 [Autor/Stand] Wie schon an früherer Stelle ausgeführt (vgl. oben, Rz. 44), hat die Bewertung des Betriebsvermögens nach der Abstandnahme von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997 und der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 nur noch Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Insoweit sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Widerrufsvorbehalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Der durch Verwaltungsakt auszusprechende Erlass der Steuer gem. § 28a Abs. 1 ErbStG steht kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 28a Abs. 4 Satz 2 ErbStG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO). Der Widerrufsvorbehalt für den Verwaltungsakt (Erlass) als unselbständige Nebenbestimmung erfolgt damit bereits kraft Gesetzes. Er ermöglicht es, bei einer Än...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Berechnung des Umfangs der Steuerverkürzung bzw. des Steuervorteils

Rz. 34 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Umfangs der Steuerverkürzung oder des Steuervorteils ist auf die Erläuterungen zu § 370 AO (s. § 370 Rz. 454 ff.) zu verweisen. Im Fall einer tateinheitlichen (§ 52 StGB) Verkürzung verschiedenartiger Steuern sind nicht die Einzelbeträge der verschiedenen Steuern maßgeblich, sondern der Gesamtbetrag aller hinterzogenen Steuern (Nr. 82 Ab...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Definition des sog. verfügbaren Vermögens, das in die Verschonungsbedarfsprüfung einzubeziehen ist (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 28a Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwischen verfügbarem und nicht verfügbarem Vermögen. Zum verfügbaren Vermögen gehören 50% der Summe der gemeinen Werte des 1. mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört, und 2. dem Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenregelung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 161 StPO kann die StA Ermittlungen jeder Art (z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Vernehmungen, allerdings keine eidlichen) entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen (vgl. Nr. 3 RiStBV i.V.m. Anl. A). Nach neuer Rechtslage besteht für Zeugen eine Erscheinenspflicht und Aussagepflicht, wen...mehr