Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 402 AO 1977 war § 437 RAO i.d.F. des AOStrafÄndG 1967,[2] der sachlich und seinem Wortlaut nach weitgehend mit § 402 AO 1977 identisch war. Die AO 1977 hat lediglich den Begriff "Finanzamt" in "Finanzbehörde" geändert sowie die Verweisungen angepasst. Die Vorschrift war die Folge der Entscheidung des BVerfG,[3] das die Kriminalstrafgewalt d...mehr

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zfs 05/2024, zfs Aktuell / 1.1 Vorschlag für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Untersuchung und Ermittlung eines gesetzlichen THC-Grenzwerts im Straßenverkehr (§ 24a StVG) hat am 28.3.2024 ihre Empfehlungen veröffentlicht. Danach soll im Rahmen des § 24a StVG ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen werden. Bei diesem Grenzwert sei eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Eigentumserwerb durch den Staat

Rz. 33 [Autor/Stand] Nach Ablauf eines Jahres verfällt das Eigentum an den beschlagnahmten oder sonst sichergestellten Sachen kraft Gesetzes dem Staat. Damit ist der Rechtszustand hergestellt, der sonst mit Eintritt der Rechtskraft einer auf Einziehung erkennenden Entscheidung eintritt (§ 74e StGB). Eigentümer wird die Körperschaft, der die Steuer zusteht, im Falle des Schmu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Als Vorläufer des heutigen § 383 AO war § 409a RAO erst mit Wirkung zum 1.7.1975[2] als neuer Tatbestand in die RAO eingefügt worden.[3] Die Bußgeldvorschrift ergänzte die umfassende Neuregelung der seit 1964 erlaubten Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine.[4] Gleichzeitig wurde die Übertragung von Steuererstattungsansprüchen nach § 159 RAO, der Vorgängerv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Geänderte Feststellungen in anderen Bescheiden (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 39a [Autor/Stand] Nach § 28a Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 ErbStG steht der Erlass unter der auflösenden Bedingung, dass die den Erwerb oder Teile des Erwerbs oder das in Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 bezeichnete Vermögen oder Teile dieses Vermögens betreffenden Feststellungsbescheide i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG oder des § 13b Abs. 10 Satz 1 ErbStG geändert werden oder erstmals erge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Anordnung der Einziehung

Rz. 85 [Autor/Stand] Einziehung bzw. Wertersatz ordnet das Gericht im Urteil bzw. nachträglich (§ 76 StGB) durch Beschluss an. Die Anordnung kann auch – anders als die Anordnung der Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit – in einem Strafbefehl (§ 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO, nicht aber im selbständigen Verfahren, streitig, s. Rz. 110)[2] oder selbständigen Beschlussverfahre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Datenschutz in der AO

Rz. 8 [Autor/Stand] Die DSGVO gilt innerhalb ihres Anwendungsbereichs unmittelbar (s. Rz. 4). Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, besteht die Möglichkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Beteiligung als Steuerschuldner und Gesamtschuldner (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, die eine Steuer als Schuldner oder Gesamtschuldner schulden und für deren Festsetzung die Feststellung von Bedeutung ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Vorschrift gilt erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 (§ 205 Abs. 1 BewG).[2] Für frühere Bewertungsstichtage folgt dies aus der R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens inländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 231 [Autor/Stand] Zum Begriff des ausländischen Betriebsvermögens vgl. § 31 BewG Rz. 18. Rz. 232 [Autor/Stand] Das ausländische Betriebsvermögen unterfällt nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – dem Anwendungsbereich des § 109 BewG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG. Das ausländische Betriebsvermögen bzw. der ausländische Teil des gesamten Betriebsvermögens ist vielmehr nach § 12 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuerwerb verfügbaren Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Erwerber darf nicht innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gem. §§ 11, 9 ErbStG weiteres Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung erwerben, das verfügbares Vermögen i.S.d. § 28a Abs. 2 ErbStG darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es unerheblich, von wem der Nacherwerb stammt und wie hoch der Nacherwerb ist. So ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Geringfügigkeit der Schuld

Rz. 38 [Autor/Stand] Des Weiteren setzt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass die Schuld des Täters für den Fall der Erweislichkeit als gering anzusehen wäre. Im Gegensatz zu der im Wesentlichen nach objektiven Gesichtspunkten zu ermittelnden Geringwertigkeit des Steuerschadens ist hier auf die individuelle Schuld des Täters abzustellen.[2] Dies bedeu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Sicherstellung zurückgelassener Gegenstände

Rz. 20 [Autor/Stand] Der auf frischer Tat betroffene Täter muss entkommen sein und auf seiner Flucht Sachen zurückgelassen haben, die sodann beschlagnahmt oder sonst sichergestellt worden sind, weil sie eingezogen werden können. Rz. 21 [Autor/Stand] Der Begriff der Sicherstellung ist ein Oberbegriff. Er erfasst die amtliche Inverwahrnahme (§ 94 Abs. 1 StPO), und die Beschlagn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73e Abs. 1 StGB)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem neuen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ist eine Einziehung noch nicht (wie nach früherem Recht) dadurch ausgeschlossen, dass dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch "erwachsen ist", sondern erst dadurch, dass dieser mittlerweile "erloschen ist".[2] Hat der Einziehungsadressat die Steuerschulden vor der gerichtlichen Anordnung der Einziehung tatsächlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift erweitert die Befugnisse der FinB im Steuerstrafverfahren, wenn sie in eigener Zuständigkeit das Steuerstrafverfahren führt (§ 386 Abs. 2, § 399 AO), und entlastet damit im Ergebnis die StA.[2] Aufgrund des (überwiegenden) Sanktionscharakters der in § 401 AO genannten Folgen hat die Regelung – ebenso wie § 400 AO – nicht nur klarstellende B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuererklärungspflichten

Rz. 128 [Autor/Stand] In Erbfällen sowie bei beurkundeten Schenkungen werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter regelmäßig auch von den Nachlassgerichten und Notariaten über den Erwerb und/oder Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften informiert (§ 34 ErbStG). Außerdem und ergänzend bestehen sog. innerdienstliche Kontrollmitteilungspflichten der Veran...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§ 74c StGB)

Rz. 54 [Autor/Stand] Häufig ist der Täter oder Teilnehmer in der Lage, die Einziehung der unter Rz. 42 ff. genannten Sachen zu vereiteln. Um in solchen Fällen die Eigentumssanktion der Einziehung nicht wirkungslos werden zu lassen, erlaubt § 74c StGB unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung des Wertersatzes.[2] Da die Maßnahme nur gegen den schuldhaft handelnden Täter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einstellungsbefugte Stellen

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Wortlaut des § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO kann zu Missverständnissen führen. Fest steht danach zunächst nur, dass die StA zu entscheiden hat, ob das Verfahren fortzuführen oder einzustellen ist, da sie als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" auch dessen Ablauf bestimmt. Es ist nur konsequent und sachgerecht, dass sie dann auch über die Einst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beförderungsmittel (§ 375 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 49 [Autor/Stand] Einziehbare Beförderungsmittel i.S.d. § 375 Abs. 2 Nr. 2 AO sind nur Fahrzeuge (und Tiere)[2], die der Fortbewegung von Personen oder Sachen dienen[3] (also nicht z.B. selbst Schmuggelgut sind)[4], nicht dagegen Transportmittel wie Rucksäcke, Koffer oder Taschen.[5] Die Einziehung der Umschließung eines Gegenstands als Beförderungsmittel ist auch hier nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG,[2] der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rz. 3, 10 ff.; § 380 Rz. 1). Während § 413 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 1. Bedarf

Ein Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft, das nach den Vorstellungen des Gesetzgebers "keine durchsetzbaren Rechte auf und keine durchsetzbaren Pflichten zur Verantwortungsübernahme begründen" und keinerlei steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigen soll, bedarf der besonderen gesetzgeberischen Erklärung bezogen auf dessen Bedarf. Der Erläuterungsbedar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 398 AO und Selbstanzeige

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Regelung des § 398 AO ist auch im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige von Bedeutung. Die Berichtigung im Wege der Selbstanzeige hat grundsätzlich in vollem Umfang zu erfolgen. Indes ließen geringfügige Abweichungen von 6–10 % die Wirksamkeit der Selbstanzeige auch bisher unberührt.[2] Nach der Gesetzesbegründung sollen auch weiterhin ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

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FoVo 05/2024, Die wiederhol... / II. Die Lösung

Die rechtliche Ausgangslage: § 802l ZPO Nach § 850l Abs. 1 S. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher den Arbeitgeber des Schuldners bei den Trägern der Rentenversicherung oder die Kontodaten beim Bundeszentralamt für Steuern ermitteln, wenn entweder die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft dem Schuldner – nach entsprechenden Nachweisen – nicht zustellbar ist, der Schuldner die...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad hoc-P...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Schadenersatz nach § 823 BGB

Rz. 259 Die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 823 trägt nach allgemeinen Regeln der Anspruchsteller, im Prozess also der Schadensersatzkläger. Dies gilt für sämtliche Tatbestandsmerkmale der Norm, also nicht nur für die Haftungsbegründung und für die häufig zentralen Voraussetzungen der Sorgfaltspflichtverletzung und der haftungsbegründenden Kausalität, sonde...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Abkommen von der Fahrbahn

Rz. 60 Der Beklagte ist mit seinem Pkw auf gerader Strecke von der Fahrbahn gekommen und hat dadurch einen schweren Unfall verursacht. Der Kläger, den der Beklagte aus Gefälligkeit mitgenommen hatte, ist bei dem Unfall so schwer verletzt worden, dass er sogleich das Bewusstsein verloren hatte und deshalb zu dem Unfallverlauf im Einzelnen nichts sagen kann. Mit seiner Klage b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 14c UStG in der vorstehend abgedruckten Fassung ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 v. 19.11.2003 mWv 1.1.2004 neu in das UStG eingefügt worden im Zusammenhang mit der vollständigen Neuregelung der Vorschriften über die Rechnungserteilung durch die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG.[1] Vor dem 1.1.2004 waren die Rechnungsvorschriften in § 14 und § 14a UStG 1999 gereg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelungsbereich

Rz. 9 § 14c Abs. 1 UStG regelt den unrichtigen Steuerausweis, der dann vorliegt, wenn ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausweist, als er nach dem UStG schuldet. Der Rechnungsaussteller schuldet dann neben der gesetzlichen Steuer auf den Umsatz – die er übrigens selbstverständlich auch dann sc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Berichtigung des Steuerbetrags in der Rechnung

Rz. 25 § 14c Abs. 1 S. 2 UStG lässt voraussetzungslos die Berichtigung des in der Rechnung zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags gegenüber dem Leistungsempfänger zu. Befugt zur Berichtigung ist nur der Ersteller – nicht der Empfänger – der ursprünglichen Rechnung. Im Fall der Organschaft gem. § 2 Abs. 2 UStG muss also die Organgesellschaft, die eine unter § 14c UStG fallende R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG: Unternehmer, die keine USt ausweisen dürfen

Rz. 41 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG spricht von "wer". Mit dieser allgemein wirkenden Wortwahl – sie ist gendergerecht, was das UStG entsprechend der MwStSystRL sonst nicht kennt – sind eigentlich Unternehmer und Nichtunternehmer umfasst. Aus dem folgenden S. 2 ergibt sich aber, dass mit S. 1 nur Unternehmer gemeint sein sollen, denn sonst wäre die ausdrückliche Anordnung in S. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 34 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG definiert den unberechtigten Steuerausweis so: Er liegt vor, wenn jemand ("wer") in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigt ist. Und die Rechtsfolge ist auch schon gleich in § 14c Abs. 2 S. 1 UStG angeordnet: Dann schuldet der Rechnungsaussteller den ausgewiesenen Steuerbetra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichtigung des Steuerbetrags

Rz. 56 Ebenso wie § 14c Abs. 1 UStG spricht § 14c Abs. 2 UStG die Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis nicht an. Geregelt ist nur die Berichtigung des gem. § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbetrags. Dies bedeutet aber nicht, dass die Berichtigung derartiger Rechnungen nicht zulässig wäre. Sie ist sogar unerlässlich, um die Gefährdungslag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 § 14c Abs. 2 S. 2 UStG: Nichtunternehmer und vorgetäuschte Umsätze

Rz. 44 § 14c Abs. 2 S. 2 UStG ordnet die gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG bestehende Steuerschuld auch für die Personen an, die zwar wie ein leistender Unternehmer abrechnen, aber keine Unternehmereigenschaft besitzen. Das sind Fälle mit besonders hohem fiskalischen Gefährdungspotenzial, denn diese Personen und Rechnungen lassen sich erfahrungsgemäß oftmals nur schwer entdecken. ...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.5 Wirkung der vGA

Das sog. Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ersetzt die bei einer GmbH nicht anwendbare Norm des § 12 EStG, mit welcher Kosten der privaten Lebensführung bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen werden. Diese Korrekturfunktion wird (in Teilen) durch die vGA übernommen. Schwerpunkt für die Kor...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlichen Einkommenser...mehr