Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Restrukturierungsrückstellu... / 3 Handelsbilanz: Was handelsrechtlich für die Restrukturierungsrückstellung gilt

Handelsrechtlich sind Restrukturierungsrückstellungen nicht im HGB explizit geregelt. Hier kann aber auf die Regelungen im Rahmen eines Personalabbaus und den damit im Zusammenhang stehenden Sozialplankosten zurückgegriffen werden. Die am Bilanzstichtag (ggf. teilweisen) ungewissen Kosten der betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen sind in der Handelsbilanz in eine Rückstell...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.5 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG sind die am Schluss des Vz verbleibenden negativen Einkünfte gesondert festzustellen. Festzustellende "verbleibende negative Einkünfte" sind die im Vz nicht durch Verlustausgleich ausgeglichenen negativen Einkünfte nach § 2a Abs. 1 EStG des laufenden Vz zuzüglich der noch nicht verfallenen, noch nicht ausgeglichenen und noch nicht durch Verl...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Als gemeinnützige Unternehmen gelten nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung steuerbegünstigte Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform. Diese sind antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind und zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatten (vergleiche 1.1). Eine Gewinnerzielungsabsic...mehr

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Altersteilzeit / 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Altersteilzeit seit dem 1.1.2010

Das Jahr 2010 brachte einen einschneidenden Wandel in die rechtliche Ausgestaltung der Altersteilzeit. Erstattungsleistungen der BA nach § 4 AltTZG sind für neue Altersteilzeitverträge weggefallen. Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV ATZ aus der Zeit vor 2010 dürften durch Zeitablauf restlos erledigt sein. Damit sind die bisher ungekündigten Altregelungen fakti...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.5 Entgelt und Aufstockung

Das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsleistungen sind in § 7 geregelt. Die Bemessung des Entgelts richtet sich gem. § 7 Abs. 1 während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich nach den sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Beträgen. Im Übrigen sind aber die Regelungen im TV FlexAZ und TV Bund unterschi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1 Die Anlagenbuchführung gehört zum Rechnungswesen

Die Finanzbuchführung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Bei der Anlagenbuchführung handelt es sich um eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung. Bedeutsame betriebswirtschaftliche Vorgänge, die für das Anlagevermögen von Bedeutung sind, werden hier separat aufgezeichnet. D. h.: Alle unternehmensbezogenen Vorgänge des langlebigen Anlagevermögens werden sachlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2.3 Verhältnis zum allgemeinen Datenschutzrecht

Rz. 13 Neben der DSGVO ist im Steuerverfahrensrecht gem. § 2a Abs. 1, Abs. 3 AO seit dem 25.5.2018 grundsätzlich nur noch die AO zu berücksichtigen. Dies ergibt sich auch aus § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG. Soweit das BDSG [1] in seinem § 1 Abs. 2 S. 2 eine Auffangzuständigkeit reklamiert, steht dem zunächst die AO als lex specialis entgegen. Ausnahmen von der abschließenden Regelung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.6.1 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes (§ 30 Abs. 4 Nr. 2b 1. Alt. AO)

Rz. 99 § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO entbindet in seiner ersten Alternative vom Steuergeheimnis, soweit die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes dient. Davon sind die gesamten jeweils aktuellen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes umfasst. Die Regelung wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Der Geltungsbereich des Steuergeheimnisses entspricht dem Anwendungsbereich der AO. [1] § 30 AO gilt bei entsprechender landesgesetzlicher Regelung als Landesrecht auch für die landesgesetzlich geregelten Steuern, die Kommunalabgaben und die KiSt.[2] Rz. 5 § 30 AO bindet die einzelnen dort bezeichneten und i. d. R. für die Behörde tätigen Personen und damit zugleich auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.5 In einem Dateisystem gespeicherte Daten

Rz. 39 Seit dem 1.1.1987 sind alle geschützten Daten auch gegen den unbefugten Abruf im automatisierten Verfahren geschützt. § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO erweitert nicht den sachlichen Schutzbereich des Steuergeheimnisses, passt ihn aber technisch dem Abrufverfahren an. Die Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nach dieser Vorschrift im Unterschied zu Nr. 1 und 2 in der unbefugten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6 Kenntniserlangung in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Verfahren

Rz. 40 Die geschützten Daten müssen den zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichteten Amtsträgern oder gleichgestellten Personen in einem der in Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a–c aufgeführten Verfahren bekannt geworden sein. Dabei ist auch die Kenntniserlangung aus sonstigem dienstlichen Anlass, etwa durch Mitteilung der Finanzbehörde oder die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2.2 Verhältnis zum steuerverfahrensrechtlich kodifizierten Datenschutzrecht

Rz. 11 Die Öffnungsklausel des Art. 23 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO ermöglicht im dort beschriebenen Umfang nationale Beschränkungen der Datenschutzregelungen im Bereich des Steuerrechts. Davon hat der Bundesgesetzgeber bereichsspezifisch Gebrauch gemacht[1] und für den AO-Bereich in den §§ 29b und 29c AO, hinsichtlich der Rechte der betroffenen Person in §§ 32a bis 32f AO und be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 2 Zweck der Norm

Rz. 2 § 81 AO bezweckt die Sicherstellung eines zügigen und ununterbrochenen Verwaltungsverfahrens durch die Bestellung eines geeigneten Vertreters für einen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen.[1] Ist ein Verfahrensbeteiligter für die Finanzbehörde nicht erreichbar oder nicht ansprechbar, so wird hierdurch das Verwaltungsverfahren entscheidend behindert. Dies gilt insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.3 Befugter Datenabruf (§ 30 Abs. 6 AO)

Rz. 133 Die Regelung in § 30 Abs. 6 AO soll bewirken, dass das Steuergeheimnis auch im elektronisch organisierten Verwaltungsverfahren gewahrt wird. Die Befugnis für den automatisierten Abruf der durch das Steuergeheimnis geschützten Daten, die in einem automationsgestützten Dateisystem gespeichert sind[1], ist in § 30 Abs. 6 S. 1 AO geregelt. Im Zusammenhang mit der Anpassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.3 Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. c AO)

Rz. 121 Ein zwingendes öffentliches Interesse besteht an einer Offenbarung auch, wenn diese zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen erforderlich ist. Es muss sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handeln, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verwaltung erheblich erschüttern können. Obwohl dies im Wortlaut nicht ausdrücklich gesagt ist,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Sinn und Zweck des Steuergeheimnisses

Rz. 6 Das Steuergeheimnis dient sowohl öffentlichen als auch privaten Interessen. Einerseits soll es die Erfüllung der Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten des Stpfl. und anderer Verpflichteter stützen und damit der leichteren und gleichmäßigeren Durchführung der Besteuerung dienen. Der im Rechtsstaatsprinzip und Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verankerten gesetzm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.4 Personenbezogene Daten von Gesellschaften/Gemeinschaften

Rz. 32 Die personenbezogenen Daten von Gesellschaften (Gemeinschaften) dürfen denjenigen gegenüber offenbart werden, die sie vertreten. Das gilt für Personen- und Kapitalgesellschaften. Ein praktisches Bedürfnis für eine Offenbarung kann sich etwa bei einem Wechsel in der Person des Vertreters ergeben. Besteht das Steuerrechtsverhältnis gegenüber der Gesellschaft, gilt das S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19a EUAHiG regelt die Folgen der Verletzung personenbezogener Daten bei der Durchführung der Amtshilfe nach der Amtshilferichtlinie. Maßgeblich für die Definition der Voraussetzungen ist die DSGVO.[1] Darüber hinaus gilt die DSGVO gem. § 2a Abs. 5 AO entsprechend für verstorbene natürliche Personen und für Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach dem Wortlaut des § 164 Abs. 1 S. 1 AO steht die Beifügung des Vorbehalts der Nachprüfung in der Entscheidung der Finanzbehörde. Wie jedoch schon § 164 Abs. 1 S. 2 AO zeigt, ist die Beifügung des Vorbehalts durch die Finanzbehörde nicht der einzige Fall. Es gibt daneben die Möglichkeit, dass die Steuerfestsetzung kraft Gesetzes, ohne eine entsprechende Entscheidun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.4.4 Bestand des Vorbehalts bei Änderungsveranlagung und Einspruchsentscheidung

Rz. 33 Nach der Rechtsprechung[1] bleibt der Nachprüfungsvorbehalt auch dann bestehen, wenn der Änderungsbescheid, der eine unter Vorbehalt stehende Steuerfestsetzung ändert, selbst den Vorbehalt nicht enthält. Der Änderungsbescheid nehme den Regelungsinhalt des Ursprungsbescheids auf und modifiziere ihn. Im Übrigen bleibe der Ursprungsbescheid bestehen.[2] Ordne die Finanzb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Wirkung der Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 113 Die Aufhebung des Vorbehalts hat durch die gesetzliche Fiktion die Wirkung einer erstmaligen Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung mit dem materiellen Inhalt der Vorbehaltsfestsetzung. Der Stpfl. hat jetzt die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen, da er möglicherweise mit seinem Vorbringen gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.3 Ermessen

Rz. 25 Liegen die Voraussetzungen vor, steht es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Vorbehalt beigefügt werden soll. Der Ermessensrahmen ist denkbar weit. Es genügt, dass die Möglichkeit einer Nachprüfung besteht.[1] Ermessensfehlerhaft wäre die Beifügung eines Vorbehalts nur in den praktisch wohl kaum vorkommenden – und festzustellenden – Fällen, dass bereits feststeht, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Wesen der Vorauszahlungen

Rz. 45 Bei Vorauszahlungen handelt es sich um eine Steuerschuld, bei der noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe es zu einer endgültigen Belastung des Stpfl. kommt. Es handelt sich bei den Vorauszahlungen also um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen, um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstandene Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Anrechnung ausländischer Steuer gem. § 34c Abs. 1 EStG

Rz. 75 Falls keine nach ATE begünstigte Tätigkeit vorliegt oder die Fristvoraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht gem. § 34c Abs. 1 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern die Möglichkeit der Anrechnung der festgesetzten und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegenden ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer. Die im Ausland abgeführten Steuern müs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Kosten im (Steuer-)Strafverfahren

I. Begriff der Kosten und Auslagen Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufna...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Entstehung der Steuer

1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Tz. 239 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung = die Besteuerung richtet sich danach, was versteuert werden soll, s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5), entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 477 Gratifikationen und Sonderzahlungen unterliegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne der Einkommensteuer, §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dabei ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch besteht. Rz. 478 Gratifikationsrückzahlungsverpflichtungen sind – jedenfalls nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1121 Fällt für die Nutzungsrechtseinräumung an den Arbeitgeber unter keinem arbeitsrechtlichen Gesichtspunkt eine gesonderte Vergütung an, sondern wird dieselbe mit dem Gehalt bzw. Lohn abgegolten, bestehen im Rahmen der Sozialversicherung keine beitragsrechtlichen Besonderheiten, da es sich hier um Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 SGB IV handelt, unabhängig davon, wie sich da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 511 Aufgrund der VO über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge v. 18.2.1957 waren solche Prämien bis Ende 1988 steuerlich begünstigt. Seit 1989 gelten diese als Arbeitslohn und unterliegen grds. der Steuerpflicht. Ausnahmen sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR gem. R 19.6 Abs. 1 LStR sowie Prämien i.S.v. außerordentlichen Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Tz. 247 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer schuldet im Regelfall derjenige, der eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (der Leistende). Sitzt der Leistende im Ausland, erbringt aber eine Leistung in Deutschland (z. B. der polnische Klempner), schuldet er dem deutschen Finanzamt gegenüber deutsche Umsatzsteuer. Allerdings sieht es der Gese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Abzugsberechtigung

Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). Das gilt sowohl für Li...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auseinanderfallen von steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung der Tätigkeit

Rz. 1026 Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Selbstständiger behandelt wird, von den Sozialversicherungsträgern aber als abhängig Beschäftigter angesehen wird, oder auch umgekehrt, dass ein freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Nichtselbstständiger angesehen wird, die Sozialversicherungsträger dies aber anders sehen. Selbst im Fall de...mehr