Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Unternehmer, deren Jahresumsatz ohne Steuer im Kalenderjahr vor dem Erklärungszeitraum über 112.000 EUR, höchstens jedoch 620.000 EUR betragen, hat, können die Erklärung über die im vorausgegangenen Kalenderquartal angefallene Mehrwertsteuer bis zum 15. Tag jedes Kalenderquartals abgeben und innerhalb der gleichen Frist die Steuer entrichten; Unternehmer, deren Jahresumsatz o...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ist der Unternehmer in einem Drittstaat ansässig oder niedergelassen, hat er der für die Steuereinziehung zuständigen Behörde einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen, der sich verpflichtet, die Formalitäten zu erledigen und die Steuer an seiner Stelle abzuführen (Artikel 289A des Allgemeinen Steuerkodex - CGI -). Ein Steuervertreter muss auch dann bestellt werde...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuer kann auf zweierlei Weise erklärt werden: entweder einer gesonderten Mehrwertsteuererklärung oder in der Einkommensteuererklärung, die nicht nur die Mehrwertsteuer erfasst, sondern auch die Arbeitgeberabgaben und Steuerabzüge. Die Mehrwertsteuererklärung kann in zwei Zeiträumen abgegeben werden: monatlich oder jährlich. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Abhängig von dem jeweiligen Besteuerungsverfahren sind die Erklärungen monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich einzureichen. Unternehmer, die pauschal veranlagt werden (vgl. Tz. 6.3) und Kleinunternehmer, die zur Steuerzahlung optiert haben, geben eine jährliche Erklärung (Formular CA12/CA12E) ab (spätestens am 30. April bei Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse zum...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Unternehmer, die in Österreich im Zeitpunkt der Leistung weder Wohnsitz (Sitz), einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.h. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Zuständig ist folgende Behörde: Finanzamt Graz Stadt Conrad von Hötzendorfstraße 14-18 A-8018 Graz Tel.: (+43) 50233 333 Fax: 0043 50233 5938041 (BV 31) oder 50233 5938042 (BV 32) Für die Vergabe einer Steuer- und einer UID-Nummer benötigt das Finanzamt Graz-Stadt folgende vollständig ausgefüllte Formulare: Fragebogen anlässlich der Erteilung einer Steuernummer/Umsatzsteuer-Identif...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Jeder Unternehmer muss die fällige Steuer regelmäßig erklären und entrichten; Jahreserklärungen abgeben; ordnungsgemäß Bücher führen.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Zu den Verpflichtungen eines Steuervertreters zählen seine eigenen Verpflichtungen sowie die Verpflichtungen der von ihm vertretenen Person (Bescheinigung der Niederlassung, Buchführung, Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen und Entrichtung der Steuer). Die Steuervertreter besitzen die gleichen Rechte wie die übrigen Unternehmer.mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für folgende Umsätze an Unternehmer schuldet der Leistungsempfänger die Steuer: Lieferung von Mobilfunkgeräten, Computer-Chips, Videospielekonsolen, Laptops und Tablet-Computer, wenn das Entgelt für die jeweilige Lieferung mehr als 10.000 EUR beträgt. Das Reverse-Charge-System bei Telekommunikationsdienstleistungen ist anwendbar auf zwischenunternehmerischen Leistungen, nich...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Seine Rechte und Pflichten sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar. Er muss gewährleisten, dass die finanziellen und nicht finanziellen Verpflichtungen des Vertretenen, die sich aus dem Steuergesetz oder einem eine Steuer betreffenden Gesetz ergeben, innerhalb der vorgegebenen Frist in vollem Umfang erfüllt werden.mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Litauen niedergelassene Steuerpflichtige, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze bewirken, bei denen der Ort der Besteuerung als im Gebiet Litauens gelegen gilt und für die sie die Steuer schulden, müssen einen Steuervertreter bestellen. Nicht in Litauen niedergelassene Steuerpflichtige, die im Gebiet Litauens innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, müssen ebenfalls ei...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Pflichten zur Rechnungsstellung werden in Art. 106-108 des Mehrwertsteuergesetzes vom 11.3.März 2004 (Gesetzblatt Nr. 54, Pos. 535 mit Änderungen) sowie in § 9-27 der Verordnung des Finanzministers vom 25.5.2005 über die Rückerstattung der Steuer an bestimmte Steuerzahler, die Steuerrückerstattung im Rahmen eines Vorschusses, die Ausstellung von Rechnungen, die Art ihrer...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss in Frankreich ansässig und selbst mehrwertsteuerpflichtig sein. Jeder tatsächlich zur Steuer veranlagte oder von ihr befreite Steuerpflichtige kann bei der Finanzbehörde als Steuervertreter bestellt werden. Diese Aufgabe kann somit von Rechtsanwälten, Rechtsberatern usw. wahrgenommen werden, deren Tätigkeiten seit April 1991 mehrwertsteuerpflichtig s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer

Ein Steuervertreter kann bestellt werden auf Antrag eines Unternehmers, der in den Niederlanden nicht ansässig oder niedergelassen ist. Die Bestellung eines Steuervertreters ist vorgeschrieben: wenn ein ausländischer Unternehmer in den Niederlanden nach Artikel 5a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1968 eine Steuerschuld hat und seinen Hauptgeschäftssitz oder eine Niederlassung in eine...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der auf dem Gebiet Polens mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen, sofern der daraus resultierende Umsatz den Betrag von (ab 1.1.2024) 9.218.000 PLN (ca. 2 Mio. EUR) übersteigt. Für Vermittler und Kommissionäre beträgt die Umsatzgrenze 207.000 PLN (ca. 45.000 EUR). Be...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Für Kalendermonate, in denen Umsätze getätigt worden sind bzw. für die Vorsteuern beansprucht werden, ist spätestens am 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonates (für Januarumsätze also am 15. März) eine Voranmeldung abzugeben bzw. die interne Voranmeldung auszufüllen. Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 30.000 EUR überstiegen haben, können die Voranme...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Lieferungen sog. sensibler Produkte wie Stahl, Benzin, Diesel, Mobiltelefone, Tabletcomputer, Notebooks, unverarbeitetes Gold, Halbzeug aus Goldprodukten, Silber und Platin in Form von Rohmaterialien und Halbzeug, halbfertige nichteisenhaltige Metallprodukte, Industrieabfälle und Sekundärrohmaterialien schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer i...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Bei der vereinfachten Besteuerung muss nur eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden (vgl. auch Tz. 6.2). Unternehmen mit einer zollrechtlichen sog. einzigen Bewilligung (procédure de domiciliation unique "PDU") erhalten bei der Einfuhr einen Zahlungsaufschub für die EUSt, mit dem vermieden wird, die EUSt zunächst abzuführen und sie sodann in der Umsatzsteuer-Voranmeldu...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer mit fester Niederlassung in Litauen reichen den Antrag auf Registrierung zu MwSt-Zwecken in Litauen über diese feste Niederlassung ein. Ausländische Steuerpflichtige aus anderen Mitgliedstaaten ohne feste Niederlassung in Litauen müssen sich direkt oder über einen litauischen Steuervertreter für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Nicht in der EU ansässig...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Vgl. Tz. 6.3. Frankreich gestattet (wie einige andere Mitgliedstaaten auch, nicht Deutschland) Importeuren bisher, die entstandene EUSt in der USt-Voranmeldung zu erklären und gleichzeitig als Vorsteuer geltend zu machen. So werden die Zahlungen der EUSt an die Zollbehörde und die Rückzahlung als Vorsteuer durch die Finanzbehörde vermieden (Verrechnung der Vorsteuer mit der E...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Befindet sich der feste Wohnsitz, der Geschäftssitz oder der Ort, an dem die Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird, auf dem Staatsgebiet der Republik Polen, ist grundsätzlich der Leiter des für den Ort der steuerpflichtigen Tätigkeiten zuständigen Finanzsamts die zuständige Steuerbehörde. Bei ausländischen Unternehmern ohne festen Wohnsitz, ohne Geschäftssitz oder ohne einen fes...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 10 Pauschalregelungen

Es gibt Pauschalregelungen, die insofern wahlfrei sind, als der Unternehmer ungeachtet der Tatsache, dass sie von Amts wegen Anwendung finden, zur Regelbesteuerung optieren kann. Die Pauschalregelungen gelten für Unternehmer, die im Rahmen ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs Umsätze bewirken. Die Steuer wird pauschal festgesetzt auf 12 % der Steuerbemessungsgrundl...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Über die Freibetragsregelungen (vgl. Tz. 2.6) hinaus gibt es eine Pauschalbesteuerung (vereinfachte Besteuerung) für kleine und mittlere Unternehmen, wenn der Jahresumsatz - ohne Steuer - zwischen 81.500 EUR und 777.000 EUR bei Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Handelswaren zu verkaufen oder Lebensmittel, die zur Mitnahme bestimmt sind oder an Ort und Stelle ko...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige Unternehmer eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, in der der geschuldete Steuerbetrag selbst eingetragen wird (Vorauszahlung). Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der Unternehmer zur Steuer veranlagt. Zu diesem Zweck muss er eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, in der alle Veranlagungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklärung über die im Vormonat für Umsätze fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer zu entrichten. Unternehmer, die monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abzugeben haben, haben außerdem bis zum 1. Mai jedes Jahres eine Jahreserklärung über d...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hab...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 1.2 PDF-Rechnungen gelten nicht als elektronische Rechnungen

Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige, die PDF-Rechnungen versenden oder empfangen, nutzen dabei ihrer Ansicht nach elektronische Rechnungen. Doch das ist so nicht korrekt, auch wenn der Versand elektronisch erfolgt. PDF-Rechnungen gelten, ebenso wie Papierrechnungen, als sonstige Rechnung. Als echte elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzgebers zählen nur Dokum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.2 Bereich Rahmenbedingungen und Darstellung des Geschäftsmodells (Einleitungsteil)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Steuererklärung (mit Ermittlung der Steuerschuld für den Steuerzeitraum) bei der Steuerverwaltung einreichen und die Steuerschuld begleichen. Die auf der Basis einer Jahreserklärung angemeldete MwSt ist am 1. Mai des Folgejahres fällig. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederl...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgenden Behörden Auskünfte zum slowenischen Mehrwertsteuersystem: Steuerverwaltung der Republik Slowenien: Davčna uprava Republike Slovenije Davčni sektor Šmartinska 55 LJUBLJANA SLOVENIJA Telefon: (+386) 1 478 27 84 Fax: (+386) 1 478 27 43 Website: http://www.durs.gov.si. Ministerium für Finanzen, Abteilung für Steuern und Zölle: Ministrstvo ...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Unternehmer mit geringen Zahllasten haben die Möglichkeit, jährliche (statt zweimonatliche) Mehrwertsteuererklärungen einzureichen. Unternehmer, die Vorauszahlungen leisten, haben diese Möglichkeit auch. Sie müssen allerdings eine Erklärung über Einzelheiten ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit abgeben. Unternehmern, denen regelmäßig Steuern erstattet werden, können – ebenfalls ...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.6 Entsprechende Anwendung der für Zinsen geltenden Steuerabzugsregeln

Rz. 148 Für den Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Investmenterträgen gem. Abs. 1 S. 1 sind die für Zinserträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 sowie S. 2 EStG geltenden Vorschriften anzuwenden: Für ausgeschüttete Erträge wird die KapESt von der auszahlenden Stelle (zum Begriff vgl. Rz. 74) einbehalten. In Depotfällen wird bei Steuerausländern keine KapESt einbehalten. Bei Steueri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.8 Steuerabzug vom Dividendenanteil etc. (Abs. 3)

Rz. 152 Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 InvStG wird der Steuerabzug von ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen inländischen Dividenden, Ausschüttungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sowie Anteilen an einer GmbH (inländische Erträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) vorgenommen. Erträge aus Vermietung und Verpachtung von und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.4.2025 aus einem "Sammelsurium" von in 42 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben

Rz. 4n Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben entfalten daher eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.3.2 Zu übermittelnde Daten, Termin, Empfänger

Rz. 133 Nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (§ 43 Rz. 132a) – folgende Daten an das Betriebsstätten-FA zu übermitteln: Bezeichnung der auszahlenden Stelle (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 EStG), das zuständige Betriebsstättenfinanzamt (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 EStG), das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.2.1 Abgeltungswirkung einbehaltener KapESt bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus "Schneeballsystemen"

Rz. 203 Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG tritt laut BFH auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene KapESt nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein – die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 2, S. 2 oder S. 3 EStG – vorliegt.[1] Dies gilt laut BFH auch dann, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitalerträge vgl. Rz....mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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