Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) ....nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gez...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kleinbetragsgrenze

Rz. 225 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Steuer- oder Haftungsschuld darf nicht nachgefordert werden, wenn sie insgesamt 10 EUR nicht übersteigt (§ 42d Abs 5 EStG). Bei Inanspruchnahme des ArbG sind Steuern für mehrere Kalenderjahre oder ArbN zusammenzufassen. Wird dagegen der ArbN im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft nach § 42d Abs 3 EStG (> Rz 95 ff) herangezogen und betriff...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der ArbG (> Rz 2, 3) für LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand des § 42d Abs 1 Nr 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Betriebsübernehmer (§ 75 AO)

Rz. 179 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Übereignet der ArbG sein Unternehmen oder einen in der Gliederung gesondert geführten Betrieb im Ganzen, so haftet der Erwerber für LSt, die seit Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden ist und bis zum Ablauf eines Jahres nach der Betriebsanmeldung beim FA durch den Erwerber (§ 138 Abs 1 AO) angemeldet od...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 151 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nicht nur nach § 42d EStG (> Rz 150 ff), sondern auch nach anderen Vorschriften können andere Personen neben oder anstelle des ArbG für die richtige Einbehaltung und Abführung der LSt haften. Soweit eine Haftung des ArbG oder des ArbN normiert ist, haften sie gesamtschuldnerisch (> Rz 95 ff). In Betracht kommen gesetzliche Vertreter, Vermög...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bhutan

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Königreich Bhutan ist ein durch den Himalaya geprägter Binnenstaat in Südasien; Grenzen bestehen im Süden zu > Indien und im Norden zu Tibet (gegenwärtige Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik > China völkerrechtlich umstritten). Seit 2008 ist Bhutan formal eine konstitutionelle Monarchie. Ein DBA besteht nicht und ist mit Stand vom 01.01.2021 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für Amtspflichtverletzung

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes einem Dritten gegenüber die ihm obliegende Amtspflicht, ist die Anstellungsbehörde zum > Schadensersatz verpflichtet. Diese kann in bestimmten Fällen Rückgriff auf den Amtsträger nehmen. Dieser in Art 34 GG enthaltene Grundsatz wird durch § 839 BGB konkretisiert. Die Amtspflichtv...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Loh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Seit dem VZ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Keine Anzeige bei Nichtanmeldung

Rz. 83 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Inanspruchnahme des ArbN ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der ArbG LSt zwar einbehalten, aber nicht angemeldet und dementsprechend auch nicht abgeführt hat. Hiervon abweichend kann das FA den ArbN in Anspruch nehmen, wenn dieser positiv weiß (fahrlässige Unkenntnis genügt uE nicht), dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorsch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuer-Anmeldung und Anerkennung der Zahlungsverpflichtung

Rz. 227 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das FA braucht keinen Haftungsbescheid und kein > Leistungsgebot zu erlassen, soweit der ArbG die einzubehaltende LSt (nachträglich) anmeldet oder nach einer > Außenprüfung der LSt seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt. Entsprechendes gilt für die Nachforderung der vom ArbG zu übernehmenden pauschalen LSt (§ 42d Abs 4 EStG). Erk...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN Gesamtschuldner. Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Satz 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner schul...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die in § 42d EStG enthaltene Regelung geht zurück bis zu § 50 EStG vom 29.03.1920 (RGBl 1920 I, 359), der die Gesamtschuld von ArbN und ArbG für die einzubehaltende und abzuführende LSt einführte. § 38 Abs 3 EStG vom 27.02.1939 (RGBl 1939 I, 297) stellte klar, dass der ArbG für den richtigen Abzug der LSt und ihre Abführung haftet. Rz. 7 Stand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haiti

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit dem karibischen Inselstaat Haiti besteht kein DBA; es ist mit Stand vom 01.01.2021 auch keines geplant (vgl BMF vom 18.02.2021, BStBl 2021 I, 265). Zur Anrechnung ausländischer Steuern > Ausland Rz 25 ff. Angerechnet wird der impôt sur le revenue (vgl amtl ESt-Handbuch Anh 12 II.1.). Haiti gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verkürzung der Einkommensteuer aufgrund fehlerhafter Angaben des Arbeitgebers

Rz. 51 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet für ESt (LSt), die bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in einer nach § 41b EStG der FinVerw zu übermittelnden > Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG). Es kommt nicht darauf an, worauf der Fehler beruht (Irrtum, falsche Rechtsauffassung usw). Die Bes...mehr

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Agile Organisation und Cont... / 4.5 Dezentralisierte Organisation

Um mehr Beweglichkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit der Organisation zu erreichen, ist Dezentralisierung – allerdings mit klaren Spielregeln zur Koordination – ein probates Mittel. Eine solche Organisationsstruktur ist der Rahmen für den radikalen Vorschlag zur Eliminierung des klassischen Budgetierungssystems von Jeremy Hope und Robin Fraser.[1]mehr

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Organisation des Controllin... / 4 Studien zu Standards in der Ablauforganisation

Zur Tätigkeitsgestaltung im Controllerbereich wird im Hinblick auf die Prozessformalisierung innerhalb der Ablauforganisation oft das IGC-Prozessmodell zitiert, das im Jahr 2017 in zweiter Auflage erschien.[1] International findet z. B. auch das Process Classification Framework des American Productivity and Quality Center (APQC) Anwendung. Erweitert werden diese durch selbst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Ermessensentscheidung

Rz. 166 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der Inanspruchnahme eines nach § 69 AO Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs 1 AO: "kann"; vgl auch § 5 AO und > Rz 100 ff), die von den Gerichten darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem > Ermessen in einer dem Zweck d...mehr

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Abnahme von Corona-Schnelltests (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Die Aussagen zu den Corona-Schnelltest sind von der Finanzverwaltung nur in den "FAQ-Corona (Steuern)"[1] im Internet veröffentlicht (Rz. 20). Sie haben damit eine noch geringere Bindungswirkung als BMF-Schreiben. Die Abnahme von Corona-Tests durch Ärzte oder durch Angehörige ähnlicher Heilberufe ist nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 108 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF das Wort ab VZ 1996 "ausländische" (Einkünfte) gestrichen, ohne dass sich uE dadurch eine sachliche Änderung ergab. Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb und Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) hatten die bisherigen Varianten in § 32b Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Inhalt der Mitteilungspflicht

Rn. 157 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 3 S 1 EStG nF legt auch den Inhalt der Mitteilungspflicht fest: Sie gilt für jeden Leistungsempfänger. Die Träger der Sozialleistungen müssen dem für den Leistungsempfänger zuständigen FA (§ 19 AO) die Mitteilung machen. Die Träger der Sozialleistungen müssen dabei Daten nach § 93c Abs 1 Nr 1–4 AO über die im betreffenden Kj gewährte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freistellungsmethode ohne Progressionsvorbehalt

Rn. 42 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BFH BStBl II 2002, 660 (bestätigend BFH BStBl II 2003, 302; 2004, 549; 2007, 521) änderte die bisherige Rspr, wonach der Progressionsvorbehalt nur anwendbar war, wenn das DBA ausdrücklich dazu ermächtigte. Seitdem soll es für die Anwendbarkeit des innerstaatlichen Progressionsvorbehalts ausreichen, wenn das DBA den Progressionsvorbehalt nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bsp für die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode

Rn. 126 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Bsp auf der Basis der Splitting-Tabelle (nach H 32b EStH 2019 Fall A zu § 32b Abs 1 Nr 1 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Wirkung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 H 32b EStH 2019 "Allgemeines" enthält das Berechnungsschema für die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode bei § 32b Abs 2 Nr 1 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zwischenstaatliche Übereinkommen mit Steuerfreistellung der Einkünfte

Rn. 128 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BMF v 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 enthält ein Fundstellenverzeichnis für solche zwischenstaatliche Übereinkommen (H 3.0 EStH 2019, ferner s § 3 Rn 2621 (Handzik)). Rn. 129 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beispiel: Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt sind steuerfrei, vgl Art 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fall des § 72a Abs 4 AO

Rn. 163 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 72a Abs 4 AO befindet sich im 2. Teil 4. Abschn der AO und gehört zu den Vorschriften über die Haftung. § 72a AO regelt die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an FinBeh. Die Träger der Sozialleistungen müssen "nach Maßgabe des § 93c AO" den FinBeh Daten innerhalb bestimmter Fristen übermitteln. Falls sie vorsätzlich oder grob fahrläs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammentreffen von Fünftelregelung und positivem Progressionsvorbehalt

Rn. 37c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Treffen (positive) außerordentliche Einkünfte, die der sog Fünftelregelung (§ 34 Abs 1 EStG) unterliegen zusammen mit steuerfreien, die nach § 32b Abs 1 EStG einbezogen werden, werden diese steuerfreien Einnahmen voll (und nicht bloß zu 1/5) in den Progressionsvorbehalt einbezogen (BFH BFH/NV 2008, 666; BStBl II 2010, 1032). Der BFH sieht k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. § 32b EStG und Art 6 GG

Rn. 63 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BVerfG BB 1995, 1624 verneint einen Verstoß gegen Art 6 GG in Bezug auf Ehegatten, da zB durch die Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in den Progressionsvorbehalt keine höhere Steuer als bei einer getrennten Veranlagung anfalle, da die Splittingtabelle den Nachteil des Progressionsvorbehalts aufwiege.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unterbliebener Steuerabzug (§ 36a Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Steuerbefreite StPfl iSd § 44a Abs 7 EStG, bei denen kein Abzug vorgenommen wurde, oder StPfl, denen ein Abzug erstattet wurde, müssen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit nach § 36a Abs 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, ihrem zuständigen FA gegenüber dies anzeigen und in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf KapErt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prokurist einer Schweizer AG als Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz

Leitsatz Ein in Deutschland ansässiger Prokurist einer Schweizer AG, der für die AG gemäß Arbeitsvertrag "3 Arbeitstage pro Monat" arbeiten muss und die Grenze zur Schweiz zur Ausübung seiner Arbeit für die AG monatlich an 1-2 Tagen und damit zumindest an einem Drittel der vereinbarten Arbeitstage überquert hat, ist ein Grenzgänger im Sinne des Art.15a DBA-Schweiz. Sachverha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 5 Abbildung in der Steuerbilanz

Überblick und Unterschiede zur Handelsbilanz Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz für die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber

Kommentar Das BMF hat zu § 3 Nr. 34 EStG Stellung genommen und mit einer sog. Umsetzungshilfe Einzelheiten zur Anwendung der Steuerbefreiung von Gesundheitsförderungsleistungen geregelt. Arbeitgeber haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen oder selbst steuerfrei derartige Maßnahmen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.4 Durchführung der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 21 De Prüfung, ob die Voraussetzungen der Steueranrechnung vorliegen, hat auf der Ebene der Organgesellschaft zu erfolgen. Diese Daten sind in den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei dem Organträger hat insoweit bei der Durchführung der Anrechnung keine eigenständige Prüfung mehr zu erfolgen. Auf der Ebene der Organgesellschaft ist da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.3 Antragsberechtigung

Rz. 15 In einigen Fällen hängt die Art der Berücksichtigung der besonderen Tarifvorschrift von einem Antrag ab. Beispiel ist etwa § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG. In diesen Fällen ist umstritten, ob die Organgesellschaft oder der Organträger den Antrag zu stellen hat, wenn der Tatbestand der Steuerermäßigung von der Organgesellschaft erfüllt worden ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.2 Maßgebende Verhältnisse von Organträger und Organgesellschaft

Rz. 7 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die einzelnen Abs. behandeln die unterschiedlichen Rechtsformen des Organträgers. Der Organträger kann eine Körperschaft (Abs. 1), eine natürliche Person (Abs. 2) oder eine Personengesellschaft sein (Abs. 4). Die Körperschaft oder die natürliche Person kann unbeschränkt (Abs. 1, 2...mehr