Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.3 Keine Verzinsung des gestundeten Betrags

Rz. 363 Gemäß § 6 Abs. 4 S. 3 AStG sind die Jahresraten nicht zu verzinsen. Dies ist sachgemäß, weil die Ratenzahlung einen aus der Wegzugsbesteuerung resultierenden Liquiditätsnachteil abmildert und nicht einen Liquiditätsvorteil gewährt, den es durch Verzinsung abzuschöpfen gälte. Rz. 364 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Abkommensrecht Rz. 2815 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 sind bei der Zuordnung der Gewinne für Zwecke der Anwendung des Art. 7 Abs. 1 OECD-MA 2010 einer Betriebsstätte diejenigen Gewinne zuzurechnen, "die sie hätte erzielen können, insbesondere im Verkehr mit anderen Teilen des Unternehmens, dessen Betriebsstätte sie is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Urlaubsrückstellung, Gleitzeitguthaben

Rn. 1035 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handelsr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 § 12 Abs. 1 und 2 AStG richten sich ihremWortlaut nach allgemein an den "Stpfl.". Vom Anwendungsbereich erfasst sind jedoch nur die an einer Zwischengesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. oder an einer Zwischengesellschaft mit Kapitalanlagecharakter gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.2 Förderung der Steuergerechtigkeit

Rz. 9 Mittels der Mitwirkungspflicht nach dem AStG wird sichergestellt, dass das Benennungsverlagen nach § 160 AO im Kontext zu ausländischen Geschäftstätigkeiten Anwendung findet.[1] Durch die Erfassung der ausländischen Geschäftsbeziehungen wird anhand von § 16 AStG die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die Steuergerechtigkeit und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.3 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 49 Die Anwendung von § 7 Abs. 1 S. 2 AStG und von § 12 Abs. 2 AStG schließen sich gegenseitig aus.[1] Eine Steuer, die auf eine nach § 7 Abs. 1 S. 2 AStG für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung unberücksichtigt bleibende Beteiligung entfällt, kann nicht nach § 12 Abs. 2 AStG angerechnet werden. Insoweit kommt es zu keiner Doppelbelastung.[2] Rz. 50 In den Fällen, in dene...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.2 Möglichkeit einer Abstandnahme von der Ratenzahlung

Rz. 248 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 f. AStG kann die Ratenstundung in Fällen der – von vornherein beabsichtigten – Rückkehr auf Antrag des Steuerpflichtigen in eine echte Stundung ohne Erhebung von Raten gewandelt werden. Für Einzelheiten wird auf die Kommentierung in den Rz. 411 ff. verwiesen. Rz. 249 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des "neuen" AStG (§ 21 Abs. 1)

Rz. 20 § 21 Abs. 1 AStG regelt die erstmalige Anwendung des AStG i. d. F. des ATADUmsG. Die Vorschrift stellt eine allgemeine Vorschrift dar, die gegenüber den nachfolgenden Abs. 2–5 als lex generalis nachrangig ist, soweit durch diese Absätze ein Regelungskonflikt entsteht. Dies wird aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ("sofern in den folgenden Absätzen nichts and...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.1 Überblick

Rz. 122 § 4 Abs. 2 AStG enthält eine Ausnahme von der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Demnach kommt § 4 Abs. 1 AStG nicht zur Anwendung, wenn für das erweiterte Inlandsvermögen die Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland i. H. v. mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer, die bei Anwendung des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.1 Tatbestand

Rz. 80 § 5 Abs. 1 S. 2 AStG weist als einzige Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 auf. Mithin arbeitet die Norm mithilfe eines Rechtsgrundverweises. Dies entspricht der in § 4 Abs. 1 AStG verwendeten Regelungstechnik, wo ein Rechtsgrundverweis auf § 2 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt. Maßgebend für die Erfüllung des Tatbestands ist der Zeitpunkt d...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.5 Ausländische Familienstiftung und Destinatär, § 15 AStG

Rz. 61 15 Abs. 5 AStG n. F. enthält nunmehr eine eigene Regelung zur Anrechnung einer Steuer, die die ausländische Familienstiftung auf die dem Destinatär zugerechneten Einkünfte geleistet hat. Der Verweis auf 12 AStG wurde aufgrund der Änderung des § 12 AStGdurch das ATADUmsG in § 15 Abs. 5 AStG gestrichen.[1] Rz. 62–64 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.4 Dauerhafte Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung

Rz. 254 Eine wesentlich und weitreichende Rechtsfolge der Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG ist die in § 6 Abs. 2 S. 4 AStG enthaltene Fiktion, der zufolge der rückkehrende Stpfl. und sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Rechtsnachfolger als unbeschränkt Stpfl. i. S. v. § 6 Abs. 1 AStG gelten und somit dem persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung dauerhaft unter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Bemessungsgrundlage

Rz. 143 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der (nachträglichen) > Lohnsteuer unterliegt der Vorteil aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung grundsätzlich in der Höhe, in der er ursprünglich von der Besteuerung ausgenommen wurde (> Rz 30 ff). Diesen Betrag können sich ArbN und ArbG durch Anrufungsauskunft bestätigen lassen (> Rz 160). Bei der Besteuerung kommt der ArbN ggf in ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 2891 [Autor/Stand] Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Mit § 1 Abs. 5 Satz 8 trägt der Gesetzgeber der aktuellen Abkommenslage Rechnung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der AOA bisher nur in vergleichsweise wenigen DBA tatsächlich vollständig umgesetzt ist und daher abkommensrechtlich in vielen Fällen weiterhin der Grundsatz der einges...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.1 Hintergrund

Rz. 256 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG entfällt die Wegzugssteuer nicht, soweit einer der 3 aufgelisteten Ausschlussgründe eingetreten ist. Zielsetzung der Ausschlusstatbestände ist einerseits die Vermeidung von Gestaltungen im Rahmen vorübergehender Wegzüge[1], andererseits die Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts in einem vor dem Wegzug bestehenden Umfang. Für die Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.1 Hintergrund

Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreises in Aussicht steht, ergibt sich für Stpfl. aufgrund der Steuerfestsetzung ein Liquiditätsproblem. Das System der Weg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 50 § 4 AStG begegnen unionsrechtliche Bedenken. Die Vorschrift steht in Verdacht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu verstoßen. Zwar hat der EuGH in einer Entscheidung zum niederländischen Recht eine Regelung als mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar gehalten, nach der ein Stpfl. nach dem Wegzug für einen Zeitraum von 10 Jahren weiterhin so der Erbschaftsteuer unte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / iq) Fingierte Grundstückserwerbe nach § 1 Abs 2a, 3 und 3a GrEStG

Rn. 241 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch Wechsel von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften kann GrESt entstehen (§ 1 Abs 2a, 3 oder 3a GrEStG). Dabei erwirbt allerdings die Gesellschaft selbst kein Grundstück, sodass ihr keine AK entstehen. Bei der Anteilsvereinigung ist der Anteilserwerber Schuldner der GrESt. Der BFH hat für die Fälle der Anteilsvereinigung nach...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.4 Währungsumrechnung

Rz. 420 Für die Umrechnung der ausländischen Steuerbeträge ist grundsätzlich der täglich veröffentlichte EUR-Referenzkurs anzuwenden.[1] Maßgeblich ist hierbei der Umrechnungskurs im Zeitpunkt der Zahlung der Steuer.[2] Es wird allerdings auch nicht beanstandet, wenn für die Umrechnung ein Jahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt wird.[3] Rz. 421–424 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 12 AStG umfasst 3 Abs., die allesamt die Vermeidung der drohenden Mehrfachbelastung der Zwischeneinkünfte zum Gegenstand haben.[1] Abs. 1 regelt die Anrechnung einer durch die ausländische Gesellschaft auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuer. In Abs. 2 ist die antragsgebundene Anrechnung einer auf Ebene einer vermittelten Gesellschaft erfolgten Hinzurechnungsbesteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.3 Bedeutung der Rückkehrabsicht

Rz. 240 Ausweislich der auf § 6 Abs. 3 AStG übertragbaren (s. Rz. 228) BFH-Rechtsprechung ist eine Rückkehrabsicht bei Wegzug entbehrlich, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des maßgeblichen Zeitraums wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird.[1] Im Ergebnis genügt somit eine rechtzeitige Rückkehr; die Rückkehrabsicht hat für Zwecke des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG keine Bedeutung.[2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Zurechnungsbesteuerung ist ihrer Natur nach eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Dabei erhebt § 15 Abs. 1 AStG typisierend einen Missbrauchsvorwurf[2] unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall auch eine Missbrauchsabsicht i. S. d. § 42 AO vorliegt.[3] Dieser Vorwurf resultiert aus dem Wesen der Stiftung als Zweckvermögen ohne Mitglieder, dem der Stifter Ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.2 Ausübung des Antragsrechts

Rz. 275 Das Antragsrecht ist im Veranlagungsverfahren durch den Stpfl. auszuüben.[1] Der Antrag kann auch noch im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerbescheide gestellt oder zurückgenommen werden.[2] Rz. 276 Die Ausübung des Antragsrechts hat keine Auswirkungen auf die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Eine nach § 12 Abs. 2 AStG anrech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Drittauskünfte

Rz. 165 Im Einzelnen kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 S. 1 ZPO:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.2 Haftung nur für wegen § 5 Abs. 1 geschuldeter Einkommensteuer

Rz. 86 Das Vermögen haftet ausweislich des Gesetzeswortlauts nur für die Einkommensteuer "für diese Einkünfte". Die Haftung ist folglich beschränkt auf die sich infolge der Zurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 AStG ergebende Einkommensteuer.[1] Die Haftung besteht weder für bereits nach § 2 AStG entstehende Steuern noch für andere Steuerarten.[2] Die insgesamt in Deutschland zu za...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.10 Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 15 Abs. 11 AStG)

Rz. 95 Die Erfassung des Zurechnungsbetrages nach § 15 Abs. 1 AStG erfolgt unabhängig davon, ob und wann später eine tatsächliche Zuwendung erfolgt. Diese wird dann grundsätzlich als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 S. 2 EStG) erfasst. Die hieraus resultierende Doppelsteuerung vermeidet der § 15 Abs. 11 AStG. Rz. 96 Der Stpfl. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen

Rz. 49 [Autor/Stand] Relevanz des Beihilfeverbots in Steuersachen frühzeitig erkannt. Beihilfen, die EU-Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet gewähren, sind aufgrund ihrer wettbewerbsverfälschenden Wirkung grds. nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar (Art. 107 Abs. 1 AEUV). Inwieweit auch steuerliche Maßnahmen in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Auswirkungen von Veränderungen bei der Ausübung der DEMPE-Funktionen

Rz. 2719 [Autor/Stand] DEMPE-bezogene Implikationen organisatorischer Veränderungen. In der Praxis sind häufig organisatorische Veränderungen in Bezug auf immaterielle Werte zu beobachten, ohne dass sich das zivilrechtliche Eigentum an diesen immateriellen Werten ändern muss. Dies kann z.B. die Implementierung einer konzerneinheitlichen Leitungsfunktion sein, die die Entwick...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)

Rz. 393 Der Begriff "CBCR" steht für Country-by-Country Reporting , eine Transparenzmaßnahme, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projekts der OECD und der G20 eingeführt wurde, um gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Das CBCR verpflichtet große multinationale Unternehmen, Informationen über die Verteilung ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eigentümer des Vermögens...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.2 Keine Anwendung der Per-Country-Limitation

Rz. 356 Die Per-Country-Limitation des § 34c Abs. 1 S. 2 EStG gilt im Rahmen des § 12 AStG nicht.[1] Die auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuern sind nicht nach den einzelnen Staaten aufzuteilen. Stattdessen ist es denkbar, dass nach§ 12 AStG Steuern aus verschiedenen Staaten einen Anrechnungskreis bilden, sofern diese zulasten ein und derselben ausländischen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Zuführung des Geschäftsbetriebs zu einer anderen Zweckbestimmung; Branchenwechsel (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter dem in § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal der "Zuführung zu einer anderen Zweckbestimmung" ist uE in erster Linie ein Branchenwechsel zu verstehen. Ein solcher Wechsel der Branche ist nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) schädlich und führt zum Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags. Auch hierin kom...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 51 Weitere Voraussetzung des § 16 Abs. 1 AStG ist, dass die ausländische Gesellschaft nicht oder nur unwesentlich besteuert wird. Das Merkmal der nur unwesentlichen Besteuerung weist Probleme einer Definition auf. Die FinVerw sieht eine unwesentliche Besteuerung unter Rückgriff auf § 8 Abs. 5 AStG bei einer Belastung von unter 25 %.[1] Aus der Gesetzeshistorie (s. Rz. 5 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.1 Vorübergehende Abwesenheit als temporärer Wegzug

Rz. 228 § 6 Abs. 3 S. 1 AStG normiert auf Tatbestandsebene der Rückkehrregelung vermeintlich zwei – aufgrund des Wortes "und" kumulativ zu erfüllende – Voraussetzungen: Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht muss auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruhen und der Stpfl. muss innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.1 Allgemeines

Rz. 95 § 6 AStG ist in verschiedener Hinsicht erheblichen unionsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Nach hier vertretener Auffassung sind verschiedene Teilaspekte der Norm unionsrechtswidrig, im Kern entspricht die Vorschrift aber unionsrechtlichen Anforderungen. Als Folge eines Unionsrechtsverstoßes sind die Regelungen geltungserhaltend zu reduzieren und insoweit nicht anzuwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.2 Verlängerung des Abwesenheitszeitraums

Rz. 235 Der Zeitraum für eine nur "vorübergehende" Abwesenheit beträgt gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG grundsätzlich 7 Jahre. Gem. § 6 Abs. 3 S. 3 AStG kann das im Wegzugszeitpunkt zuständige Finanzamt die Frist für die Rückkehr ins Inland um höchstens 5 Jahre verlängern. Rz. 236 Die Verlängerung des Abwesenheitszeitraums steht im Ermessen des Finanzamts, das im Zeitpunkt des Wegzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Absatz 2 Nr 1: Keine Abgeltungswirkung im VZ des Wechsels zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Tz. 36a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis einschließlich VZ 2008 folgte aus § 7 Abs 3 S 3 KStG, dass beim unterjährigen (identitätswahrenden, näher s § 2 KStG Tz 189-189b) Wechsel zwischen beschr und unbeschr StPflicht anders als im EStG (s § 2 Abs 7 S 3 EStG) keine gemeinsame Veranlagung der während der unbeschr StPflicht erzielten Eink mit ggf während der beschr StPflicht vor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.4 Eingeschränkter Umfang des Besteuerungsrechts (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 3)

Rz. 290 Ein Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr ist schließlich nur insoweit möglich, als das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußerung mindestens in dem Umfang wieder begründet wird, wie es im Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht bestand. Streng genommen handelt es sich bei diesem Tatbestand nicht um einen "Ausschlussgrund...mehr