Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4b UStG)

Rz. 7 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung und einer Jahreserklärung nach § 18 Abs. 4a UStG (Rz. 3-3b) gilt auch für Personen, die keine Unternehmer sind, aber Steuern zu entrichten haben. Das gilt neben den in Rz. 1 benannten nicht unternehmerisch Tätigen auch für solche – i. d. R. natürliche – Personen, wenn sie Abnehmer einer fälschlicherweise steuerfreien inner...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Die USt gilt als indirekte Steuer, obwohl sie bis Ende 1976 wie die direkten Steuern (ESt, KSt, GewSt) eine Veranlagungsteuer war. Sie unterscheidet sich von den direkten Steuern aber insbesondere dadurch, dass der Steuerpflichtige (i.d.R der Unternehmer gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) die Steuer selbst zu berechnen hat und dass auf die Jahressteuer keine festen, nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Wirkung der Jahreserklärung im Verhältnis zur Voranmeldung

Rz. 93 Das Verhältnis zwischen Jahreserklärung und Voranmeldung ist nicht leicht zu fassen. Dies liegt m. E. daran, dass das System der USt unter Umsetzung der europäischen Vorgaben einer Mehrwertsteuer nach der MwStSystRL eine Anmeldesteuer mit fortgesetzten Voranmeldungen ist. Die anschließend für den "Besteuerungszeitraum" abzugebende Jahreserklärung stellt einen Fremdkör...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift im sog. Mehrwertsteuersystem

Rz. 1a Die USt ist eine Anmeldesteuer i. S. v. § 150 Abs. 1 S. 3 AO. Die Besonderheit der Anmeldesteuern besteht darin, dass der Steuerpflichtige die Steuer selbst berechnet. Der Steuerpflichtige hat demnach über die Steuerbarkeit, ggf. die Steuerfreiheit, die Steuerpflicht, die Einordnung nach Steuersätzen, die Fragen der Bemessungsgrundlagen, der Entstehung der Steuer sowie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 USt als Anmeldesteuer i. S. d. AO

Rz. 8 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer eine Voranmeldung und nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG Klammerzusatz eine Steueranmeldung abzugeben. Sowohl die Voranmeldung als auch die Steueranmeldung, die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Jahreserklärung" bezeichnet wird, sind Anmeldungen i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 3 AO, weil das UStG den Unternehmer verpflichtet, die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das Ausfüllen des Steuererklärungsvordrucks

Rz. 67 Der Unternehmer hat die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 62). Als wichtige Ausfüllhilfe hat sich – auch bei Übermittlung auf elektronischem Weg – die Anleitung des BMF (offizielle Vordruckbezeichnung "USt 2E"; zu beziehen in allen Personenfinanzämtern) erwiesen. Dabei gilt es zu beach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4a–7 UStG)

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18 Abs. 4a UStG hat ausschließlich Bedeutung für Sonderfälle des Besteuerungsverfahrens bei Steuerpflichtigen, die nicht bereits gem. § 18 Abs. 1 oder 3 UStG zur Übermittlung von USt-Voranmeldungen und/oder Jahreserklärungen verpflichtet sind. Im Einzelnen werden von § 18 Abs. 4a UStG erfasst: Bestimmte Leistungsempfänger, die eine Steuer schulden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 2 Das vorherrschende Verfahren bei der Umsatzbesteuerung ist seit jeher das Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren.[1] Es wird als Abschnittsbesteuerung durchgeführt. Danach hat der Unternehmer grundsätzlich nach Ablauf eines jeden Voranmeldungszeitraums (= Kalendermonat oder -vierteljahr) eine Voranmeldung abzugeben und gleichzeitig die entsprechende Vorauszahlung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG)

Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören und die deshalb grundsätzlich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 1a UStG zu erklä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die besondere Besteuerungsform des § 25 UStG findet nur Anwendung bei Reiseleistungen (Rz. 25ff.) eines Reiseunternehmers (Rz. 9ff.), soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Reiseunternehmer muss gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftreten (Rz. 16ff.). Die Reiseleistungen dürfen sowohl für das Unternehmen als auch nicht für das Unternehmen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.10 Wahlrecht: Abschnittsbesteuerung oder Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5b UStG)

Rz. 41 Der Unternehmer kann gem. § 16 Abs. 5b UStG anstelle der Beförderungseinzelbesteuerung die Abschnittsbesteuerung beantragen. In diesen Fällen schreibt § 18 Abs. 5b UStG vor, dass der Unternehmer USt-Voranmeldungen oder eine USt-Jahreserklärung abzugeben, die Steuer selbst zu berechnen und abzuführen[1] hat. S. Rz. 22. Rz. 42 Die bei den Zolldienststellen bereits entric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 12 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich des Voranmeldungsverfahrens für die häufigsten Praxisfälle: Gem. § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (ausgenommen Kleinunternehmer seit 2024, Rz. 14) bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu überm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Das Ausfüllen des Voranmeldungsvordrucks

Rz. 35 Der Unternehmer hat die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 28). Als wichtige Ausfüllhilfe – auch für das Ausfüllen der auf elektronischem Wege zu übermittelnden Vordrucke – hat sich die Anleitung des BMF lt. Vordruck USt 1E bewährt. Rz. 36 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Gemischte Reiseleistungen und teilweise Steuerfreiheit

Rz. 77 Erbringt der Reiseunternehmer im Rahmen einer Pauschalreise gemischte Reiseleistungen (vgl. dazu Rz. 49 und 74) und ist die unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen bewirkte sonstige Leistung des Reiseunternehmers teils nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei und teils steuerpflichtig, so muss eine zweifache Aufteilung des Reisepreises erfolgen. Zunächst ist der auf die ...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.4 Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

Rz. 19 Eine weitere Offenbarungsbefugnis besteht zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes. Hier gilt es, einen Abwägungsprozess vorzunehmen zwischen dem Schutz des Sozialgeheimnisses und der möglichen Gefährdung von Leib und Leben. Rz. 20 Eigen- und Fremdgefährdung Ein Arzt teilt die festgestellte Fahruntauglichkeit seines Patienten der Straßenverkehrsbehörde mit, damit die...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.4 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 27 Versicherungsfrei sind gemäß Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt. Für Ehepaare gelten keine Besonderheiten, sie können miteinander wie mit jedem beliebigen Dritten Vereinbarungen treffen. So ist ein...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

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Erträge / 2.1.2 Merkmale seit dem BilRUG

Nach aktueller Fassung des § 277 Abs. 1 HGB (nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) sind Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten (Waren und Erzeugnissen) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern.[1] Im Unterschied zum...mehr

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Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

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Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

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Säumniszuschläge / 6 Schonfrist von 3 Tagen

Von der Erhebung von Säumniszuschlägen wird stets abgesehen, wenn der durch eine Banküberweisung gezahlte Betrag der Finanzkasse bis zu 3 Tagen verspätet gutgeschrieben wird.[1] Diese 3-tägige Zahlungsschonfrist gilt nicht für Scheck- oder Barzahlungen; mit solchen Zahlungsmitteln muss die Steuerschuld am Fälligkeitstag entrichtet werden. Für Scheckzahlungen ist die gesetzlic...mehr

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Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

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Säumniszuschläge / 4 Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Setzt das Finanzamt die Lohnsteuer wegen Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest (sog. Schätzungsbescheid), so werden Säumniszuschläge für verspätet geleistete Zahlungen erst von dem Tag an erhoben, der auf den letzten Tag der vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfrist folgt. Dieser Tag bleibt auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt a...mehr

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Säumniszuschläge / 3 Verspätete Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Auslöser für die Fälligkeit der Lohnsteuer ist die Lohnsteuer-Anmeldung. Sie ist stets bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Eine gesonderte Festsetzung und Anforderung der Lohnsteuer durch das Finan...mehr

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Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

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Säumniszuschläge / 1 Erhebung

Säumniszuschläge werden kraft Gesetzes nach § 240 AO bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der (Lohn-)Steuern erhoben, z. B. bei verspäteter oder versäumter Entrichtung eines Steuerbetrags. Hierfür ist allein der Zeitablauf und nicht etwa ein Verschulden des Steuerpflichtigen entscheidend.[1] Auf steuerliche Nebenleistungen, wie z. B. Verspätungszuschläge und Zinsen, werden ke...mehr

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Einmalzahlungen / 3.1 Jahresprinzip

Das Gesetz regelt, dass die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen mit dem Teilbetrag erhoben wird, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn[1] der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den sich ergebenden Gesamtarbeitslohn entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss also jahresbezogen vorgenommen werden.[2] Sonstige Bezüge bzw. Einmalzahlungen werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ausländischer Arbeitslohn

Der Arbeitslohn, der an unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer eines inländischen Arbeitgebers für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten gezahlt wird, kann aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen – Doppelbesteuerungsabkommen – steuerfrei sein[1]; die Voraussetzungen hierfür sind aber unterschiedlich geregelt. Die steuerfreien Auslandsbezüge sind im Normalfall bei der Steu...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Umfassende Ausführungen zu den Änderungen durch das Fondsstandortgesetz für die steuerfreie Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG bzw. zur (nachgeholten) Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteilungen nach dem neuen § 19a EStG ergeben sich aus dem Einführungsscheiben der Finanzverwaltung.[1] Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sind bestimmte Umsätze der Verwaltung von Vermögen bestimmter Einrichtungen steuerfrei, nämlich die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes bis 31.12.2017 [1] (ab 1.1.2018) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 KAGB und die Verwaltung von Alternativen Investmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds (ab 1.7.2021)

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Inflationsausgleichsprämie

Im Rahmen des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ("Leistungen zur Abmilderung der Inflation") eingeführt worden. Zielsetzung ist, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Verfahrensrechtliche Aussagen

Rz. 71 Die gesetzliche Fiktion des § 2a Satz 2 und 3 ErbStG ist schließlich auch verfahrensrechtlich von Belang. Die dort getroffene Festlegung der Person von Schenker und Beschenktem ist vorgreiflich für die Begründung von Anzeige- und Erklärungspflichten sowie für die Ermittlung des örtlich zuständigen Finanzamts.[1] Literaturtipps Cornelius/Mark/Karadeniz, Erbschaftsteuerli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Versorgungsausgleich

Im Grundsatz sollen bei der Scheidung die Anrechte der Ehepartner auf eine Altersversorgung innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems ausgeglichen werden. Von dieser Regelung erfasst werden auch die Anwartschaften und Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung.[1] Durch 2 Steuerbefreiungsvorschriften stellt der Gesetzgeber sicher, dass sowohl bei der internen Teilung[...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 4 Behandlung des Rabatts beim Leistungsempfänger (Kunden): Passiver Abgrenzungsposten

Der Kunde erhält durch die verbilligte Überlassung des Mobiltelefons einen Vermögensvorteil. Gehört das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen, fließen dem Kunden Einnahmen zu. Wer bilanziert, hat diesen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag grundsätzlich passiv abzugrenzen. Abschluss eines 2-Jahresvertrags für Mobiltelefon Ein Unternehmer schließt mit der Tele...mehr