Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4e Die erste Änderung des § 50j EStG erfolgte durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v. 2.6.2021[1] m. w. V. 9.6.2021 (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Es handelt sich um redaktionelle bzw. Folgeänderungen. In § 50j Abs. 1 S. 1 EStG wurde zunächst in dem Satzteil vor Nr. 1 die Angabe "§ 50d Absatz 1" durch die Angabe "§ 50c Absatz 3" e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.4 Keine Berücksichtigung von Freistellungsbescheiden gem. Art. 27 Abs. 2 DBA-USA im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 12 Vom BZSt ausgestellte Freistellungsbescheinigungen nach Art. 27 Abs. 2 DBA-USA befreien Stpfl. im Rahmen des KapESt-Abzugsverfahrens bei auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 EStG grundsätzlich nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG bereits vom KapESt-Steuerabzug auf deutsche Dividendenzahlungen. D. h. diese Bescheinigung erlaubt den deutschen depotführenden/auszahlenden Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Inkrafttreten und zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 6 § 50j EStG ist nach Art. 19 Abs. 2 des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Eine spezielle Norm zur zeitlichen Anwendbarkeit des § 50j EStG in § 52 Abs. 2 bis 51 EStG fehlt. § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist daher nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 S. 3 EStG i. d. F. des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 nur für Anträge auf E...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 767 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für den Vz. 2021 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 740 ff.)...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 325 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 477 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Der Verlustvortrag

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste zB wegen Überschreitens der 1-Mio-EUR-Grenze (10-Mio-EUR-Grenze für 2020 und 2021; > Rz 24) unzulässig oder wegen eines zu niedrigen Einkommens in dem dem Verlustjahr vorangegangenen VZ nicht möglich ist, gilt: Die nicht ausgeglichenen Verluste werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) in den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Arabische Emirate

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Zusammenschluss von sieben unabhängigen Staaten, nämlich der Emirate Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fujairah, Ras-al-Chaima, Schardscha sowie Umm-Al-Quwain, bildet die im Osten der Arabischen Halbinsel in Südwestasien gelegenen Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Es gilt das DBA vom 01.07.2010 (BGBl 2011 II, 538 = BStBl 2011 I, 942) nebst P...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.2 Von der Abstandnahme vom Steuerabzug erfasste Kapitalerträge

Rz. 14 Die Abstandnahme vom Steuerabzug ist bei unbeschränkt stpfl. Personen nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG vorgesehen, wenn sie Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 7 und 8–12 sowie S. 2 EStG sind.[1] Gemeint sind Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, d. h. Einnahmen aus Gewinnanteilen und Mitgliedschaftsrechten. Darunter fallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 12 Vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (Abs. 7)

Rz. 109 § 44a Abs. 7 EStG wurde im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Tatbestände des § 20 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10 Buchst. a und Nr. 10 Buchst. b EStG, bei denen die Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7a, 7b und 7c EStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, durch G. v. 23.10.2000[1] an § 44a EStG angefügt. Rz. 109a Um das BZSt von der arbeitsaufwendigen Abw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Abstandnahme vom Steuerabzug bei Auszahlung von Genossenschaftsdividenden (Abs. 4b)

Rz. 91g § 44a Abs. 4b EStG beinhaltet eine Umstellung des KapESt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, wenn für diese die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund von NV-Bescheinigungen oder Freistellungsaufträgen vorliegen. § 44a Abs. 4b EStG überschneidet sich im sachlichen Anwendungsbereich mit dem durch das AmtshilfeRLUmsG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 17 Abstandnahme vom Steuerabzug und Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rz. 135 Die Abstandnahme vom Steuerabzug entbindet den zum Steuerabzug Verpflichteten nicht von der nach § 45a Abs. 1 EStG vorgeschriebenen Abgabe der KapESt-Anmeldung. In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nach § 44a Abs. 1, 4, 5, 7, 8 oder 10 EStG nicht dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterworfen wurden. Dasselbe gilt für die Fäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG (Abs. 4 S. 1)

Rz. 74 Bei steuerbefreiten inländischen Körperschaften und inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abstandnahme vom Steuerabzug vorgesehen für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG, d. h. Erträge aus Versicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (§ 43 EStG Rz. 60ff.); § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 20 Abstandnahme vom Steuerabzug und Solidaritätszuschlag

Rz. 148 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden (§ 44 EStG Rz. 18). Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen nach § 44a EStG vom Steuerabzug Abstand zu nehme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 18 Abstandnahme vom Steuerabzug und Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 137 Wurde vom Steuerabzug vom Kapitalertrag Abstand genommen, darf dem Gläubiger dennoch eine KapESt-Bescheinigung erteilt werden. Die Steuerbescheinigung für den privaten Anleger dient nicht mehr nur dazu, einen Nachweis für die einbehaltene KapESt im Rahmen der Veranlagung zu bieten. Mit Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 enthält eine Steuerbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 13 Abstandnahme vom Steuerabzug bei sonstigen steuerbefreiten Körperschaften bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 8)

Rz. 117 § 44a Abs. 8 EStG wurde als Folge der Aufhebung des § 44c EStG durch G. v. 15.12.2003[1] an § 44a EStG angefügt. Die Regelung soll das BZSt[2] von der arbeitsaufwendigen Abwicklung der (nach § 44c Abs. 2 EStG a. F.) gestellten Einzelanträge auf die hälftige Erstattung von KapESt entlasten. Mit Wirkung für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2012 zufließe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7 Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 4)

7.1 Allgemeines Rz. 71 Durch G. v. 14.8.2007[1] wurde für steuerbefreite inländische Körperschaften und inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts die Abstandnahme vom Steuerabzug auf die ab 1.1.2009 neu hinzukommenden KapESt-Tatbestände des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 sowie 8, 9, 11 und 12 EStG ausgedehnt (Rz. 74).[2] Voraussetzung für die Abstandnahme ist auch in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11 Identität von Gläubiger und Depot- bzw. Kontoinhaber als Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug (Abs. 6)

11.1 Abstandnahme im Allgemeinen Rz. 102 Von der Erhebung des Steuerabzugs darf in den von § 44a EStG erfassten Fällen bei Kapitalerträgen i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an der Sammelschuldbuchforderung oder die Wertrechte, aus denen die Einnahmen fließen, bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5 Abstandnahme vom Steuerabzug bei nicht steuerbefreiten Körperschaften

5.1 Allgemeines Rz. 60 Unbeschränkt KSt-Pflichtige, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG beziehen, mithin auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Aus diesem Grund steht diesen unbeschränkt stpfl., nicht steuerbefreiten Körper...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6 Aufzeichnungs- bzw. Aufbewahrungspflichten des zum Steuerabzug Verpflichteten (Abs. 3)

6.1 NV-Bescheinigungen Rz. 67 Um den Finanzbehörden eine Nachprüfung derjenigen Sachverhalte zu ermöglichen, die für die Abstandnahme vom Steuerabzug von Bedeutung sind (§ 50b EStG Rz. 23ff.), hat der zum Steuerabzug Verpflichtete über die ihm vorgelegten NV-Bescheinigungen Aufzeichnungen zu führen und dabei im Einzelnen festzuhalten das FA, das die NV-Bescheinigung erteilt ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 8 Nach § 44a Abs. 1 S. 4 EStG ist in den von dieser Vorschrift erfassten Fällen (Rz. 14f.) der Steuerabzug nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Zufließens dieser Kapitalerträge unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug

1 Grundlagen 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 44a EStG dient der Verfahrensvereinfachung. § 44a EStG soll verhindern, dass in den von der Vorschrift erfassten Fällen (Rz. 8ff., 60ff., 71ff., 121ff.) allein deshalb eine Veranlagung durchgeführt werden muss, weil die von den Kapitalerträgen einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten ist. Aus diesem Grund entbindet ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 19 Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen in den Fällen der Auslandszwischenverwahrung (Abs. 10 S. 4–7)

Rz. 139 Nach den Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wird der Steuerabzug bei inländischen Dividenden aus sammelverwahrten Aktien mit Wirkung zum 1.1.2012 von der Aktiengesellschaft auf die auszahlende Stelle verla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 15 Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (Abs. 10 S. 1 bis 3)

Rz. 124 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wurde die Systematik der KapESt-Erhebung für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus girosammel- oder streifbandverwahrten Aktien und Genussscheinen, die dem Gläubiger n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.3 Sonderfall der Abstandnahme bei Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (Abs. 4 S. 2)

Rz. 76 § 44a Abs. 4 S. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 20.12.2001[1] regelt einen Sonderfall der Abstandnahme vom Steuerabzug. Danach ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn eine unbeschränkt stpfl., von der KSt befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4 Die NV 2-Bescheinigung als Berechtigungsnachweis (Abs. 4 S. 3)

7.4.1 Allgemeines Rz. 81 Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist nach Abs. 4 S. 3, dass die Gläubigerin der Kapitalerträge dem Schuldner bzw. dem depot- und/oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle nachweist, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 44a Abs. 1 S. 4 EStG ist in den von dieser Vorschrift erfassten Fällen (Rz. 14f.) der Steuerabzug nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Zufließens dieser Kapitalerträge unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht. Rz. 9 § 44a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.2 Freistellungsvolumen

Rz. 20 Nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG steht dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger f als Freistellungsvolumen ein einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt (§ 20 Abs. 9 S. 2 EStG). Obwohl Ehegatten nach § 20 Abs. 9 EStG nur im Fall tatsächlicher Zusammenveranlagung der ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.1 Allgemeines

Rz. 60 Unbeschränkt KSt-Pflichtige, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG beziehen, mithin auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Aus diesem Grund steht diesen unbeschränkt stpfl., nicht steuerbefreiten Körperschaften, Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Freistellungsaufträge

Rz. 70 Anders als im Zusammenhang mit den NV-Bescheinigungen (Rz. 67) nennt § 44a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Freistellungsaufträge keine Aufzeichnungspflichten, sondern schreibt dem zum Steuerabzug Verpflichteten nur die Aufbewahrung der Freistellungsaufträge vor. Schon allein wegen der detaillierten Angaben, deren Mitteilung das BZSt nach § 45d EStG von ihm verlangt, wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.1 Abstandnahme im Allgemeinen

Rz. 102 Von der Erhebung des Steuerabzugs darf in den von § 44a EStG erfassten Fällen bei Kapitalerträgen i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an der Sammelschuldbuchforderung oder die Wertrechte, aus denen die Einnahmen fließen, bzw. die Zinsscheine oder die sonstige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.1 Allgemeines

Rz. 71 Durch G. v. 14.8.2007[1] wurde für steuerbefreite inländische Körperschaften und inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts die Abstandnahme vom Steuerabzug auf die ab 1.1.2009 neu hinzukommenden KapESt-Tatbestände des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 sowie 8, 9, 11 und 12 EStG ausgedehnt (Rz. 74).[2] Voraussetzung für die Abstandnahme ist auch in diesen Fällen di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 81 Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist nach Abs. 4 S. 3, dass die Gläubigerin der Kapitalerträge dem Schuldner bzw. dem depot- und/oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle nachweist, dass sie zu den K...mehr