Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Mitvermietung von Betriebsv... / 6. Der Schlussantrag des Generalanwaltes vom 8.12.2022

Mitvermietung von Vorrichtungen = Teil einer einheitlichen Leistung: Schon zu Beginn seiner rechtlichen Würdigung der Vorlagefrage lässt der Generalanwalt erkennen, dass er die Mitvermietung von Vorrichtungen wie im Ausgangsverfahren als Teil einer einheitlichen Leistung ansieht, welche insgesamt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist. Ansonsten müsste der ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Fü...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 5. Die Vorlage des BFH vom 26.5.2021

Der BFH hat dem EuGH nur eine Frage vorgelegt. Diese lautet: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.11 Ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbene Kfz

Rz. 105 Die Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen, dem Unternehmen zugeordneten Kfz ist umsatzsteuerpflichtig.[1] Dies gilt hinsichtlich des unternehmerisch genutzten Teils auch bei Beschränkung der Zuordnungsentscheidung auf diesen Teil, denn der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Kfz für Zwecke seines Unternehmens (gebraucht) von einem Nicht-Steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite

Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richtet und die Veräußererseite nur aus einer Person besteht. Die Leistungen des veräußernden Unternehmers (Grundstückslieferung und Bauerrichtung) sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfrei. Unerheblich ist dabei insbesondere, ob die Verei...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Für Einzelhandelsunternehmer, die natürliche Personen sind, einen Umsatz von unter 50.000 EUR erzielen, gilt eine Sonderregelung. Die entsprechenden Steuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. des zweiten auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats beim örtlichen Finanzamt abzugeben bzw. zu entrichten. Von der Sonderregelung ausgeschlossen sind Einzelhändler mit Buchfü...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG

Leitsatz 1. Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, so dass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als "ausländische Einkünfte" i.S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens 5,0 % (Hamburg: 4,5 %, Sachsen 3,5 %). Für nach dem 31.12.1996 verwirklichte Erwerbsvorgänge (vgl. § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStG) wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049, 2062) der bis dahin geltende Steuersatz von 2 % auf 3,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, geleistete / 7 Diese Anforderungen werden an Rechnungen über Anzahlungen gestellt

Auch in Rechnungen über Anzahlungen, Abschlagszahlungen usw. müssen alle Angaben enthalten sein, die jede ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss. Somit müssen alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Angaben enthalten sein. Ansonsten ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich, und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlungen geleistet worden sind. Folgende Angaben müssen in einer ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sich sich aus Art. 93 bis 129 i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuersatzvorschriften der MwStSystRL haben sich in den letzt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Zwei-Steuersatz-System, ergänzt um einen Nullsteuersatz

Rz. 8 Der Gesetzgeber hatte sich bereits bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 für lediglich zwei Steuersätze entschieden. Dementsprechend sah die Vorschrift des § 12 UStG bis zum 31.12.2022 nur zwei Steuersätze vor. Erst zum 1.1.2023 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] erstmals ein Nullsatz (entspricht im Ergebnis einer Steuerbefreiung, die den Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.1.2023) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung der EU-Kommission (Stand: 23.3.2022)[1], die zum 1.1.2023 von der DATEV aktualisiert worden ist.[2] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wirkungsweise des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 5 Für die Höhe der Endbelastung einer Ware oder sonstigen Leistung mit USt ist allein die Höhe des Steuersatzes auf der Endstufe maßgebend (§ 12 UStG Rz. 8). Deshalb wirkt sich eine Steuerermäßigung auch stets nur bei solchen Endstufenumsätzen aus, d. h. bei Umsätzen an Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rz. 6 Bei Umsätzen, die dem ermäßigte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Besteuerung der Schallplattenumsätze

Rz. 21 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 712/68 richteten sich dagegen, dass der Umsatz von Schallplatten dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, während zahlreichen anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen im kulturellen Bereich teils Steuerermäßigung, teils Steuerbefreiung gewährt wird. Das BVerfG hat auch diese Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einführung eines Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zum 1.1.2023

Rz. 67f Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer § 12 Abs. 3 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die in § 12 Abs. 3 UStG aufgeführten begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließt, entfaltet der neue Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Forderungen nach Steuerermäßigungen für umweltfreundliche Produkte und gesunde Lebensmittel

Rz. 23a Als Konkretisierung des von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am 11.12.2019 erklärten "Green Deal", der insbesondere für die Wirtschaft eine nachhaltige Wachstumsstrategie skizziert, hat die EU-Kommission am 20.5.2020 ihre Strategie für gesündere und nachhaltigere Lebensmittel unter dem Titel "Vom Hof auf den Tisch (From Farm to Fork)" veröffentlicht. Hierzu em...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Steuerbefreiung von Versicherungsumsätzen: Lieferung von Unfallfahrzeugwracks durch ein Versicherungsunternehmen

Sachverhalt Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. a und c der 6. EG-Richtlinie sowie von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a und Art. 136 Buchst. a MwStSystRL, die die erstgenannten Bestimmungen ersetzt haben, in Bezug auf die Frage, ob der Begriff "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze" als Haupttätigkeit eines Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung der Leistungen der selbstständigen Lehrer (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG)

Rz. 77 Nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind umsatzsteuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an Hochschulen und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Leistungen der Schulen (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG)

Rz. 16 Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von privaten Schulen und von anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, wenn sie als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, oder wenn die zuständige Landesbehörde beschein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 91 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt schließlich u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen erbringt. Insoweit müssen diese Schulen und Einrichtungen jedoch die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG erfüllen, d. h., sie müssen ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen

Rz. 49 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG kommt nur für Leistungen der dort genannten Einrichtungen in Betracht, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Unter dieser Voraussetzung gilt die Steuerbefreiung für alle Leistungen, nicht nur – wie nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG – für Unterrichtsleistungen. Für die Annahme eines Schul- und Bildungszweck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die Schulen den in der Vorschrift geregelten Status bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Bescheinigung der Landesbehörde

Rz. 30 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG setzt voraus, dass die Privatschule oder andere betreffende Einrichtung allgemeinbildend oder berufsbildend ist und dass sie entweder die Voraussetzungen des Doppelbuchst. aa erfüllt, oder dass eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde mit dem nach Doppelbuchst. bb vorgesehenen Inhalt vorliegt. Das Erfordernis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Rz. 89 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erbringt. Zu diesen Schulen gehören insbes. die öffentlichen (staatlichen) Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Handelsschulen, Berufsschulen usw. Rz. 90 Die Finanzverw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

Rz. 93 Die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL genannte Verpflichtung, von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Steuer zu befreien, ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau und wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht bzw. nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Umsätze einer selbstständigen Sprachlehrerin, die Vorschulkindern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen

Rz. 78 Eine Unterrichtsleistung eines selbstständigen Lehrers als Honorarkraft liegt vor, wenn er an der Bildungseinrichtung Kenntnisse im Rahmen festliegender Lehrprogramme und Lehrpläne vermittelt. Einzelne Vorträge oder einer Vortragsreihe fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Hingegen ist die Einbindung von Vorträgen in ein Lehrprogramm für die Befreiung der Unterricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Hochschulen

Rz. 87 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG greift u. a. dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an Hochschulen i. S. der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) erbringt. Nach § 1 HRG sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Als Ersatzschulen genehmigt oder erlaubt

Rz. 28 Die in der Vorschrift genannten Privatschulen bzw. anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen können unter den Voraussetzungen von § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG nur steuerfreie Leistungen erbringen, wenn sie als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind. Die Existenz der Genehmigung bzw. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ersatzschulen

Rz. 19 Der in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG angeführte Begriff der Ersatzschule ist – ebenso wie der Privatschulbegriff[1] – nicht näher definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich aber um Privatschulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen handeln, die als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Ergänzungsschulen

Rz. 21 Der Begriff der Ergänzungsschulen ist in § 4 Nr. 21 UStG nicht enthalten. Er wird nur in Abschn. 4.21.2 UStAE verwendet und ergibt sich daraus, dass es neben den Ersatzschulen, die als solche gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG noch andere Privatschulen und andere allgemeinbilden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 22 Neben den Privatschulen führt § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG die anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen auf, die unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfreie Leistungen erbringen können. Darunter sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Einrichtungen zu verstehen, denen ebenso wie den Ergänzungsschulen kein unmittelbares öffentliches Inte...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Private Schulen

Rz. 17 Die Vorschrift definiert nicht, was unter privaten Schulen zu verstehen ist. Als Schule bezeichnet man heute im Allgemeinen eine auf gewisse Dauer berechnete, an fester Stätte, unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler in überlieferten Formen organisierte Einrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Vorschrift § 4a UStG ist es, dass ins Drittlandsgebiet ausgeführte Güter, die dort zu bestimmten Hilfsleistungen, vor allem in Katastrophenfällen, verwendet werden, von der inländischen USt entlastet werden. Die Entlastung wird durch eine Vergütung der USt herbeigeführt, die gesondert beantragt werden muss. Vergütungsberechtigt sind nur die Körperschaften, Pe...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / c) Wegfall der Steuerbefreiung bei Nießbrauchsvorbehalt

Das FG Münster hat mit Urteil v. 28.9.2016 (FG Münster v. 28.9.2016 – 3 K 3757/15 Erb, EFG 2016, 2077 = ErbStB 2017, 3 [Kirschstein]) entschieden und sich somit der vorherigen Entscheidung des Hessischen FG (Hess. FG v. 15.2.2016 – 1 K 2275/15, EFG 2016, 734 = ErbStB 2016, 168 [Kirschstein]) angeschlossen, dass nach Sinn und Zweck der Norm und unter Berücksichtigung systemat...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / 1. Problemstellung

Das Familienheim spielt bei der erbschaftsteuerlichen Gestaltungssuche eine entscheidende Rolle, da § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG zusätzlich zu dem persönlichen Freibetrag eine wertunabhängige Steuerbefreiung für das Familienheim vorsieht (vgl. Mesbacher-Hönsch, ZEV 2015, 382, 386; Paus, ErbStB 2016, 189, 192; ausdrücklich auch die Finanzverwaltung in R E 13.3 Abs. 5 Satz...mehr