Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sind Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS Preface.3). Der öffentliche Sektor (public sector entities) umfasst gemäß einer Definition in IPSAS Preface Tz. 10 die Einheiten, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Erbringung von öffentlichen Leistungen und/oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) KapSt-Einbehalt/AbgSt

Rn. 276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Regelungen zum KapSt-Einbehalt in § 7 InvStG 2004 für Erträge aus Investmentfonds gelten für inländische Fonds und ausländische Fonds, die in inländischen Depots verwahrt werden. Durch die Einbeziehung ausländischer Dividenden und die Anrechnung ausländischer Steuern bei inländischen Depots werden Veranlagungen zur ESt bei den Anlegern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung auf Anteilsebene

Rn. 470b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ab dem VZ 2018 gehören Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 gemäß § 20 Abs 1 Nr 3 EStG (Anteile im PV) bzw § 20 Abs 8 EStG (Anteile im BV) zu den stpfl KapErtr. Die KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG unterliegen grundsätzlich der AbgSt (§ 32d Abs 1 EStG). Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nach § 32d Abs 5 EStG. Der Sparer-Pauschb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dh) Besonderheiten bei ausländischen Investmentanteilen

Rn. 268 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die steuerlichen Erträge aus ausländischen Investmentanteilen sind für Geschäftsjahre der Investmentvermögen, die nach dem 31.12.2003 beginnen, von den ausländischen Investmentfonds im elektronischen BAnz bekannt zu machen. Steuersystematisch sollen auch Erträge aus ausländischen Investmentanteilen im Wesentlichen so behandelt werden, als w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Befreiungen und beschränkte StPfl

Rn. 50 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 EStG gilt aufgrund des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkt StPfl auch für Veräußerungsgeschäfte betreffend im Ausland gelegener WG. Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn zwischen dem Staat, in dem sich das WG befindet und Deutschland kein DBA besteht. Hat Deutschland mit dem Belegenheitsstaat ein DBA abgeschossen, ist zu p...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Restant Macro Hedge Accounting

Tz. 311 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Mit hohen Erwartungen auf allen Seiten veröffentlichte der IASB am 17. April 2014 ein Diskussionspapier, in dem er sich erstmals ausschließlich der Thematik der Absicherung offener Portfolien widmete (DP/2014/1 Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging; s. stellvertretend Garz/Wiese, 2014, S. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.201...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XII. Erträge (IPSAS 47)

Tz. 105 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Während in der früheren Standardsetzung in IPSAS 23 zur Abgrenzung von spezifisch öffentlichen Sachverhalten das Konstrukt der einseitigen Leistungsbeziehungen (non-exchange transactions) verfolgt wurde, überprüft der ab dem Jahr 2016 anwendbare Standard IPSAS 47 Leistungsbeziehungen nunmehr daraufhin, ob ihnen eine (zweiseitig) bindende Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erstattungszinsen nach § 233a AO (§ 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG)

Rn. 647 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG zählen zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen auch Erstattungszinsen nach § 233a AO. Die StPfl für Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 in § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG aufgenommen. Diese Regelung ist eine Reaktion des Gesetzg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gemäß § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Der bedenkliche Erbe

Es gibt viele Fragen, an die der Berater in der Situation der Testamentsgestaltung bei der Sachverhaltsaufklärung denken muss. Die Frage nach den vorehelich gezeugten Kindern ist ebenso zu nennen wie die Frage nach dem möglicherweise noch bestehenden Immobiliendarlehen, welches mancher Mandant in der Erwartung unerwähnt lässt, dass es ja bei seinem späteren Versterben längst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Allgemeines Verrechnungsverbot (§ 20 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 1511 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 6 S 1 EStG dürfen Verluste aus KapVerm nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Einkünfte aus KapVerm bilden somit eine eigene Schedule. Verluste aus Kapitaleinkünften, die nach § 32d Abs 1 EStG dem besonderen Steuersatz unterliegen, dürfen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XIV. Empfehlungen zu ergänzenden Berichterstattungen (Recommended Practice Guidelines)

Tz. 113 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 In der Diskussion über die Einführung der kaufmännischen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor werden seit jeher auch die Grenzen der Doppik aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der konzeptionell unterschiedlichen Ausrichtung von gewinnorientierten Unternehmen und von Gebietskörperschaften wird eine Ergänzung der vergangenheitsorientierten doppe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / Zusammenfassung

Überblick Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden dual im öffentlichen Dienst sowie in Industrie und Handel in den Fachrichtungen Archiv, Bibliothek, Bildagentur, Information und Dokumentation sowie Medizinische Dokumentation ausgebildet. Die Ausbildungsdauer beträgt jeweils 3 Jahre. Diese Fachangestellten sichten und ordnen Schriftgut, aber auch andere In...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung eines Portfolios gegen Zinsrisiken (Fair Value Hedge Accounting of a Portfolio for Interest Rate Risk)

Tz. 271 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vor allem in der Kreditwirtschaft regte sich deutlicher Widerstand gegen die restriktiven Regelungen hinsichtlich der Sicherungsbilanzierung. Viele Institute, die ihre Risiken intern auf Nettobasis steuern, monierten, dass sie diese Art der Risikosteuerung nicht sachgerecht abbilden könnten und gezwungen seien, für bilanzielle Zwecke eine au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 223 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommen den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IAS 39.78) ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 233 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie in Tz. 208 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität (s. a. IAS 39.85). Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.9 Ausländische Steuern (Zeile 69)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 10 Ausländische Steuer

Nicht nur die deutsche Steuer, auch eine ausländische Steuer kann übernommen werden und führt zur Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG. Auch in diesem Fall kann die ausländische Steuer nach § 21 ErbStG angerechnet werden.[1] Zur Anrechnung ausländischer Steuer s. auch die R E 21 ErbStR 2019 und H E 21 ErbStH 2019.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.3 Tatsächlich zu entrichtende Steuer

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist die auf den Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer abzuziehen, sofern diese höher ist als die fiktive Steuer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG (R E 14.1 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019). Durch diese Vorschrift kann das durch die frühere Steuerentrichtung geschaffene Anrechnungsvolumen nicht durch spätere Änderungen der persönlichen Verhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.1 Berechnung der Steuer auf den Gesamterwerb

Zunächst ist der Wert des Gesamterwerbs zu ermitteln. Dieser setzt sich aus dem aktuellen Vermögensanfall und den früheren Erwerben zusammen. Die früheren Erwerbe werden dem Letzterwerb mit ihrem früheren Wert hinzugerechnet (R E 14.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019). Dies gilt auch nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform. Denn durch diese sind die Werte angehoben worden. Ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.7 Anrechnung ausländischer Steuer

§ 14 ErbStG ist gleichermaßen auf den Erwerb von In- und Auslandsvermögen anzuwenden. Eine unterschiedliche Ermittlung der für die früheren Erwerbe abzuziehenden (fiktiven) Steuer ist insoweit in § 14 Abs. 1 ErbStG nicht vorgesehen. Abzuziehen ist die Steuer, die für die früheren Erwerbe zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre. Nicht gesondert geregelt ist jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.4 Ablösung der gestundeten Steuer

Der Erwerber des belasteten Vermögens hat jederzeit die Möglichkeit, die gestundete Steuer mit dem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abzulösen (§ 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG). Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Diese Vorschrift gilt für Erbfälle die vor dem 1.1.2009 eingetreten sind, sowie für Schenkungen, die vor diesem Datum ausgeführt wurden, weiterhin (§ 37 Abs. 2 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.3 Steuer- oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Rz. 26 Der leistende Unternehmer muss gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG in der Rechnung die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder wahlweise die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.[1] Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, ist zwingend die erteilte Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

a.) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ein Verschonungsabschlag von 85 % bei Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG und R E 13b.8 ErbStR 2011) zu Abzug. Auf Antrag ist – bei einem Verwaltungsvermögen von nicht mehr als 10 % – sogar ein Verschonungsabschlag von 100 % (§ 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG) möglich. Beim 85 %ig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Nach der BFH-Rechtsprechung stellte § 14 Abs. 2 ErbStG keine Änderungsvorschrift dar, sondern sei nach dem klaren Wortlaut lediglich eine Regelung zur Bestimmung der Festsetzungsfrist für den späteren Erwerb. Daraus folgte, dass nach bisherigem Recht eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung für den Vorerwerb keine Wirkung auf die Steuerfestsetzung für den Nacherwerb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.6 Auswirkungen der Steuersatzänderung in der Steuerklasse II und III

Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der Steuersatz in den Steuerklassen II und III bis zu einem Erwerb von 6.000.000 EUR einheitlich auf 30 % festgelegt. Für darüber hinausgehende Erwerbe betrug der Steuersatz damit im Jahr 2009 einheitlich 50 %. Darüber hinaus kommt für Personen der Steuerklassen II und III ein persönlicher Freibetrag von 20.000 EUR zur Anwendung. Ab dem Ja...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.3 Ermittlung des Stundungsbetrags

Die Vorschrift des § 25 ErbStG lässt zwar unter den o. a. Voraussetzungen keinen Abzug der Nießbrauchslast zu, aber die Steuer, die auf den Kapitalwert entfällt, wird nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zinslos gestundet (bis zum Erlöschen der Belastung). Zu Einzelheiten für die Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung siehe R 85 Abs. 3 Satz 4 – 6 ErbStR 2003. Die Stundungsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis?

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen einer Rechn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 2 Berechnungsweise

Wie die Steuer im Einzelnen zu berechnen ist, wenn der Schenker auch die Steuer selbst übernimmt, bzw. diese Verpflichtung einem anderen auferlegt hat, soll hier näher erläutert werden. Insbesondere sind dafür die folgenden Schritte notwendig: Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs (ohne übernommene Steuer), Ermittlung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer auf den steuerpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.6 Versteuerung des früheren Erwerbs

Voraussetzung für die Anwendung des § 27 ErbStG ist, dass der Vorerwerb der Besteuerung unterlegen hat und eine Steuer erhoben wurde. Ist das nicht der Fall, findet § 27 ErbStG keine Anwendung.[1] Folgende Fälle kommen dafür in Betracht: Der Vorerwerb blieb aufgrund des Unterschreitens von Freibeträgen (insbesondere § 16 ErbStG) oder auch von sachlichen Befreiungen (z. B. nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 1 Allgemeines

Der Erwerber ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich der Steuerschuldner, bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner. Hierbei sind sowohl Erwerber als auch Schenker Gesamtschuldner i. S. d. § 44 AO.[1] Hinweis Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft ist verfassungsgemäß Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ErbStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil er eine Sche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Rz. 102 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14 c UStG sc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.5 Mindeststeuer nach § 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde ein neuer Satz in die Vorschrift des § 14 ErbStG eingefügt. Dieser besagt, dass die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenrechnung mit früheren Erwerben ergibt, durch den Abzug der fiktiven Steuer oder tatsächlich zu entrichtenden Steuer nicht unterschritten werden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, sog. Mindeststeuer).[1] P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 6 Zusammentreffen der Vorschrift mit § 14 ErbStG und § 21 ErbStG sowie weitere Vorschriften

Vorschrift des § 14 ErbStG Nach § 14 ErbStG werden mehrere Vermögensvorteile, die einer Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von derselben Person anfallen, zusammengerechnet (vgl. auch R E 14 ErbStR 2019 und H E 14 ErbStH 2019). Vorschrift des § 21 ErbStG § 21 ErbStG schreibt eine Anrechnung ausländischer Steuer vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (vgl....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt am 1.09.2015 und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 7 Wahlrecht des § 23 ErbStG

§ 23 ErbStG ermöglicht der nießbrauchsberechtigten Person zu wählen, ob sie mit dem Kapitalwert des Nießbrauchs besteuert werden möchte, oder ob die Steuer jährlich im Voraus vom Jahreswert erhoben werden soll. Bei der Übernahme der Steuer durch den Schenker steht Letzterem ebenfalls das vorgenannte Wahlrecht zu. Hinweis Kein § 23 Abs. 1 EStG Die vom Schenker übernommene Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.2 Fiktive Abzugssteuer

Von der Steuer auf den Gesamterwerb (siehe Tz. 3.1) ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG die Steuer abzuziehen, welche für die Vorerwerbe nach den persönlichen Vorschriften und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des Letzterwerbs zu erheben gewesen wäre (sog. fiktive Steuer). Hat der Erwerber beim Vorerwerb nach § 13b Abs. 2 ErbStG begünstigtes Vermögen e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 9 Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer

Entscheidet sich der Zuwendende erst nachträglich, die Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung zu übernehmen, dann erhöht dies den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht.[1] Hier handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist.[2] Dabe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.3 Quantitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die quantitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG); Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Dieser gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Ist eine quantitative Befreiungsvorschrift gegeben, muss eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorgenommen werden....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.6 Besonderheiten

a) Ausfall von Rentenzahlungen Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i...mehr