Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 2 Ausweispflicht (Satz 1)

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des S. 1 gilt die Ausweispflicht nur für Prüfer. Darunter sind die von der zuständigen Finanzbehörde mit der Durchführung der Außenprüfung betrauten und dem Stpfl. gem. § 197 Abs. 1 S. 1 AO benannten Amtsträger zu verstehen.[1] Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist die Ausweispflicht aber auch auf alle anderen Amtsträger zu beziehen, die an der A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Übergang zu einer steuerlichen Außenprüfung

Rz. 16 Wie bei der Lohnsteuer-Nachschau[1] oder der Umsatzsteuer-Nachschau[2] darf ohne eine vorherige Prüfungsanordnung zu einer steuerlichen Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden. Allerdings ist auf den Übergang zur Außenprüfung schriftlich hinzuweisen.[3] Entsprechende Möglichkeiten gibt es auch bei der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Nachschau. Aber auch die Na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Sinn und Zwecke der Bestimmung

Rz. 1 § 147b AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] neu in die AO eingefügt. Wegen des kaum praktikablen Namens des Gesetzes findet sich in der Literatur au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Duldung des Betretens

Rz. 10 § 146b Abs. 1 AO normiert zunächst die Pflicht des betroffenen Stpfl., bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen, das Betreten seiner Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume zu dulden. Wie oben dargestellt, gilt dies für Wohnräume des Stpfl. nur sehr eingeschränkt (Rz. 9). Rz. 11 Zu beachten ist, dass ein Betreten keinesfalls eine allgemeine Durchsuchung erm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2 Voraussetzung des Verzögerungsgelds

Rz. 47 Gemäß § 146 Abs. 2c AO kann ein Verzögerungsgeld außer in den oben genannten Fällen (vgl. Rz. 43), die im Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung in das Ausland stehen, in folgenden Fällen festgesetzt werden: Ein Stpfl. kommt seiner Pflicht zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach. Ein Stpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146b AO normiert die sog. Kassen-Nachschau. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Anwendbar ist die Regelung dabei seit dem Ablauf des 31.12.2017.[2] Die Finanzverwaltung ist damit seit 2018 berechtigt, Kassen-Nachschauen durchzuführen.[3] Die Kassen-Nachschau ist keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Rz. 5 Zulässig ist eine Kassen-Nachschau nach § 146b Abs. 1 S. 1 AO zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.[1] In den Anwendungsbereich fallen dabei alle Kassen eines Stpfl.[2], die sich im Inland befinden.[3] Dabei unterliegt nach § 146b Abs. 1 S. 2 AO ausdrücklich auch der ordnungsgemäße Einsatz des elektro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Vorlage von Unterlagen und Erteilung von Auskünften

Rz. 13 Als weitere Pflicht des Stpfl., der von einer Kassen-Nachschau betroffen ist, normiert § 146b Abs. 2 AO eine Vorlagepflicht für Aufzeichnungen, Bücher sowie für die Kassenführung erhebliche sonstige Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume.[1] Ferner ist der Stpfl. zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn dies fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.4 Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 30 Wie im Fall des § 147a Abs. 1 AO gibt es keine direkte strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2 AO, da es auch insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt.[1] Allein aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann keinesfalls von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Rz. 31 Das Feh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2.2 Art und Weise der Feststellung

Rz. 36 Wie die Feststellung getroffen wird oder zu treffen ist, wird im Gesetz nicht normiert. Die "Feststellung" der Finanzbehörde kann deshalb aufgrund aller bekannten Umstände getroffen werden. Anders als nach § 161 Abs. 1 RAO ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Steuerbescheid zuvor erlassen worden ist, aus dem sich das Erreichen der Wertgrenzen ergibt.[1] Die Festst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 9 Folgen eines Pflichtenverstoßes

Rz. 66 Wegen der rechtlichen Folgen der pflichtgemäßen Erfüllung bzw. der Nichterfüllung der Buchführungspflicht s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Pflichtwidriges Verhalten des Stpfl. begründet für die Finanzbehörde insbesondere die Befugnis zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO.[1] Diese Schätzungsbefugnis ist auch dann gegeben, wenn der Stpfl. wis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen § 146 Abs. 2b

Rz. 43 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seiner Pflichten zur Einräumung des Datenzugriffs (s. Rz. 38), zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i. S. d. § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Widerrufs und der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Pflichtwidriges Verhalten

Rz. 24 Eine Verletzung der über § 140 AO begründeten Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht kann steuerliche und ggf. auch bußgeldrechtliche bzw. strafrechtliche Folgen auslösen.[1] Steuerlich kommt hierbei insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht, wenn gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen wird[2], da dann die Buchführung nicht als ordnungsgemäß anzusehen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Verlust aufbewahrungspflichtiger Unterlagen

Rz. 54 Die Buchführung oder Aufzeichnung ist selbst bei unverschuldetem Verlust der Geschäftsunterlagen nicht ordnungsgemäß.[1] Somit kann insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht kommen. Allerdings kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen geboten sein, das Fehlen der Unterlagen und damit die Ordnungswidrigkeit der Buchführung nach § 163 Abs. 1 AO unberücksicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2.2 Überschaubarkeit für sachverständige Dritte

Rz. 15 Die Darstellung der Geschäftsvorfälle und der Vermögenslage muss nach § 145 Abs. 1 S. 1 AO [1] so gestaltet sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.[2] Diese Formulierung findet sich auch in § 238 Abs. 1 S. 2 HGB.[3] Im Hinblick auf die Kompliziertheit des Buchführungswesens ist für den Grundsatz der Übe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3 Rechtsfolgen

Rz. 49 Sofern die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben sind, besteht für die Finanzbehörde dahin gehend zunächst ein Entschließungsermessen, ob sie ein Verzögerungsgeld festsetzt oder nicht. Der Gesetzgeber hat also ausdrücklich Abstand davon genommen, eine Pflicht zur Festsetzung zu schaffen.[1] Eine Vorprägung des Entschließungsermessens i. S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Aufbewahrungspflicht gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 Ohne dass ein Überschreiten der Grenze von 500.000 EUR erforderlich ist, kann die Finanzverwaltung gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO für die Zukunft eine Aufbewahrungspflicht anordnen.[1] Unter den in § 12 Abs. 3 StAbwG (bzw. bis 30.6.2021: § 90 Abs. 2 S. 3 AO) genannten Voraussetzungen hat der Stpfl. nach Aufforderung der Finanzbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Zertifizierte technische Sicherungseinrichtung

Rz. 4 § 146a Abs. 1 S. 1 AO stellt zunächst allgemein fest, dass bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems dieses so ausgestaltet sein muss, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Unter den Begriff des elektronischen Aufzeichnungssystems fallen hierbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Die Norm ist anzuwenden auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019.[2] Sinn und Zweck der Norm ist da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 99 AO ergänzt § 98 AO und ist weitere Ausführungsnorm zu § 92 S. 2 Nr. 4 AO. Die Vorschrift regelt das Betreten von Grundstücken und Räumen zum Zweck der Einnahme des Augenscheins (Beweismittelvorschrift). Für andere Zwecke als eine Augenscheinseinnahme räumt § 99 AO kein Betretungsrecht ein. Die Norm gewährt auch kein Durchsuchungsrecht. [1] Mit anderen Worten ist vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Örtliche und zeitliche Beschränkungen

Rz. 8 Die Kassen-Nachschau darf außerhalb einer Außenprüfung und ohne eine vorherige Ankündigung erfolgen.[1] Allerdings darf sie nur bei Geschäftsgrundstücken und Geschäftsräumen des Stpfl. erfolgen und auch nur während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.[2] Welches die üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten sind, wird man dabei nach der jeweiligen Branche zu bemessen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.5 Form und Ort der Aufbewahrung

Rz. 9 § 147a Abs. 1 S. 5 AO i. V. m. § 147 Abs. 2 AO bestimmt für die Form der Aufbewahrung, dass die Unterlagen grundsätzlich im Original aufzubewahren sind.[1] Die Unterlagen können aber unter den Voraussetzungen des § 147 Abs. 2 AO auch als Wiedergabe auf einem Bild- oder anderen Datenträger aufbewahrt werden.[2] Nach § 147a Abs. 1 S. 5 AO i. V. m. § 147 Abs. 5 AO ist der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.3 Aufbewahrungspflicht und Dauer der Aufbewahrung

Rz. 25 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die Beziehung zu der Drittstaat-Gesellschaft und alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben aufzubewahren. Dies dürften neben gesellschaftsrechlichen Unterlagen vor allem Kontounterlagen sein.[1] Eine Konkretisierung, welche Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren sind, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Leitsatz 1. Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over" Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzungen von Umsätzen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Kassenbuch Vermögenszuwachs Geldverkehrsrechnung 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch, prüft...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 5 Äußerer und innerer Betriebsvergleich: So geht der Betriebsprüfer vor

5.1 Äußerer Betriebsvergleich: Vergleich mit anderen Unternehmen der Branche Als äußerer Betriebsvergleich wird der Vergleich der Buchführungsdaten des geprüften Unternehmers mit anderen Unternehmen (i. d. R. artverwandter Unternehmen) vorgenommen. Hierfür nimmt die Finanzverwaltung die amtliche Richtsatzsammlung zu Hilfe. Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden jährlich akt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Kassenbuch Vermögenszuwachs Geldverkehrsrechnungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 6 Summarische Risikoprüfung: Finanzverwaltung setzt Programme ein

Der Zeitreihenvergleich ist immer wieder Anlass für Klagen, sodass sich die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen immer wieder der summarischen Risikoprüfung bedient. Hierbei werden die digitalen Daten des Unternehmers automatisch ausgewertet. Hierdurch erhofft sich die Finanzverwaltung Erkenntnisse über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu erlangen. Die Fina...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch, prüft es zunächst die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Wenn z. B. die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist und sic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 5.2 Innerer Betriebsvergleich: Nachkalkulation der Unternehmensdaten

Als innerer Betriebsvergleich erfolgt der Vergleich der Buchführungsdaten des Unternehmens im Unternehmen direkt. Hierbei wird anhand des Waren- oder Materialeinsatzes des geprüften Betriebs der Umsatz nachkalkuliert, um entsprechende Rückschlüsse auf die mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielten Gewinne zu erhalten. Zum inneren Betriebsvergleich zählt auch der Zeitre...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 3 Möglichkeiten der Zuschätzung bei fehlerhafter Buchführung

Das Finanzamt kann den Gewinn i. d. R. nur dann durch Hinzuschätzung erhöhen, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist und sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht alle Einnahmen erfasst worden sind. Die Finanzverwaltung verwirft dann die Buchführung als nicht ordnungsgemäß, wodurch sich die Tür für Hinzuschätzungen öffnet. Zündstoff für Auseinandersetzungen mit dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 3.3 Wie ein Kassenfehlbetrag berechnet wird

Der höchste Kassenfehlbetrag beläuft sich auf 2.630 EUR. 2.630 EUR und normaler Kassenbesta...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 5.1 Äußerer Betriebsvergleich: Vergleich mit anderen Unternehmen der Branche

Als äußerer Betriebsvergleich wird der Vergleich der Buchführungsdaten des geprüften Unternehmers mit anderen Unternehmen (i. d. R. artverwandter Unternehmen) vorgenommen. Hierfür nimmt die Finanzverwaltung die amtliche Richtsatzsammlung zu Hilfe. Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden jährlich aktualisiert und vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich zum Download zur...mehr

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Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 7 Geldverkehrsrechnung: So geht der Prüfer vor

Bei der Geldverkehrsrechnung handelt es sich um eine verkürzte Form der Vermögenszuwachsrechnung, bei der allein Kontenstände und Geldströme betrachtet werden. Es gilt der Grundsatz: Niemand kann mehr Geld ausgeben, als er vorher eingenommen hat. Der Betriebsprüfer wird sich vornehmlich dann der Geldverkehrsrechnungen bedienen, wenn ihm die Vermögensverhältnisse bekannt sind...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 3.2 Schätzungsbefugnis darf nicht auf bloße Nennung von formellen oder materiellen Mängeln beruhen

In einem aktuell entschiedenen BFH-Urteil, veröffentlicht am 11.4.2024[1], wurde bei einem Restaurantbetreiber für die Jahre 2011 bis 2024 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Den überwiegenden Teil seiner Einnahmen nahm der Restaurantbetreiber bar ein und verwendete hierfür eine elektronische Registrierkasse einer Bauart, die in den 1980er Jahren entwickelt worden war. Das FA...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 3.1 Bei bargeldintensiven Branchen – Betriebsprüfungsschwerpunkt: Kasse

Bei Betrieben mit einem hohen Anteil an Barerlösen wird der Betriebsprüfer einen Schwerpunkt auf die Überprüfung der Kasse legen. Er wird sich dabei vorwiegend auf die Zeiträume konzentrieren, in denen der Kassenbestand verhältnismäßig niedrig war, weil hier die Wahrscheinlichkeit von Kassenfehlbeträgen am größten ist. Übersteigen die Ausgaben eines Zeitraums den Anfangsbest...mehr

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Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betriebsprüfer stellt Kassenfehlbetrag fest und schätzt Erlöse hinzu

Bei Herrn Krüger hat sich der Betriebsprüfer des Finanzamts angemeldet. Der Betriebsprüfer stellt einen Kassenfehlbetrag von 2.400 EUR fest. Er schätzt nicht nur diesen Fehlbetrag hinzu, sondern zusätzlich einen Betrag von 575 EUR, der üblicherweise als Kassenbestand vorhanden ist. Bei der Hinzuschätzung von 2.975 EUR handelt es sich um einen Bruttobetrag, sodass sich die Ne...mehr

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Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 4 Was der Betriebsprüfer durch die Vermögenszuwachsrechnung ermittelt

Bei der Vermögenszuwachsrechnung vergleicht der Betriebsprüfer den Vermögensbestand am Ende des Vergleichszeitraums mit dem Vermögensstand am Anfang des Vergleichszeitraums. Hierbei wird auch das Privatvermögen einbezogen. Berücksichtigt werden auch alle Ausgaben und Einnahmen in diesem Vergleichszeitraum. Es handelt sich um eine aufwendige und umfassende Berechnung. Anhand ...mehr

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Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 9 So wehren Sie sich gegen Zuschätzungen

Vermögenszuwachsrechnung und Geldverkehrsrechnung sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[1] geeignete Schätzungsmethoden. Das Finanzamt darf unterstellen, dass ungeklärte Geld- und Vermögenszuwächse aus nicht versteuerten Einkünften stammen. Um Zuschätzungen zu vermeiden, müssen die Annahmen des Finanzamts widerlegt werden. Das ist möglich, wenn die Annahmen des P...mehr

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Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 8 Formelle Mängel in der Buchführung: Hinterfragen der Mängel – bei geringfügigen Mängeln Einspruch möglich

Viele Betriebsprüfer folgern aus dem Vorliegen von formellen Buchführungsmängeln eine Schätzungsbefugnis. Dem ist jedoch grundsätzlich zu widersprechen. Sollten nur geringfügige formelle Buchführungsmängel vorliegen, die nicht grundsätzlich die Richtigkeit der ansonsten ordnungsgemäß vorgenommenen Buchführung anzweifeln, können Sie Einspruch gegen die vorgenommenen Schätzung...mehr