Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Voraussetzungslose Prüfungsermächtigung

Rz. 28 § 193 Abs. 1 AO enthält eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung. Bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. sind Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots daher grundsätzlich unbeschränkt zulässig.[1] Insbesondere enthält § 193 Abs. 1 AO anders als § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO keinen Vorrang der Prüfung an Am...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.1 Ehegatten

Rz. 14 Jeder Ehegatte ist selbstständiges Steuersubjekt, d. h. Stpfl. nach § 33 AO und Steuerschuldner nach § 43 AO, auch wenn die Ehegatten nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden. Sollen die Verhältnisse beider Ehegatten geprüft werden, müssen bei beiden die Voraussetzungen des § 193 AO vorliegen.[1] Rechtlich handelt sich um zwei selbstständige Prüfungen, die nur aus Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 193 AO

Rz. 7 Das Institut der Außenprüfung ist verfassungsgemäß. Die mit der Durchführung einer Außenprüfung für den Stpfl. verbundenen Belastungen sind im Interesse einer effektiven Wahrnehmung der den Finanzbehörden nach § 85 AO obliegenden Aufgabe grundsätzlich hinzunehmen.[1] Aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU folgt auch kein unmittelbar für die Mitgliedstaaten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.3 Liquidation, Insolvenz, Zwangsverwaltung

Rz. 16 Die Liquidation einer Personen- oder Kapitalgesellschaft lässt deren Stellung als Stpfl. unberührt. Die Zulässigkeit einer Außenprüfung richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung ist die Gesellschaft so lange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.2 Rechtsnachfolge

Rz. 15 Da der Erbe in die (steuer-)rechtliche Stellung des Erblassers eintritt, hat er eine Außenprüfung unter den Voraussetzungen zu dulden, unter denen diese gegenüber dem Erblasser zulässig gewesen wäre.[1] Die Zulässigkeit der Prüfung für die Zeit vor dem Erbfall richtet sich also nach den Verhältnissen des Erblassers. Soll die Zeit nach dem Erbfall geprüft werden, richt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.4 Organschaft

Rz. 18 Beim Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger als Unternehmer zugerechnet. Der Organträger hat diese als Steuerschuldner[1] in seine Umsatzsteuererklärung[2] und ggf. in seine Voranmeldungen[3] aufzunehmen und ist demnach der Stpfl., bei dem ggf. ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.3 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 68 Die Prüfungsanordnung muss nach § 121 AO begründet werden; die Begründung muss zumindest Ausführungen darüber enthalten, welche Verhältnisse geprüft werden sollen und aus welchen Gründen sie für die Besteuerung erheblich und aufklärungsbedürftig sind. Soweit der Finanzbehörde ein Ermessen zusteht, muss die Begründung erkennen lassen, dass sie sich an den Sinn und Zwec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen

Rz. 76 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen sind in der AO nicht vorgesehen. Liquiditätsprüfungen verfolgen das Ziel, den Liquiditäts- bzw. Vermögensstatus des Stpfl. festzustellen und damit die Entscheidungsgrundlage für beantragte Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass oder Vollstreckungsaufschub) zu schaffen. Da sie damit in der Regel nicht das Festsetzungs-, sondern das Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.1 Geltungsbereich

Rz. 64 § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO stellt einen Auffangtatbestand dar[1], der die Prüfungsmöglichkeit unabhängig von den besonderen Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 1 und 3 AO auf alle nicht unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Stpfl. erweitert. Er gilt damit für insbesondere für Selbständige, die nicht Freiberufler sind, und für Bezieher von Überschusseinkünften, die nicht unter §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 70 Durch die mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] eingefügte Vorschrift des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AO wurde der Katalog der Prüfungsgründe um die Verletzung von Mitwirkungspflichten nach dem durch dasselbe Gesetz eingefügten § 90 Abs. 2 S. 3 AO erweitert. Die Regelung ist mit dem VZ 2010 in Kraft getreten.[2] Durch das StAbwG v. 25.6.2021[3] wurde mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und ...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 2. Neuerungen durch § 153 Abs. 4 AO nach DAC 7

Durch die gesetzgeberischen Neuerungen nach DAC 7 soll ein neuer § 153 Abs. 4 AO gesetzgeberisch implementiert werden (vgl. RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. ...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / III. Fazit

Die Einordnung der Anzeigepflichten bei den bisher geregelten Steuererklärungspflichten folgt für § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unmittelbar aus der in § 150 Abs. 2 AO besonders normierten Wahrheitspflicht, die auch nach Abgabe der Steuererklärung für den Steuerpflichtigen fortbesteht. Die Vorschriften des § 153 Abs. 1 bis 3 AO ergänzen hierbei aus systematischen Erwägungen heraus di...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 3. Rechtssicherer Teilprüfungsabschluss fortan möglich (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der Neureglung zu § 153 Abs. 4 AO soll auch eine Anpassung des § 180 AO erfolgen. Nach § 180 Abs. 1 AO wird folgender neuer Abs. 1a eingefügt: "(1a) Einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen können gesondert festgestellt werden (Teilabschlussbescheid). Auf Antrag des Steuerpflichtigen soll ein Teilabsc...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Im Steuerstrafverfahren ist eine Schätzung zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (st. Rspr.; vgl. hierzu BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; v. 16.9.2020 – 1 StR 140/20, wistra 2021, 278 = NStZ-RR 2021, 15; Rolletschke in Rolletschke/...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. Au...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ehegattenverantwortlichkeit bei Zusammenveranlagung

Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 S. 2 EStG eine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Der Erklärungsgehalt der Untersch...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Konkurrenzverhältnis bei der Beihilfe

Ob bei Beihilfe Tateinheit oder -mehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Tatmehrheit nach § 53 StGB ist anzunehmen, wenn durch mehrere Hilfeleistungen mehrere selbständige Taten unterstützt werden, also den Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen zuzuordnen sind. Wenn es aber an einem in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beschlagnahme auf Grund nicht konkretisierter Anordnung

Wenn in einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Beschuldigten gleichzeitig die Beschlagnahme von "Mobiltelefonen, Notebooks und anderen Datenträgern" angeordnet wird, stellt diese Beschlagnahmeanordnung lediglich eine Leitlinie für die Durchsuchung dar, da die Beweismittel zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert und noch nicht in den staatlichen Gewahrsam...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung beim nicht verdächtigen Betroffenen (§ 103 StPO i.V.m. 385 Abs. 1 AO)

Eine Durchsuchungsanordnung nach § 103 StPO, die einen Dritten betrifft, setzt, anders als die Maßnahme beim Tatverdächtigen (§ 102 StPO), voraus, dass hinreichend individualisierte Beweismittel für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Straftat gesucht werden. Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.3 Vorauszahlungen bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 68 Die geschilderten Grundsätze zur Feststellung und Anpassung von Vorauszahlungen gelten auch insoweit, als der Stpfl. positive oder negative Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht. Zuständig für die Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen ist das für den Mitunternehmer zuständige FA (Wohnsitz-FA), nicht das Betriebs-FA. Insbesondere hat das Betriebs-FA ...mehr

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Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit‐)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. 2. Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / III. Durchsetzbarkeit der Rückforderung – "unmöglich oder übermäßig erschwert"

Unmöglichkeit oder übermäßige Erschwerung: Zunächst will das FG Münster vom EuGH wissen, ob es in dem Fall, dass sich die Leistenden auf die Einrede der Verjährung berufen, für den Kläger "unmöglich oder übermäßig erschwert" ist, seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückzahlung der Steuerbeträge durchzusetzen. Es führt aus, bisher habe der Gerichtshof immer über Fälle entsch...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Leitsatz Ist bei einer KGaA die nicht am Kapital beteiligte Komplementärin, eine GmbH & Co. KG (KG), zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf ...mehr

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Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeuger­genossenschaft

Leitsatz Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung. Normenkette § 1 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Berichtigungserklärung

Rz. 129 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 378 Abs. 3 AO waren bis zur Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz an die Berichtigung die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei § 371 Abs. 1 AO (s. Rz. 125.1). Nach der Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das AO-Änderungsgesetz[2] kann hinsichtlich § 378 AO nicht mehr un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 124 [Autor/Stand] Eine besondere Regelung der Selbstanzeige für Fahrlässigkeitstäter sieht das Gesetz erst seit 1951 vor (§ 411 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der RAO vom 17.12.1951[2]). Die Rechtsentwicklung bis zu diesem Zeitpunkt wird im Zusammenhang mit § 371 Rz. 3 ff. dargestellt. Die Einführung des § 411 AO 1951, der in seinem sachlichen Gehalt § 404 Abs. 3 AO 196...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Ausschluss der Bußgeldfreiheit

Rz. 146 [Autor/Stand] Als negative Voraussetzung der bußgeldbefreienden Selbstanzeige sieht § 378 Abs. 3 Satz 1 AO nach wie vor ausschließlich die Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat vor. Entgegen der Regelung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b AO ist der Umfang der Sperrwirkung bei § 378 Abs. 3 AO auf jene Taten beschränkt, für die die Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Wirkung der Selbstanzeige

Rz. 148 [Autor/Stand] Ebenso wie bei § 371 AO kommt die Bußgeldfreiheit gem. § 378 Abs. 3 AO nur dem Täter bzw. Beteiligten zugute, der die Selbstanzeige erstattet hat (§ 14 Abs. 3 Satz 2 OWiG, § 377 Abs. 2 AO)[2]. Nach § 153 AO sind nur anzeigepflichtige Dritte unter den Voraussetzungen des § 371 Abs. 4 AO i.V.m. § 378 Abs. 3 Satz 3 AO (s. Rz. 147) von einer Ahndung freiges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur solche Personen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 65 [Autor/Stand] Für die Feststellung der Grundsteuerwerte sind die Finanzämter sachlich zuständig (§ 16 AO; § 17 FVG). Der Erlass eines Feststellungsbescheids durch eine sachlich unzuständige Behörde kann bei Offenkundigkeit der Unzuständigkeit zur Nichtigkeit des Bescheides (§ 125 AO) führen. Ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit kann im Regelfall nicht über § ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften bzw. Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (Mehrabführung) oder darunter (Minderabführung). In organschaftlicher Zeit verursacht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verjährung

Rz. 172 [Autor/Stand] Die Frist für die Verfolgungsverjährung der leichtfertigen Steuerverkürzung beträgt – abweichend von § 31 Abs. 2 OWiG – gem. § 384 AO fünf Jahre. Sie ist damit der Verjährungsfrist für Steuerstraftaten angeglichen. Diese Sonderregelung ist darin begründet, dass die leichtfertige – entsprechend der vorsätzlichen – Steuerverkürzung zumeist erst Jahre spät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG zu gewähren ist.[2]. Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, dass §...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Als sog Influencer (aus dem Englischen: to influence; Übersetzung: beeinflussen) bezeichnet man eine Personengruppe, die eine bestimmte Form des Marketings übernimmt, welche sich regelmäßig auf den Bereich der (Online-)Plattformen in sozialen Medien konzentriert. Dabei werden verschiedene Vertragskonstellationen unterschieden (> Rz 3 f). Die au...mehr