Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

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B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Inanspruchnahme als Haftungsschuldner

Rz. 16 Die Haftung für Steuerschulden beruht auf dem Steuerrecht als Öffentliches Recht. Der Geschäftsleiter kommt als sog. Haftungsschuldner in Betracht. Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeit - sofern die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme vorliegen - einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer zu erlassen (§ 191 Abgabenordnung), aus dem dann sofort vollstreck...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer durch andere als zusätzliche Bereicherung (Abs. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist i.d.R. der Erwerber, zumal seine Bereicherung als steuerpflichtiger Erwerb gilt (s. auch § 20 Abs. 1 ErbStG). Bürgerlich-rechtlich will ein Schenker im Zweifel nur den Gegenstand der Zuwendung schenken und nicht auch die Erwerbskosten. Trotz der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, dass bei einer Schenkung auch der Schenker Steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu vertretende Reinertragsminderung

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Reinertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen. Die Ertragsminderung darf weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt word...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 48 [Autor/Stand] Der Teilerlass der Grundsteuer wird nur auf Antrag gewährt.[2] Der Steuerschuldner beantragt den Erlass der Grundsteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres. Die Gemeinde entscheidet in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an Bestätigungen der Landesbehörden.[3] Die Steuererlasskompetenz folgt generel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer grds. den hebeberechtigten Gemeinden (zu Ausnahmen vgl. Rz. 47). Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung

Rz. 71 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 sieht den Erlass für Grundbesitz mit Gebäuden vor, in denen sich Gegenstände von kultureller Bedeutung befinden. Das Erhaltungsinteresse der öffentlichen Hand besteht hier an den Gegenständen, die sich in Gebäuden befinden, nicht am Gebäude selbst.[2] Die Regelung kommt nur in Betracht, sofern nicht Befreiungstatbestände der §§ 3 ff. GrStG gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung in die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] § 33 GrStG ist Teil des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlasstatbestand bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO hat, deren Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen ist.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 3)

Rz. 46 [Autor/Stand] Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des tatsächlichen Reinertrags ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 33 Abs. 3 GrStG räumt der Fortschreibung den Vorrang vor dem Grundsteuererlass e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 67 [Autor/Stand] Bei der Begünstigung unrentabler, dem öffentlichen Erholungs-, Spiel- oder Sportzweck gewidmeter Anlagen hat sich der Gesetzgeber nicht für eine im Steuermessbetragsverfahren durch das Finanzamt zu entscheidende Steuerbefreiung entschieden, sondern einen Erlasstatbestand geregelt, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu prüfen ist.[2] Das ist die prakti...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / Einführung

Der Fiskus behandelt für die laufende Ertragbesteuerung (Einkommen- und ggf. Gewerbesteuer) den Vorerben wie einen Vollerben. Das Steuerrecht ignoriert damit, dass weder der (nicht befreite) Vorerbe Zugriff auf die Nachlass-Substanz nehmen darf noch alle mit dem Nachlass verbundenen Kosten tragen muss, insbesondere nicht die außergewöhnlichen Erhaltungskosten i.S.d. § 2124 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausschluss bei Erzielung eines einkommensteuerlichen Gewinns

Rz. 39 [Autor/Stand] Ein Teilerlass der Grundsteuer ist insbesondere ausgeschlossen, wenn für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für dasjenige Wirtschaftsjahr ein Gewinn ermittelt wurde, das im Erlasszeitraum bei der Ermittlung des tatsächlichen Reinertrags zugrunde zu legen ist. § 33 Abs. 2 Satz 2 GrStG führt die Gewinnermittlungen nach § 4 Absatz 1, § 4 Absatz 3 ode...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass der Grundsteuer bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres (§ 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG, § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG n.F.). Die Voraussetzungen müssen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG nur einmal beantragt und nachgewiesen werden. Fallen die Voraussetzungen jedoch weg oder ändert sich der Umfang des G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 33 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG). § 33 GrStG gilt für inländischen Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes. Die Vorschrift beschränkt sich auf Betriebe der Land- un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kausalität

Rz. 40 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein Kausalzusammenhang zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität des Grundbesitzes.[2] Damit sollen Manipulationen durch "Kostenaufblähungen" oder durch "Einnahmeverminderungen" aus steuerlichen oder sonstigen Gründen, die nichts mit der Kulturguteigenschaft zu tun haben, ausgeschlossen werden.[3] Denkt man die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 92 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass der Grundsteuer bei der hebeberechtigten Gemeinde. Die Voraussetzungen müssen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG nur einmal beantragt und nachgewiesen werden. Fallen die Voraussetzungen jedoch weg oder ändert sich der Umfang des Grundsteuererlasses, ist der Steuerpflichtige zur Anzeige verpflichtet (§ 35 Abs. 3 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat ihre Wurzeln in § 26a Ziff. 1 GrStG des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 7, 10 bis 19 der Grundsteuererlassverordnung (GrStErlVO) vom 26.3.1952[3] und wurde in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 aufgenommen.[4] Durch die Grundsteuerrechtsreform 1973 war bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft vier Fünf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer den hebeberechtigten Gemeinden. Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners bei der zuständi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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Baugewerbe / 5 Steuerschuldner

Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer Steuerschuldner.[1] Im Baugewerbe kann es aber insbesondere in den folgenden Fällen zu einer Übertragung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) kommen: Ein ausländischer Unternehmer führt im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus.[2] Es wird ein Umsatz ausgeführt, der unter ...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Leistungen ausländischer Bauunternehmer

Bauleistungen ausländischer Unternehmer unterliegen nach den allgemeinen nationalen Rechtsvorschriften im Inland der Umsatzsteuer. Damit werden im Regelfall die Bauleistungen nach deutschem Steuerrecht steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn es sich um eine im Inland ausgeführte Bauleistung handelt. Zu beachten ist dabei, dass der Leistungsempfänger in diesem Fall zum Steuer...mehr

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Baugewerbe / 4.3 Steuerentstehung bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus[1] oder wird eine Bauleistung an einen Unternehmer ausgeführt, der selbst Bauleistungen ausführt[2], wird der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob die beteiligten Vertragspa...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.6 Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr

Gibt der Unternehmer Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle – im Gesetz als Restaurationsleistungen bezeichnet – ab, ist der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG immer dort, wo die Leistung tatsächlich erbracht wird. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Speisen und Getränke zum Verzehr an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder einer E...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze unter diese Regelung fallen, die nicht als Geschäftsver...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun...mehr

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Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

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Ort der sonstigen Leistung / Zusammenfassung

Überblick Nur eine im Inland ausgeführte sonstige Leistung kann zu einem steuerbaren Umsatz führen. Deshalb muss bei jeder sonstigen Leistung festgestellt werden, nach welcher Vorschrift sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt und welches die Rechtsfolgen aus der Anwendung dieser Vorschrift sind. Aber nicht nur der leistende Unternehmer muss den Ort der sonstigen Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 6 Umsatzsteuer

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist als sonstige Leistung[1] gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Soweit der Erbbauverpflichtete gem. § 9 Abs. 3 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet, ist der Erbbauberechtigte der Steuerschuldner[2], wenn er Unternehmer ist und die Bestellung den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers betrifft. Die Option zur Steuerpflicht gem. § 9...mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer im Baugewerbe unterliegen wie alle anderen Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Allerdings ergeben sich auf fast allen Stufen der Abwicklung eines Bauauftrags Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Nachteile für den Bauunternehmer nach sich ziehen können. Insbesondere die Steuerentstehung und die korrek...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 1 Allgemeines zum Ort der sonstigen Leistung

Wichtig Systematische Prüfung notwendig Die Prüfung einer sonstigen Leistung unterliegt einer strengen systematischen Vorgabe. Da nur ein im Inland ausgeführter Umsatz steuerbar sein kann, muss immer nach dem wirtschaftlichen Gehalt der ausgeführten Leistung geprüft werden, wo diese Leistung als ausgeführt gilt. Dabei sind in der Praxis vor den allgemeinen Rechtsvorschriften[...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.4 Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie langfristige Vermietung an Nichtunternehmer

Die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln führt nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu einem von den Grundregelungen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG abweichenden Leistungsort. Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von bis zu 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, in allen anderen Fällen von bis zu 30 Tagen. Werden diese Fristen überschritten, ist dies unbeachtlich, wenn...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 2.3 Abgrenzung und Nachweise für die Eigenschaft des Leistungsempfängers

Entscheidendes Kriterium für die richtige Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung ist nach den Grundsätzen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht oder nicht. Wichtig Einheitlicher Ort von sonstigen Leistungen Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich auch dann einheitlich nach § 3a Abs. 2 U...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler – Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs

Leitsatz 1. Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht allein mit der Beh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung/Schenkungsteuererklärung/Bedarfsbewertung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 2.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Die Leistungen führt er im Rahmen seines Unternehmens aus. Der Verkauf von Zaunteilen ist eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da dem Kunden Verfügungsmacht an Gegenständen verschafft wird. Da der Gegenstand der Lieferung befördert wird – unerheblich ist dabei, ob der Lieferer oder der Abnehmer den Gegenstand transportiert –, ist eine ...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 5.3 Lösung

F ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Lieferung des Fahrrads "Puki" im Frühjahr 2022 war eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung, die auch keiner Steuerbefreiung unterlag. Da K insgesamt 299 EUR aufwandte, war aus diesem Betrag die USt mit 19 %[1] herauszurechnen. Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs....mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 6.3 Lösung

Sowohl K als auch G sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. Da G im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung auftritt, ist er Kommissionär, K ist der Kommittent. Damit ergibt sich zwingend aus § 3 Abs. 3 UStG die Folge, dass eine Lieferung von K an G und gleichzeitig eine Lieferung von G an den jeweiligen Kunden vorliegt, ...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dass die Leistung an einen Freund ausgeführt wird, ändert nichts daran, dass die Leistung im Rahmen des Unternehmens erfolgt, wenn sie erkennbar um einer Gegenleistung willen erbracht wird. Hinweis Leistung im Rahmen des Unternehmens auch bei verbilligter Leistung Wird eine Leistung ...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.1 Fiktives Reihengeschäft: Allgemeines

Mit Wirkung zum 1.7.2021 wird bei den nachfolgend genannten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer. Insoweit wird die Lieferkette "Händler an Betreiber der elektro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

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Umsatzsteuerlicher Leistung... / a) Umsatzsteuer

Umgekehrt kann es dazu kommen, dass eine nichtsteuerbare Leistung wegen einer Reparatur des Händlers aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung vorliegt, der Umsatz aber dennoch als umsatzsteuerbar gegenüber dem Hersteller behandelt wird. Tritt dieser Fall ein, führt dies zu den folgenden Konsequenzen: Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer unter den Voraussetzungen des § ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausweis von Privatvermögen und Steueraufwand (Abs. 3)

Rz. 35 Über § 264c Abs. 3 HGB wird konkretisiert, dass nur die VG bei der PersG erfasst und bewertet werden dürfen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Eigentum befinden. Privatvermögen der Gesellschafter spielt insoweit für die Bilanz der KapCoGes keine Rolle.[1] Auch die i. R. d. einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung erforderliche Definition eines gesellschafterbezoge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 114 Das Jahressteuergesetz 2019 hat § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG eingefügt. Danach ist für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung Voraussetzung, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 138Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, die für die Steuerbefrei...mehr