Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Anwendung des Reverse-Charg... / 6 Reverse-Charge-Verfahren in einem endgültigen MwSt-System

Die EU-Kommission hatte am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" vorgelegt, die am 1.7.2022 in Kraft treten sollten. Es soll nach dem Richtlinienvorschlag bei dem Grundsatz des...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahren) bzw. ob sich der...mehr

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Personengesellschaft / 1 Wer ist Unternehmer?

Auch handelsrechtliche Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können umsatzsteuerliche Unternehmer sein, ­sofern sie nach außen als eigenständiges "Gebilde" mit Einnahmeerzielungsabsicht nachhaltig in Erscheinung treten. Diese Tätigkeit wird ggf. umsatzsteuerlich der Personengesellschaft als Steuerschuldner zugerechnet ...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Personenbeförderungsunterne... / 8 Luftverkehrsteuer

Seit dem 1.1.2011 wird auf Abflüge von deutschen Flughäfen eine Luftverkehrsteuer erhoben. Nach dem Luftverkehrsteuergesetz [1] unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt, der Luftverkehrsteuer. Gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der VO (...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

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Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographicmehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2021 darf der Gesamtumsatz – hochgerechnet auf ei...mehr

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Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Systematik und Ablauf des Steuerfestsetzungsverfahrens

Rz. 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Rz. 3 Der Entscheidung über einen Steueranspruch geht das Ermittlungsverfahren voraus, in dem die Stpfl. erfasst werden[1] und insbesondere durch die Abgabe von Steuererklärungen[2] ...mehr

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Vollstreckung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzämter können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsverfahren vollstrecken. Dies gilt auch für im Wege der Steueranmeldung vom Steuerpflichtigen selbst angemeldete Steuer. Zur Vorbereitung der Vollstreckung ist das Finanzamt zur Ermittlung der Einkommens- und Vermöge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Europarecht

Rz. 13 Die GewSt ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = Träger der Steuer). Mangels Harmonisierung in diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten in der Ausgestaltung der direkten Steuern grundsätzlich frei.[1] Allerdings müssen die Mitgliedstaaten die von den europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG, Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49 EG, Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.2 Steuerschuldner

Rz. 6 Steuerschuldner kann grundsätzlich sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. Wird ein Einzelunternehmen betrieben, ist Steuerschuldner der Einzelunternehmer. Rz. 7 Wird ein Gewerbebetrieb in Form einer juristischen Person betrieben, ist diese Steuerschuldner. Die juristische Gesellschaft ist selbstständiger Stpfl. Dies gilt auch bei einer Ein-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5 Steuerschuldner

1 Allgemeines 1.1 Gesetzeshistorie § 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, e...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.4 Personengesellschaft (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 11 Grundsätzlich ist Schuldner der GewSt der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Von diesem Grundsatz macht § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG für Personengesellschaften eine Ausnahme.[2] Wird ein Gewerbebetrieb in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben, sind steuerliche Unternehmer die Gesellschafter dieser Personengesellschaft und nicht die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.3 Pacht, Nießbrauch, Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Unternehmer und damit Steuerschuldner kann auch der Pächter oder Nießbraucher eines Gewerbebetriebs sein. Die Qualifikation als Steuerschuldner erfolgt auch bei Pacht oder Nießbrauch nach den allgemeinen Grundsätzen. Der Pächter bzw. Nießbraucher muss daher Unternehmerinitiative entfalten und Unternehmerrisiko tragen. Dies wird im Regelfall vorliegen. Im Einzelfall ist...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.7 Organschaft

Rz. 36 Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG ist bei Vorliegen einer Organschaft die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers anzusehen. Daraus ergibt sich, dass die Organgesellschaft kein eigener Schuldner für GewSt-Zwecke sein kann. Steuerschuldner kann nur der Organträger sein. Die Organgesellschaft ist in diesem Zusammenhang nur (unselbstständiger) Teil des Organträge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.1 Allgemeines

Rz. 41 Schuldner der GewSt ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG der Unternehmer. Wechselt der Unternehmer, wechselt damit auch der Steuerschuldner. § 5 Abs. 2 GewStG regelt die Steuerschuld bei einem Übergang des Gewerbebetriebs als Ganzes. Wird nur ein Teil(betrieb) übertragen, kommt es nicht zu einem Unternehmerwechsel i. S. d. § 5 Abs. 2 GewStG. Für den nicht übertragenen T...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 47 § 5 Abs. 2 GewStG ordnet die GewSt-Schuldnerschaft bei einem Betriebsübergang im Ganzen zu. Bis zur Übertragung ist der übertragende Unternehmer Steuerschuldner. Nach der Übertragung ist der neue Unternehmer Steuerschuldner. Sofern die Übertragung innerhalb eines Erhebungszeitraums erfolgt, ist die GewSt-Schuld durch zwei Bescheide dem jeweiligen Unternehmer gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.1 Grundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG)

Rz. 4 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG ist grundsätzlich der Unternehmer des Gewerbebetriebs Steuerschuldner. Unternehmer des Gewerbebetriebs ist derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Gedanklich setzt die Steuerschuldnerschaft daher ein Gewerbesteuerobjekt gem. § 2 GewStG voraus. Liegt kein Gewerbesteuerobjekt vor, kann auch keine Gewerbesteuerschuldnersch...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.9 EWIV (§ 5 Abs. 1 S. 4 GewStG)

Rz. 38 Die Steuerschuldnerschaft bestimmt sich bei einer EWIV mit Sitz innerhalb der EU nicht nach den allgemeinen Grundsätzen. Gem. § 5 Abs. 1 S. 4 GewStG sind die Mitglieder – und nicht die EWIV – Schuldner der GewSt. Diese Abweichung beruht auf Art. 40 der VO (EWG) Nr. 2137/85 des Rates v. 25.7.1985 über die Schaffung einer EWIV. [1] Danach darf das Ergebnis (und damit auc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3 Übergang eines Gewerbebetriebs (§ 5 Abs. 2 GewStG)

3.1 Allgemeines Rz. 41 Schuldner der GewSt ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG der Unternehmer. Wechselt der Unternehmer, wechselt damit auch der Steuerschuldner. § 5 Abs. 2 GewStG regelt die Steuerschuld bei einem Übergang des Gewerbebetriebs als Ganzes. Wird nur ein Teil(betrieb) übertragen, kommt es nicht zu einem Unternehmerwechsel i. S. d. § 5 Abs. 2 GewStG. Für den nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1 Allgemeines

1.1 Gesetzeshistorie § 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, eine Steuersch...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2 Steuerschuldnerschaft

2.1 Grundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG) Rz. 4 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG ist grundsätzlich der Unternehmer des Gewerbebetriebs Steuerschuldner. Unternehmer des Gewerbebetriebs ist derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Gedanklich setzt die Steuerschuldnerschaft daher ein Gewerbesteuerobjekt gem. § 2 GewStG voraus. Liegt kein Gewerbesteuerobjekt vor, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6 Treuhandverhältnis

2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. T...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.1 Gesetzeshistorie

§ 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, eine Steuerschuldnerschaft der Per...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.8 Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 37 Unterhält eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Betrieb gewerblicher Art, ist dieser nicht Schuldner der GewSt. Die Steuerschuld trifft die hinter dem Betrieb gewerblicher Art stehende Rechtsperson und damit die jeweilige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt, wenn eine juristische Person oder ein nichtrechtsfähiger Verein einen wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.2 Rechtsentwicklung

Rz. 24 Das Treuhandmodell ist in der Literatur ausführlich diskutiert[1] und mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt worden.[2] Laut BFH setzt die gewerbesteuerliche Schuldnerschaft einer Personengesellschaft voraus, dass mindestens zwei Personen der Personengesellschaft als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies ist bei dem Treuhandmodell nicht der Fall, da der Komm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.5 Komplementär als Treuhänder

Rz. 34 Das Treuhandmodell beruht darauf, dass die Personengesellschaft gewerbesteuerlich kein Steuersubjekt ist. Der Treuhänder ist mangels Mitunternehmerrisiko und/oder Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn er zivilrechtlich Gesellschafter der Personengesellschaft ist. Damit fehlt es für die steuerliche Anerkennung der Personengesellschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.4 Beendigung des Treuhandmodells

Rz. 30 Wird der Treuhandvertrag aufgehoben oder derart geändert, dass der Kommanditist als Mitunternehmer anzusehen ist, kommt es zur Beendigung des Treuhandmodells. Die KG ist nach Beendigung des Treuhandmodells als GewSt-Subjekt anzusehen. Ebenso wie bei der Begründung des Treuhandmodells bei einer bestehenden KG kommt es steuerlich zur Übertragung des Vermögens vom Komple...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.3 Begründung des Treuhandmodells

Rz. 26 Die Gestaltung des Treuhandmodells bei Gründung der KG ist unproblematisch. Der Treuhandvertrag wird im Zuge der Gründung der Gesellschaft abgeschlossen, sodass der Kommanditist bereits mit Gründung Treuhänder wird. Aus gewerbesteuerlicher Sicht entsteht bei der Gründung der KG bereits keine steuerpflichtige Mitunternehmerschaft. Die Einkünfte der KG werden von Beginn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2.1 Begriff der Arbeitsgemeinschaft

Rz. 2 Eine ARGE ist eine Gesellschaft zur Durchführung eines oder beschränkten Anzahl von Werk(liefer)verträgen und meist im Baugewerbe oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzutreffen. Bei einer ARGE handelt es sich gesellschaftsrechtlich regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Soweit die ARGE eine Personengesellschaft ist, die selbst gewerblich tät...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen bei Drei... / e) Das Urteil des EuGH vom 8.12.2022

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft trotz fehlerhafter Rechnung möglich? Das österreichische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft trotz einer fehlerhaften Rechnung materiell vorliegen kann, und wenn nicht, ob eine nachträglich wirksame Korrektur möglich wäre. Falls eine entsprechende Korrektur möglich wäre, sollte weiterhin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.1 Wahlrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Die Pauschalierung erfolgt durch den Arbeitgeber. Arbeitgeber ist grundsätzlich derjenige, mit dem der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Tätigkeiten in 2 Betrieben desselben Arbeitgebers sind für Zwecke der Pauschalierung zusammenzurechnen.[1] Bei Konzernen ist Arbeitgeber das einzelne Konzernunternehmen, nicht der Konzern als Ganzes oder das herrschen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Arbeitsrechtliche Grundsätze

Rz. 17 Während die Wahl der Pauschalierung anstelle des individuellen LSt-Abzugs steuerrechtlich allein in der Hand des Arbeitgebers liegt (Rz. 8), ergeben sich insoweit Beschränkungen aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den individuellen LSt-Abzug entsprechend den vom Arbeitgeber abzurufenden elektronischen LSt-Abzugsmerk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 4 Rechtsbehelfe

Gegen einen die Stundung ablehnenden, sie nicht in der beantragten Höhe gewährenden Verwaltungsakt bzw. gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Stundung ist der Einspruch gegeben (§ 347 AO). Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, hat der Steuerschuldner die Möglichkeit, Verpflichtungsklage zu erheben (§ 40 FGO). Das Gericht prüft nach den Verhältnissen im Zeitp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 3 Korrekturmöglichkeiten

Sofern eine Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO) versehen ist, kann sich eine Änderung aus der Ausübung des vorbehaltenen Widerrufs ergeben (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO), die jedoch als Ermessensentscheidung ermessensfehlerfrei ausgeübt werden muss. Sofern kein Widerrufsvorbehalt vorhanden ist, kann die Stundung nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.2 Zuständige Behörde

Für die Stundung von Steueransprüchen ist das Finanzamt zuständig, bei dem der Steuerschuldner steuerlich geführt wird. Gleichwohl gibt es verwaltungsinterne Regelungen, nach denen die Finanzämter verpflichtet sind, ab einer bestimmten Größenordnung die Zustimmung der zuständigen Oberfinanzdirektion bzw. des zuständigen Landesfinanzministeriums einzuholen.[1] Gleichwohl blei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 5 Verzinsung

Werden Steueransprüche gestundet, werden regelmäßig für die Dauer der gewährten Stundung Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 AO). Der Zinslauf beginnt am ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Wird der Anspruch ab Fälligkeit gestundet, beginnt der Zinslauf mit Ablauf des Fälligkeitstags. Der Zinslauf endet mit Ablauf des letzten Tags, für den die Stundung ausgesprochen wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.2 Persönliche Gründe

Persönliche Stundungsgründe müssen sich aus den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ergeben. Dabei muss der Steuerpflichtige sowohl stundungsbedürftig als auch stundungswürdig sein. Stundungsbedürftigkeit setzt eine erhebliche, eine Stundung rechtfertigende Härte voraus. Dies kann z. B. der Fall sein bei­ Krankheit des Steuerpflichtigen, größeren geschäftlichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belasteten Grundstücks der Schuldn...mehr