Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis Versicherungsteuer – Umsatzsteuer

Rz. 25 VersSt und USt sind nach Unionsrecht voneinander unabhängig. Die Festsetzung und Erhebung der VersSt verstößt nicht gegen Art. 401 MwStSystRL .[1] Hiernach sind die Mitgliedstaaten der EU ausdrücklich nicht daran gehindert, u. a. nationale Steuern oder Abgaben auf Versicherungsverträge, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerpflichtiger

Rz. 11.1 [Autor/Stand] § 33 AO bestimmt den Begriff des Stpfl. auch für den Bereich der Steuerzuwiderhandlungen (anders vor Geltung der AO 1977). Danach ist "Stpfl."nicht nur der Steuerschuldner oder der für eine Steuer Haftende, sondern generell jeder, der ihm durch die Steuergesetze auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen hat[2]. Die in § 33 Abs. 1 AO erwähnten Stpfl. sind...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Besteht der Erwerb in einer Rente oder anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (z. B. Nießbrauch), so gewährt § 23 Abs. 1 ErbStG dem Erwerber ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung: Der Erwerber kann die nach dem Kapitalwert dieser Erwerbe[1] zu berechnende Steuer entweder sofort entrichten, er kann aber auch eine jährliche Versteuerung wählen. Letzt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 144 [Autor/Stand] (1) 1Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. (2) Wird der Hebesatz gemäß § 50 Absatz 3 geändert, so ist die Festsetzung nach Absatz 1 zu ändern. (3) Für diejenigen S...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen und ab 2025 geltenden § 27 GrStG und regelt die Festsetzung der Grundsteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde. Die Gemeinde hat in dem System der dreigliedrigen Grundsteuer damit die endgültige Ertragshoheit und entscheidet somit über das tatsächliche Aufkommen.[2] In der als politisches Ziel der Grundsteuerreform aus...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 155 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 163 [Autor/Stand] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe der Jahressteuer keine Vorauszahlungen nach § 53 zu entrichten, so hat er die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage gemäß § 52 ergibt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut

Rz. 150 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist nicht die Steuerhoheit des Staates als solches, sondern der Anspruch gegen den Steuerschuldner auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. Rz. 5; § 370 Rz. 53 ff.)[2]. Daher kann hinsichtlich jeder einzelnen Steuerart eine Steuerverkürzung begangen und dieselbe Steuerart auch mehrfach leichtfertig verkürz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Überblick

Rz. 35 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW ist klar und übersichtlich aufgebaut und in sieben Abschnitte gegliedert (siehe Abb. 1). Neben der Festlegung von Grund- und Höhentatbestand werden Festsetzung, Erhebung und Erlass der Grundsteuer geregelt. Im Vergleich zur bundeseinheitlichen Regelung, bei der die Bewertung des Steuergegenstands im BewG verankert ist, rege...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wahlrecht; Antragserfordernis

Rz. 48 Die "statt" der Sofortbesteuerung mögliche Jahresversteuerung erfolgt "nach Wahl" des Stpfl. und ist mithin von einem entsprechenden Antrag abhängig. Dieser kann noch bis zur Bestandskraft des auf der Grundlage des Kapitalwerts ergangenen Steuerbescheids – ggf. auch noch in einem soweit anhängigen Klage- oder Revisionsverfahren – gestellt werden[1] und auch zurückgeno...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfeststellung

Rz. 115 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 AO [2] anzusehen ist. Die steuerlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 240 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 28 GrStG und regelt den Fälligkeitszeitpunkte und damit die konkreten Zahlungstermine der Grundsteuer sowie Abweichungen davon. Die Zahlung der Abgabe in vierteljährlichen Raten und die Datumsangaben werden beibehalten. Für die Gemeinden gibt es keine Möglichkeit, hiervon abweichend Fälligkeitstermine festzulegen (vg...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 148 [Autor/Stand] (1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. (2) Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Konsultationsvereinbarungen

Rz. 98 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In den DBA, die auf dem OECD-MA aufbauen, verpflichten sich die Vertragsstaaten nicht nur dazu, Besteuerungsfälle, bei denen gegen Regelungen des DBA verstoßen wird, einer befriedigenden Lösung zuzuführen (Art 25 Abs 1 und 2 OECD-MA), sondern auch dazu, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des DBA entstehen, in ...mehr

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Betriebsstätte / 2.2 Im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt eine in Deutschland umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung oder Werklieferung: Steuerschuldner

Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat, eine unter die deutsche Umsatzsteuer fallende sonstige Leistung oder Werklieferung, ist der Leistungsempfänger insoweit Umsatzsteuerschuldner, sofern er ein Unternehmer bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.[1] Hat ein im Ausland ansässiger Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer Kontoleihe

Leitsatz 1. Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Erteilt der Kontoinhaber einem Dritten, z.B. seinem Ehepartner, Kontovollmacht und lässt er es ohne Kontrollmaßnahmen zu, dass der Dritte das Konto für die Abwicklung eigener Geldgeschäfte nutzt, finden b...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 6. Personengesellschaften als Steuerschuldner

In diesen Fallkonstellationen ist die wirtschaftliche Lage der Personengesellschaft selbst maßgeblich, da die Sicherheitsleistung durch die Personengesellschaft, d.h. aus ihrem Vermögen zu erbringen ist. Bürgschaften durch die Gesellschafter sind unter den Voraussetzungen des § 244 AO möglich.mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Steuerschuld – § 13b UStG

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation: Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV-Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG. Der Leistungsempfänger ist gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. Abs. 5 ...mehr

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Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Rechtswirkungen bleiben bestehen

Rz. 5 Für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 1.1.2009 entstanden ist, bleiben gem. § 37 Abs. 2 S. 2 ErbStG die Regelungen des § 25 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 ErbStG zur zinslosen Stundung, deren Ablösung und Fälligkeit weiterhin anwendbar, es sei denn, der Erwerber hat einen Antrag auf rückwirkende Anwendung des ab 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts nach A...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 1 Problematik

Führt der Unternehmer einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss der Steuerschuldner prüfen, wann die von ihm geschuldete Umsatzsteuer entsteht und diese Steuer gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden muss. Der Meldezeitraum ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. Für den Steuerpflichtigen anzu...mehr

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Katalogleistung / 2.5 Verlagerung des Orts nach § 3a Abs. 6 UStG

In bestimmten Fällen kann sich der Ort einer sonstigen Leistung, die ansonsten nach § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt wäre, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte unterhält, noch nach § 3a Abs. 6 UStG verlagern. Im Zusammenhang mit den Katalogleistungen des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–10 UStG kommt eine solche Verlagerung dann infrage, wenn ...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lieferung die Voraussetzungen ...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Da sich aus den Sperrfristenregelungen des § 6 Abs. 4 ff. EStG nach Ansicht des XI. Senats keine Missbrauchsverhinderungsregelungen für die GewSt ergeben, können Buchwertübertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG ggf. als gewerbesteuerliche Gestaltungsmaßnahmen genutzt werden. Wird z.B. ein einzelnes Wirtschaftsgut zu Buchwerten gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das G...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / VIII. Steuerschuldner und Bekanntgabe des Steuerbescheids

Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG die grundbesitzende Personengesellschaft in ihrer jeweiligen Zusammensetzung (§ 13 Nr. 6 GrEStG). Der Steuerbescheid ist an sie als Inhaltsadressat zu richten (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Bekannt zu geben ist er an die im Zeitpunkt der Bekanntgabe vertretungsberechtigten Personen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von Steueransprüchen in andere Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.2 Abzugsteuern

Rz. 52 Bei Abzugsteuern steht der Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht dem Entrichtungspflichtigen, sondern dem Steuerschuldner zu, für dessen Rechnung die Steuer einbehalten und an das FA abgeführt wurde.[1] Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Entrichtungspflichtige aufgrund einer von ihm abgegebenen Steueranmeldung oder aufgrund eines als Folge der Nichtabgabe der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1 Steueranspruch

Rz. 10 Steueranspruch ist der Anspruch des Steuergläubigers gegen den Steuerschuldner[1] auf Zahlung einer Steuer i. S. v. § 3 Abs. 1 AO. Zum Steueranspruch gehören auch die Ansprüche auf Vorauszahlungen.[2] Steuern sind auch die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK.[3] Allerdings ergeben sich für diese aus dem EU-Recht zum Teil besondere Regelungen, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 58 Die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten (vgl. Rz. 46) gelten auch in Gesamtschuldverhältnissen. Erstattungsberechtigt ist daher der Gesamtschuldner, für dessen Rechnung die zu erstattende Zahlung nach dem für die Finanzbehörde erkennbaren Willen des Leistenden bewirkt wurde. Da regelmäßig jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schulde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3 Haftungsanspruch

Rz. 12 Haftungsanspruch ist der Anspruch des Steuergläubigers auf Erfüllung einer Steuerschuld gegen eine Person (Haftungsschuldner), die nicht selbst Steuerschuldner ist, aber aufgrund gesetzlicher Vorschrift für die Steuerschuld eines Dritten einzustehen hat.[1] Gesetzliche Haftungsvorschriften finden sich nicht nur in den §§ 69ff. AO und in den Einzelsteuergesetzen, sonde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Steuervergütungsanspruch

Rz. 11 Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch des Vergütungsgläubigers gegen den Vergütungsschuldner auf Zahlung einer Steuervergütung. Der Begriff der Steuervergütung ist gesetzlich nicht definiert. Nach seiner ursprünglichen Bedeutung bezeichnet er die Rückzahlung einer mit Rechtsgrund erhobenen Steuer an denjenigen, der die Steuer – ohne selbst Steuerschuldner zu sein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 46 Der Erstattungsanspruch steht demjenigen zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Entscheidend ist nicht, auf wessen Kosten, d. h. von wem oder mit wessen Mitteln die Zahlung erfolgt ist, sondern allein, wessen (vermeintliche) Schuld nach dem erkennbaren Willen des Zahlenden im Zeitpunkt der Zahlung getilgt werden sollte.[1] Dies ist regelmäßig derjenig...mehr

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Säumniszuschläge / 1.7 Schuldner

Schuldner der Säumniszuschläge ist i. d. R. der säumige Steuerschuldner. Auch bei einer gesetzlichen Vertretung, z. B. Geschäftsführer einer GmbH, ist Schuldner des Säumniszuschlags der vertretene Steuerpflichtige. Führt der Arbeitgeber die angemeldete oder festgesetzte Lohnsteuer nicht rechtzeitig ab, ist er der Schuldner der Säumniszuschläge, da er mit der Abführung der Lo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.3 Keine Erlöschensfälle

Rz. 53 Ereignisse mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit (rückwirkende Ereignisse) i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 AO [1] führen nicht zu einem Erlöschen des Anspruchs, wie er bis zu ihrem Eintritt bestanden hat, sondern lassen diesen wegen der ihnen innewohnenden Rückwirkung gleich in der veränderten Höhe entstehen.[2] Dies gilt auch für die Ausübung von Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.17 Verjährungshemmung bei Steuerentrichtungspflicht Dritter, Abs. 15

Rz. 205 Durch Gesetz v. 26.6.2013[1] wurde in Abs. 15 ein neuer Tatbestand der Ablaufhemmung eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Handlung, die die Ablaufhemmung hervorrufen soll, bisher gegenüber demjenigen Stpfl. vorgenommen werden musste, gegen den die Ablaufhemmung wirken soll. Hat ein Dritter die Steuer für den Steuerschuldner zu entrichten, bedeutete d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Dies gilt nach § 191 Abs. 3 AO sinngemäß auch für den Haftungsbescheid über die genannten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Auswahl- und Entschließungsermessen bei vorgeworfenen Schwarzlohnzahlungen

Soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers einstehen müssen, steht dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen zu. Dabei betrifft das Entschließungsermessen die Frage, ob nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer geltend gemacht werden soll. Im Rahmen des Auswahlermessens ist zu entscheiden, wer von mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Mehrheit von Steuerschuldnern

Rz. 21 Die Festsetzungsverjährung ist für jeden Steuerschuldner besonders nach den in seiner Person angefallenen Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. Bei einer Mehrheit von Steuer-/Haftungsschuldnern läuft die Frist also gegen jeden Schuldner gesondert.[1] Das gilt auch für zusammen veranlagte Ehegatten. Beide sind, trotz der Zusammenveranlagung, jeweils selbstständige S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Bekanntgabe

Rz. 13 Für die Bekanntgabe des Bescheids gilt grundsätzlich § 122 AO, soweit sich nicht aus § 32 ErbStG – für die Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger – Abweichendes ergibt. Danach ist der Bescheid demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist.[1] Rz. 14 Bei Erwerben von Todes wegen ist der Erbschaftsteuerbescheid dem Erwerber als Steuerschuldner bek...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids (§ 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 32 Abs. 1 ErbStG schreibt – abweichend von § 122 Abs. 1 AO – die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter "in den Fällen des § 31 Abs. 5" vor, d. h. soweit diese die Steuererklärung abgegeben haben. Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind insoweit Zugangsvertreter des Erben. § 32 Abs. 1 ErbStG ist dahin zu verste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2.1 Bestimmtheit des Steuerbescheids

Rz. 4 Überraschend häufig genügen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide nicht den sich aus §§ 119 und 157 AO ergebenden Bestimmtheitsanforderungen. Gem. § 119 Abs. 1 AO müssen schriftliche Steuerbescheide inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Die festgesetzte Steuer ist nach Art und Betrag zu bezeichnen.[1] Einem Bescheid muss im Hinblick auf die von § 157 Abs. 1 S. 2 AO ge...mehr