Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verständigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Sehr häufig wird das bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren auch einvernehmlich abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid und insb. die Höhe der Geldbuße wird dabei zwischen der FinB und dem Betroffenen und dessen Verteidiger im Wege einer Verständigung/Absprache abgestimmt (entsprechend für das Strafverfahren s. § 385 Rz. 1233 ff.). Dies ist auch einer der Hau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Untersuchungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastenden Umstände sind zu ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorbereitung

Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. StPO) ist § 215 StPO (Zustellung des Eröffnungsbeschlusses) unanwendbar, da es im Bußgeldverfahren keinen Eröffnungsbeschluss gibt. Außerdem wird § 216 StPO (Ladung des Angeklagten) durch die im Folgenden näher zu erörternden §§ 73, 74 OWiG modifiziert.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Pflichten von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 63 [Autor/Stand] Führt die FinB die Ermittlungen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit selbst, so sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung der BuStra zu erscheinen und, soweit ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach der StPO zusteht, zur Sache wahrheitsgemäß auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 StPO i.V.m. § 410 Abs. 1 OWiG; s. näher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ahndung

Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im Bußgeldbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bußgeldverfahren gegen Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 146 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gibt die FinB der zuständigen Berufskammer Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 411 AO). Wegen der Einzelheiten dieser Anhörung wird auf die Kommentierung zu § 411 AO hingewiesen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ähnlichkeiten mit dem (Steuer-)Strafverfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sperrwirkung gerichtlicher Bußgeldentscheidungen

Rz. 135 [Autor/Stand] Ist über die Tat als Steuerordnungswidrigkeit nicht durch einen Bußgeldbescheid, sondern durch ein rechtskräftiges Urteil entschieden worden, so darf die Tat auch nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Zur Aburteilung zählen auch der Strafbefehl oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) sowie die Verwarnung mit Strafvorbehalt (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verbot der Doppelverfolgung

Rz. 135.1 [Autor/Stand] Entscheidungen ausländischer Stellen (Gerichte oder Verwaltungsbehörden) haben grds. keine Sperrwirkung i.S.d. § 84 OWiG, da das Verbot der Doppelverfolgung nach st. Rspr. nicht im Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit gilt[2]. Jedoch kann das europäische Doppelverfolgungsverbot gem. Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ der Ahndung einer Steuerordnungswidri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anwesenheit des Betroffenen

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Betroffene ist grds. verpflichtet, in der Hauptverhandlung zu erscheinen (§ 73 Abs. 1 OWiG [2]). Das Gericht entbindet ihn auf Antrag vom Erscheinen, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, nicht auszusagen und seine Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist (vgl. § 73 Abs. 2 OWiG). Rz. 105 [Autor/Stand] Hat das Geri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zollstraftaten

Rz. 15 [Autor/Stand] § 369 Abs. 1 AO stellt in seinem Klammerzusatz ausdrücklich Zollstraftaten den Steuerstraftaten gleich. Da nach § 3 Abs. 3 AO Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK Steuern i.S.d. AO sind, ist die Nennung überflüssig geworden[2]. Durchfuhr- oder Transferzölle als die neben Einfuhr- und Ausfuhrabgaben dritte mögliche Art eines Zolls sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Teilnahme der Staatsanwaltschaft

Rz. 107 [Autor/Stand] Von Bedeutung ist weiter, dass die StA zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet ist (§ 75 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Von ihrem Recht zur Teilnahme wird die StA stets dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben sind (§ 81 OWiG), eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden ist oder die Aufklärung eines schwie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einlegung und Zurücknahme

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Einspruch ist vom Betroffenen oder vom Nebenbeteiligten bei der FinB (BuStra/HZA), die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Daneben sind Verteidiger aufgrund ihrer Vollmacht und gesetzliche Vertreter des Betroffenen berechtigt, selbständig zu dessen Gunsten vom Einspruchsrecht Gebrauch zu machen (§§ 297, 298 StPO i.V.m. § 67 Satz 2 OWiG). Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Benachrichtigung des Beschuldigten

Rz. 157 [Autor/Stand] Es erscheint zweckmäßig und entspricht der üblichen Vorgehensweise, den Beschuldigten bzw. seinen Verteidiger nach Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens von einem Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO zu benachrichtigen (s. auch § 397 Rz. 38 ff.)[2]. Dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens. Förmlicher Rechtsschutz gegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisaufnahme

Rz. 109 [Autor/Stand] Die Vorschriften der StPO über die Beweisaufnahme werden vor allem durch § 77 OWiG modifiziert. Im Bußgeldverfahren gilt nicht das förmliche Beweisrecht des Strafprozesses (s. § 385 Rz. 674, 683). Der Amtsrichter bestimmt vielmehr den Umfang der Beweisaufnahme selbst unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache[2]. Das Gericht kann über die Ablehnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Sonderregelungen

Rz. 139 [Autor/Stand] Das OWiG enthält in den §§ 87, 88 OWiG ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren bei der Anordnung von Einziehung von Gegenständen (§§ 22–29 OWiG) und des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG) und der Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG). Für diese Fälle werden die Befugnisse der Verwaltungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zuständigkeit des AG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zur Entscheidung über den Einspruch ist das AG (Amtsrichter als Einzelrichter) sachlich zuständig (§ 68 Abs. 1 OWiG). Wie im Steuerstrafverfahren gilt die Konzentrationsvorschrift des § 391 AO, nach der grds. das AG örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk das LG seinen Sitz hat (Näheres s. Rz. 24 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsstellung der Steuer- und Zollfahndung (§ 410 Abs. 1 Nr. 9 AO)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung, die gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO auch für die Erforschung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig ist, ergeben sich für das steuerliche Bußgeldverfahren aus § 410 Abs. 1 Nr. 9 AO, nach dem außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (§§ 35 ff. OWiG) „§ 404 Satz 1 und Satz 2 erster Halbsatz über die St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 116 [Autor/Stand] Neben dem Zuständigkeitsübergang kraft Gesetzes sieht § 386 Abs. 4 AO drei Möglichkeiten vor, in denen die Zuständigkeit nach Ermessen auf die StA und umgekehrt von dieser auf die FinB übergeleitet werden kann. Man spricht in diesen Fällen von fakultativer Zuständigkeit: 1. Abgabe an die StA (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO, s. Rz. 117), 2. Evokation durch die S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Beschwerde

Rz. 115 [Autor/Stand] Beschlüsse und Verfügungen des Amtsrichters, die selbständige Bedeutung haben und die Rechte des Betroffenen oder eines anderen Verfahrensbeteiligten verletzen können, sind nach den §§ 304–311a StPO mit der Beschwerde angreifbar (s. § 385 Rz. 795 ff.). Beispiel Im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem K eine leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abgrenzung zur Beihilfe

a) Bedeutung der Abgrenzung Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insb. deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung haben kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entsprechende Anwendung der Vorschriften für Steuerstraftaten

a) Sonderregelungen Rz. 24 [Autor/Stand] Nach zahlreichen nicht-steuerlichen Gesetzen bzw. steuerlichen Nebengesetzen des Bundes- sowie des Landesrechts werden jedoch einige Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts durch Sonderregelungen für entsprechend anwendbar erklärt. b) Bundesrechtliche Regelungen Rz. 25 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuergesetze nach § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO

a) Steuergesetze Rz. 20 [Autor/Stand] Umstritten ist, was unter dem Begriff des Steuergesetzes zu verstehen ist. Im Gegensatz zur Regelung der RAO 1931, die in § 2 Abs. 2 RAO eine Aufzählung wichtiger Steuergesetze enthielt, wird der Begriff des Steuergesetzes heute nicht mehr umschrieben. Zumindest für den Bereich des Steuerstrafrechts ergibt sich jedoch insb. aus der in § 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck

Rz. 16 [Autor/Stand] § 386 AO verfolgt mehrere Zwecke[2]. Die Notwendigkeit, steuerstrafrechtliche Ermittlungshandlungen vorzunehmen, ergibt sich in aller Regel im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Es liegt daher aus verfahrensökonomischen Gründen nahe, die (in der Regel sachnähere) Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen, die ohnehin schon mit dem Sachverhalt befasst ist[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Offenbarungsbefugnis bei Zusammenhangstaten

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Zusammentreffen der Steuerstraftat mit einem Nichtsteuerdelikt wird sich zumeist erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen. Fraglich ist, ob die FinB die Akten der StA vorlegen muss, wenn sie festgestellt hat, dass ihr die Ermittlungsbefugnis nach § 386 Abs. 2 AO fehlt. Dem könnte das durch § 355 StGB strafbewehrte Steuergeheimnis (§ 30 AO) entge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verwertungsverbote

Rz. 183 [Autor/Stand] Stößt die FinB anlässlich ihrer Ermittlungen wegen einer Steuerstraftat auf Anhaltspunkte für das Vorliegen einer sonstigen, allgemeinen Straftat, die nicht zumindest teilweise der Aufklärung der Steuerstraftat dienen, sind darauf gerichtete Ermittlungshandlungen dennoch wirksam [2]. Rz. 184 [Autor/Stand] Gehen bei Beginn des Ermittlungsverfahrens die bet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Haftsachen (§ 386 Abs. 3 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 73) Rz. 103 [Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB für das Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2 AO) geht kraft Gesetzes auf die StA über, sobald gegen den Beschuldigten wegen der Tat ein Haftbefehl (§§ 112, 112a StPO) oder ein Unterbringungsbefehl (§ 126a StPO) erlassen wird (§ 386 Abs. 3 AO;...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Stand] § 148 StGB Wertzeichenfälschung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] § 257 StGB Begünstigung (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorrangige Zuständigkeit

a) Funktionelle Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren ist funktionell die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten primär zuständig (§ 35 OWiG). Das ist im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten grds. die zuständige FinB (§ 409 AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Unter Verfolgung in diesem Sinne ist die selbständige un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit im Strafverfahren

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Für das allgemeine Bußgeldverfahren bestimmt § 40 OWiG , dass die StA für die Verfolgung einer Tat (im verfahrensrechtlichen Sinne) auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit zuständig ist. Diese (primäre) Zuständigkeit der StA ist also bei der Ermittlung von Straftatbeständen ohne weiteres gegeben. Es bedarf nicht erst der Übernah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgabe durch die Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Im allgemeinen Bußgeldverfahren besteht die Pflicht der Verwaltungsbehörde, das Verfahren an die StA abzugeben, wenn sich bei ihren Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben ( § 41 Abs. 1 OWiG ). Diese Regelung beruht auf dem vom OWiG postulierten Vorrang der Straftat vor der Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bindung der Finanzbehörde an Entscheidungen der Staatsanwaltschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Die durch das OWiG (§§ 40 ff. OWiG) in den Grenzen des § 386 Abs. 2 AO ermöglichte Zuständigkeit von FinB und StA beim Zusammentreffen von Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit birgt die Gefahr in sich, dass die beiden Verfolgungsbehörden nicht zu einer übereinstimmenden Einschätzung der verfolgten Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelangen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verjährung

Rz. 48 [Autor/Stand] Den wichtigsten Fall eines Prozesshindernisses stellt die Verjährung (Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung) dar. Die Frist hängt bei Ordnungswidrigkeiten grds. von der Höhe der Bußgelddrohung ab (§ 31 Abs. 2 OWiG). Gemäß der Sonderregelung des § 384 AO ist die Ahndung einer Tat als Steuerordnungswidrigkeit in den Fällen der leichtfertigen S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlungsorgane

Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Ermittlungstätigkeit sind bei den FÄ bzw. HZÄ sog. Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) eingerichtet. Infolge der Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO sind durch Rechtsverordnung durchweg "Gemeinsame Straf- und Bußgeldsachenstellen" bei einer FinB eingerichtet worden, die die straf- und bußgeldrechtliche Ermittlungstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sperrwirkung des Bußgeldbescheids

Rz. 134 [Autor/Stand] Die materielle Rechtskraft einer unanfechtbaren Entscheidung besteht darin, dass über den gleichen Verfahrensgegenstand nicht noch einmal entschieden werden darf. Dieser für den allgemeinen Strafprozess verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz ne bis in idem (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG, s. § 385 Rz. 46 f., 1315 ff.) wird in § 84 OWiG entsprechend den Beso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzessystematik

Rz. 46 [Autor/Stand] § 386 AO normiert ein Regel-Ausnahme-Verhältnis mit Rückverweisungsklausel für die StA. Rz. 47 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeitsverteilung, die sich kraft Gesetzes (§ 386 Abs. 1–3 AO und bei Konkurrenz mit Allgemeindelikt) ergibt und dem einvernehmlichen, ermessensgetragenen Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO. Rz. 48...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bannbruch (§ 369 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 369 Abs. 1 Nr. 2 AO ist Steuerstraftat ferner der Bannbruch (§ 372 AO). Die gesonderte Erwähnung des Bannbruchs in Nr. 2 ist eigentlich überflüssig, da der Bannbruch in der AO, also in einem Steuergesetz i.S.d. Nr. 1 geregelt ist (s. Rz. 20). Ob der Regelung in Nr. 2 deshalb lediglich deklaratorische oder doch konstitutive Bedeutung zukommt, hat p...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Inhalt

Rz. 78 [Autor/Stand] Welche Angaben der Bußgeldbescheid enthalten muss, bestimmt § 66 Abs. 1 und 2 OWiG, die wie folgt lauten: § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthältmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rückgabe der Strafsache an die FinB (§ 386 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 154 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 3 AO kann die StA die Strafsache "in beiden Fällen", d.h. in den Fällen des § 386 Abs. 4 Satz 1 und 2 AO – also nach Abgabe oder Evokation – nur im Einvernehmen mit der FinB wieder an diese zurückgeben (vgl. auch die Übersicht Rz. 51 unter II.B.3.). Die Rückgabe setzt also ein vorheriges selbständiges Ermittlungsrecht der FinB i.S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zulassungsbeschwerde

Rz. 121 [Autor/Stand] Abgesehen von den in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–5 OWiG genannten Fällen ist die Rechtsbeschwerde gegen amtsrichterliche Urteile (also nicht gegen Beschlüsse!) im Bußgeldverfahren dann zulässig, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen wird (§ 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 OWiG ). Diese sog. Zulassungsbeschwerde setzt einen Antrag des Beschwerdeberechtigte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsstellung im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Führt die StA das Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit durch (z.B. nach Übernahme gem. § 42 OWiG), so hat die sonst in der Bußgeldsache zuständige FinB dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes nach der StPO sowie die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO i.V.m. § 402 AO ). Die S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Gegenstände Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bußgeldtatbestände der AO (§§ 378–384a AO) enthalten keine dem § 375 Abs. 2 AO entsprechenden Ermächtigungen für die Einziehung von Gegenständen (vgl. § 22 Abs. 1 OWiG). Somit wird die Einziehung – über die Blankett-Vorschriften der §§ 381, 382 AO – nur auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen (so z.B. § 37 Abs. 3 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorläuferbestimmung des § 410 AO war § 447 RAO i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG vom 12.8.1968[2]. In den EAO 1974 wurde § 447 RAO als § 394 übernommen. Sachlich stimmten beide Vorschriften überein. Der Katalog der entsprechend anwendbaren Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts wurde nur dahin ergänzt, dass auch § 383 Abs. 2 EAO 1974 (jetzt § 399 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Recht auf Verteidigung (§ 410 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Auch im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten gehört es zu den praktisch wichtigsten Rechten des Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen zu dürfen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Zu dessen Rechten s. im Einzelnen Rz. 61.1. Eine Hinweispflicht auf dieses Recht besteht allerdings im Gegensatz zum Strafverfahre...mehr