Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 563 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[600] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrenntlebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach Bi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Persönlicher Zusammenhang

Rz. 14 [Autor/Stand] Ein persönlicher Zusammenhang liegt vor, wenn eine Person im Verdacht steht, mehrere Straftaten begangen zu haben. Beispiel Der Stpfl. S, der seinen Wohnsitz in X hat, betreibt in Y einen Gewerbebetrieb. Durch Nichtangabe von Umsätzen bei der FinB in Y verkürzt er Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, außerdem Einkommensteuer durch die entsprechende Nichtangabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (§ 73a StGB)

Rz. 1130.20 [Autor/Stand] Mit dem OrgKG vom 15.7.1992[2], welches im materiellen Strafrecht schwerpunktmäßig die Verbesserung der Zugriffsmöglichkeiten auf Verbrechensgewinne anstrebte, wurde der erweiterte Verfall (§ 73d StGB a.F.) eingeführt, der die Gewinnabschöpfung – bei besonders schwerwiegenden, für die organisierte Kriminalität typischen Taten – erleichtern sollte. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erweiterung auf Nichtsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO)

Rz. 82 [Autor/Stand] Wie einleitend bemerkt (s. Rz. 1), ergeben sich aus § 391 Abs. 4 AO Erweiterungen und Einschränkungen der örtlichen Zuständigkeit der AG in Steuerstrafverfahren. Rz. 83 [Autor/Stand] Ohne die Regelung des § 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO stellte sich das Problem, ob die spezialgesetzliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit auch dann zu beachten wäre, wenn ein b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Wegen der Tat"

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Begriff der "Tat" ist im Rahmen des § 390 Abs. 1 AO im selben, d.h. prozessualen Sinne des § 264 StPO zu verstehen, wie dies bei §§ 386, 389 AO der Fall ist (s. ausf. § 386 Rz. 95 ff.; § 389 Rz. 23)[2]. Damit ist der gesamte geschichtliche Vorgang gemeint, wie er sich nach natürlicher Lebensauffassung einheitlich darstellt. Rz. 18 [Autor/Stand] Ist da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Strafzumessung

Rz. 1543 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. Rz. 468 f., 477 m.w.N.)[2]. Vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, d.h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 ff. UZK). Nachrangige Method...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiernach ermittelte AG dasjenige ist, in dessen Bezi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung, Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 389 AO entspricht inhaltlich – unter Angleichung des Wortlauts "Finanzbehörde" statt "Finanzamt" [2] (zum Begriff s. § 386 Rz. 31) – der Vorläuferbestimmung des § 424 RAO 1967 [3]. Dieser wiederum geht zurück auf § 428 Abs. 3 i.d.F. der RAO 1931 sowie § 393 Abs. 3 RAO 1919 [4]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch § 389 AO wird die nach § 388 AO gegebene örtliche Zust...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafbefehlsverfahren (§ 406 Abs. 1 AO)

Rz. 3 [Autor/Stand] Die FinB kann gem. § 400 AO selbständig – ohne Einschaltung der StA – in "geeigneten Fällen" (s. § 400 Rz. 53 ff.) bei Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen (s. die Erl. zu § 400). Durch § 406 Abs. 1 AO werden die staatsanwaltschaftlichen Befugnisse in begrenztem Umfang auf das Strafbefehlsverfahren erstreckt. Die Begrenzung ist darin z...mehr

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AGS 10/2023, In diesem Heft

Es zeichnet sich ab, dass im Jahr 2024 eine Anhebung der Gebührenbeträge vorgenommen werden soll. Gleichzeitig sollen auch noch weitere Änderungen des RVG erfolgen. Volpert (S. 433 ff.) berichtet hierüber. Einen Bericht über die letzte Gebührenreferentenkonferenz gibt Jennifer Witte (S. 444 ff.). Zur Frage, wie der Gebührenrahmen für eine Hauptverhandlungsterminsgebühr auszufü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 1131.5 [Autor/Stand] Im Steuerstrafecht sind gem. § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Bestimmungen des StGB über die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) heranzuziehen, sofern die AO und andere Gesetze als Spezialregelungen nicht Vorrang haben. § 375 Abs. 2 AO geht als Sonderregelung den allgemeinen Einziehungsvorschriften der §§ 74 ff. StGB vor, lässt deren sonstige Anwendbarkeit je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG)

Rz. 1199.2 [Autor/Stand] Erfolgt die Nichtzahlung der Umsatzsteuer in den Fällen des § 26b UStG gewerbs- oder bandenmäßig (s. dazu Rz. 1194, 1198), handelt es sich um einen Straftatbestand, der wie folgt lautet:[2] § 26c UStG [3] Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Schrifttum: Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bruschke, Der Verspätungszuschlag als Druckmittel besonderer Art, DStR 2009, 1791; Ebner, Steuerstrafrechtliche Bagatell-Entkriminalisierungstatbestände unter besonderer Berücksichtigung des re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Verwendungsverbot

Rz. 308 [Autor/Stand] Auch dann, wenn in der Erfüllung der steuerlichen Offenbarungspflichten keine wirksame Selbstanzeige einer schon begangenen Steuerstraftat nach § 371 AO liegt, folgt daraus nicht, dass bei Zwang zur Selbstbelastung für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Straffreiheit anzunehmen wäre. Denn das Dilemma, sich entweder selbst belasten und strafrechtlicher Verfolgung aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Diskussion

Rz. 1750 [Autor/Stand] Seit etlichen Jahren wird darüber diskutiert, ob und ggf. wann die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften eine steuerstrafrechtliche Verantwortung der an diesen Geschäften beteiligten Personen auslösen kann. Konkret geht es dabei meist um die Frage, ob sich die aufseiten des Erwerbers einer Aktie im Wege eines Cum-Ex-Trades agierenden Personen wegen Steuerhi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wohnsitz (§ 388 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 58 [Autor/Stand] Gemäß § 388 Abs. 1 Nr. 3 AO wird eine weitere örtliche Zuständigkeit für diejenige FinB begründet, in deren Bezirk der Betroffene bei der Einleitung des Strafverfahrens gem. § 397 AO seinen Wohnsitz hat. Die Vorschrift ist dem § 8 StPO nachgebildet, der bzgl. der Frage des Gerichtsstandes und über die Verweisung in § 143 GVG die Zuständigkeit der Strafve...mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Antrag als unzulässig an Das LG hat die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig angesehen, weil die StA sie nicht als elektronisches Dokument übermittelt hat. Gemäß § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Davon umfasst sind neben Erklärungen, die der Schriftform bed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Systematik und entsprechende Anwendung

Rz. 12 [Autor/Stand] § 391 AO ist nicht sonderlich übersichtlich formuliert. Sein Kerninhalt lässt sich wie folgt umschreiben: Die sachliche Zuständigkeit vorausgesetzt, sind für Steuerstrafsachen diejenigen AG örtlich zuständig, in deren Bezirk das LG seinen Sitz hat (Abs. 1 Satz 1) (s. im Einzelnen Rz. 15 ff.). Steuerstrafsachen sind bei dem sachlich und örtlich zuständigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Entscheidung der vorgesetzten Behörde nach § 390 Abs. 2 AO ist für die betroffenen FinB verbindlich, d.h. sie ist unanfechtbar [2]. Das Recht der im Zuständigkeitsstreit unterlegenen FinB aus § 386 Abs. 4 Satz 1 AO, das Verfahren – auch bereits vorher – an die StA abzugeben (s. § 386 Rz. 117 ff.), bleibt davon ebenso unberührt wie das Evokationsrecht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann die Steuerpflicht nicht umgangen werden. Das gilt auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird[2]. Zur Abgrenzung zum Scheingeschäft s. Rz. 1230, 1232. Da die Bestimmung wirtschaftlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Konsequenzen

Rz. 1413 [Autor/Stand] Durch die Entscheidung des EuGH in der Sache Italmoda ist nunmehr klargestellt, dass alle Fälle von missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten aus der MwStSystRL bzw. der 6. EG-Richtlinie – insb. Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und das Recht auf Vorsteuerabzug – gleich zu behandeln sind. Einheitlicher Maßstab für die Versagung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Gewöhnlicher Aufenthaltsort (§ 388 Abs. 3 AO)

Rz. 68 [Autor/Stand] Anders als in den bisher erörterten Fällen knüpft § 388 Abs. 3 AO die Zuständigkeit der FinB hilfsweise [2] an den gewöhnlichen Aufenthaltsort, und zwar für den Fall, dass der Beschuldigte im räumlichen Geltungsbereich der AO (s. § 370 Rz. 79.1 ff., § 377 Rz. 46) keinen Wohnsitz hat. Diese Hilfszuständigkeit besteht jedoch nur im Verhältnis zur Zuständigk...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 2 Aus den Gründen.

1. Das LG hat angenommen, dass der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB zustehe. Insbesondere könne der Bekl. sich im Ergebnis nicht auf die in den Kaskobedingungen der Kl. enthaltene Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers berufen. Denn der Bekl. habe den Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke grob fahrlä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafprozessuale Aspekte/Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden

a) Einleitung Rz. 1892 [Autor/Stand] Kernprobleme für die Anwendbarkeit klassischer Ermittlungsmethoden auf Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen erwachsen zum einen aus der Dezentralität und der Pseudnoymität/Anonymität sowie aus der unklaren Rechtsnatur von Kryptowährungen.[2] Zwar lassen sich Transaktionen bei den meisten Coins bis zur Entstehung des Coins durch das Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. Bei der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt, denn für die Zahlung und ordnungsgemäße Anmeldung und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafmaßtabellen

a) Weitere Anwendung der Strafmaßtabellen? Rz. 1075 [Autor/Stand] In der Vergangenheit waren die in der Praxis mitunter schematisch angewandten Strafmaßtabellen[2], anhand derer sich aus einem bestimmten Verkürzungsbetrag eine bestimmte Tagessatzanzahl berechnen lässt, eines der größten Ärgernisse. Dies führte dazu, dass die besonderen Umstände eines jeden Einzelfalls bei der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Notwendige tatrichterliche Feststellungen

Rz. 466 [Autor/Stand] Zur Darlegungs- und Feststellungslast der Tatgerichte gibt es zahlreiche Entscheidungen, die nicht sämtlich vorgestellt werden können[2]. Unklare und unübersichtliche Feststellungen ohne genügende Differenzierung hinsichtlich Tatgeschehen, Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung stellen einen Verstoß gegen § 267 StPO und einen sachlich-rechtlichen Man...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Entdeckungsort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Örtlich zuständig ist auch die FinB, in deren Bezirk das Steuerdelikt "entdeckt" worden ist. Die an den Entdeckungsort anknüpfende Zuständigkeitsregelung hat insb. Bedeutung für die Zollverwaltung [2]. Der hier verwendete Begriff der Tatentdeckung ist ein anderer als der des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO (s. § 371 Rz. 629 ff.). Während es in § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen[2]. Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO n.F. ersatzlos weggefallen ist, ist n...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.2 Straf-Rechtsschutz

Versichert sind über diesen Baustein Straf- und Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer. Praxis-Beispiel Fälle für die Straf-Rechtsschutzversicherung Strafrechtliche Verfolgung gegen den Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil Verbraucher durch gesundheitsgefährdende Produkte verletzt wurden Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, weil durch einen Sattels...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Geldstrafen

Geldstrafen sind nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.[1] Abziehbar sind jedoch Kosten des Strafverfahrens, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht, sowie Wiedergutmachungsleistungen.mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / b) Keine Eintragung bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO?

Die Eintragungsvoraussetzungen in das Wettbewerbsregister finden sich – abschließend – in § 2 WRegG. Eingetragen werden grundsätzlich nur rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen – u.a. auch über die Steuerhinterziehung nach § 370 AO, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d WRegG. Wesentlicher und – angesichts der oben dargestellten Bedenken – zu begrüßender Unterschied z...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 2. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit

Auch außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungen ist eine Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit möglich, die wiederum zu einer Registereintragung nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO führen kann. Selbst im Vorfeld steuerstrafrechtlicher Verfehlungen bzw. dazu eingeleiteter Ermittlungen sind gewerberechtliche Konsequenzen denkbar (vgl. Wegner, SteuK 2013, 71). Gewerb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1 § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Erste Ermittlungsmaßnahmen

Rz. 32 Um nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB verjährungsunterbrechende Wirkung zu entfalten, bedarf es einer ordnungsgemäßen Einleitung des Strafverfahrens. Sie erstreckt sich nur auf die Steuerart und den Besteuerungszeitraum, für die die Einleitung erfolgt ist. Die verjährungsunterbrechende Maßnahme bezieht sich aber bei der Einkommensteuerhinterziehung auf die Steuererklärung i...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 1. Meldepflichten der Strafverfolgungsbehörden

Meldung an Dienstherren ...: Nach § 49 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 BeamtenStG sowie nach § 115 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 BBG ist die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, im Strafverfahren – einschließlich Steuerstrafverfahren – gegen Beamte zur Sicherstellung der erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen im Fall der Erhebung der öffentlichen Klage die Anklageschrift oder ein...mehr