Fachbeiträge & Kommentare zu Stromsteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbrauchsteuerhinterziehung

a) Überblick Rz. 1547 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuerhinterziehung umfasst die Hinterziehung von Verbrauchsteuern mit Ausnahme derjenigen, die als Einfuhrabgaben geschuldet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG). Verbrauchsteuern – soweit sie nicht bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU anfallen (s. Rz. 1530 f.) – werden als Binnenabgaben – auch im Verkehr zwischen den Mitglied...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Besteuerung und ... / 4 Stromsteuer

Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sind von der Stromsteuer befreit, unabhängig davon, ob der Solarstrom selbst verbraucht oder an Dritte im räumlichen Zusammenhang geliefert wird. Anlagen mit über 2 MW sind nur für den Strom, der vom Betreiber verbraucht wird, von der Stromsteuer befreit (Modell Eigenverbrauch). Dabei besagt die Regelung der sog....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
PV-Anlage: Betrieb – Wartun... / 4 Wiederkehrende Meldepflichten

Nicht nur bei der Inbetriebnahme, sondern auch im laufenden Betrieb muss der Anlagenbetreiber bestimmten Meldepflichten aus dem EEG oder anderen rechtlichen Bestimmungen (Finanzamt) je nach Anlagenkonzept fristgerecht nachkommen. Anlagen mit einer Leistung von höchstens 7 kW und sonstige Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von höchstens einem Kilowatt sind von der Meld...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Speichertechnik / Zusammenfassung

Überblick Wer mit einer PV-Anlage Solarstrom erzeugt, kann ihn bei einer netzgekoppelten Anlage[1] vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen oder ihn teilweise für den Eigenverbrauch nutzen und nur die Überschüsse ins Netz abgeben. Dieser eigenerzeugte Strom ist deutlich kostengünstiger als der vom Versorger gelieferte, weil weder Stromsteuer noch Netzentgelt anfallen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("Sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "Sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungsteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabakst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10 Stromsteuer

2.10.1 Strom- und energiesteuerlicher Spitzenausgleich Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S.v. § 2 Nr. 3 StromStG können, unter engen Voraussetzungen, eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer im Rahmen des sog. "Spitzenausgleichs" des § 10 StromStG sowie § 55 EnergieStG beantragen. Für die Gewährung der Steuerentlastung ist u.a. grds. erfo...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024: Stromsteuer

Ende 2023 läuft der stromsteuerliche Spitzenausgleich aus (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 2.10.1). Im Rahmen des Verfahrens zum Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird zeitlich befristet für die Jahre 2024 und 2025 die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 20 EUR/MWh erhöht (neuer Abs. 2a in § 9b StromStG). Hinweis Die am 13.12.2023 von den Spitzen ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10.2 Umwandlung und Aufbereitung von Energieerzeugnissen

Strom, der zur Stromerzeugung verwendet wird, ist nach dem Unionsrecht (Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96/EG) von der Stromsteuer zu befreien, in Deutschland umgesetzt in § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Der EuGH äußerte sich im EuGH-Urteil v. 9.3.2023 (C-571/21) zum Umfang der Steuerbefreiung im Rahmen der Kohleverstromung aus Tagebauen. Dabei bestätigt er, dass der ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10.5 Verzinsung im Stromsteuerrecht

Laut EuGH besteht in Fällen, in denen ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Vorschriften des Unionsrechts Steuern erhoben hat, nicht nur ein Anspruch auf Erstattung dieser Steuern, sondern auch auf dazugehörige Zinsen. Sie stellen Einbußen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Geldbeträgen dar (EuGH, Urteil v. 9.9.2021 "Hauptzollamt B", C-100/20). Im Vorabentscheidungser...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10.3 Keine Steuerbefreiung für aus Gasgemisch erzeugten Strom

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG ist Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird, von der Steuer befreit. Dabei liegt Strom aus erneuerbaren Energieträgern nur dann vor, wenn er ausschließlich aus Wasserkraft, Win...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10.4 Wärmeverluste bei Fernwärme

Laut BFH sind die zur Kompensierung von Wärmeverlusten in Fernwärmenetzen eingesetzten Energieerzeugnisse grundsätzlich nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG durch das einspeisende Unternehmen entlastungsfähig (i.S. einer Nutzung der Wärme zu eigenen betrieblichen Zwecken). Dies gelte auch, wenn der Energieversorger Wärme von anderen Unternehmen abnehme und für den Ausgleich de...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10.1 Strom- und energiesteuerlicher Spitzenausgleich

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S.v. § 2 Nr. 3 StromStG können, unter engen Voraussetzungen, eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer im Rahmen des sog. "Spitzenausgleichs" des § 10 StromStG sowie § 55 EnergieStG beantragen. Für die Gewährung der Steuerentlastung ist u.a. grds. erforderlich, dass die von der Bundesregierung gesetzten j...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

Leitsatz 1. Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) offensteht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Normenkatalog mit Verweisungen auf § 381 AO

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach den Verbrauchsteuergesetzen und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen ergibt sich gegenwärtig der nachfolgende Katalog von Verweisungen auf § 381 AO. Verweise auf § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO finden sich in: § 36 Abs. 1 AlkStG [2]; § 77 Abs. 1 AlkStV [3]; § 30 BierStG [4]; § 52 Abs. 1 BierStV [5]; § 64 EnergieStG [6]; § 111 Abs. 1 EnergieStV [7]; § 24 KaffeeStG [8]; § 44...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3 Erzielung von Einnahmen

Rz. 8 Zweck der Geldleistungen muss die Erzielung von Einnahmen sein. Eine etwaige Zweckbindung des Steueraufkommens ist für den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO unschädlich.[1] Dabei lassen sich nach Zweck und Zielrichtung der Besteuerungsvorschriften die sog. Fiskalzwecknormen ("Finanzzwecksteuern"[2]) von den sog. Lenkungsnormen (Sozialzwecknormen) unterscheiden. Alleinige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.1 Einnahmeerzielung als Nebenzweck (§ 3 Abs. 1 Halbs. 2)

Rz. 15 § 3 Abs. 1 Halbs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass der Fiskalzweck (d. h. die Erzielung von Einnahmen-) Nebenzweck sein kann. Das steht in Übereinstimmung mit der vom BVerfG seit jeher vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber nicht nur durch Ge- und Verbote, sondern auch durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft Einfluss nehmen kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 381 AO erfasst – vergleichbar § 379 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 381 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen und nach den §§ 370, 378 AO gea...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 5 Eine Ahndung nach § 381 AO als Verbrauchsteuergefährdung ist nur zulässig, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ausdrücklich auf § 381 AO verweist.[1] Es handelt sich somit bei § 381 AO um eine Blankettvorschrift, die durch Regelungen in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Verjährungsbeginn bei Veranlagungs- und bei Fälligkeitssteuern und Korrekturen von Steuerfestsetzungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 § 229 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AO enthält eine Anlaufhemmung für diejenigen Steuern, die durch Steuerbescheid festzusetzen sind. Danach beginnt der Lauf der Zahlungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der Steuer, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO wirksam[1] geworden ist. Gäbe es diese Regelung nicht, wür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ordnungswidrigkeitenregelungen in sonstigen Verbrauchsteuergesetzen

Rz. 293 [Autor/Stand] In weiteren Verbrauchsteuergesetzen befinden sich ebenfalls Ordnungswidrigkeitsvorschriften. Im Biersteuergesetz sind die Ordnungswidrigkeiten in § 30 BierStG, im Alkoholsteuergesetz in § 36 AlkStG, im Energiesteuergesetz in § 64 EnergieStG, im Kaffeesteuergesetz in § 24 KaffeeStG, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnisgesetz in § 35 SchaumwZwStG, für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Leitsatz 1. Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen. 2. Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung

Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung aufgrund eines Gesetzes (hierzu näher R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1a Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurden in Abs. 2 Nr. 1 S. 1 die Worte "auf Grund gesetzlicher Vorschriften" gestrichen (vgl. Rz. 12). Abs. 3 wurde auf Berichtigungen nach § 129 AO erweitert (vgl. Rz. 56). Abs. 4 wurde neu gefasst und auf jeden Fall des Hinausschiebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der GuV-Rechnung sind gemäß IAS 1.82 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgebende Bilanzsumme

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die maßgebende BS bestimmt sich nach einer Bilanz, die unter Beachtung von § 5 Abs. 1 PublG aufgestellt wurde (der Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 5 Abs. 2 PublG ist offensichtlich ein redaktionelles Versehen bei der Formulierung des Gesetzestexts). Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG um darin enthaltene Rückstellungen oder Verbindl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung (Abs. 1)

Rz. 22 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach § 21a UStG und für ihre Anwendung jeweils durch Beantragung in der Zollanmeldung sind durch § 21a Abs. 1 UStG geregelt.[1] Rz. 23 Um das vereinfachte Verfahren nach § 21a UStG nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), aus dem Drittlands...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Leitsatz 1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Teilweise Wiedereinführung der Teilselbstanzeige zum 1.1.2015 (§ 371 Abs. 2a AO)

Rz. 205 [Autor/Stand] Durch den neuen § 371 Abs. 2a AO wurde mit Wirkung zum 1.1.2015 für den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen die Rechtslage vor dem 3.5.2011 wiederhergestellt und die Teilselbstanzeige insoweit wieder zugelassen. Abweichend von dem Vollständigkeitsgebot nach § 371 Abs. 1 AO tritt bei Selbstanzeigen bzgl. Umsatzsteuervoranmeld...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 3.6 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 42a Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber in § 277 Abs. 1 HGB die Umsatzerlöse – formal nur für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, aber letztlich durch die Ausstrahlungswirkung auch für die übrigen Unternehmen – neu definiert.[1] Die Umsatzerlöse sind nicht nur auf die für die Gesellschaft typischen Umsatzerlöse der gewöhnlichen G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiecontrolling: Grundla... / 1 Relevanz in der Unternehmenspraxis

Erhebliche Preissteigerungen für Industriekunden in der Energiebeschaffung Die derzeitige Beschaffungssituation von produzierenden Unternehmen in Deutschland in Bezug auf den Inputfaktor Energie ist durch erhebliche Preissteigerungen geprägt. So sind die Strompreise für industrielle Verbraucher seit 2000 kontinuierlich gestiegen und haben sich im Durchschnitt um etwa 75 % erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiekosten / 5 Wie können Energiekosten geplant werden?

Die Planung der Energiekosten ist im Gemeinkostenbereich ebenso aufwändig wie die Verteilung. Es bietet sich an, den Verbrauch ähnlich wie in der Vergangenheit anzusetzen, wenn keine wesentlichen Veränderungen im Verbrauchsverhalten (z. B. langer Winter, zusätzliche Büros) zu erwarten sind. Die Entwicklung der Preise für die einzelnen Energiearten selbst muss anhand der Mark...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue Grenzen für dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme in Kundenanlagen

Zusammenfassung Dezentrale Energieversorgung mit Strom und Wärme ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Energiewende. Nun hat der Bundesgerichtshof festgelegt, bis zu welcher Größe die Betreiber sogenannter Kundenanlagen noch von den Privilegien profitieren, mit denen der Gesetzgeber Investitionen fördern will. Hintergrund: Dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung als Säule d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutz

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken zählt u. a. der Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Sch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzinsung von Stromsteuererstattungsansprüchen nach Unionsrecht

Leitsatz Ist ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht festgesetzter Stromsteuer nach Unionsrecht zu verzinsen, wenn der niedrigeren Festsetzung der Stromsteuer die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96 zugrunde lag und die zu hohe Steuerfestsetzung ausschließlich auf einem Fehler bei der Anwendung der nationalen Vorschrift, die zur Umsetzung des...mehr