Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weihnachtsgeld / 1 Anspruch

Ein Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation kann sich aus Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden einzelvertraglichen Regelung ergeben. Ein Anspruch kann sich auch aus der Betrieblichen Übung ergeben, wenn der Arbeitgeber dreimal eine Gratifikation ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gewährt hat.[1] Achtung Keine gegenläufige betriebliche Übung mehr Die R...mehr

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Nachtarbeit / 11 Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen zunächst nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, da durch die Anordnung von Nachtarbeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betroffen sind. Will der Arbeitgeber den Zeitrahmen der Nachtarbeit (Beginn statt 23.00 Uhr eine beliebige Zeit zwischen 22.00 und 24.00 Uhr) vor- oder zurückverlegen, kann er dies nicht einseitig bestimmen. D...mehr

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Weihnachtsgeld / 4 Rückzahlung

Will der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern, falls der Arbeitnehmer nach Ablauf des Bezugszeitraums aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, muss eine Rückzahlungsklausel ausdrücklich vereinbart sein. Die Rückzahlungsklausel muss eindeutig und klar formuliert sein.[1] Der Arbeitnehmer darf durch die Rückzahlungsklausel nicht unangemessen benachteiligt werden. Arbeits...mehr

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Mehrarbeit / 4 Vergütung der Mehrarbeit

Fehlt im Arbeitsvertrag eine wirksame Vergütungsregelung, hat der Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 1 BGB Anspruch auf Vergütung der geleisteten Mehrarbeit, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.[1] Enthält der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Verkennung der Rechtslage Vergütung von Mehrarbeit vor, führt dies nicht dazu, dass die Vergütung für d...mehr

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Nachtarbeit / 5 Ausgleich

Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.[1] Das Gesetz macht außer den Worten "Ausgleichsregelung" und "angemessen...mehr

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Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum: B... / 1 Entstehen eines Teillohnzahlungszeitraums

Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer, wenn ein Dienstverhältnis während des üblichen Lohnzahlungszeitraums beginnt oder beendet wird, z. B. wenn der Arbeitnehmer während des Lohnzahlungszeitraums "Monat" eingestellt oder entlassen wird; der Anspruch auf Arbeitslohn bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer nicht für den gesamten M...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Zusammenfassung

Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch auf die Einhaltu...mehr

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Gehaltsverzicht / 1 Rechtliche Einordnung

Verzichtet der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ihm zustehende arbeitsrechtliche Ansprüche wie etwa einen Teil seines Lohns oder Gehalts, liegt ein klassischer Erlassvertrag i.S.d. § 397 BGB vor. Eine Vereinbarung über einen Gehaltsverzicht unterliegt bestimmten rechtlichen Beschränkungen. Ein Erlassvertrag darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen[1], darf nicht sittenwidrig...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Betriebsrat im Insolvenzverfahren

Der Betriebsrat behält im Insolvenzverfahren die Funktionsfähigkeit für die Wahrnehmung seiner Rechte, auch wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren stillgelegt wird.[1] Das bereits zuvor von der Rechtsprechung[2] anerkannte Übergangsmandat des Betriebsrats gilt gemäß § 21a BetrVG nun auch gesetzlich für Spaltungen und Betriebszusammenlegungen bis zu 6 Monaten. § 120 InsO enthä...mehr

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Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.3 Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften aufgrund tarifvertraglicher Regelung

Unter den Voraussetzungen von § 7 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel) sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren. Die Tarifpartner von Schicht- und Verkehrsbetrieben sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ermächtigt, abweichend von § 4 Satz 2 ArbZG auch kürzere Zeitabschnitte als 15 Minuten als...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.3 Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Eine Verlängerung der tarif- oder arbei...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2 Begriffsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes

Infographic Das ArbZG bestimmt in § 2 die Grundbegriffe des Arbeitszeitrechts. § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ArbZG definiert die Arbeitszeit als die "Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Die Frage, welche Tätigkeiten als "Arbeit" anzusehen sind, bestimmt sich nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Dieser ist ggf. (etwa hinsichtlich der Einordnung von Die...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.1 Arbeitsbereitschaft

Das ArbZG erwähnt die Arbeitsbereitschaft als besondere Arbeitszeitform minderer Beanspruchung des Arbeitnehmers, für die tarifvertraglich Verlängerungen der Arbeitszeit geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.[1] Die Arbeitsbereitschaft ist ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbe...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 3 Einzelfragen zum Begriff der "Arbeitszeit"

Gelegentlich ist zweifelhaft, welche Zeitspannen einer beruflich veranlassten Tätigkeit tatsächlich zur Arbeitszeit i. S. d. ArbZG gehören. Das ArbZG verweist mit der in § 2 Abs. 1 ArbZG verwendeten Begriffsbestimmung der Arbeitszeit als "Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit" letztlich auf die vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags als Hauptleistung geschuldeten T...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.3 Rufbereitschaft

Von der Vollarbeit, der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Rufbereitschaft liegt dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Auch in der Anordnung, außerhalb d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.2 Schutzvorschriften für Schichtarbeitnehmer

Die Schichtarbeit ist gesetzlich nur ansatzweise in § 6 Abs. 1 ArbZG geregelt. Für den Begriff der Schichtarbeit ist wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt werden muss und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten zeitlichen R...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.1 Allgemeines

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Gesetzliche Regelungen, die das Mitbestimmungsrecht unmittelbar einschränken, gibt es nicht. Das Arbe...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 9 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten. Dafür ist in der Regel eine entsprechende arb...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / Zusammenfassung

Überblick Die Lage der Arbeitszeit unterliegt grundsätzlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage; gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der vorübergehenden Verlängerung oder...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 1 Ausübung und Einschränkung des Weisungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers ein. Aber auch dann, wenn Weisungen des Arbeitgebers mit Zustimmung des Betriebsrats erteilt werden, müssen sie "billigem Ermessen" genügen. Der Umfang des Mitbestimmungsrechts richtet sich nach dem durch die zwingenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften ...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.3 Öffnung für die Tarifvertragsparteien

Regeln können die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags, die Arbeitgeber zudem mit dem Betriebs- oder Personalrat in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch in nichtelektronischer Form erfolgen kann. Ebenso kann geregelt werden, dass die Aufzeichnung statt taggenau am Tag der Arbeitsleistung ...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.4 Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Fall Eine Flugbegleiterin verlangte von ihrer Arbeitgeberin einen höheren Mutterschutzlohn und höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag erhielt sie neben ihrer Grundvergütung variable Mehrflugstundenvergütungen und Bordverkaufsprovisionen. Saisonbedingt waren gerade diese variablen Vergütungen in den Wintermonat...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 8 Die Entgeltransparenzrichtlinie der EU

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 [1] in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für den deutschen Gesetzgeber endet am 7.6.2026. In der Richtlinie selbst sind noch weitere Übergangsregelungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) enthalten. Die Richtlinie bringt erhebliche Änderungen im Hinblick auf die Instrumente zur Durchsetzung de...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 5 Einführung eines Qualifizierungsgeldes

Das am 20.7.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sieht zum 1.4.2024 unter anderem die Einführung von Qualifizierungsgeld vor. Für den Bezug von Qualifizierungsgeld müssen verschiedene betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein: Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter muss strukturwandelbedingt sein, z. B. durch demog...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.1 Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

Der Fall Die Arbeitgeberin stellte im Frühjahr 2017 nacheinander zwei neue Beschäftigte als "Mitarbeiter Vertrieb/Außendienst" ein, die die gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnisse hatten und sich bei Urlaub und Krankheit gegenseitig vertraten. Die Klägerin ist im März 2017 als Außendienstmitarbeiterin eingestellt worden, ihr Kollege P bereits im Januar 2017. Die Arbeitgeb...mehr

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Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode...mehr

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Ortszuschlag / 2 Die Bedeutung des Ortszuschlags/Sozialzuschlags nach Inkrafttreten des TVöD

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst wurden die familienbezogenen Vergütungsbestandteile teilweise in die neue Entgelttabelle eingerechnet, teilweise werden sie als Besitzstandszulage weitergezahlt. Die bis zum Inkrafttreten des TVöD geltende Regelung im kurzen Überblick: Der – entsprechend den Vergütungsgruppen des BAT nach "Tarifklassen" ge...mehr

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Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 30.9.2005 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 1. Oktober 2005 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TVöD übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelu...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.2 Verweis nur auf den BAT und die "ergänzenden" Tarifverträge

Wird dagegen im Arbeitsvertrag nur auf den BAT bzw. den " BAT sowie die ergänzenden Tarifverträge in der kommunalen Fassung verwiesen ", so ist der Arbeitsvertrag auszulegen. Unterschiedliche Auffassungen bei den Instanzgerichten: Weitergeltung des BAT, TVöD-Anwendung nur über einvernehmliche Vertragsänderungen In der Rechtsprechung der Instanzgerichte bestanden zunächst untersch...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.1 Verweis auf den BAT und die "ersetzenden" Tarifverträge

Ist bei nicht tarifgebundenen BAT-Anwendern im Arbeitsvertrag z. B. vereinbart: "Auf das Arbeitsverhältnis findet der BAT und die diesen ergänzenden bzw. ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für die VKA jeweils gültigen Fassung Anwendung …" , so gelten für das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Oktober 2005 regelmäßig die Bestimmungen des TVöD. War der Arbeitgeber bisher n...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.3 Anspruch auf Anwendung des Tarifvertrags aus betrieblicher Übung?

Von erheblicher praktischer Bedeutung sind bei sog. TVöD-Anwendern Ansprüche aus betrieblicher Übung.[1] Ansprüche aus betrieblicher Übung können entstehen, wenn der privatrechtlich organisierte Arbeitgeber ohne ausdrückliche Vereinbarung bestimmte TVöD-Leistungen über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gewährt und diese Verhaltensweisen so regelmäßig und einheitlich wieder...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.1 Statische, dynamische Verweisung

Arbeitsvertraglich kann die Geltung eines ganz bestimmten Tarifvertrags vereinbart werden, unabhängig von späteren Veränderungen (statische Verweisung). Praxis-Beispiel Formulierungsvorschlag für eine statische Verweisung: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V) und den diesen ergä...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.2 Teil- oder Vollverweisung

Aus der Vertragsfreiheit ergibt sich, dass nicht nur eine Vollverweisung/Gesamtverweisung auf sämtliche Tarifregelungen des TVöD zulässig ist, sondern dass auch auf Teilbereiche, unter Umständen einzelne Vorschriften des Tarifvertrags Bezug genommen werden darf (Teilverweisung).[1] Die Teilverweisung kann in unterschiedlicher Ausprägung vorgenommen werden. Es kann vereinbart w...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.1 Definition

Im TVöD erfolgt die Herausnahme der AT-Beschäftigten nicht wie in anderen Tarifgebieten typisch nach Tätigkeit oder Stellung im Betrieb oberhalb der höchsten Ebene des Tarifvertrags. Abgestellt wird allein auf das Entgelt, das über die Entgeltgruppe 15 hinausgehen muss. Überzeichnet bedeutet dies, dass ein Beschäftigter, der eine Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 13 ausübt, a...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.2 Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG

§ 77 Abs. 3 BetrVG setzt der Regelungsbefugnis der Betriebspartner Grenzen. Hiernach können Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein ("Sperrwirkung"), es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine solche Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu ("Öffnungsklausel"). Arbeitsbedingungen we...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.4 "In Anlehnung an den TVöD"

Verbreitet werden Arbeitsverhältnisse "in Anlehnung an den TVöD" abgewickelt. Dies kann geschehen durch ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch tatsächliche Handhabung. Häufig hat der Arbeitgeber dabei die Vorstellung, er könne sich jeweils die für ihn im Einzelfall günstige TVöD-Regelung aus dem Tarifvertragswerk – nach der "Rosinen-Theorie" – heraussuchen. N...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3 Verweis auf den BAT-/BAT-O-VkA/BMT-G II/BMT-G-O

In § 2 des "Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)" sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Wichtig Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT/BAT-O in der Fassung VKA, BMT-G/BMT-G-O und die diese ergänzenden ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.1 Vorbemerkung

Zwar ist im TVöD die Entgeltberechnung grundsätzlich vereinfacht worden, die Besitzstandsregelungen konterkarieren dieses an sich positive Vorhaben jedoch weitgehend. Im Einzelnen: Die Festsetzung des (Grund-)Entgelts nach dem TVöD ist nachvollziehbar strukturiert. Die Beschäftigten werden – nach dem in Ziffer 5.2 geschilderten, insoweit noch komplexen und komplizierten Eingr...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.5 Dürfen für Arbeitnehmer günstigere Regelungen durch Betriebsvereinbarung getroffen werden?

Im Arbeitsrecht gilt zwar grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip. Dies bedeutet jedoch nur, dass günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag, ungünstigeren tarifvertraglichen Regelungen (wegen § 4 Abs. 3 TVG) und ungünstigeren Betriebsvereinbarungen vorgehen. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht im Verhältnis Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag.[1] In einer Betriebsvereinbarung darf a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.3 Konkrete Probleme privater TVöD-Anwender

Privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender sehen sich vielfältigen Problemen gegenüber, die häufig aus der mangelnden Kenntnis der komplexen und komplizierten Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes erwachsen. Oft wird in den bisherigen Arbeitsverträgen nur sehr unvollständig auf "den BAT" bzw. den "TVöD" verwiesen. Zum Teil wird nicht einmal differenziert nach d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2 Verweisung auf den TVöD, in Anlehnung an den TVöD

Privatrechtlich organisierte Arbeitgeber, die gegründet wurden über Ausgliederungen aus dem öffentlichen Dienst, oder Einrichtungen, die Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten, verweisen häufig im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. In älteren, vor dem 1.10.2005 abgeschlossenen Arbeitsverträgen, findet sich häufig auch die Formulier...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 1 Einleitung

Eine normative Tarifbindung an den TVöD besteht nur, wenn sowohl der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist – z. B. aufgrund Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband – als auch der Beschäftigte in einer tarifschließenden Gewerkschaft – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dbb Tarifunion, usw. – organisiert ist. Die kollektivrechtliche Geltung des TVöD ergib...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.3 Besonderheiten bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Arbeitgeber zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband war und aus diesem ausgetreten ist. Hier gelten die Tarifregelungen nach dem Tarifvertragsgesetz nur noch mit ihrem Stand zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Verbandsaustritts weiter (sog. statische Tarifgeltung). Praxis-Tipp Ist der Arbeitgeber a...mehr