Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.4 Verweis auf den BAT in der Fassung für die TdL

Wird im Arbeitsvertrag auf den BAT/BAT-O/MTArb in der für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils gültigen Fassung verwiesen, so verblieb es bis zum 31. Oktober 2006 bei der Anwendung der bisherigen Tarifverträge. Die TdL und die Gewerkschaften haben sich 2006 auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) geeinigt. Der TV-L ist zum 1. November 2006 in Kraft ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.3 § 87 Abs. 1 BetrVG

§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt generell den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag. Eine tarifliche Regelung in diesem Sinn ist aber nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Betrieb gilt[1], die dortige Regelung abschließt ("… soweit …") und keine Öffnungsklausel vorhanden ist.mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5 Inhalt und Rechtswirkungen der Betriebsvereinbarung

Wie ausgeführt, dient die Betriebsvereinbarung der Verwirklichung der Mitbestimmungsrechte. Ebenso wie der Tarifvertrag (vgl. dort §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4 TVG) enthält die Betriebsvereinbarung Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend gelten (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). 5.1 Unmittelbare Wirkung Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.2 Grundsätze der Entgeltgestaltung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Gleiches gilt für die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). In Abschn. III des TVöD ist das Entgeltsystem d...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.4 Vereinfachung der Übergangsregelungen im TVÜ

Über die Besitzstands- und Vertrauensschutzregelungen des TVÜ werden bei übergeleiteten Beschäftigten auch in Zukunft noch kinderbezogene Entgeltbestandteile – bis zu 25 Jahre nach In-Kraft-Treten des TVöD – gewährt. Strukturausgleichszahlungen, die teilweise unbefristet zu gewähren sind, sollen die durch den zum 1.10.2005 (TVöD) / 1.11.2006 (TV-L) in Kraft getretenen Tarifv...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.5 Zuwendungsempfänger

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nehmen verschiedene privatrechtliche Einrichtungen – Stiftungen, eingetragene Vereine, gGmbHs, Gesellschaften bürgerlichen Rechts – öffentliche Mittel in Anspruch. Nach den Bewilligungsauflagen der Zuwendungsgeber, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, unterliegen diese Einrichtungen einem Besserstellungsverbot gegenüber den Regelungen des ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.1 Vorbemerkung

Mit Einführung des TVöD wurden der BAT/BAT-O sowie die entsprechenden Arbeitertarifverträge mit ihren starren und wenig motivierenden Vergütungssystemen für den Bereich Bund und VKA durch ein modernes Entgeltsystem abgelöst. Der BAT beruhte auf dem Alimentationsprinzip: Hinsichtlich der Vergütungshöhe spielten das Lebensalter und der Familienstand des Mitarbeiters sowie die K...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.2 Verweis auf den BAT-/BAT-O-Bund/MTArb

Für den Bereich des Bundes ersetzt der TVöD/TVÜ ab dem 1. Oktober 2005 vollständig die Mantel- und Entgeltregelungen des BAT, BAT-O, MTArb, MTArb-O, weshalb § 2 TVÜ-Bund auch deutlich kürzer ausfällt und wesentlich einfacher ausgestaltet ist als die entsprechende Regelung im TVÜ-VKA (Einzelheiten siehe unten 3.3). Wird im Arbeitsvertrag auf den BAT-Fassung Bund sowie die ergä...mehr

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AT-Beschäftigte / 1 Überblick

In der betrieblichen Praxis wird in Unternehmen, in denen Tarifverträge zur Anwendung kommen, der Bereich der Angestellten regelmäßig aufgegliedert in die Gruppen der Tarifangestellten, außertariflich Angestellten (zukünftig AT-Beschäftigte) und[1] leitenden Angestellten. Der Begriff des leitenden Angestellten wird dabei als Rechtsfigur des Betriebsverfassungsrechts (§ 5 Abs. 3 ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 9 Die gerichtliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] unterliegen Betriebsvereinbarungen, anders als Tarifverträge, einer allgemeinen Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Das BAG begründet seine Ansicht damit, dass der Betriebsrat nicht die gleiche Unabhängigkeit vom Arbeitgeber besitze wie die Gewerkschaft (bei der Aushandlung eines Tarifvertrags); deshalb sei er nicht in glei...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13 Regelungsinhalte für Betriebsvereinbarungen bei Anwendung des TVöD

Auch unter Geltung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind bestimmte Themen mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, d. h. sie können wie z. B. das Arbeitszeitmodell nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben, sondern müssen durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Die Betriebsvereinbarung ist die vorweggenommene Zustimmung des Betriebsrats zu Fragen, die s...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.2 Freiwillige Betriebsvereinbarungen/Regelungsabreden

Sog. freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber unter Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschlossen werden: Im Falle nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit soll im Bereich TVöD-VKA bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD-VKA). Die Einigung übe...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 8 Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Auslegung im rechtlichen Sinne (und darum handelt es sich hier) ist die Frage nach dem Inhalt einer Vereinbarung, wenn der Text nicht ganz eindeutig ist, d. h. was haben die Parteien, die diese Regelung vereinbart haben, gemeint? Was wollten sie? Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wi...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.3 Lage des Urlaubs

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln die Dauer des Urlaubs, nicht jedoch die konkrete Lage im Urlaubsjahr, dem Kalenderjahr. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist die Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer im Urlaubsjahr mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird. Um diese sehr weit...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.2.2 Sonstige Zulagen

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eine Vielzahl weiterer zum Teil unüberschaubarer Zulagen. Dies sind u. a. nach § 14 TVöD / TV-L persönliche Zulagen bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 19 TVöD / TV-L Erschwerniszuschläge, Gefahrenzulagen nach der Entgeltordnung zum TVöD / TV-L Entgeltgruppenzulagen Schichtführerzulagen Zulagen für An...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.7 Beschäftigungszeit

Nach § 34 Abs. 3 TVöD sind auf die für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss sowie das Jubiläumsgeld maßgebliche Beschäftigungszeit – neben den Zeiten bei demselben Arbeitgeber – auch Zeiten bei anderen, vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Arbeitgebern oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen anzurechnen. Aufgrund der komplexen Regelung sollte der TVöD-Anwender d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 1 Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung

Bei den echten Mitbestimmungsrechten (diese sind vor allem in §§ 87, 91, 97 Abs. 2, 112 Abs. 4 BetrVG geregelt) können Regelungen nur durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier deshalb unwirksam. Das gesetzliche Instrument dieser Einigung ist die Betriebsvereinbarung. Kommt bei diesen Mitbestimmungsre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.1 Ermittlung der anzuwendenden Fassung des BAT

Zu unterscheiden ist zwischen Einrichtungen, die an den BAT in der Fassung für den Bund gebunden sind, Einrichtungen, die auf den BAT in der Fassung für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verweisen und Einrichtungen, die den BAT in der Fassung für die kommunalen Arbeitgeberverbände anwenden. Zunächst bereitet in der Praxis häufig schon die Zuordnung der Einrichtung zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 4.2 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag

Nach § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichend von § 3 ArbZG (tägliche Höchstarbeitszeit) zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, einen anderen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 4.3 Höchstgrenzen bei Tarifverträgen

Werden verlängerte Arbeitszeiten tariflich zugelassen, muss nach § 7 Abs. 8 ArbZG grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Durchschnitt von 12 Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreitet. Die Übergangsregelung für Alttarifverträge in § 25 ArbZG ist zum 31.12.2006 ausgelaufen. Die Übergangsregelung e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.1 Zulässigkeit

Weicht eine betriebliche Übung von im Tarifvertrag enthaltenen Regelungen ab, so ist sie nur dann wirksam, wenn der Tarifvertrag die Abweichung gestattet oder aber die Regelung nach dem sog. Günstigkeitsprinzip für die Beschäftigten günstiger ist. Das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG gilt auch im Verhältnis zu einem erst nach Entstehung der betrieblichen Übung abgeschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.6.1 Tariflohnerhöhung

Passt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in Anlehnung an die Tariflohnerhöhung freiwillig die Gehälter seiner Beschäftigten an, so entsteht grundsätzlich kein Anspruch aus betrieblicher Übung auf zukünftige Anpassungen. Es besteht lediglich ein Anspruch der Beschäftigten auf Fortzahlung dieses erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.3 Keine anderweitigen Anspruchsgrundlagen

Es kann keine betriebliche Übung entstehen, wenn sich der Anspruch aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergibt, da dies dann die Anspruchsgrundlage wäre, oder wenn ein solcher Anspruch gesetzlich, tarifvertraglich oder einzelvertraglich ausgeschlossen ist.[1] Praxis-Beispiel Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes seit elf Jahren Dienstbefreiun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.6.2 Überstundenpauschale

Vereinbart ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes mit seinen Beschäftigten, dass vorübergehend für die Bezahlung der Überstunden eine Pauschale gezahlt wird, obwohl der anzuwendende Tarifvertrag eine Pauschalierung nicht vorsieht und der fehlende Rechtsgrund dem Arbeitgeber und den Beschäftigten bekannt ist, so kann kein Anspruch aus betrieblicher Übung auf Fortzahlung di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6 Einschränkungen durch Formerfordernis

Die betriebliche Übung hat nicht wie Tarifverträge oder Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen eine normative Wirkung auf den Arbeitsvertrag, sondern sie wird nach ständiger Rechtsprechung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags, vergleichbar einer Nebenabrede.[1] Im öffentlichen Dienst ist eine Nebenabrede nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Dieses konstitutive Sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 1 Einleitung

Viele Arbeitgeber gewähren neben den aus einer verbindlichen Vereinbarung – Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag – geschuldeten Leistungen solche, die auf einer Gewohnheit beruhen. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei mehrmaliger vorbehaltloser Gewährung, können diese betrieblichen Übungen für den Arbeitgeber verbindlich werden und den Beschäftigten eine Ansp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 2 Begriff

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Beschäftigten schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Hierbei ist entscheidend, wie ein Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben verstehen dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.2 Vertragsinhalt

Ein Vertrauenstatbestand, aus dem eine betriebliche Übung erwächst, kann z. B. bei jährlichen Gratifikationen entstehen, wenn die jährliche Sonderzahlung ohne Vorbehalt mindestens dreimal hintereinander gezahlt wurde.[1] Eine verbindliche Regel gibt es jedoch nicht. Bei anderen Sozialleistungen ist auf Art, Dauer und Intensität der Leistungen abzustellen. Wie lange die Übung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 6.4 Reisezeit

Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der Zurücklegung des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber.[1] Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen hat. In diesem Fall gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.9 Zustimmungsverweigerungsgründe bei personellen Einzelmaßnahmen

§ 78 Abs. 5 BPersVG benennt abschließend die Gründe, die eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen der Dienststelle nach den § 78 Abs. 1 BPersVG rechtfertigen können. Der Personalrat ist also wegen der nur wenigen gesetzlich vorgegebenen Gründe in der Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern, relativ stark eingeschränkt. Dabei wird man in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6.1 Einschränkungen gemäß § 2 Abs. 2 TVöD

Das Entstehen betrieblicher Übungen soll durch ein konstitutives Schriftformerfordernis wie das des § 2 Abs. 2 TVöD verhindert[1] und damit eine Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Eine stillschweigende Leistungsgewährung kann zudem keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Regelung, die gegen § 2 Abs. 2 TVöD verstoßen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 5 Einschränkungen im öffentlichen Dienst

Im Gegensatz zu privaten Arbeitgebern sind die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes an Weisungen vorgesetzter Dienststellen, an Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Mindestbedingungen des Tarifvertrags, an das Haushaltsrecht usw. gebunden. Nur wenn ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand der Beschäftigten geschaffen wurde, kann überhaupt eine betriebliche Übung im öffentlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 4.4 Höchstgrenzen bei Betriebs- bzw. Individualvereinbarung

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] Aufgrund der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strategische Personalentwic... / 2.2 Der neue psychologische Vertrag

Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist der so genannte "neue psychologische Vertrag". Kurz gesagt: Der "traditionelle psychologische Vertrag" – Arbeitsplatzsicherheit gegen Arbeitnehmerloyalität hat – aus verschiedenen Gründen – seit den 90er Jahren arbeitgeberseitig abgenommen. Arbeitnehmer haben darauf reagiert und sich ebenfalls an die veränderten Realitäten angepasst. Ein (!...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 7 Aushang und Arbeitszeitnachweis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.[1] Ferner hat der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ist, stehen. Sonderregelungen gelten nach § 1 Abs. 3 TVöD für Versorgungs-, Nahverkehrsbetriebe und Waldwirtschaftsbetriebe/-betriebsteile. Au...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.4 Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigten

Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden bei Berechnung der Dienstzeit grundsätzlich in vollem Umfang berücksichtigt. Besonderheiten bestehen für Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 bzw. für Zeiten einer Teilzeitarbeit vor dem 1.5.1994. Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BAT in der bis 31.12.2001 gültigen Fa...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelung zur Beschäftigungs- und Dienstzeit

§ 6 BMT-G II (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Die Beschäftigungszeit beginnt mit dem Tag der Aufnahme der Arbeit; sie wird frühestens von der Vollendung des 18. Lebensjahres angerechnet (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden müssen; ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.5 Übernahme einer Dienststelle/Einrichtung

Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der entweder vom Geltungsbereich des BAT oder des BAT-O erfasst wird oder kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung den BAT /BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, so werden die bei der Dienststelle bis zur Übernahme zurückgelegten Zeiten bei dem ne...mehr