Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 183 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vo...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 325 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 727 ff.). In folgenden (Aus...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1011 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 44] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 731 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 291 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Die unter dem Begriff "Corona-Soforthilfe" ausgezahlten Beträge fallen als Zuschüsse regelmäßig unter keine bestehende Steuerbefreiung. Sie sind in Zeile 15 zu erfassen und wirken sich g...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 322 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 276 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 755 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 999 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Betriebsaufspaltung: Beendigung einer echten Betriebsaufspaltung

Ist eine (echte) Betriebsaufspaltung begründet worden, indem ein Einzelunternehmer eine Betriebs-GmbH (Gesellschafter = Einzelunternehmer mit 75 % und sein Sohn mit 25 %) gegründet und anschließend das Betriebsgrundstück dieser entgeltlich zur Nutzung überlassen hat, führen die spätere unentgeltliche Übertragung des Betriebsgrundstücks auf den Sohn – unabhängig vom Grund der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.5 Abgrenzung zum UmwStG 1995

Rz. 24 Das UmwStG 2006 ist als Art. 6 des "Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 7.12.2006[1] erlassen worden. Es ersetzt das UmwStG v. 28.10.1994[2], folgt ihm zwar in der Gliederung, stellt jedoch eine weitgehende Neufassung mit teilweise grundlegend abwe...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 14. Erstattung von Kapitalertragsteuer (Rz. 285)

Im Anwendungsbereich des Teileinkünfteverfahrens können Gewinnausschüttungen auf der Ebene der empfangenden nicht steuerbefreiten Körperschaft nach Maßgabe des § 8b KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Eine Erstattung von Kapitalertragsteuer kann durch eine NV-Bescheinigung bewirkt werden. Eine NV-Bescheinigung kann nur für sog. kleine Körperschaften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Rechtsfolge: Fiktion einer Anteilsveräußerung

Die Folge der Wegzugsbesteuerung ist eine fiktive Veräußerung der Anteile i.S.d. § 17 EStG zum gemeinen Wert. Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes respektive gewöhnlichen Aufenthalts,[6] im Zeitpunkt der Übertragung,[7] bzw. im Zeitpunkt des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts.[8] Gewinnermittlung: Der fiktive Verä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2022), § 15, Rn. 401). Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.3 Vereinnahmte Kapitalerträge (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 109 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Rz. 110 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG rechnen alle Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.6 Beteiligungen

Rz. 156 Erfasst von § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG werden auch Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Beteiligungen. Es muss sich um Beteiligungen handeln, die zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören. Zu den Beteiligungen rechnen insbesondere die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.5 Freibetrag (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG)

Rz. 251 Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG Anwendung finden. Danach wird der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, sofern der Land- und Forstwirt das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.4 Sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 203 Alle anderen im Rahmen der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verkauften oder entnommenen Wirtschaftsgüter sind mit ihrem anteiligen Veräußerungspreis bzw. dem gemeinen Wert anzusetzen. Dem sind gegenüberzustellen die jeweiligen Buchwerte. Dies betrifft insbesondere Wirtschaftsgebäude, Betriebsvorrichtungen und Maschinen, aber auch immaterielle ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 4. Rechtsfolgen des Wegzugs nach § 6 AStG

Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Rechtsfolge des Wegzugs nach § 6 AStG ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens unterliegt der Einkommensteuer. Verluste werden nicht fiktiv realisiert. Bei Zahlung der Wegzugsteuer kommt es nach § 6 ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / 4. Stehen gelassenes Darlehen

Weiter wird nunmehr geklärt, dass im Fall des Ausfalls eines stehen gelassenen Darlehens der Verlust des im Zeitpunkt des Eintritts der Krise werthaltigen Teils i.R.d. § 17 Abs. 2a EStG und der Verlust des zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise nicht (mehr) werthaltigen Teils nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen sind. Ein stehen gelassenes Darlehen liegt vor, wenn der G...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.5 Beteiligungserträge der Organgesellschaft

Ist eine Organgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält sie daraus eigene Beteiligungserträge, wären diese bei ihr ohne Bestehen eines Organschaftsverhältnisses grds. steuerfrei nach § 8b Abs. 1 bzw. Abs. 2 KStG. Als nicht abziehbare Betriebsausgaben würden pauschal 5 % der Beteiligungserträge angesetzt werden.[1] Somit wären die Beteiligungserträge letz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Tarifermäßigung (§ 34 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Tarifermäßigung bei der ESt gem § 34 EStG findet auf den Einbringungsgewinn in keinem Fall Anwendung (unabhängig davon, ob die Einbringung zum gW oder einem Zwischenwert erfolgt). Nach § 21 Abs 3 S 2 UmwStG ist die Tarifglättung nach § 34 Abs 1 EStG generell auf alle Einbringungsgewinne nicht anwendbar. Dies entspricht der allgemeinen Rech...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / b) Entscheidung des BFH

Teleologische Reduktion, wenn Beteiligungserwerb vollentgeltlich erfolgt: Der XI. Senat des BFH bestätigt die vorinstanzliche Entscheidung des FG Münster[16] und hat im Wege der teleologischen Reduktion entschieden, dass ein rückwirkender Teilwertansatz wegen eines Sperrfristverstoßes nach § 6 Abs. 5 S. 6 EStG bei einer vollentgeltlichen Anteilsübertragung unter vollständiger ...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / I. Einleitung

§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG ist eine der zentralen Vorschriften im Zusammenhang mit Umstrukturierungsvorgängen bei Mitunternehmerschaften. Die Vorschrift regelt die zwingende Buchwertübertragung für die Umstrukturierung einzelner Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften. Hierdurch soll insbesondere die buchwertneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Betriebsverm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.5 Hinzurechnungsbetrag

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Soweit nach dieser Norm aktive Einkünfte vorliegen, erfolgt keine Hinzurechnung. Erfolgt eine Hinzurechnung der Einkünfte der Zwischengesellschaft, werden die hinzuzurechnenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermittelt.[1] Im Ausland gezahlte Steuern sind grundsätzlich abzuziehen[2], auf Antrag kö...mehr

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REIT – ABC IntStR / 2.2 Anteilseigner

Korrespondierend zur Steuerfreiheit auf der Ebene des REIT unterliegen Ausschüttungen beim Anteilseigner nicht dem Teileinkünfteverfahren bzw. sind regelmäßig nicht gem. § 8b KStG steuerbefreit[1], es sei denn, es besteht eine Vorbelastung beim REIT.[2] Da mindestens 90 % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses auszuschütten sind, erfolgt die Besteuerung damit faktisch auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 2 Abs 5a S 1 EStG

Rn. 348f Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit es außersteuerliche Rechtsnormen betrifft, werden bei folgenden Begriffen bestimmte Beträge hinzuaddiert: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 348g Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Außersteuerliche" Rechtsnormen sind insbesondere solche des Sozialrechts, die an einkommensteuerliche Begriffe anknüpfen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das objektive Nettoprinzip

Rn. 16a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Vorgang, der dem StPfl Einkommen verschafft, kann positiv oder negativ auf sein Vermögen wirken. Nur eine Gesamtbetrachtung aller aus demselben Vorgang herrührenden Vor- und Nachteile erklärt aber, ob tatsächlich die Leistungsfähigkeit gesteigert ist. Nur Nettozuflüsse können dies bewirken. Das Einkommen kann daher nur als Ergebnis eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

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Dividenden – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte einer Kapitalgesellschaft werden in ihrem Ansässigkeitsstaat besteuert. Schüttet sie die Gewinne als Dividende an ihre Anteilseigner aus, unterliegen diese regelmäßig im Ansässigkeitsstatt der ausschüttenden Kapitalgesellschaft der beschränkten Stpfl. Die Steuer wird durch Quellensteuerabzug erhoben. Im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters unterliegen die Dividen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 353 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ist der Höhe nach begrenzt. Zum einen sind die von § 8 Nr. 5 GewStG erfassten Beteiligungserträge um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, die nach §§ 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 5, 10 KStG bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden dürfen, zu mindern. Zum anderen wird der entsprechende Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.2.1 Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG

Rz. 338 § 3 Nr. 40 EStG befreit die dort genannten Einnahmen seit 2009 im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens von der ESt. Nur hinsichtlich des steuerfreien Teils von 40 % kommt eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG in Betracht. 60 % der Einnahmen sind einkommen- und gewerbesteuerpflichtig. Rz. 339 § 8 Nr. 5 GewStG bezieht sich seinem Wortlaut nach auf den gesamten § 3 Nr. ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personengesell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht in der Weise auszulegen, dass die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte für einen persönlich haftenden Gesellschafter (phG) im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ausgeschlossen ist. 2. Die Schachtelprivilegien des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2002 und des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973...mehr