Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 Der geschützte Personenkreis ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX. Danach gelten die Regelungen des 3. Teils des SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.[1] Rz. 5 Nach § 2 Abs. 1 SGB IX n. F. sind Menschen mit Behinderung Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit ei...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.1 Fortbestand der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht bzw. diese Leistungen bezogen werden oder nach den gesetzlichen Regelungen[1] Elterngeld bezogen wird. Gleiches gilt für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit oder wenn Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird.[2] Darüber hinaus bleibt...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.3 Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Der Eintritt von Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 SGB III ist an den Bezug einer Entgeltersatzleistung geknüpft. Neben den Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Teilnehmern an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind aufgrund entsprechender Sonderregelungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht aber auch weitere Personeng...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen – Ziele

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs[1] – welches das zuvor zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammengefasst und weiterentwickelt hat. Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und damit das B...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 4 Beginn und Ende des Schwerbehindertenschutzes

Der Schwerbehindertenschutz beginnt, ohne dass es einer förmlichen Anerkennung nach § 152 SGB IX bedarf, sobald die Voraussetzungen von § 2 SGB IX objektiv erfüllt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der Voraussetzungen weiß. Der Schwerbehindertenschutz erlischt, wenn die Voraussetzungen des § 2 SGB IX entfallen sind (§ 199 Abs. 1 SGB...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 5.5 Verletzung der Beschäftigungspflicht: die Ausgleichsabgabe

Der Arbeitgeber hat für jeden unbesetzten Pflichtplatz – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder ihm die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen überhaupt möglich ist – monatlich eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 Abs. 1 und 2 SGB IX). Die Ausgleichsabgabebeträge sind dynamisiert. Die Erhöhung richtet sich nach der Veränderung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 9.1 Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX hat der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs-/Personalrat eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht vorhanden – beim Betriebs- bzw. Personalrat. Mit der Inklusionsvereinbarung sollen betrieblic...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 2 Geschützter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die Auswirkung einer mehr als 6-monatigen Funk...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im gesamten Tarifgebiet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD). Für die Beschäftigten der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebie...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1 Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung oder Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind (Nr. 1)

Rz. 22 Nach Abs. 2 Nr. 1 darf der Sozialleistungsträger auch besonders schutzwürdige Daten übermitteln, sofern ihm diese im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind. An diese Übermittlung im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / Zusammenfassung

Begriff Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gemindert sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträcht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 1 Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Menschen mit Behinderungen

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.[1] Behinderung im Sinne des SGB IX ist eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die den einzelnen Menschen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoh...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 46 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 47 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3 Gruppenangebote (Pooling) nach Abs. 3 Satz 3

Rz. 53 Satz 3 bestimmt, dass eine für Kinder oder Jugendliche erforderliche Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich – in der Schule oder Hochschule – als Gruppenangebot erbracht werden kann. Ziel war eine Angleichung an die Regelungen, wie sie bereits in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer B...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 55 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 176 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 30 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) trat in Abs. 2 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" an die Stelle der "Träger der Rentenversicherung". Die Vorschrift regelte zunächst nur die Beitragszahlung und Abrechnung beim Bezug von Krankengeld und Verletztengeld. Satz 2 des Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solch...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.2 Rehabilitationssport und Funktionstraining – § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX

Rz. 7 § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX trifft nunmehr Regelungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Diese Regelung gewährt gegenüber der aufgehobenen Nr. 1 einen Rechtsanspruch auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.2 Ergänzende Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Grundlegende Voraussetzung ist neben dem Vorliegen einer Behinderung, dass ein Zusammenhang mit der als Hauptleistung erbrachten medizinischen Rehabilitation bestehen muss, deren Erfolg durch die ergänzenden Leistungen gesichert werden soll. Das setzt voraus, dass zuvor die Krankenkasse die maßgebliche Krankenbehandlung geleistet hat. Ferner müssen die allgemeinen Vora...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das Gesundheits-Reformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) geschaffene § 43 trat mit dem Inkrafttreten des SGB V an die Stelle des im Wesentlichen entsprechenden § 193 RVO. Satz 2 wurde durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) angefügt. Rz. 2 In Satz 1 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) das Funktionstrain...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 162 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) und durch Art. 1 Nr. 25 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden. Eine die Nr. 3 betreffende Änderung (Art. 6 Nr. 8 AFRG v. 24.3.1997, BGBl. I S. 594) ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Siche...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheit / 3 Abgrenzung zur Behinderung

Behinderung und Krankheit sind unterschiedliche Begriffe. Nicht jede Erkrankung begründet eine Behinderung. Entscheidend ist die Langfristigkeit [1], sowie die bestehenden "Barrieren". Während die Krankheit einen vorübergehenden, vom regelmäßigen Gesundheitszustand eines Menschen abweichenden Zustand erfasst, geht es bei der Behinderung nach heutigem Verständnis um dauerhafte...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.3 Gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

Rz. 73 Grundlagen Sofern es sich bei der Zuführung von Genussrechtskapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt (obligationsähnliches Genussrechtskapital),[1] sind gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene Genussrechtskapital in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 8 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich)

Stirbt die ausgleichspflichtige Person und besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, die sie erhielte, wenn die Ehe bis zum Tod der ausgleichspflichtigen Person fortbestanden hätte.[1] Der Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn das Anrecht wegen einer Vereinbarung ü...mehr