Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Teilwertabschreibung

Zusammenfassung Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.2 Eigenständiges Abschreibungswahlrecht in der Steuerbilanz

Auch nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die nach Handelsrecht aufgestellte Bilanz prinzipiell Grundlage für die nach Steuerrecht aufzustellende Bilanz. Grundsätzlich bleiben demnach die handelsrechtlichen Vorschriften zu Ansatz und Bewertung auch für die Steuerbilanz maßgebend. Soweit in der Steuerbilanz jedoch steuerliche Wahlre...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.4 Feststellungs- und Beweislast

Für die Teilwertermittlung gilt das strikte Stichtagsprinzip, nach dem die Bilanz die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzubilden hat. Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim Steuerpflichtigen.[1] Dieser trägt auch die Darlegungs- und Feststellungslast für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dass die Beweislast (Feststellungslast) für den Eintritt...mehr

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Teilwertabschreibung / 3 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem um planmäßige Abschreibungen geminderten Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach den Gebäude-AfA...mehr

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Teilwertabschreibung / 1 Handelsbilanzielle Regelung

1.1 Niederstwertprinzip In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebe...mehr

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Teilwertabschreibung / 9 Wertaufholungsgebot und Zuschreibung

9.1 Begriff und Bedeutung Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängi...mehr

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Teilwertabschreibung / 2 Steuerbilanzielle Regelung

2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Betei...mehr

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Teilwertabschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche A...mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Teilwertabschreibung / 5 Umlaufvermögen

Als Anlagevermögen auszuweisen sind nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Abzustellen ist auf die Zweckbestimmung des Vermögensgegenstands am Abschlussstichtag, wobei bis zur Aufstellung oder Feststellung der Bilanz erkennbar aufhellende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (Wertaufhellungsgrundsatz).[1] Umlaufvermögen sind dagegen ...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.2 Grund und Boden

In Bezug auf den Grund und Boden gibt es keine allgemeingültigen Fristen für die erforderliche Dauer der Wertminderung; maßgebend sind vielmehr die prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des die Wertminderung auslösenden Moments.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend ...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.2 Prognose

Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss. Für die Beantwortung der Frage, ob mit einem langfristigen Anhalten der Wertveränderung zu rechnen sein wird, bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich daue...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.1 Grundsätzliches zur Bewertung

8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mi...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten

8.2.1 Zugangsbewertung Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mangels besonderer Regelungen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzuwenden. Ist die Höhe der Zahlungsverpflichtung im Fall einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der ...mehr

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Teilwertabschreibung / 4 Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf...mehr

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Teilwertabschreibung / 8 Verbindlichkeiten

8.1 Grundsätzliches zur Bewertung 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inans...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3 Forderungen

4.3.1 Bewertung mit den Anschaffungskosten Handelsrechtlich sind Geldforderungen des Anlagevermögens (und des Umlaufvermögens) nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten[1] zu bewerten. Gleiches gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Begriff "Anschaffungskosten" passt allerdings für Forderungen nicht.[2] In der Regel werd...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts

Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich dauernde Wertminderung" ist dem Handelsrecht[1] entlehnt. Wan...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.2 Folgebewertung

Für die Folgebewertung sind Geldforderungen grundsätzlich weiterhin mit den Anschaffungskosten zu bewerten,[1] weil die Vermutung gilt, dass der Teilwert den Anschaffungskosten (Nennwert) entspricht. Allerdings ist bei einer Geldforderung des Anlagevermögens, z. B. einem Fremddarlehen, nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 5 HGB handelsrechtlich eine Teilwertabschrei...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.1 Begriff und Bedeutung

Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängigmachen früherer Teilwert...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2.2 Folgebewertung

Die Fremdwährungsverbindlichkeit, d. h. der Erfüllungsbetrag, ist zum auf die Entstehung der Schuld folgenden Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.[1] Bei der Bewertung ist das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, wonach der Zugangswert der Fremdwährungsverbindlichkeit nicht unterschritten werden darf.[2] Ist der in EUR umgerechnete Wert niedriger als...mehr

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Teilwertabschreibung / 1.2 Wertaufholung

Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die in ihrer Handelsbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen haben, durften nach früherer Rechtslage den niedrigeren Wertansatz auch beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (sog. Beibehaltungswahlrecht). Bis 2009 war die Wertaufholung nur bei Kapitalgesellschaften zwingend.[1]...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.5 Wertaufhellende und wertbeeinflussende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB ("zum Abschlußstichtag") sind sowohl für den Bilanzansatz dem Grunde als auch der Höhe nach die zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegenden Verhältnisse maßgeblich.[1] Maßgebend ist der Erkenntnisstand des sorgfältigen Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, und zwar bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse un...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich da...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichk...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.1 Bewertung mit den Anschaffungskosten

Handelsrechtlich sind Geldforderungen des Anlagevermögens (und des Umlaufvermögens) nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten[1] zu bewerten. Gleiches gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Begriff "Anschaffungskosten" passt allerdings für Forderungen nicht.[2] In der Regel werden Forderungen nicht erworben, sondern ber...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2.1 Zugangsbewertung

Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mangels besonderer Regelungen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzuwenden. Ist die Höhe der Zahlungsverpflichtung im Fall einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit maßgeb...mehr

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Teilwertabschreibung / 1.1 Niederstwertprinzip

In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebewertung von Vermögensge...mehr

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Teilwert / 3.3 Fehlmaßnahme

Eine Teilwertabschreibung ist gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Anlageguts, z. B. einer Maschine, von Anfang an eine Fehlmaßnahme war oder dass zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder Herstellung im Nachhinein zu...mehr

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Teilwert / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Ihr Teilwert liegt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung nicht unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und entspricht zu späteren Zeitpunkten den Wiederbeschaffungskosten, es sei denn, die Anschaffung wäre von vornherein eine Fehlmaßnahme gewesen.[1] Für spätere Zeitpunkte hat der Steuerpflichtige zunächst die Möglichkeit, im Wege der sog. "progressiven", am ...mehr

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Teilwert / 3.4 Nachhaltige Unrentabilität des Gesamtbetriebs

Auch eine schlechte Rentabilität des Betriebs kann sich auf den Teilwert eines Anlageguts auswirken, und zwar in dem Sinne, dass der Teilwert unter den gewöhnlichen Wiederbeschaffungskosten liegen kann. Die Rechtsprechung legt allerdings einen sehr strengen Maßstab an. Danach führt nicht schon eine vorübergehende schlechte Ertragslage zu einem Absinken der Teilwerte unter die...mehr

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Teilwert / 3.2 Gesunkene Wiederbeschaffungskosten

Gesunkene Wiederbeschaffungskosten widerlegen die Vermutung, dass die seinerzeitigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle tretende Wert, vermindert um die AfA, dem Teilwert entsprechen. Gesunkene Preise sind also ein Indiz für die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Teilwertabschreibung. In diesem Fall wird dem zu bewertenden Anlagegegenstand i. d....mehr

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Teilwert / Zusammenfassung

Begriff Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt". Maßgeblich ist danach der Wert, den das einzelne Wirtschaftsgut als "Teil" (daher der Begriff "Teil...mehr

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Teilwert / 2.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften abnutzbaren Anlageguts entspricht im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] An den folgenden Bilanzstichtagen entspricht der Teilwert den fortgeführten – um die AfA geminderten – Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei grundsätzlich von der Anwendung der linearen...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.5 Wert nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG

Rz. 55 Auch das Steuerrecht kennt den Ansatz eines aktuellen Zeitwerts in der Steuerbilanz. Dieser Zeitwert ergibt sich aufgrund einer Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, AfaA) und ist nicht mit einem Namen belegt. Gegenüber den vorher aufgeführten Zeitwerten ergibt sich die Besonderheit, dass di...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.2 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 48 Bei ihrer Zuführung zum Betriebsvermögen kommt für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außer den auch in der Handelsbilanz anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Rz. 27) in der Steuerbilanz auch der "an deren Stelle tretende Wert" (vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnli...mehr