Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 155 Außer bei der Gütergemeinschaft (§ 1416 BGB) führt die Ehe nicht zu einem gemeinschaftlichen Ehevermögen, sondern jedem Ehegatten bleiben weiterhin seine Vermögensgegenstände dinglich zugeordnet. Trotzdem betrachten die meisten Eheleute während der Ehezeit ihr beiderseitiges Vermögen faktisch als Einheit und wollen dieses meist auch beim Tod eines von ihnen bewahren....mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Möglichkeit, den Vermögensfluss über den Zeitpunkt des eigenen Todes hinaus zu steuern, wird in unmittelbarer Weise durch das Institut der Vor- und Nacherbschaft gewährleistet – sei es durch die explizite Einsetzung von Vor- und Nacherben (§§ 2100 BGB ff.), sei es durch die Einsetzung des Erben unter aufschiebender und auflösender Bedingung (§§ 2074, 2075 BGB). Die...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 11. Vermächtnis und Verjährung

Rz. 183 Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[389] ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. In Bezug auf das Vermächtnis ist die Streichung des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. zu beachten. Folge ist, dass der Vermächtnisanspruch jetzt nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB innerhalb von drei Jahren verjährt.[390] Beginn der Verjährungsfrist ist der Ablauf des Jahres, in dem der ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Volljähriger Alleinerbe als Vollerbe

Rz. 40 Sobald der Alleinerbe die notwendige erbrechtliche Legitimation erbringen kann, wird das Konto auf ihn umgeschrieben bzw. zur Auszahlung gebracht. Der Alleinerbe muss dazu bei einer persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / bb) Voraussetzungen des Urkundsprozesses

Rz. 157 Streitgegenstand muss gem. § 592 ZPO ein Anspruch auf Zahlung oder auf Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere sein. Dem gleichgestellt ist nach § 592 S. 2 ZPO ein Anspruch aus einer Hypothek, einer Grundschuld, einer Rentenschuld oder einer Schiffshypothek. Der Urkundsprozess ist jedoch nicht bei der Herausgabe bestimmter Gegenst...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / d) Zuständigkeit und Einziehungsanordnung

Rz. 112 Ausschließlich zuständig für die Einziehung eines unrichtigen Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein ursprünglich erteilt hat. Das Beschwerdegericht kann die Einziehung nicht anordnen, es kann lediglich das Nachlassgericht anweisen, den unrichtigen Erbschein einzuziehen.[126] Rz. 113 Das Nachlassgericht hat von Amts wegen – gleich wie bei der Entscheidu...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Vermächtnis eines bestimmten Geldbetrags

Rz. 86 Wird ein bestimmter Geldbetrag im Testament als Vermächtnis angeordnet, gilt es zu regeln, ob dieser Betrag zum Zeitpunkt des Erbfalls an den Wertverfall angepasst werden soll. Eine Indexklausel – z.B. der Verbraucherpreisindex – sollte insbesondere angeordnet werden, wenn der Erbfall aller Wahrscheinlichkeit nach erst in ferner Zukunft eintreten wird. Des Weiteren sol...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 7. Die Testamentsvollstreckung (§ 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG)

Rz. 158 Nach § 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG gehört auch die Testamentsvollstreckung zu den Nachlasssachen, §§ 2198 Abs. 2, 2200, 2202 Abs. 2, 2216 Abs. 2, 2224, 2227, 2228 BGB. Hierzu gehört auf Ersuchen im Testament die Ernennung eines Testamentsvollstreckers, Fristbestimmungen und Entlassung auf Antrag. Für Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker wie die...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Aufwendungsersatz

Rz. 466 Neben dem Vergütungsanspruch besteht ein Aufwendungsersatzanspruch, wenn die Voraussetzungen der §§ 2218, 670 BGB gegeben sind. Hierunter fallen auch die Ausgaben, die für die Inanspruchnahme von Hilfspersonen entstanden sind, wie z.B. Anwaltskosten zur Durchführung eines Prozesses bzw. eines Steuerberaters. Ist der Testamentsvollstrecker selbst Rechtsanwalt oder Ste...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Wiederverheiratungsklausel

Rz. 169 Mit einer Wiederverheiratungsklausel wollen die Eheleute verhindern, dass nach dem Tode des Erstversterbenden durch eine Wiederheirat des Überlebenden der ungeschmälerte Übergang des Nachlassvermögens des Erstversterbenden nach dem Tod des Längstlebenden auf die Endbedachten gefährdet wird.[147] Diese Gefährdung tritt insb. durch das automatisch entstehende Pflichtte...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Scheidungsverfahren und gewillkürtes Erbrecht

Rz. 75 Sofern die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament hatten, so kann jeder vor dem Scheidungsantrag gem. §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB einseitig davon zurücktreten. Bei Bestehen eines Erbvertrags muss ein Rücktrittsrecht vereinbart worden sein, um einen Rücktritt zu ermöglichen. Praxishinweis Ist ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht möglich, so sollte geprüft werden, ob ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 4. Pflichtteilszuweisung

Rz. 152 Für den Fall, dass der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten auf den Pflichtteil setzt, kommen drei Auslegungsmöglichkeiten in Frage:mehr

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§ 3 Alleinerbe / 2. Abgrenzung der Vollmacht zur Testamentsvollstreckung

Rz. 47 Will der Erblasser den Widerruf der Vollmacht durch seine Erben verhindern, bieten sich neben dem Ausschluss des Widerrufs erbrechtliche Strafklauseln für den Fall des Widerrufs oder Auflagen an.[92] Damit wird die Vollmacht zu einer echten Alternative der Testamentsvollstreckung, insbesondere in den Fällen, in denen der Erblasser aufgrund einer Bindungswirkung – etwa...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Anspruchsinhaber

Rz. 385 Der Testamentsvollstrecker haftet zunächst gegenüber dem Erben und dem Vorerben. Der Nacherbe wird erst mit Eintritt des Nacherbfalls zum Erben, und ist somit noch nicht Haftungsgläubiger aus § 2219 BGB.[475] Bei mehreren Erben sind diese Gesamtgläubiger des Haftungsanspruchs. Wurde allerdings nur ein Erbe geschädigt, so steht ihm auch nur das alleinige Recht zur Gel...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 678 Werden bei der Realteilung zum Ausgleich von Wertunterschieden Abfindungszahlungen geleistet, kann dies zur Verwirklichung einkommensteuerrechtlich relevanter Tatbestände führen. Infrage kommen insoweit insbesondere § 17 EStG (Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft), § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) oder § 21 UmwStG (Veräußerung einbringu...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / B. Geschäftsbedingungen

Rz. 9 Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden werden weitestgehend durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprägt, die wiederum ganz erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben.[1] Rz. 10 Beispiel Bei der B-Bank, bei welcher der Erblasser E seine Konten und sein Depot hatte, erscheint A und legt ein notarielles Testament v...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Bestimmungsvermächtnis

Rz. 104 Nach § 2151 BGB kann der Beschwerte oder ein Dritter den mit dem Vermächtnis Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten Personen auswählen. Die Vorschrift des § 2151 BGB hilft bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen, eine Drittbestimmung zu ermöglichen und so unmittelbar der gewünschten und geeigneten Person zuzuwenden. Anwendung fi...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Valutaverhältnis

Rz. 62 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten wird als Valutaverhältnis bezeichnet, aus dem sich der Rechtsgrund für die Leistung des Versicherers an den Dritten ergibt und der darüber entscheidet, ob der Dritte diese Leistung auch behalten darf.[24] Rz. 63 Für das Behaltendürfen der Leistung ist allein das Valutaverhältnis maßgeblich....mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / VI. Aufhebung

Rz. 95 Ob ein Zuwendungsverzicht wieder aufgehoben werden kann, ist umstritten.[212] Problematisch ist, dass der Erblasser die Erbfolge wieder ändern kann, ohne eine letztwillige Verfügung zu errichten. Dabei kann er bspw. einen Dritten, mit dem er einen Erbvertrag geschlossen hat, benachteiligen. Die h.M. bejaht aber die Zulässigkeit der Aufhebung gem. § 2351 BGB analog[213...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IX. Schiedsverfahren der DSE

Rz. 303 Eine der zeitsparenden und kostengünstigen Möglichkeiten ist die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens vor der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg.[585] Dies kann auch nach dem Tod des Erblassers durch übereinstimmende Erklärung aller Beteiligten geschehen (§ 1029 Abs. 2 ZPO), andernfalls durch Ano...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Bestimmung erbrechtlicher Begrifflichkeiten

Rz. 4 Im Nachfolgenden werden drei Grundbegriffe des internationalen Erbrechts gebraucht, welche es wie folgt zu unterscheiden gilt: Vom Erbstatut ist die Rede, soweit es um die erbrechtliche Nachfolge geht, welche sich gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt und sodann grundsätzlich die erbrechtlichen Regelungen vorgibt. Die Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung folg...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Zuwendung eines Vermögensvorteils

Rz. 1 Ein Vermächtnis ist nach der Definition des § 1939 BGB die Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), ohne dass dieser Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird. Dabei rückt der Vermächtnisnehmer nicht in die Stellung des Erblassers ein, sondern erhält lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch – ein...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 2. Grundstücksvollmacht

Rz. 40 Falls Immobilien zum Nachlass gehören, kann eine auf die Angelegenheiten des Grundstückes bezogene Gattungsvollmacht sinnvoll sein. Das gilt maßgeblich für die Übertragung des Grundstückes in Erfüllung eines Vermächtnisses oder Vorausvermächtnisses nach §§ 2174, 925 BGB (postmortale Auflassungsvollmacht). Die sich ausschließlich auf das Verfügungsgeschäft beziehende A...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Unrichtigkeit des Erbscheins

Rz. 109 Das Nachlassgericht hat die Einziehung anzuordnen, sobald es die Unrichtigkeit des erteilten Erbscheins festgestellt hat. Zu unterscheiden ist dabei die sog. formelle Unrichtigkeit, wenn also im Erbscheinserteilungsverfahren Fehler erfolgt sind, aber der Inhalt des Erbscheins richtig ist, und die sog. inhaltliche Unrichtigkeit, also der Inhalt des Erbscheins unrichti...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Pflichtteilsvermächtnisse

Rz. 33 Pflichtteilsvermächtnisse bestimmen in einem gemeinschaftlichen Testament, dass die Abkömmlinge beim Tod des erstversterbenden Elternteils oder bei dessen Wiederverheiratung ein Vermächtnis in Höhe ihres Pflichtteils erhalten. Sie sollen meist eine Motivation für den Abkömmling sein, beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteilsanspruch nicht geltend zu machen. Ein...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 3. Ausschlagung nach Berufungsgründen

Rz. 18 Obwohl die Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich unteilbar ist, ermöglicht § 1948 BGB dem Erben die Erbschaft aus gewillkürter Erbfolge auszuschlagen, jedoch als gesetzlicher Erbe anzunehmen. Ferner kann ein durch Testament und durch Erbvertrag berufener Erbe, die Erbschaft aus dem einen Berufungsgrund annehmen und aus dem anderen ausschlagen. Rz. 19 Im Rahmen des W...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Verzicht auf testamentarische und erbvertragliche Zuwendungen

Rz. 145 Auf eine Zuwendung testamentarischer Art kann uneingeschränkt verzichtet werden. Sofern auf erbvertragliche Zuwendungen verzichtet werden soll, ist Voraussetzung, dass der Bedachte "Dritter", somit nicht Vertragspartner des Erbvertrags ist. Der Begriff des "Dritten" ist einschränkend aufgrund einer teleologischen Reduktion auszulegen, wobei die bloße Mitunterzeichnun...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 124 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Einführung

Rz. 146 Es bedarf zur Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses einer Einigung nach § 925 BGB bzgl. der Auflassung, einer Eintragung im Grundbuch aufgrund des Antrags des Vermächtnisnehmers und einer Bewilligung des bzw. der Erben nach §§ 13, 19 GBO. Zu beachten ist, dass der Erbe gem. § 40 GBO nicht notwendig vorher als Eigentümer im Grundbuch eingetragen gewesen sein muss....mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Bindungswirkung für das Grundbuchamt

Rz. 6 Der rechtswirksam erteilte Erbschein entfaltet seine Bindungswirkung auch gegenüber dem Grundbuchamt. Nach § 35 Abs. 1 GBO ist die Erbfolge dem Grundbuchamt primär durch die Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen.[19] Das Grundbuchamt hat insofern keine eigenen Ermittlungspflichten bzgl. des durch den Erbschein festgestellten Erbrechts.[20] Erkennt das Grundbuchamt jedo...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Enterbung

Rz. 141 Enterbung ist der Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein "Negativtestament" (§ 1938 BGB) oder ein "Positivtestament" (§ 1937 BGB) erfolgen. Der Fiskus kann als gesetzlicher Noterbe nicht enterbt werden, weil sonst der Nachlass unter Umständen ohne Rechtsträger wäre. Die Enterb...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Zulässigkeit der Verfügungen

Rz. 129 Ist in einem Behindertentestament Vorerbschaft unter Anordnung der Testamentsvollstreckung sowie einer Zweckbestimmung in dem Sinne, dass die Erträge für Leistungen an den Behinderten verwandt werden sollen, die über die von der Sozialhilfe gewährte Grundsicherung hinausgehen, unter Ausschluss eines Auskehrungsanspruchs des Vorerben testiert worden, steht dies im Geg...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Erbverzichtsvertrag durch konkludenten Vertragsschluss?

Rz. 116 Höchst umstritten ist, ob ein Verzichtsvertrag auch konkludent geschlossen werden kann. Nach der Rspr. des BGH soll unter gewissen Voraussetzungen ein stillschweigender Verzicht zulässig sein.[198] Das soll z.B. dann der Fall sein, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament die Ehegatten einen Dritten zum Erben berufen oder wenn das ehegemeinschaftliche Kind Vertrags...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / e) Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses im Grundbuchverfahren

Rz. 148 Änderungen im Grundbuch werden durch die Vorlage einer öffentlichen Urkunde i.S.v. § 29 GBO geführt. In Erbfällen erfolgt der Nachweis der Erbrechts in aller Regel zum einen gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO durch ein beurkundetes Testament in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift oder zum anderen gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO bislang durch Vorlage eines Erbscheines.[327]...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / V. Schiedsgericht

Rz. 324 Eine Schiedsklausel gehört grundsätzlich in jedes Testament: Die Bestimmung des Erblassers, dass etwaige Streitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vor einem Schiedsgericht zu klären sind, verhindert jahrelanges prozessieren mit unwägbarem Ausgang. Muster 5.1: Schiedsklausel Muster 5.1: Schiedsklausel "Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Gegenstand des Nachvermächtnisses

Rz. 63 Inhalt des Nachvermächtnisses ist der Gegenstand des Vorvermächtnisses. Bei einem Inbegriff von Sachen kann dies problematisch sein. Bei der vermächtnisweisen Zuwendung von Geld- oder Barvermögen ist es genügend, wenn dem Vorvermächtnisnehmer eine gleich hohe Summe zugewendet wird.[171] Zulässig ist auch ein Nachvermächtnis auf den "Überrest", d.h. dass der Nachvermäc...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Blinde

Rz. 93 Ein Blinder, der die Blindenschrift beherrscht, kann seinen letzten Willen durch Übergabe einer in Blindenschrift gefertigten Erklärung nach § 2232 S. 2 BGB erklären. Ist der Blinde hingegen dergestalt leseunfähig, dass er auch die Blindenschrift nicht beherrscht, kann er nur durch Erklärung gegenüber dem Notar sein Testament errichten.[150] Bei blinden Erblassern ist ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Fiktives Vermögen

Rz. 17 Unter fiktivem Vermögen sind sog. Vorempfänge zu verstehen. Der Berater muss unbedingt feststellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant und sein Ehegatte an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen haben. Zum einen spielen diese im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge zur Ausgleichung (§§ 205...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Vermächtnis/Auflage

Rz. 102 Der Auftraggeber beauftragt den Rechtsanwalt nicht immer mit dem Entwurf eines vollständigen, den gesamten Nachlass berücksichtigenden Testamentes. Gelegentlich kommt es vor, dass der Auftraggeber lediglich den Entwurf eines Vermächtnisses oder einer Auflage in Ergänzung oder Abänderung eines bereits bestehenden Testamentes wünscht. Der Abschluss einer Gebührenverein...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / I. Erbrechtliche Ausgangslage

Rz. 1 Die Gestaltung von behindertengerechten Testamenten gilt unter juristischen Experten als eine der Königsdisziplinen im Erbrecht. Der hohe Anspruch der Materie ergibt sich zum einen aus einer dynamischen Rechtsprechung, die insbesondere mit Blick auf Fragen der Sittenwidrigkeit der Gestaltung und Möglichkeiten Dritter, insbesondere des Sozialleistungsträgers, die Konstr...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Testamentsvollstreckung

Rz. 63 Der Schutz des Zugriffs des Sozialhilfeträgers zu Lebzeiten des Behinderten wird im Rahmen der Vermächtnislösung erneut durch Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung mit den entsprechenden Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB bewirkt. Entscheidend ist, dass die Testamentsvollstreckung nicht als reine Vermächtnisvollstreckung gem. § 2223 BGB ausgestaltet, s...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Rechtsmittel des Erben gegen die Ablehnung einer Weisung an den Nachlasspfleger

Rz. 269 Wie ausgeführt, sollte der Nachlasspfleger frühzeitig auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Falls der Nachlasspfleger sein Verhalten nicht ändert, hat der Erbe einen Anspruch darauf, dass das Nachlassgericht den Nachlasspfleger anweist, entsprechend zu handeln. Berührt eine Anordnung des Nachlassgerichts an den Nachlasspfleger den Bestand des Nachlasses, so wird ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 7. Wirksamkeit der Rechtswahl nach Einführung der EuErbVO

Rz. 71 Die Verordnungsgeber der Europäischen Erbrechtsverordnung wussten um den Umstand, dass in ganz Europa unzählige Testamente mit getroffenen Rechtswahlen existierten. Den Bestand der Testamente und die Wirksamkeit der darin enthaltenen Rechtswahlen galt es mit Einführung der Verordnung zu schützen. In Art. 83 EuErbVO sind deshalb zahlreiche Fallkonstellationen enthalten...mehr