Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 11 Erbenhaftung / 23. Übertragungsverpflichtung aufgrund einer lebzeitigen Auflage

Rz. 164 Die Auflage in einem Schenkungsvertrag, dass der Beschenkte (und spätere Erblasser) den Schenkungsgegenstand spätestens bis zu seinem Tod an den Zweitbeschenkten weiterzugeben hat, ist als lebzeitige Weitergabeverpflichtung schuldrechtlicher Art wirksam und begründet nach dem Tod des Erstbeschenkten gem. § 1967 Abs. 2 BGB einen unmittelbaren Anspruch gegen die Erben ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Muster: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis

Rz. 277 Muster 15.26: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis Muster 15.26: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Wohnungsrechtsvermächtnis Meinem zweiten Ehemann, Herrn _________________________, wohnhaft in _________________________, wende ich im Wege des Vermächtnisses das lebenslange Wohn...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Schutz des Nacherben durch Nacherbenvermerk

Rz. 357 Damit Dritte nicht gutgläubig vom Vorerben auf der Grundlage von Grundstücksverfügungen erwerben können, zu denen der Vorerbe im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB nicht berechtigt ist, sieht das Gesetz die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor, sobald der Vorerbe als Rechtsnachfolger des Erblassers im Grundbuch eingetragen wi...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 88 Ein Pflichtteilsanspruch ist dann gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, führen auch in der Regel zum Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. Erbverzicht, Erbaus...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 7. Wünsche des Erblassers

Rz. 62 Bei der Vermögensnachfolgeplanung sind sodann die Wünsche des Erblassers zu ermitteln. Der Wille des Mandanten ist maßgeblich für die spätere Gestaltung – sowohl bei einer Vermögensübergabe unter Lebenden als auch bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. In der Regel stehen bei einer Verfügung von Todes wegen zum einen die Familienbindung im Vordergrund und...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / IV. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 133 Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit greift § 34 Abs. 1 und 2 IntErbRVG die Fälle auf, in denen die EuErbVO der Sache nach nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit festlegt. § 34 Abs. 3 S. 1 IntErbRVG bestimmt die örtliche Zuständigkeit in Anlehnung an die allgemeine internationale Zuständigkeitsregel des Art. 4 EuErbVO und knüpft an ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / f) Definition des Beteiligten-Begriffs im FamFG

Rz. 33 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[11] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Beweislast

Rz. 361 Die Beweislast für die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit trifft denjenigen, der sich darauf beruft.[428]mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB richtet. Lediglich § 22...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Unterbrechung des Prozesses

Rz. 498 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen, § 239 Abs. 1 ZPO. Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein, § 246 Abs. 1 ZPO. Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Klägers...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Muster: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts

Rz. 149 Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Löschung des im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Abt. II Nr. _________________________ zugunsten von Herrn _________________________ eingetragenen Nießbrauch...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Haftungsbeschränkung, § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 187 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wohngeldschulden

Rz. 120 Soweit Wohngeld gem. § 16 WEG vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld. Von der Rechtsprechung wird angenommen, auch das nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Wohngeld sei Erblasserschuld, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer zu bleiben.[120] Aber: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinsch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / k) Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Rz. 61 Der Widerruf korrespektiver Verfügungen ist erschwert oder ausgeschlossen (§ 2271 BGB). Sobald diese Verfügungen unwiderruflich geworden sind, finden die erbvertraglichen Vorschriften der §§ 2281, 2287, 2288 BGB analoge Anwendung (§ 2271 Abs. 2 BGB).[82] Rz. 62 Mit dem Tod des erststerbenden Ehegatten tritt für den Überlebenden eine Bindung an seine wechselbezüglichen ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 8. Wegfall des erbvertraglich Bedachten

Rz. 123 Hierzu der Beschl. des OLG Zweibrücken v. 4.3.1999:[149] Zitat "Ist der in einem Erbvertrag vertragsmäßig Bedachte vor Eintritt des Erbfalls verstorben, so kann eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers das Recht des Bedachten nicht beeinträchtigen und behält deshalb grundsätzlich ihre Wirkung. Etwas anderes gilt dann, wenn sich aus dem Erbvertrag der Wille de...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 56 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich (pacta sunt servanda). Ein Erbvertrag führt somit sofort mit seinem rechtsgültigen Abschluss zu einer erbrechtlichen Bindung der Vertragsteile.[35] Im Gegensatz dazu tritt die Bindung an die in einem gemeins...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Beweiskraft eines notariellen Testaments im Prozess

Rz. 203 Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (öffentliche Urkunden), begründen gem. § 415 ZPO, wenn sie über eine vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 9. Erbvertragsaufhebung; Muster

Rz. 157 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Enthält ein Erbvertrag lediglich Verfügungen von Todes wegen und ist er auch mit keinem Rechtsgeschäft unter Lebenden in einer Urkunde verbunden, so kann er gem. § 2300 Abs. 2 BGB auch durch Rücknahme aus der Verwahrung beim Notar bzw. aus der besonderen amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Muster: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers

Rz. 116 Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Erwerb der Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ straße, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts ________________________...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 4. Begriff der Beeinträchtigung

a) Schutz des vertragsmäßig Bedachten Rz. 144 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so ist eine Beeinträchtigung gegeben. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht, ist umstritten. Es dürfte auf die nachteilige Veränderu...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Stiftungen als Erben

Rz. 177 Es gibt kein "Sondererbrecht" für Stiftungen. Auch für letztwillige Verfügungen zugunsten von Stiftungen gilt die durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistete Testierfreiheit, eingeschränkt durch das Pflichtteilsrecht und (wirtschaftlich betrachtet) durch das Erbschaftsteuerrecht, wobei ggf. wegen einer Steuerbegünstigung der Stiftung die Erbschaft- und/oder Schenkung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 469 Zusätzlich zu der einfachen Pflichtteilsklausel (siehe Rdn 468) bietet sich folgende Formulierung an: Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Abkömmlinge, die in diesem Fall keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, erhalten dann ein Vermächtnis in Höhe des Werts ihres gesetzlichen Erbteils am Nachlass des Erstversterbenden ohne Be...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Erbrechtliche Rechtswahl

Rz. 28 Die EuErbVO unterscheidet zwischen dem anzuwendenden Erbstatut (Welches nationale Erbrecht ist auf einen konkreten Erbfall anzuwenden?) und dem Errichtungsstatut (Welche Art von Verfügungen von Todes wegen ist zulässig?). Das anzuwendende Erbstatut ist geregelt in Art. 21, 22 EuErbVO, das Errichtungsstatut in Bezug auf einen Erbvertrag in Art. 25 EuErbVO.[22] Rz. 29 Ar...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Beurkundungen vor Konsularbeamten

Rz. 62 Nur vor einem Konsularbeamten können im Ausland Beurkundungen vorgenommen werden, wozu der Konsularbeamte aber nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist (§ 10 KonsG). Die Beurkundung vor einem Konsularbeamten ersetzt in Deutschland die notarielle Beurkundung, § 10 Abs. 2 KonsG. Das hat zur Folge, dass gegenüber einem deutschen Grundbuchamt und einem deutschen Handel...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Aufhebungstestament nach Zustimmung durch den Vermächtnisnehmer

Rz. 153 Muster 4.12: Aufhebungstestament nach Zustimmung durch den Vermächtnisnehmer Muster 4.12: Aufhebungstestament nach Zustimmung durch den Vermächtnisnehmer Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte folgendes Testament: Am _________________________ habe ich in der Urkun...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins)

Rz. 323 Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. In der Nachlasssache _________________________, verstorben am ____________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 167 Der geschiedene Übergeber hat drei Abkömmlinge. Einem dieser Abkömmlinge wendet er eine Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung zu. Ein weiterer Abkömmling, der ebenfalls bereits eine Ausstattung erhalten hat, ist am Vertrag beteiligt. Beim Tode des Übernehmers, desgleichen bei dessen Scheidung und bei Verfügung des Übernehmers über den Vertragsgegenstand, behält si...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Die Gefährdung der Rechte der wirklich Berechtigten

Rz. 94 Das Grundbuchamt, bei dem ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Vorlage je einer beglaubigten Abschrift der Verfügung von Todes wegen und der Eröffnungsniederschrift gestellt wird, kann nur bei entsprechenden Anhaltspunkten für eine Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Vor Vollzug des Antrags muss es keine ande...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Ausnahme: Auflösung der EWIV

Rz. 66 Wird die EWIV ausnahmsweise durch den Tod eines Mitglieds bei entsprechender Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder aufgrund Gesellschafterbeschlusses aufgelöst, so ist die Auflösung von den Abwicklern in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 2 Abs. 3 Nr. 4, § 3 Abs. 1 EWIV-AusfG. Zur Eintragung in das Handelsregister sind ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 324 Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Frau _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche V...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Erweiterte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 96 Auch wenn mit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt für die Mehrheit der Länder in der EU ein erheblicher Systemwechsel im IPR verbunden ist, wird dies durch die Möglichkeit gemildert, dass der Erblasser das Recht des Staates wählen kann, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes besitzt (Art. 22 Abs. 1 EuErbVO)....mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister

Rz. 58 Muster 22.7: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister Muster 22.7: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Kommanditgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetra...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 102 Die Ehegatten/Lebenspartner können das gemeinschaftliche Testament in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament widerrufen, §§ 2253, 2254 BGB, § 10 LPartG. Rz. 103 Sie können ihr gemeinschaftliches Testament auch zerreißen, § 2255 BGB.[127] Eine solche Vernichtung muss aber dem Willen beider Ehegatten/Lebenspartner entsprechen. Diese Form des Widerrufs kann jedoch e...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / e) Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 49 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig.[91] Nach der Rechtsprechung des BGH[92] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / V. Testament geschiedener Ehegatten

Rz. 478 Sind die Ehegatten geschieden, haben einen gemeinsamen Abkömmling und ist ein Elternteil bereits vorverstorben und wurde dieser von dem Abkömmling beerbt, so stellt sich im Fall des Nachversterbens des Abkömmlings das Problem, dass der noch lebende Elternteil als gesetzlicher Erbe des nachverstorbenen Kindes in Betracht kommt, wenn dieses selbst bei seinem Tod keine ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Allgemeines

Rz. 223 Die nachfolgenden Muster gehen auf Praxisfälle zurück und sind jeweils mit den zuständigen Behörden abgestimmt worden. Vor allem die "Verewigung des Stifterwillens" auch für die Zeit nach dem Tod des Stifters erfordert eine sehr sorgfältig gestaltete Stiftungssatzung, die einerseits den Stifterwillen ausreichend konkret festschreibt, andererseits aber in der Zukunft ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehende Steuer

Rz. 199 Für die erst nach Beginn der Testamentsvollstreckung fällig werdende (entstehende) Steuer trifft den Testamentsvollstrecker bei der reinen Auseinandersetzungsvollstreckung grundsätzlich keine unmittelbar steuerliche Pflicht. Auch bei der Dauertestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker für nach dem Erbfall entstehende Steuern i.d.R. nicht zuständig. Die Ab...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Einleitung

Rz. 84 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugrunde, dass den Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflich...mehr