Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 13. Zusammentreffen von Testamentsvollstreckeramt und Nießbrauch in einer Person

Rz. 221 Der überlebende Ehegatte ist aufgrund gemeinschaftlicher Verfügung von Todes wegen häufig sowohl Nießbraucher am Nachlass als auch Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses des Erstversterbenden. Der Nießbraucher, dem sonst nur Verwaltungs- und geringe Verfügungsbefugnisse an den dem Nießbrauch unterliegenden Nachlassgegenständen zustehen, erhält ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines

Rz. 34 Die gesetzliche Erbfolge beruht auf dem Grundsatz, dass sich das Vermögen des Erblassers in der Familie weitervererben soll. Neben den einzelnen Erbenordnungen wird dem Ehegatten des Erblassers eine Art Sondererbrecht eingeräumt (§ 1931 BGB). Er fällt als Erbe nicht unter die Erbenordnung. Nach dem Gesetz kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser keine Er...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Planung der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Auch wenn es für den Betroffenen nicht immer ganz einfach ist, sich dem Thema zu stellen, gehört doch die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge sicher zu den wichtigsten Aufgaben eines erfolgreichen Unternehmers. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten auch sehr viele wirtschaftliche, strategisc...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Anspruch der Schlusserben auf Nachlassschätzung

Rz. 97 Um nicht rückwirkend die Höhe des Nachlasses ermitteln zu müssen, besteht die Möglichkeit, dem Schlusserben vermächtnisweise das Recht einzuräumen, zum Zeitpunkt des Todes des Erstversterbenden eine amtliche Nachlassschätzung und die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses zu verlangen. Rz. 98 Muster 19.19: Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und Wertschätzung der...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines zum Nachlass

Rz. 2 Die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen bedarf einer genauen Kenntnis des Vermögensbestandes des Erblassers, und zwar auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens bis zum Eintritt des Erbfalls verändert. Auch wenn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich eine Einzelzuweisung von Vermögensgegenständen n...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / V. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 60 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung erfolgt im Rahmen eines Aufhebungsvertrags gemäß § 2290 BGB, für den dieselbe Form gilt wie beim Erbvertrag;[68] bei Ehegatten oder Lebenspartnern genügt die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2292 BGB). ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Vollmachtslösung und Treuhandlösung

Rz. 151 Wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen können auch bei unbeschränkt haftenden Gesellschaftsanteilen die Vollmachts- und die Treuhandlösung zur Anwendung kommen, um eine Fremdverwaltung der Beteiligung auch hinsichtlich der sog. Innenseite des Gesellschaftsanteils zu erreichen. Zu beachten gilt es hier vorweg, dass die Ausübung der Gesellschafterrechte auf der Innen...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 301 Mit § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG sieht das Gesetz insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten für sog. Familienheime vor: § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG betrifft die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG von Todes wegen. Schließlich regelt § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG die – flächenmä...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person soll ihren Lebensmittelpunkt bezeichnen. Die EuErbVO enthält in...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Nachlassspaltung bei im Ausland belegenen Vermögen

Rz. 16 Gem. Art. 3a Abs. 2 EGBGB (bis zum 10.1.2009: Art. 3 Abs. 3 EGBGB) bezogen sich die Verweisungen des deutschen internationalen Erbkollisionsrechts nicht auf solche Gegenstände, die sich in einem Staat befinden, dessen Recht nicht anwendbar ist, die aber nach dem Recht dieses Staates "besonderen Vorschriften" unterliegen. Diese besonderen Vorschriften werden dann vorra...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Erbengemeinschaft als Hofnachfolger

Rz. 41 Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen getroffen oder die gesetzliche Erbfolge durch letztwillige Verfügung von Todes wegen bestimmt und setzt sich dann die Erbengemeinschaft über das landwirtschaftliche Vermögen auseinander, so sind dabei die Folgen von §§ 16, 34 EStG zu beachten. Wird der landwirtschaftliche Betrieb durch die Erben insgesamt aufgegeben, s...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Testamentserrichtung

Rz. 267 Die Testierfähigkeit tritt mit 16 Jahren ein (Art. 4:55 Abs. 1 B.W.). Das niederländische Recht kennt lediglich einseitige, frei widerrufliche Verfügungen von Todes wegen. Vertragsmäßige Verfügungen sind nicht wirksam. Rz. 268 Gemeinschaftliche Testamente erkennt das niederländische Recht gem. Art. 4:93 B.W. nicht an. Da jedoch die Zulässigkeit der gemeinschaftlichen ...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 5. Befreiung bei doppelter Nacherbfolge

Rz. 51 Interessant ist auch die Frage, wieweit sich die Befreiung im Rahmen einer doppelten Nacherbfolge[87] auch auf den ersten Nacherben, der dann die Stellung eines Vorerben einnimmt, bezieht. So kann es Fälle geben, in denen es sinnvoll ist, dass der zunächst als Vorerbe Berufene nicht befreit, der nachrückende Nacherbe dann aber befreit ist. Rz. 52 Muster 11.9: Doppelte ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Das Versterben kurz nacheinander

Rz. 145 Von einem gleichzeitigen Versterben zu unterscheiden sind die oben angesprochenen Fälle, dass Ehepartner nicht tatsächlich gleichzeitig versterben, sondern zeitnah hintereinander. Geschieht dies beispielsweise aufgrund eines Unfalls, so stellt sich die Frage, ob auch dieser Fall durch eine entsprechende Regelung geklärt werden soll, um einen kurzen Zwischenerbfall (e...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / aa) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 127 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[112] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der h.M. so verstanden, dass darunter nicht nur...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Behaltensfrist

Rz. 316 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Gibt der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner das erworbene Familienheim vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Erbfall auf bzw. endet seine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, kommt es zur Nachversteuerung. Die Steuerbefreiung entfällt vollständig, und zwar mit ...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begriff der Geschäftsfähigkeit im BGB nicht ausdrücklich definiert. Auch wenn sich dieses Kapitel mit dem Thema Testierfähigkeit beschäftigt, so ist die Geschäftsfähigkeit nicht ganz auszuklammern. Zum einen sind die Kriterien im Rahmen der Begutachtung deckungsgleich, zum anderen muss im Rahmen der Schließung eines E...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Persönliche Rechte

Rz. 12 Anders als die Vermögensrechte jedes Erblassers sind die persönlichen, immateriellen Rechte grundsätzlich nicht vererblich. Ausnahmen sind hierbei z.B. die Urheberrechte (§§ 28, 64 UrhG) und die gewerblichen Schutzrechte, z.B. § 9 PatG.[9] Auch Schadensersatzansprüche sind nach neuerer Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vererblich, und zwar unabhängig davon, ob der ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / IX. Rechtswahl

Rz. 12a Die Europäische Erbrechtsverordnung erlaubt nunmehr dem künftigen Erblasser in bestimmten Fällen eine Rechtswahl zu treffen nach Art. 22 EuErbVO. Unter einer Rechtswahl versteht man die Wahl einer bestimmten Sachrechtsordnung, also die Rechtsordnung, die eine bestimmte erbrechtliche gesetzliche Regelung enthält. Eine Person kann also für die Rechtsnachfolge von Todes...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 6. Vorkaufsberechtigter

Rz. 284 Das Vorkaufsrecht kann zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person bestellt werden. Wird das dingliche Vorkaufsrecht mehreren Personen eingeräumt, bestimmt § 472 BGB deren Gemeinschaftsverhältnis (§ 1098 Abs. 1 BGB). Nach diesen Vorschriften kann das Vorkaufsrecht nur insgesamt ausgeübt werden. Üben mehrere Berechtigte das Vorkaufsrecht aus, richtet sich ihr...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / c) Ehegattentestament

Rz. 18 Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament nur dann wirksam errichten, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig waren (dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartner gem. § 10 Abs. 4 LPartG). Ist ein Ehegatte testierunfähig gewesen, scheidet die Bindungswirkung gem. § 2270 Abs. 1 BGB aus. Eine Umdeutung dieses gemeinschaftlichen Testaments i...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / VI. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 180 Für Erwerbe von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer i.d.R. mit dem Tod des Erblassers, also dem Erbfall. Zu einer späteren Steuerentstehung kommt es aber, wenn der Erwerb von einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG); in diesem Fall ist die Steuerentstehung bis zum Bedingungseintritt (also der Entstehung des erbrechtlichen A...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 220 Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen stellen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar,[250] denn im Falle der Kündigung des Vertrages kann der Versicherungsnehmer wenigstens den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft verlangen. Mithin sind derartige Versicherungsverträge unmittelbar beim Übergang des ents...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / II. Verzichtsverträge

1. Erbverzicht Rz. 106 Der Erbverzicht ist als Gestaltungsmittel fast nie zu empfehlen. Der Verzichtende wird bei der Bemessung der Pflichtteilsquote der anderen Berechtigten nicht mitgezählt, sodass sich deren Pflichtteilsquoten erhöhen. Da er trotz dieses erheblichen Nachteils immer noch häufig beurkundet wird, bleibt er Gegenstand erbrechtlicher Auseinandersetzungen. 2. Pfl...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Transmortale bzw. postmortale Vollmacht?

Rz. 437 Auch das gesonderte Testament kann das Nachlassverfahren in den USA nicht vermeiden. Daher könnte man daran denken, die Verfügungsbefugnis einem Bevollmächtigten zu übertragen, der aufgrund der Vollmacht über den Nachlass verfügt. Rz. 438 Da die Befugnis zur Verfügung über den Nachlass nach dem Recht der USA mit dem Tod des Eigentümers auf den personal representative ...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die Frage, inwieweit der Hofeigentümer durch letztwillige Verfügung seine Hofnachfolge selbst bestimmen kann, regelt sich im Wesentlichen nach §§ 7, 16 HöfeO. In § 16 HöfeO wird bestimmt, dass der Eigentümer die Erbfolge kraft Höferechts durch Verfügung von Todes wegen nicht ausschließen kann. Er hat lediglich die Möglichkeit, sie zu beschränken. § 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / a) Allgemeines

Rz. 24 Im Rahmen des Berliner Testaments wird diskutiert, dass den Abkömmlingen aufgrund der Alleinerbeinsetzung des Ehegatten ein Erbschaftsteuerfreibetrag, nämlich der nach dem erstversterbenden Elternteil, genommen wird.[38] Die Abkömmlinge, vorausgesetzt, sie sind als Schlusserben bedacht, erben bei der Einheitslösung nur einmal – nämlich nach dem Tod des überlebenden Eh...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 209 Da das französische Recht allein gesetzliche Erben kennt, kann der Erblasser keine Erbeinsetzung vornehmen, sondern im Testament allein in Form von Vermächtnissen über seinen Nachlass verfügen bzw. die Quoten der gesetzlichen Erben erhöhen und vermindern. Rz. 210 Das Vermächtnis von Einzelrechten (legs particulier) gem. Art. 1014 c.c. hat nach französischem Recht ding...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Grundsätzliches

Rz. 90 § 1 Abs. 1 ErbStG nennt im Rahmen einer enumerativen Aufzählung insgesamt vier steuerpflichtige Tatbestände, nämlich· Erwerbe von Todes wegen werden in § 3 ErbStG und Sche...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / F. Genehmigung der Niederschrift durch den Erblasser

Rz. 42 Eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen kann durch Erklärung des letzten Willens gegenüber dem Notar errichtet werden, § 2232 S. 1 BGB. Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, § 8 BeurkG, die den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss, § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Rz. 43 Die Vorgänge der Erkläru...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / a) Überblick

Rz. 43 Die erbrechtlichen Wirkungen zwischen nichtehelichem Kind und Vater treten (mit Rückwirkung auf den Erbfall) erst nach Vaterschaftsanerkenntnis oder rechtskräftiger Vaterschaftsfeststellung ein, §§ 1594, 1600d Abs. 4 BGB. Zum Anerkenntnis ist die Zustimmung der Mutter in beurkundeter Form erforderlich, §§ 1595, 1597 BGB. Da das Gesetz seit dem 1.7.1998 – dem Inkrafttr...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Auflagen und Bedingungen

Rz. 116 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 117 Auflage und Vermächtnis unterscheiden sich – zivilrechtlich – dadurch, dass der Begünstigte einer Auflage gemäß § 1940 BGB keinen eigenen Leistungsanspruch gegen den Erben hat. Daher kann auch d...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / IV. Begriff der Beeinträchtigung

Rz. 59 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so liegt eine Beeinträchtigung vor. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht,[64] ist umstritten. Gegen die Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte hat sich der BGH...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens.[250] Zugunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des nichtehelichen Lebenspartners soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines P...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / VIII. Vollmachten

Rz. 31 Da die durchschnittliche Lebenserwartung steigt und damit auch die Dauer der eingeschränkten oder gar fehlenden Handlungsfähigkeit immer länger wird, erfahren Vollmachten und insbesondere das Betreuungsrecht eine wachsende Bedeutung. Aber auch die Vollmacht für die Zeit nach dem Tod (postmortale) oder über den Tod hinaus (transmortale) ist dann von besonderer Wichtigk...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 120 Ab dem Anfall der Vorerbschaft steht dem Nacherben (bis zum Nacherbfall) ein sog. Nacherbenanwartschaftsrecht zu, das – soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – übertragbar bzw. veräußerbar ist. Die entgeltliche Übertragung bzw. Veräußerung des Nacherbenanwartschaftsrechts steht wirtschaftlich einer Realisierung des eigentlichen Erbanspruchs gleich. Um auc...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 118 Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird beim Vermächtnismodell das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Es kommt also in einem ersten Schritt mit dem Erbfall zu einem Übergang sämtlichen Vermögens (einschließlich des Unternehmens bzw. der Beteiligung) auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft. Er...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / I. Stiftung als Steuersubjekt

Rz. 62 Stiftungen stellen, wie bereits ausgeführt, verselbstständigte Vermögensmassen dar. Selbstständige Stiftungen sind juristische Personen. Steuerrechtlich qualifizieren sie daher als Körperschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 KStG. Sie sind daher grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Die Körpersc...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Ausweichregelung bei außerordentlich enger Verbindung

Rz. 5 Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem Staat hatte, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht dieses anderen Staates anzuwenden, Art. 21 Abs. 2 EuErbVO. Nachdem sich bereits aus de...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 4. Gesamtbefreiung

Rz. 49 Will der Erblasser den Vorerben von allen Beschränkungen und Verpflichtungen befreien, so ist dies in der Verfügung von Todes wegen ausdrücklich aufzunehmen (sog. Gesamtbefreiung). Insoweit bietet sich zur Klarstellung die Bestimmung an, dass der Nacherbe lediglich auf das, was vom Nachlass übrig bleibt, eingesetzt ist, um die Auslegungsregel des § 2137 BGB zu konkret...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / V. Schuldner der Vergütung

Rz. 119 Auch wenn (bzw. gerade weil) es sich bei der Testamentsvollstreckervergütung grundsätzlich um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben bereits in der Verfügung von Todes wegen festzulegen, wer Schuldner der Vergütung sein soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Testamentsvollstreckung vor allem im ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 178 Der Vor- und Nacherbschaft sind nach § 6 Abs. 4 ErbStG in steuerlicher Hinsicht mittlerweile sämtliche Gestaltungen gleichgestellt, die zu wirtschaftlich vergleichbaren Ergebnissen führen. Dies gilt insbesondere für Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden.[185] Rz. 179 Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 wurde § 6 Abs. 4 ErbStG ergänzt, so das...mehr

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§ 20 Das Testament geschied... / C. Die Anordnung eines Herausgabevermächtnisses

Rz. 8 Weniger eingreifend in die Testierfreiheit des Abkömmlings eines geschiedenen Ehepartners ist die Anordnung eines sog. aufschiebend bedingten Herausgabevermächtnisses.[14] In diesem Fall beschwert der Erblasser den Abkömmling mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass diejenigen Vermögenswerte, einschließlich der hieraus erlangten Surrogate, die aus seinem Nachla...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / c) Fall-Beispiel

Rz. 126 Beispiel Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. Die Tochter T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Gebäudegrundstück der Tochter...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Anfall und Fälligkeit eines gemeinsam angeordneten Vermächtnisses

Rz. 36 Ordnen die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament ein Vermächtnis an, das nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erfüllt werden soll, dann ist gemäß der Vermutungsregel des § 2269 Abs. 2 BGB davon auszugehen, dass das Vermächtnis dem Bedachten erst mit Tod des überlebenden Ehegatten anfällt und somit auch erst aus seinem Nachlass erfüllt werden soll. Dies hat...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 2. Erbeinsetzung einer juristischen Person

Rz. 45 Eine juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ist grundsätzlich erbfähig im Sinne des BGB, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls Rechtsfähigkeit besitzt.[85] Zu denken ist hier insbesondere an den eingetragenen Verein, eine selbstständige Stiftung, die GmbH sowie die Aktiengesellschaft. Entsteht die juristische Person erst nach dem Erbfall, dann ist nur e...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Beurkundungsvorschriften für Verfügungen von Todes wegen finden sich teils im BGB, teils im BeurkG. In erster Linie sind es verfahrensrechtliche Vorschriften, teilweise beinhalten sie auch materielles Recht. Zunächst gelten die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 6 ff. BeurkG. Darüber hinaus sind Besonderheiten geregelt in §§ 27–3...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Das Nachvermächtnis

Rz. 11 Ähnlich wie bei der Vorerbschaft, jedoch lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung, kann ein Vermögensgegenstand im Falle des Todes oder zu einem anderen Zeitpunkt durch Benennung eines Nachvermächtnisnehmers an einen Dritten herauszugeben sein (§ 2191 BGB). Das Nachvermächtnis ist ein Untervermächtnis besonderer Art (§ 2147 BGB).[7] Mit Eintritt des Erbfalls entsteht z...mehr