Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transaktionsbezogene Netto-... / 2.3 Vorgehensweise

Das BMF[1] trifft keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode, sondern verweist lediglich auf Tz. 3.26ff. der OECD-Guidelines[2] und schließt sich damit den Empfehlungen der OECD an. Die OECD-Guidelines enthalten keine Definition der Nettogewinnspanne ("net profit margin"). Bei dieser Größe kann es sich nur um das auf die betr...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 3 Praxisfragen

In vielen Fällen ist streitig, ob die herangezogenen Vergleichstransaktionen tatsächlich vergleichbar mit der zu bepreisenden Transaktion sind. Vergleichbarkeit bedeutet nicht Identität. Dies schließt nicht aus, dass auch im letzteren Fall Interessengegensätze bestehen, die genauso ausgeprägt sind, wie bei Geschäften zwischen fremden Dritten (z. B. wenn die Höhe der Vergütun...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 4 Beratungshinweise

Es sollte auf eine genaue Dokumentation der als Vergleichsobjekt herangezogenen Transaktion als auch möglicher Anpassungsmaßnahmen geachtet werden, um diese in einer Betriebsprüfung verteidigen zu können. Außerdem kann es sich anbieten, die mithilfe der Preisvergleichsmethode gewonnenen Ergebnisse zusätzlich mit einer zweiten Methode zu hinterlegen. So kann etwa auf der Grun...mehr

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Transferpaket – ABC IntStR / 2.1 Bewertungsregelungen

§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG ordnet an, dass in den Fällen der Funktionsverlagerung eine Ermittlung des Einigungsbereichs auf der Grundlage des Transferpakets unter Berücksichtigung der Funktions- und Risikoverteilung zu erfolgen hat. Damit wird kein konkreter Wert ermittelt, sondern der Einigungsbereich. Insoweit bedarf es einer weiteren Vorgabe, welcher Wert innerhalb dieses Inte...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 2.3 Vorgehensweise

Die Preisvergleichsmethode hat den direktesten Bezug zum Marktpreis und damit zum Handeln unter fremden Dritten. Hierbei lassen sich 2 Formen unterscheiden[1]: der innere und der äußere Preisvergleich. Beim äußeren Preisvergleich wird auf den Lieferungs- und Leistungsverkehr zwischen fremden Unternehmen abgestellt. Dies ist bei den Geschäftsbeziehungen relativ unproblematisch...mehr

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Datenbankanalyse – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Unsicherheiten bei der Anwendung der Standardmethoden zur Verrechnungspreisbestimmung sollen dadurch umgangen oder begrenzt werden, dass aus der Vielzahl von möglichen Vergleichsunternehmen diejenigen herausgefiltert werden, die auf der Grundlage von allgemein zugänglichen Informationen als vergleichbar angesehen werden. Auf dieser Datenbasis[1] werden Überlegungen zur P...mehr

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Datenbankanalyse – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die größte praktische Bedeutung haben diese Analysen bei der Bestimmung von Margen für die Wiederverkaufspreismethode ("Wiederverkaufspreismethode"), den Gewinnaufschlag bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") und bei der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM). Die Grundlage bildet die Verteilung der Funktionen einschließlich der Risi...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.3 Prüfung des Anhangs

Rz. 141 Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellten Unternehmen Teil des Jahresabschlusses und muss im Rahmen der Abschlussprüfung in gleicher Weise wie die Bilanz und GuV geprüft werden. Die Prüfung des Anhangs bedeutet im Wesentlichen die Überprüfung von Angaben, die bereits im Rahmen von anderen Prüffeldern v...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 5.2 Aufstellungs-, Prüfungspflicht und Prüfungsgegenstand

Rz. 86 Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot besteht nach § 311 AktG für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die gem. § 17 AktG abhängig sind und weder einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben noch eingegliedert wurden. Liegt ein solches faktisches Konzernverhältnis vor, müssen die Vorstandsmitglieder der abhängigen AG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.3 Schwer zu bewertende immaterielle Werte

Rz. 162 Nr. 4 Buchst. b) erfasst die Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten, die schwer zu bewerten sind. Als Werte oder Rechte werden Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) erfasst, wie Patente, Warenzeichen und der Firmenwert, aber auch bloße vermögenswerte Positionen, wie Know-How. Es muss sich um eine Übertragung der immateriellen Werte oder Rechte handeln, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Wirtschaftlicher Wert

„8. den tatsächlichen oder voraussichtlichen wirtschaftlichen Wert der grenzüberschreitenden Steuergestaltung, ...” Rz. 121 [Autor/Stand] Keine überhöhten Anforderungen. Es soll der tatsächliche oder voraussichtliche wirtschaftliche Wert der grenzüberschreitenden Steuergestaltung übermittelt werden. Da aufgrund der Mitteilungsfrist eine Gestaltung grundsätzlich noch nicht ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ansässigkeit in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten

"... a) nicht alle an der Gestaltung Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig; ..." Rz. 39 [Autor/Stand] Unbeschränkte Steuerpflicht ausschlaggebend. Der grenzüberschreitende Bezug kann sich daraus ergeben, dass die an der Steuergestaltung Beteiligten in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind.[2] Eine steuerliche Ansässigkeit ergibt sich nach inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Nutzer (Abs. 5)

„(5) Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, 1. der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, 2. die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, oder 3. die den ersten Schritt zur Umsetzung der grenzüberschreit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Fristbeginn

a) Allgemeines "(2) Die Angaben nach Absatz 3 sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem das erste der nachfolgenden Ereignisse eintritt: ..." Rz. 11 [Autor/Stand] Drei fristauslösende Ereignisse. Die Mitteilung durch den Intermediär ist nach § 138f Abs. 2 AO fristgebunden. Sie beginnt nach Ablauf des Tages, an dem das erste von drei Ereignissen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Hauptvorteil ist Steuervorteil

Rz. 53 [Autor/Stand] Main-Benefit-Test. Damit eine grenzüberschreitende Steuergestaltung, die (mindestens) ein Kennzeichen nach § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AO erfüllt, mitteilungspflichtig ist, ist erforderlich, dass "der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile die Erlangung eines steuerlichen Vorteils im Sinne des Absatzes 3 ist". Es handelt sich hierbei um den sog. Mai...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Intermediär ist kein an der Steuergestaltung Beteiligter (Abs. 7)

"(7) Übt ein Intermediär im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich die in Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten aus, so gilt er nicht als an der Gestaltung Beteiligter." Rz. 161 [Autor/Stand] Intermediär ist nicht Beteiligter. Nach § 138d Abs. 7 AO gilt der Intermediär nicht als an der Gestaltung Beteiligter, wenn er ausschließlich die in § 138...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3d wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Reihe von Gestaltungen

"Besteht eine Steuergestaltung aus einer Reihe von Gestaltungen, gilt sie als grenzüberschreitende Steuergestaltung, wenn mindestens ein Schritt oder Teilschritt der Reihe grenzüberschreitend im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 ist; in diesem Fall hat die Mitteilung nach Absatz 1 die gesamte Steuergestaltung zu umfassen." Rz. 58 [Autor/Stand] Überblick. Nach § 138d Abs. 2 Satz 2 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IX. Keine Aktualisierungspflicht

Rz. 311 [Autor/Stand] Keine Aktualisierungspflicht. Nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung hat die Mitteilung die gesamte Gestaltung zu erfassen (s. auch § 138d AO Rz. 58 ff.). Soweit das BMF jedoch davon ausgeht, dass eine erneute Mitteilung erforderlich sein soll, wenn bspw. bei einzelnen Zahlungen oder anderweitigen Transaktionen im Rahmen der Umsetzung der Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steuergestaltung

„(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbegründung erläutert d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gruppen von Kennzeichen

Rz. 2 [Autor/Stand] Zwei Gruppen von Kennzeichen. § 138d Abs. 2 Nr. 3 AO nennt unter Verweis auf § 138e Abs. 1 bzw. Abs. 2 AO zwei Gruppen von Kennzeichen, die sich grundsätzlich in solche mit bzw. ohne Main-Benefit-Test unterteilen lassen.[2] Diese Unterscheidung folgt den europarechtlichen Vorgaben. Die darüber hinaus von der EU-Richtlinie vorgegebenen Kategorien von Kennz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung mit Produkten der SAP / 2.3 Exkurs: ERP-Planung im Kontext von SAP S/4HANA

Ein traditionelles Planungsfeld stellt die operative Planung von Kostenstellen, Kostenträgern und anderen Kostenrechnungsobjekten dar – teilweise auch als "SAP-Planung" bezeichnet. Traditionell wurde diese Planung direkt im SAP ERP-System, also vor S/4HANA typischerweise im R/3-System, vorgenommen. (Für Unternehmen, die kein ERP-System der SAP haben bzw. kein S/4HANA einführ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.5 Angaben zu Wertpapierleihen oder Wertpapierpensionsgeschäften: Handelstag/Abwicklungstag (Nr. 6)

Rz. 22 Weiter verlangt der Gesetzgeber nach § 45b Abs. 2 Nr. 6 EStG über die bereits umfassenden Angaben des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG hinaus Angaben zur Anschaffung der Wertpapiere oder zu ihrer Übertragung auf der Grundlage einer Wertpapierleihe oder eines Wertpapierpensionsgeschäftes. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu übermitteln: das Datum des Handelstags, das Datum des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 3.4 Ansatzverbot in der Steuerbilanz

Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Passivierungspflicht besteht nach § 5 Abs. 4a EStG steuerlich ein Passivierungsverbot für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Hinweis Drohverlustrückstellungen aus Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB sind auch in der Steuerbilanz zu bilden Allerdings sieht § 5 Abs. 4a EStG eine (enge) Ausnahme für den Fall vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Die handelsrechtliche Verpflichtung zur Aktivierung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes stimmt mit der steuerlichen Betrachtungsweise überein; hier ist der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ebenfalls zu aktivieren. Nach gefestigter steuerlicher Rechtsprechung ist Geschäftswert der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen wegen § 342 HGB grundsätzlich auch der 2012 neu verabschiedete DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.5 Sonstige Angaben

Rz. 61 Neben den in den §§ 284–288 HGB enthaltenen Angabepflichten fordert das HGB in einer Reihe von Einzelregelungen weitere Angaben, wie folgende Aufzählung der zentralen Bereiche zeigt: Nach § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB sind unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesene Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, im Anhang zu erläutern, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.5 Bewertungseinheiten

Rz. 51 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 7.4 Jahresüberschuss

Rz. 86 Grundsätzlich besteht die uneingeschränkte Dispositionsfreiheit der einfachen Gesellschafter-Mehrheit über den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn (§ 46 Nr. 1 GmbHG i. V. m. § 47 Abs. 1 GmbHG) allerdings unter Beachtung der ausschüttungsgesperrten Beträge (insb. § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Gemäß § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz auch unter Berücks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr