Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Schadenersatzansprüche wegen überhöhter Unterhaltszahlungen

Rz. 249 Der Unterhaltsschuldner kann Überzahlungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. § 826 BGB zurückverlangen, wenn er insbesondere aufgrund falscher Angaben des Unterhaltsgläubigers zu erhöhten Unterhaltszahlungen veranlasst wurde. Rz. 250 Nach der Rechtsprechung des BGH[253] kann in schwerwiegenden Ausnahmefällen mit einem auf § 826 BGB gestützten Antrag die mat...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 10.1 Ausgangssituation

Im Recht der GmbH unterliegt nicht per se jeder Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot. Ein solches kann sich im Einzelfall, insbesondere für einen Mehrheitsgesellschafter aus seiner Treuepflicht ergeben. Allerdings ist die GmbH typischerweise daran interessiert, dass ihre Gesellschafter nicht mit ihr in Wettbewerb treten. Ein GmbH-Gesellschafter hat Zugang zu den Interna de...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.6 Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung

Es gibt durchaus Fälle, in denen die Gesellschafter keinen Wert darauf legen, dass Vertreter an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, insbesondere wenn es sich um Rechtsvertreter handelt, die das Gefüge durcheinander bringen und die atmosphärischen Bedingungen beeinträchtigen könnten. Gleiches gilt für die Beiziehung von Beratern zu Gesellschafterversammlungen. Beizieh...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.3 Zahlungen an Gesellschafter und Geschäftsführervergütung

Vorsicht ist geboten bei Auszahlungen an Gesellschafter. Führen diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, muss der Geschäftsführer Ersatz leisten (vgl. § 15b Abs. 5, 4 InsO n. F., entspricht § 64 Satz 3 GmbHG a. F.). Wichtig Vor jeder Auszahlung: Solvenzprognose Vor jeder Zahlung an die Gesellschafter muss der Geschäftsführer eine Solvenzprognose, d. h. eine Analyse der ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht

Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaftsverhältnis und bildet eine wichtige Richtschnur für das Handeln der Gesellschaft, der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Ein Gesellschaftsverhältnis beruht auf einer engen persönlichen Verbundenheit und besonderem gegenseitigen Vertrauen, so dass erhöhte Sorgfaltspflichten zwischen den Organen und Gesellschaftern, aber auch...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.3 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot ist die wichtigste Ausprägung der Treuepflicht. Häufig legt die Satzung ein Wettbewerbsverbot fest, das dann für alle Gesellschafter bindend ist. Ansonsten bleibt es dabei, dass kein generelles Wettbewerbsverbot existiert, sondern ein solches im Einzelfall aus der Treuepflicht zu konkretisieren ist.[1]mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.2 Anfechtung eines treuwidrigen Gesellschafterbeschlusses

G hat mit dem im vorstehenden Beispiel geschilderten Verhalten gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, aber auch gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Der der Gesellschaft hierdurch entstehende Schaden ist von ihm wegen Verletzung der Treuepflicht grundsätzlich auszugleichen. Allerdings muss am Gesellschaftsvermögen kein endgültiger...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1 Haftungsrisiken gegenüber der GmbH (Innenhaftung)

Die Haftungstatbestände gegenüber der GmbH lassen sich im Wesentlichen in zwei Fallgruppen einteilen. Einerseits geht es um Einstandspflichten des GmbH-Gesellschafters bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung, zum anderen um Verstöße gegen die Treuepflicht. 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaf...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3 Pflichten des Gesellschafters

Die Pflicht des Gesellschafters zur Leistung der Stammeinlage stellt das Gesetz besonders in den Vordergrund. Daneben ist die nicht im Gesetz geregelte, jedoch allgemein anerkannte Treuepflicht des Gesellschafters, insbesondere das Wettbewerbsverbot, erwähnenswert. Schließlich kann es korrespondierend zu Sonderrechten einzelner Gesellschafter auch Sonderpflichten geben. Solc...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen. Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik. Dennoch hat der Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der GmbH-Gesellschafter kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihn eine persönliche Verantwortlichkeit für Gesellschaftsschulden nicht trifft. Im Verhältnis zur Gesellschaft übernimmt er aber dann Haftungsrisiken, wenn er gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhaltung verstößt. Daneben hat er die Grenzen der Treuepflicht einzuhalten. Auch haftet der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Steuererklärungspflichtiger

Rz. 7 Nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht die Korrekturpflicht für den Stpfl. Dies ist nur der Steuererklärungspflichtige.[1] Anknüpfungspunkt dieser Pflicht ist die Verletzung der Steuererklärungspflicht (Rz. 20) durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung, also die Verletzung der Wahrheitspflicht (Rz. 2). Die Korrekturpflicht ist zwar eine rechtlich selbstständige Pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zu den Unwägbarkeiten der Durchgriffshaftung

Zusammenfassung Bei einer missbräuchlichen Ausnutzung der beschränkten Haftung einer GmbH kann den Gesellschaftern eine persönliche Haftung drohen. Grundsatz der Haftungsbeschränkung und Ausnahmefälle Grundsätzlich beschränkt sich die Haftung einer GmbH nach § 13 Abs. 2 GmbHG auf das Gesellschaftsvermögen, sodass Gesellschafter nicht persönlich haften. Ausnahmsweise kann es je...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.2 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Dienstverhältnis verpflichtet nicht nur zu Arbeit, Beschäftigung und Entgelt, sondern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Interessenförderung.[1] Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und deren Gegenstück – der Treuepflicht des Arbeitnehmers – lässt sich ablesen, dass es einen schützenswerten Bereich gibt, den der andere Teil respektieren muss. Im Rahmen seiner Fürsorg...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Arbeitspflicht

Rz. 28 Eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht in den Fällen des § 14 nur bei einer entsprechenden arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarung. Ansonsten ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis zur Ableistung der abweichenden Arbeitszeit verpflichtet.[1] In wirklichen Notfällen kann sich die Arbeitspflicht allerdings auch ohne ausdrückliche Vere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht

Zusammenfassung Begriff Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 2 Intensität der Treuepflicht

Je enger die persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, umso stärker ist die Treuepflicht, sie ist also z. B. bei leitenden Angestellten stärker als bei Hilfsarbeitern, bei langjährigen Arbeitnehmern größer als bei soeben Eingestellten. Bei den in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Arbeitnehmern geht die Treuepflicht weiter als bei gewerbliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 1 Allgemeines

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist eine Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis und folgt aus dem personenrechtlichen Charakter des Arbeitsvertrags. Die Treuepflicht folgt aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie sie sich auch aus dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz ergibt, dass der Schuldner die Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Die Treuepflicht des Arbeitnehmers entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist eine Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis und folgt aus dem personenrechtlichen Charakter des Arbeitsvertrags. Die Treuepflicht folgt aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie sie sich auch aus dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz ergibt, dass der Schuldne...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vgA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AT-Angestellte / 1 Defintion und anwendbare Vorschriften

Außertarifliche Mitarbeiter sind regelmäßig Arbeitnehmer, deren Vergütung nicht durch Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe, sie beziehen also eine über die höchste tarifliche Vergütungsgruppe hinausgehende Vergütung. Sinn und Zweck eines AT-Vertrags besteht darin, das Arbeitsverhältnis auf eine vo...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treuepflichten

A. Grundsätze Rz. 1 Mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses erlöschen grds. gleichermaßen für den Arbeitgeber wie für den Mitarbeiter nicht nur die vertraglichen Haupt-, sondern auch die Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB). Zu den wichtigsten Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählt die Treuepflicht, die der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht gegenübersteht (vgl. MünchArbR/R...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 104. Treuepflichten

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / A. Grundsätze

Rz. 1 Mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses erlöschen grds. gleichermaßen für den Arbeitgeber wie für den Mitarbeiter nicht nur die vertraglichen Haupt-, sondern auch die Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB). Zu den wichtigsten Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählt die Treuepflicht, die der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht gegenübersteht (vgl. MünchArbR/Reichold, § 53...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1004 Das BAG sieht das Verbot, mit dem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht begründet (BAG v. 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB – Treuepflicht). Dies besteht auch dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist (BAG v. 16.8.1990, AP Nr. 10 zu § 611 BGB ...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / B. Gesetzliche Grundlage – die Rechtsprechung des BGH und BAG

Rz. 3 Eine gesetzliche Regelung mit der Verpflichtung für Arbeitnehmer, auch nach dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren, ist trotz verschiedener Ansätze des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt (s. oben § 21 Rdn 1803 ff.). Auch die EU-Richtlinie v. 8.6.2016 zum "Schutz von Know-How und Geschäftsgehe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / III. Whistleblowing-Klauseln

Rz. 5 Eine Mitbestimmungspflicht besteht entsprechend bei den sog. Whistleblowing-Klauseln. Diese Klauseln sehen vor, dass Fälle von Non-Compliance an eine genau aufgeführte Stelle mitzuteilen sind. Sie statuieren damit in der Regel für die Mitarbeiter eine Meldeverpflichtung (Schulz, BB 2011, 629). Zwar ist jeder Arbeitnehmer aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis resultiere...mehr

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§ 70 Whistleblowing / B. Zulässigkeit von Whistleblowing-Klauseln

Rz. 4 Ungeachtet des zukünftig bestehenden Rahmens nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Zulässigkeit sog. Whistleblowing-Klauseln umstritten. Entsprechende Vorgaben finden sich häufig in Compliance-Richtlinien von Unternehmen und beinhalten Verpflichtungen, Normverstöße nach einem festgelegten Verfahren an die dafür nun einzurichtenden Stellen zu melden (Küttner/Kania, ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsverbot, wonach de...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 22. Konkurrenztätigkeit

Rz. 510 Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 8. Wettbewerbsverbot

Rz. 55 Ein vertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ergibt sich bei kaufmännischen Angestellten aus § 60 HGB und für alle anderen Arbeitnehmer aus der ihnen obliegenden allgemeinen Treuepflicht (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, juris; BAG v. 16.8.1990 – 2 AZR 113/90, NZA 1991, 141 = DB 1991, 1682, vgl. allgemein zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Der Anspruch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pflichten des Auszubildenden

Rz. 32 Die wichtigsten Pflichten des Auszubildenden sind in § 13 BBiG aufgeführt. Sie sind kraft Gesetzes Inhalt des Ausbildungsvertrages. Weitere Pflichten können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften sowie aus den für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätzen ergeben. Rz. 33 Eine wichtige Pflicht des Auszubildenden ist die Arbeitspflicht, deren konkrete Form sich ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / C. Vertragliche Grundlage

Rz. 12 Soweit die Parteien zweckmäßigerweise zur Vermeidung jedweder Rechtsunsicherheit bereits im Anstellungsvertrag eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart haben, muss der Mitarbeiter diese beachten (zur AGB-Kontrolle s. oben § 17 Rdn 989, 990). In der kautelarjuristischen Praxis werden Vertragsklauseln mit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Widerruf eines Zeugnisses

Rz. 290 Umstritten ist, in welchen Fällen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis widerrufen und zurückverlangen kann. Z.T. wird angenommen, der Arbeitgeber könne dies dann tun, wenn er sich über den Inhalt des Zeugnisses "geirrt" habe. Das Wort "Irrtum" verbindet man sofort mit "Anfechtung". Da es sich um eine Wissens- und keine Willenserklärung handelt, kann der Arbeitg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Anbietungspflicht

Rz. 750 Als Konkretisierung der jedem Arbeitsverhältnis innewohnenden Treuepflicht des Arbeitnehmers bestimmt § 19 Abs. 1 ArbnErfG, dass der Arbeitnehmer eine freie, aber betriebsbezogene Erfindung zuerst seinem Arbeitgeber anbietet, bevor er sie anderweitig verwertet. Bei diesem Vorrecht des Arbeitgebers handelt es sich allerdings um kein Vorkaufsrecht i.S.d. §§ 463 ff. BGB...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte

Rz. 1071 Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Arbeitgeber auf Dritte ist zunächst grds. nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer der Übertragung zustimmt (§ 34 Abs. 1 UrhG). Diese Zustimmung kann im Arbeits- oder Dienstvertrag bereits geregelt werden. Rz. 1072 Die stillschweigende Rechteeinräumung erfasst regelmäßig nicht die Ermächtigung zur Einräumung von Rechten a...mehr