Fachbeiträge & Kommentare zu Treuhand

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Beachte: Für den gesetzlichen Regelfall – Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden – müssen in der Versammlung alle Gesellschafter anwesend (bzw. zumindest vertreten) sein.[85] Ein Beschluss soll auch rechtmäßig sein, wenn ein Gesellschafter auf der Gesellschafterversammlung fehlte, später dem Beschluss aber zustimmt (und alle anderen Gesellschafter mit dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.3 Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 41 Ein Mineralgewinnungsrecht ist – soweit das Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers nicht durch bergrechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist – Ausfluss des Eigentums am Grund und Boden (§ 903 BGB). Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein solches Recht grundsätzlich dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen.[1] Rz. 42 Verpachtet er es einem Dritten, ist w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 8.3.2 Muster: Dokumentation der Auftragsverarbeitungen

Stammdaten Name oder Firma der verantwortlichen Stelle ___________________________ Anschrift der verantwortlichen Stelle ___________________________ Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart Telefon: 0711/16345410 Mail: dsb-wts@wts-vbw.de Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Finw. Julian Heesemann, StB, LL.M.[*] Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Scha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO), 41; Autenrieth, Die Abtretung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Wohnungsunternehmen – also Unternehmen, die schwerpunktmäßig eigene Immobilien verwalten – können sowohl hinsichtlich ihrer Übertragung auf die nächste Generation i.R.d. ErbStG begünstigt werden als auch i.R.d. laufenden Ertragsbesteuerung hinsichtlich der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung. Zentraler ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 4. Mehrstöckige Modelle

Nicht selten werden – gerade bei größeren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – Treuhand- oder GbR-Modelle umgesetzt. Soll bei einer GmbH ein Gesellschafterwechsel stattfinden, ist – mit Ausnahme der Einziehung unter Aufstockung – eine notarielle Beurkundung erforderlich. Um diese Mechanismen vereinfacht abbilden zu können, kann es erwägenswert sein, als Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.6 Eintrittsklausel

Rz. 174 Im Personengesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters ein Erbe oder auch ein fremder Dritter nur schuldrechtlich berechtigt ist, in die Gesellschaft einzutreten. Diese Eintrittsklausel gewährt lediglich ein Recht zum Beitritt zur Gesellschaft als Gestaltungsrecht (Option) oder als Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9 Auslandserwerb

Rz. 62 § 3 ErbStG ist auf das deutsche Erb- und Schenkungsrecht zugeschnitten, benutzt dessen Terminologie und verweist vielfach auf Vorschriften des BGB. Damit stellt sich das Problem, wie im Bereich internationaler Erbfälle zu verfahren ist, die aufgrund des Internationalen Privatrechtes (IPR) ausländischem Recht unterliegen.[1] Daraus könnte man schlussfolgern, dass Erwer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kombinierte Beherrschung bei Minderheitsbeteiligungen

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Unter einer kombinierten Beherrschung versteht man die Kombination verschiedener Beherrschungsmittel in der Hand eines UN, die in ihrem Zusammenwirken so stark sind, dass sie abhängigkeitsbegründend wirken können, aber keines dieser Mittel für sich allein betrachtet beherrschenden Einfluss ermöglicht (vgl. KK-AktG (2011), § 17, Rn. 68; MünchK...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen – ABC In... / 2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Die Anwendung des § 15 AStG setzt kumulativ voraus, dass eine Familienstiftung i. S. d. Legaldefinition des § 15 Abs. 2 AStG mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland besteht, bei der also der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, die Stiftung entweder von einem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter[1] gegr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / a) Mit einer Grundschuld

Findet sich in Abt. III eine Grundschuld, wird es regelmäßig sehr kompliziert. Dies beruht auf drei Faktoren: (a) den gegenläufigen Interessen der Beteiligten, (b) einer letztlich unlösbaren Rechtsfrage in deren Innenverhältnis und (c) dem durchgehend erratischen Verhalten der Banken. Hinzu kommt, als eine Blamage meines Berufsstands, dass dort erfahrungsgemäß schon Grundken...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.4 Mitunternehmerschaft

Rz. 374 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG setzt weiterhin voraus, dass ein gewerbliches Unternehmen als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG an der ebenfalls gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Der Anteil an der Personengesellschaft muss zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören. Zudem muss der Gesellschafter Mitunternehmer s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewährt zu bekomme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1 Zuwendungen zwischen Ehegatten

Ausgewählte Rechtsprechung und Literaturhinweise: s. vor Rn. 448 und vor Rn. 516 Rz. 517 Die Ehe verstanden als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die zugleich eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, führt dazu, dass speziell zwischen Eheleuten im Lebensalltag ständig Vermögensverschiebungen stattfinden, die die Eheleute regelmäßig überhaupt nicht als S...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.5 Behandlung des AV-Vermögens bei § 13b Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG

Rz. 107 Nach der wortlautgetreuen Auslegung wird in § 13b Abs. 2 ErbStG danach unterschieden, ob die Altersvorsorgeverbindlichkeiten durch Treuhandverhältnisse abgesichert sind, während bei der Ausklammerung (aus dem Verwaltungsvermögen) gem. § 13b Abs. 3 S. 1 ErbStG die Absicherung durch ein Treuhandverhältnis nicht vorgesehen ist. U.E. und bei Kenntnis der Intention des Ge...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 4.1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 98 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen "Stifter" und Treuhänder finden die allgemeinen Regelungen zur Treuhand Anwendung. Der Treuhandvertrag selbst ist im BGB nicht normiert. Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist auch durch Stiftungsgeschäft v.T.w. möglich (wenngleich in der Praxis nicht der Regelfall). Der Treuhänder wird in diesem Fall durch den EL als Erbe oder Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG Vor §§ 13a – 13d (inkl. § 28a) Die aktuellen Verschonungsregelungen im Spannungsfeld zwischen BVerfG, Parlament, Exekutive und EU

Ausgewählte Literaturhinweise: Zur Historie (ErbStG 2009–2016): Wachter, Erste Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz, BB 2010, 667; Wälzholz, Die Vererbung und Übertragung von Betriebsvermögen nach den gleichlautenden Ländererlassen zum ErbStRG, DStR 2009, 1605. Zum ErbStG 2016: Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Bernhard, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des 90 %-Tests gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, NWB 2019, 3474; Brabender/Gräfe/Freund, Die ErbStR im Spannungsverhältnis zu den ErbStH: Abweichungen, Konkretisierungen und strittige Fragen im Bereich der Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 79; Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.6 Oder-Konten und Oder-Depots

Rz. 50 Probleme ergeben sich insbesondere bei sog. Oder-Konten. Das sind Konten, über die mehrere Personen die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis besitzen. Diese werden häufig zwischen Ehegatten, aber auch zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vereinbart. Der Hauptunterschied zu einer reinen Kontovollmacht besteht darin, dass diese jederzeit durch de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.2 Rückstellungen für unterlassene Softwarewartung

Rz. 101 Unterbleibt die eigentlich erforderliche Wartung bzw. Aktualisierung von Software, ist zu prüfen, ob hierfür die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB [1] in der Handels- und – über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG – auch in der Steuerbilanz erforderlich ist.[2] Eine solche Rückstellung darf jedoch ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Master of Science / Jonas Thomée, Bachelor of Arts[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewähr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Treuhand

Ist der Verwalter Träger der Rechte und Pflichten aus der Vermietung einer Ferienwohnung, weil er die Wohnung im eigenen Namen vermietet hat, sind die Einkünfte steuerlich gleichwohl dem Eigentümer zuzurechnen, wenn zwischen ihm und dem Verwalter ein Treuhandverhältnis besteht und der Treugeber nach den Umständen des Einzelfalles gegenüber dem Treuhänder eine derart beherrsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (mi...mehr