Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.8 Ausschlussfrist und Verjährung

Haftungsansprüche des Arbeitgebers unterliegen der tariflichen Ausschlussfrist des §37 TVöD (vgl. auch das Stichwort "Ausschlussfrist"). Für sie gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach §195 BGB von 3 Jahren (vgl. auch das Stichwort "Verjährung").mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.2 Richterliche Rechtsfortbildung

Da die zivilrechtliche Regelung von der Rechtsprechung als zu streng empfunden wurde, hat das Bundesarbeitsgericht bereits erstmals in einer Entscheidung aus dem Jahr 1957[1] Grundsätze für eine Haftungsmilderung für Arbeitnehmer entwickelt. Eine Haftungserleichterung kam dabei jedoch grundsätzlich nur bei gefahrgeneigter Tätigkeit in Betracht. Von der Voraussetzung der gefa...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.6 Haftung im Außenverhältnis

Schädigt ein Beschäftigter durch sein betriebliches Verhalten außenstehende Dritte, z. B. Kunden, so ist er diesen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftungseinschränkungen des § 3 Abs. 6 und 7 TVöD greifen nicht im Außenverhältnis. Soweit der Arbeitnehmer allerdings im Innenverhältnis zum Arbeitgeber aufgrund der eingeschränkten Haftung nicht haften würde, hat er gegenüb...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

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Urlaub / 11.3.1 Zusatzurlaub für Nacharbeit (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beschäftigten in Krankenhäusern erhal...mehr

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Urlaub / 11.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Mit der Tarifänderung vom 1.2.2011 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirk...mehr

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Urlaub / 11.3 Zusatzurlaub für Nachtarbeit und nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

11.3.1 Zusatzurlaub für Nacharbeit (nur TVöD-B, TVöD-K) Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinric...mehr

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Urlaub / 11.5 Entgelt, Übertragbarkeit, Abgeltung des Zusatzurlaubs nach TVöD

Der Zusatzurlaub nach § 27 TVöD hat keinen selbstständigen Charakter, sondern er hängt von der Gewährung eines Erholungsurlaubs ab. Er teilt daher grundsätzlich das Schicksal des Erholungsurlaubs nach § 26 TVöD, etwa beim Urlaubsentgelt, bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche, der Übertragbarkeit oder der Abgeltung. Mit Urteil vom 23.11.2017[1] hat das BAG ausdrücklich bestä...mehr

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Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TVöD

Anders als der BAT enthält der TVöD nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchst. d TVöD) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TVöD) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD...mehr

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Urlaub / 8.9 Kürzung des Urlaubs bei Sonderurlaub nach § 28 TVöD

Im Falle des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD ruht das Arbeitsverhältnis. Für den Fall des Ruhens sieht § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vor, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel mindert. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG[1] war diese Norm, jedenfalls soweit sie den gesetzlichen Urlau...mehr

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Urlaub / 8.1.1 Ursprüngliche Regelung des TVöD

Die Dauer des Erholungsurlaubs änderte sich im TVöD im Vergleich zum BAT/BAT-O für die Beschäftigten zunächst nur unwesentlich. Bereits im Rahmen des sog. Potsdamer Abkommens im Februar 2005 hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die grundlegende Struktur des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Dauer betrug unabhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe für eine Arbeitswoche mit ...mehr

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Urlaub / 7.3.7 Geltung der Ausschlussfrist des § 37 TVöD

Nach bisherigem Verständnis sollten Ausschlussfristen den Urlaubs- und den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfassen, weil diese Ansprüche über § 7 Abs. 3 BUrlG (Verfall am 31.3. des Folgejahres) einer zwingenden (§ 13 Abs. 1 BUrlG) gesetzlichen Sonderregelung unterlagen.[1] Ob dieses Postulat auch für aus vorangegangenen Jahren angesammelte Ansprüche, die wegen Krankheit des...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TVöD differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 11.2.1.3 Dauer und Entstehen des Zusatzurlaubs

Beschäftigte erhalten Zusatzurlaub in folgendem Umfang: bei ständiger Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubstag, somit maximal 6 Zusatzurlaubstage pro Jahr; bei ständiger Schichtarbeit für je 4 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubstag, somit maximal 3 Zusatzurlaubstage pro Jahr. Sonderregelung für Krankenhäuser Mit der Tarifeinigung vom 18.4.2018...mehr

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Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 8.6.2 Aktuelle Rechtslage durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu...mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

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Urlaub / 11.1 Einführung

Der TVöD sieht in § 27 TVöD als Ausgleich für die besonderen Belastungen der Wechselschicht- oder Schichtarbeit, als auch Nachtarbeit Zusatzurlaub vor. Für die Gewährung des Zusatzurlaubs sind die Art und der Umfang der Arbeitsleistung des Beschäftigten, als auch der (monatliche) Zeitraum entscheidend. Je größer die tatsächliche individuelle Belastung ist, desto mehr besteht...mehr

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Urlaub / 8.1.4.1 Auszubildende und Praktikanten

Umfang des Urlaubsanspruchs seit der Tarifrunde 2018. Wie der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten unter Geltung des TVöD unterlag der Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten, bedingt durch die oben dargestellte Rechtsprechung, wegen mehrerer tariflicher Änderungen einem steten Wandel, der sein Ende in der Tarifrunde des Jahres 2018 fand. Mit Änderungstarifvertrag...mehr

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Urlaub / 8.3 Urlaub und Feiertag

Nachfolgend gilt es, das Verhältnis von Urlaub und gesetzlichen Feiertagen zu beleuchten. Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des...mehr

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Urlaub / 11.2.1.4 Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Praxis-Tipp Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Einsatz in der 5-Tage-Woche grundsätzlich maximal 6 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage/Woche vermindert bzw. erhöht sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit entspre...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

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Urlaub / 6 Urlaubsübertragung

Die Regelung der Übertragung des Urlaubs ergibt sich im Zusammenspiel zwischen TVöD und BUrlG. Zunächst legt der TVöD fest, wann der Urlaub anzutreten ist. Zu den Voraussetzungen der Übertragung schweigt der TVöD, insofern greift das BUrlG. Den weiteren Fortgang nach einer eventuellen Übertragung bestimmt wieder der TVöD. Achtung Die Übertragung des Urlaubs erfolgt kraft Gese...mehr

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Urlaub / 11.2.2 Zusatzurlaub bei nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Zusatzurlaubsregelung im TVöD-VKA Im Falle nicht ständiger Wechselschichtarbeit und nicht ständiger Schichtarbeit im Bereich der VKA soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD). Zusatzurlaubsregelung im TVöD-Bund § 27 Abs. 2 TVöD-Bund regelt den Zusatzurlaub bei nicht ständige...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

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Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 TVöD geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezogen...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Urlaub / 11.2.1.2 Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn Schichten nicht tatsächlich geleistet werden

Für die Begründung eines Anspruchs auf Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit genügt weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses noch die Einteilung der Beschäftigten in einem Schichtplan. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beschäftigten grundsätzlich ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten (§ 27 Abs. 1 TVöD) bzw. übe...mehr

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Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 8.10 Kürzung des Urlaubs bei Ruhen wegen Erwerbsminderung

Der gesetzliche Mindesturlaub unterliegt bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung gem. § 33 Abs. 2 TVöD keiner Kürzung nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD . Insoweit ist die tarifliche Regelung wegen Verstoßes gegen § 12 BUrlG unwirksam[1] Ruht das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente, wie dies § 33 Abs. 2 TVöD vorsieht, so kann l...mehr

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Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TVöD), wie auch fü...mehr

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Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TVöD keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

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Urlaub / 11.4 Anspruch auf Zusatzurlaub nach Bezirkszusatztarifverträgen

Auch nach Inkrafttreten des TVöD kann unter Umständen noch Anspruch auf Zusatzurlaub nach landesbezirklichen Tarifregelungen – auch nach Zusatztarifverträgen zum früheren Tarifrecht BAT bzw. BMT-G II/MTArb – bestehen. So hat das BAG[1] beispielsweise entschieden, dass den Beschäftigten in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Bezirkszusatztarifvertrag Bade...mehr

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Urlaub / 4.3 Zusammenhängende Einbringung des Urlaubs

Die gesetzliche Grundregelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Diese gesetzliche Vorgabe zielt ab auf das gesundheitspolitische Ziel des Urlaubs, nämlich Regeneration und Erholung. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer sich wirklich erholen kann, wenn er z. B. jeden zweiten Mittwoch einen...mehr

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Urlaub / 12 Übergangsregelung

Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund/TVÜ-VKA) führt in § 15 Regelungen zu Urlaubsansprüchen auf, betreffend den Übergang vom BAT zum TVöD.mehr

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Urlaub / 2.2 Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Jugendliche gilt neben dem TVöD auch immer das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als nicht abdingbare Mindestregelung. Im Bereich der Urlaubsdauer ist das JArbSchG jedoch von keiner Bedeutung mehr, da alle Ansprüche eines Jugendlichen nach dem JArbSchG bereits durch den TVöD gewährleistet werden. Dies resultiert daraus, dass das JArbSchG den Erholungsurlaub nach Werkt...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach früherer Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn de...mehr

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Urlaub / 8.11 § 208 SGB IX bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche nicht mit hinzugerechnet. Das SGB IX enthält jedoch eine eigene Ausgleichsvorschrift bei Abweichung von der 5-Tage-Woche, die gesondert auf den Zusatzurlaub anzuwenden ist. Grundsätzlich beträgt der Sonderurlaub in der 5-Tage-Woc...mehr

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Urlaub / 7.1 Grundsätze

Wie dargestellt (Gliederungsziffer 6.1) ist der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr (Urlaubsjahr) befristet. Grundsätzlich verfällt der zum Ende des Kalenderjahres noch bestehende Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung des Restanspruchs auf Erholungsurlaub nicht vorliegen. Die Verfallsklausel des § 7 Abs. 3 BUrlG und des ...mehr

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Urlaub / 8.13 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG. Die gesetzliche Rundungsregelung gilt ausschließlich für die Rundung des errechneten Teilurlaubs nach § 5 Abs. 1 BUrlG, also bei unterjährigem Ein- und Austritt des Beschäftigten. Nach hier vertret...mehr

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Urlaub / 8.6.3 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Urlaubstage

Eine Änderung des Beschäftigungsmodells wirkt sich wegen des im deutschen Urlaubsrecht geltenden Tagesprinzips auf die Urlaubsdauer nur aus, wenn sich dadurch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage in der Kalenderwoche ändert. Die abschnittsbezogene Berechnung ist wie folgt vorzunehmen: 1. Schritt: Ermittlung des Urlaubsanspruchs für jeden Teilabschnitt Bei einem Wechsel des ...mehr

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Urlaub / 8.5.1 Urlaubsberechnung bei Schicht und Wechselschicht

Wird die Arbeit abweichend von der 5-Tage-Woche auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt, ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist. § 26 TVöD trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. Deshalb is...mehr

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Urlaub / 4.11 Arbeitgeberwechsel – Urlaubsanspruch aus mehreren Arbeitsverhältnissen

Wechselt ein Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres die Beschäftigungsstelle, ist zu unterscheiden, ob der Beschäftigte aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis weniger Urlaub erhalten hat, als er noch Urlaubsansprüche besaß oder ob er mehr als den ihm nach der Beschäftigungsdauer zustehenden Urlaub in dem Urlaubsjahr in Anspruch genommen hat. Hat der Arbeitnehmer exakt d...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 4.19.1 Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit

Während des Kurzarbeitszeitraumes vermindert sich der Anspruch auf Erholungsurlaub auch dann nicht, wenn durch den Beschäftigten keine Arbeitsleistung zu erbringen ist oder sich die Arbeitsleistung auf weniger Wochenarbeitstage verteilt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs sind die Beschäftigten von der Kurzarbeit auszunehmen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). ...mehr

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Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr