Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 6 Vergütungssicherung

Neben der Regelung der Arbeitsplatzsicherung ist die Vergütungs- bzw. Lohnsicherung ein zentraler Punkt des Tarifwerks. Es wird verbindlich festgelegt, dass dem Arbeitnehmer die Vergütung nach bestimmten Grundsätzen zu sichern ist, wenn er einen vom Arbeitgeber angebotenen gleichwertigen oder anderen Arbeitsplatz annimmt. Der Arbeitnehmer erhält einen Sicherungsbetrag und ggf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 7.2 Besonderheiten bei "unkündbaren Mitarbeitern"

Bei einem Arbeitnehmer, der eine Beschäftigungszeit (§ 19 BAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten, § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD) von mehr als 15 Jahren zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD). Der Arbeitgeber kann nur noch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / Vorbemerkung

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz – vereinbart zu Zeiten des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) – gilt auch nach Inkrafttreten des TVöD weiter. Der Wortlaut des Tarifvertrags nimmt noch immer Bezug auf die Vorschriften des BAT, eine Anpassung des RatSchTV Ang an den TVöD ist bisher noch nicht erfolgt. Im nachfolgenden Beitrag werden die Bezüge zum neuen T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 9 Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 7 RatSchTV Ang, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen einer Rationalisierungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, also bei einem vom Arbeitgeber veranlassten Auflösungsvertrag oder einer Beendigungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.2 Kausalität

Rz. 60 Eine Schlechterbehandlung darf nicht wegen der befristeten Beschäftigung erfolgen. Eine Schlechterstellung steht § 4 TzBfG also dann nicht entgegen, wenn sie nicht wegen der Befristung erfolgt. Sie ist dann (nur) nach den allgemeinen sonstigen Standards zu überprüfen.[1] Rz. 61 Praxis-Beispiel Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (VKA) erfolgt die Einstellung in die Stufe 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 48 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das dient der Umsetzung von § 4 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.6.1 Ärztinnen und Ärzte – Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöD-B

Im Bereich der VKA erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt nach der Anlage C zum TVöD-K. Diese sieht entsprechend den für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) maßgebenden Entgeltgruppen I und II Tabellenentgelte nur für diese beiden Entgeltgruppen vor. Im Geltungsbereich des Besonderen Teils Pflege- un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.6.1 TVöD

Im Wesentlichen enthält der TVöD folgende sonstige Entgeltbestandteile: Zeitzuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD), Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstentgelte (§ 8 Abs. 3 bis 4 TVöD), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5, 6 TVöD), Zulagen wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD), Leistungszulagen,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2 Alternatives Entgelt-Anreizsystem, § 18a TVöD

Mit dem im Rahmen der Umsetzung der Tarifeinigung vom 25.10.2020 in den TVöD eingefügten § 18a haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung das Leistungsentgeltvolumen für die leistungsorientierte Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z.B. Kita-Zuschüss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.8 Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) TVöD

Hinsichtlich der Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1.4 mit folgenden Ergänzungen hingewiesen: Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA: Zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA wurde im Jahr 2008 eine Protokollerklärung Nr. 2 geschaffen. Danach sollen Beschäftigte im Vollstreckungsdienst eine Vollstreckungsdienstzulage nach den Maß...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.7 Zusatzversorgungspflicht (§ 18 [VKA] Abs. 8 TVöD)

Mit der Bestimmung des Leistungsentgelts zum Bestandteil des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in § 18 (VKA) Abs. 8 TVöD erfährt die leistungsorientierte Bezahlung eine zusätzliche Motivationskomponente. Da sich die Betriebsrentenansprüche nach dem ATV/ATV-K unmittelbar aus Entgeltpunkten berechnen, die adäquat zum versicherungspflichtigen Entgelt sind, führt der Erwerb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.6 Betriebliche Kommission (§ 18 [VKA] Abs. 7 TVöD)

Genau wie bei Beschwerden hinsichtlich der leistungsabhängigen Stufenaufstiege wirkt auch beim Leistungsentgelt eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission mit. Die Kommissionen nach §§ 17 Abs. 2 und 18 Abs. 7 sind identisch (Ziffer 2 der Niederschriftserklärung Nr. 16 zu § 18 VKA Abs. 7 TVöD). Hinsichtlich der Bildung und Zusammensetzung der Kommission siehe oben Ziff....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7 Höhergruppierung und Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TVöD)

Werden Beschäftigte in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert, hat in der neuen Entgeltgruppe eine Stufenzuordnung zu erfolgen. Die Grundlagen zur Feststellung der Eingruppierung richten sich seit dem 1.1.2014 für Beschäftigte des Bundes nach dem TV EntgO Bund. Für Beschäftigte, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, erfolgt ab dem 1.1.2017 die Eingruppi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.3 Formen des Leistungsentgelts (§ 18 [VKA] Abs. 4 TVöD)

Folgende Formen des Leistungsentgelts sind vorgesehen: Leistungsprämie i. d. R. als einmalige Zahlung auf Basis einer Zielvereinbarung Erfolgsprämie in Abhängigkeit von einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zusätzlich zum Startvolumen von 1 % (Abs. 3) auf Grundlage von wirtschaftlichen Unternehmenszielen, die die Verwaltungs- bzw. Unternehmensführung zu Beginn des Wirtschaftsja...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.4 Methoden der Leistungsbewertung (§ 18 [VKA] Abs. 5 TVöD)

Hinsichtlich der Feststellung und Bewertung von Leistungen sind 2 Wege vorgegeben, der Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung) und die systematische Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen sind als freiwillige Vereinbarung zwischen der Führungskraft (Arbeitgeber) und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)

Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TVöD knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. Auch ein Automatismus von Entgelterhöhungen durch Älterwerden bzw. Tätigkeitszeiten allein entspräche nicht der Abkehr vom Senioritätsprinzip. In § 17 Abs. 2 TVöD ist daher vorgesehen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.6 Unterbrechung der Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 TVöD)

Unterbrechungen der Tätigkeit können sowohl im bestehenden Arbeitsverhältnis (z. B. Beurlaubung) als auch durch Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses in seinem rechtlichen Bestand erfolgen. Rechtsfolgen und Ausnahmen von Unterbrechungen der Tätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis sind in § 17 Abs. 3 TVöD geregelt. Wird die Tätigkeit unterbrochen, weil das Arbeitsverhältni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1 Zulagen- und Prämiensystem, § 18 TVöD

Anders als in § 18 (Bund), ist in § 18 (VKA) das Leistungsentgelt abschließend tarifvertraglich geregelt. Die Umsetzung kann direkt auf betrieblicher Ebene durch Vereinbarung entsprechender betrieblicher Systeme in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen erfolgen. Mit der Tarifeinigung vom 27.2.2010 wurde für die Kommunalen Arbeitgeber (§ 18 [VKA] TVöD) ein weiterer Anstieg des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3 Grund- und Entwicklungsstufen (§§ 16, 17 TVöD)

3.1 Allgemeines Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Inner...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8 Berechnung und Auszahlung des Entgelts (§ 24 TVöD)

8.1 Berechnung des Entgelts Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist der Kalendermonat Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile. Abweichende Regelungen finden sich z. B. in § 8 Abs. 1 TVöD (Zeitzuschläge), § 8 Abs. 5 Satz 2 bzw. Abs. 6 Satz 2 TVöD (Wechselschicht- und Schichtzulage) und in § 24 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2 Leistungsentgelt (§ 18 TVöD)

4.2.1 Bund Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung zum 1.1.2014 wurde die leistungsorientierte Vergütung im Geltungsbereich des Bundes quasi abgeschafft. Das Volumen des Leistungsentgelts wurde zur teilweisen Kompensation der sich durch die Entgeltordnung ergebenden Mehrbelastungen verwendet. Lediglich in den Bundesbehörden, welche bisher die leistungsorientierte Vergütung umgese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.2 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als auch der betragsmäßigen Höhergruppierung (hierzu Ziff. 3.7.1.1.). Erfolgt die Hö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.6.2.2 Fachkräftezulage (VKA)

Im Jahr 2011 hatte die Mitgliederversammlung der VKA[1] ebenfalls beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Die Zulage sollte genauso wie beim Bund für die Dauer von bis zu 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden dürfen, wenn diese Maßnahme zur Gewinnung von IT-Fachkräften oder zur Vermeidung von Abwanderungen erforderlich war. Damit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.1 Geltungsbereich

Das in § 18a TVöD regelte Entgelt-Anreizsystem stellt bereits vom Wortlaut her ausschließlich eine "Alternative" zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie i. S. des § 18 Abs. 4 Satz 1 TVöD dar. Letzteres ist Gegenstand der durchgeschriebenen Fassungen für den Bereich der Verwaltung (TVöD-V), der Krankenhäuser (TVöD-K), der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.2 Einführung des Entgelt-Anreizsystems, § 18a Abs. 1

Das Entgelt-Anreizsystem stellt kein "Muss" dar, es handelt sich lediglich um eine Option, die den Betriebsparteien alternativ zur Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD an die Hand gegeben wird. Dementsprechend haben die Beschäftigten auf die Anwendung des Entgelt-Anreizsystems keinen unmittelbaren Anspruch. Ein solcher kann sich erst aus der Betriebs- oder einvernehmlichen Dien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.1 Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher defin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder te...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.5.8.1.5 Besondere Entgeltbestandteile

Für die Erhöhung besonderer Entgeltbestandteile in den Durchgeschriebenen Fassungen des TVöD-K bzw. TVöD-B wie dem Einsatzzuschlag im Rettungsdienst nach § 3.1 Abs. 2 Satz 2 TVöD bzw. § 3.1 Abs. 2 Satz 2 TVöD-B, den Bereitschaftsdienstentgelten nach § 8.1 Abs. 4 Satz 1 TVöD-K bzw. § 8.1 Abs. 4 Satz 1 TVöD-B, den Zulagen für Ärztinnen und Ärzte nach § 15 Abs. 2.2 und 2.3 TVöD...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.5.8.7 Alternative Nutzung des LOB-Budgets

Mit der neu in den TVöD aufgenommenen Vorschrift des § 18a TVöD haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung die Mittel der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z.B. Kita-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar. Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[1] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.6.2 Anspruch auf Entgelt für einen Teil eines Kalendertages

Besteht nur für einen Teil eines Kalendertags Anspruch auf Entgelt, wird für jede geleistete dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitsstunde der auf 1 Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts sowie der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile gezahlt (§ 24 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Die unterschiedlichen Ansatzpunkte in den Berechnungsweisen nach § 24 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.3.3 Struktur der Entgelttabelle – Anlage C

Die in der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B für die Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst geregelte Entgelttabelle enthält 16 Entgeltgruppen. Die Entgelttabelle beginnt mit der Entgeltgruppe S 2 und endet bei Entgeltgruppe S 18. Die Entgeltgruppen S 13Ü und S 16Ü sind nicht in der Anlage C abgebildet. Diese Entgeltgruppen resultieren aus der Übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.4.1 Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung

Es war lange umstritten, ob die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe angerechnet wird. Das BAG hat für den Bereich der VKA mit Urteil vom 1.6.2017 zunächst entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt.[68j] Diese Rechtslage gilt derz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn

Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Im Geltungsbereich des TVöD (VKA) werden Garantiebeträge bei Höhergruppierungen bis zum 28.2.2017 auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.3 Anlage C (VKA) – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Eine von der TVöD-Tabelle abweichende Entgelttabelle besteht mit der zum 1.11.2009 neu eingefügten Anlage C für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (siehe Stichwort Sozial- und Erziehungsdienst) im kommunalen Bereich. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Bundes gilt die Anlage C zum TVöD-V nicht. In § 15 Abs. 2 Satz 3 TVöD-V (entspricht § 1 Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.3 Höhergruppierung – Beginn der Zahlung

Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags bis 28.2.2014 [Bund]/28.2.2017 [VKA]), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Eine Ausnahme besteht lediglich in Fällen der rückwirkenden Höhergrupp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.4.2 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA (§ 29b TVÜ-VKA)

Mit Einführung der Entgeltordnung VKA wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung VKA zugeordnet. Ebenso wie bei der Einführung der Entgeltordnung des Bundes fand eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen nicht statt. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgrup...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.5 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TVöD das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit von 39 Wochenstunden (TVöD – VKA-Tarifbereich West), 40 Wochenstunden (TVöD – VKA-Tarifbereich Ost) bzw. 39 Wochenstunden (TVöD – Bund). Hinsichtlich der Ausna...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.3.2 Struktur der Entgelttabelle – Anlage B (bis 31.12.2009)

Mit der Vereinbarung des TVöD war auch unter dem Aspekt der Vereinheitlichung des Tarifrechts das Bemühen verbunden, Unterschiede in den Arbeitsbedingungen in Ost und West weitgehend abzubauen. Der TVöD gilt einheitlich in den Tarifgebieten West und Ost (bisher galten verschiedene Tarifverträge, der BAT einerseits und der BAT-O bzw. BAT-Ostdeutsche Sparkassen andererseits). ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.3.2 Wiedereinstellung nach befristeter Beschäftigung

Die bis zum Jahr 2011 geltende Rechtsprechung des BAG[1] und die Regelung des § 16 (Bund) Abs. 2 und Abs. 3 TVöD (i. d. F. bis 29.2.2016) hatten zur Folge, dass auch Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 2 bis 8 (§ 16 [Bund] Abs. 3 Satz 2 TVöD i. d. F. bis 29.2.2016)/der kommunalen Arbeitgeber in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 2 TVöD), welche nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.2.3 Sonderfälle – Höhergruppierung mit Garantiebetrag

Ausweislich der Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD i. d. F. bis 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) wurden die Beschäftigten bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) immer betragsmäßig (siehe Ziff. 3.7.1.1) höhergruppiert. Insoweit war fraglich, wie in Fällen, in welchen Beschäftigte nach einer Höhergruppierung bereits einen Garantiebetrag erhielten und nochmals höh...mehr