Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Entgelt / 3.7.5.1.1 Höhergruppierung

Bei einer Höhergruppierung findet § 17 Abs. 4 TVöD Anwendung. Danach werden Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Entgelt erhalten (ggf. wird ein Garantiebetrag gezahlt). Erfolgt die Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe, findet die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 3 TVöD Anwendung. Es soll zunächst in d...mehr

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Entgelt / 3.1 Allgemeines

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der Stufen...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.3 Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung – Rückwirkende Höhergruppierung

Es sind aber Fälle denkbar, dass Beschäftigte unabhängig vom Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund oder VKA eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben. Unter Umständen kann diese Überprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen (z. B. weil tägliche Arbeitsplatzaufzeichnungen ausgewertet werden müssen). Gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund/VKA i. V. m. § 22 BAT/BAT-O bzw...mehr

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Entgelt / 3.5.2 Besondere Stufenlaufzeiten

Besondere Stufenlaufzeiten sieht das Tarifrecht (TVöD und TVÜ-VKA) für folgende Entgeltgruppen bzw. Beschäftigte vor: In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 [VKA] Abs. 4 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 5 Satz 3 TVöD), In der Entgeltgruppe 15Ü werden die nächsthöheren Stufen nach einer Stufenlaufzeit von jeweils 5 Jahren erre...mehr

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Entgelt / 2.6.3 Entgeltordnung

Die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und der VKA sehen für verschiedene Beschäftigtengruppen Zulagen vor, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Hierbei handelt es sich um Entgeltgruppenzulagen (Bund), § 17 TV EntgO Bund; Entgeltgruppenzulagen (VKA: PE zu Abschnitt XXII.); Zulage bei fehlenden 1. oder 2. Angestelltenprüfung (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3); Funktionsz...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1 Rückabwicklung mit Differenzierung nach Wertigkeit bis 28.2.2017

Nach einer Auffassung soll die Art der Rückabwicklung davon abhängig sein, ob die zukünftig wahrzunehmende Tätigkeit geringerwertig, gleichwertig oder höherwertig ist im Vergleich zwischen der S-Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe des TVöD-V. Für eine Feststellung der Wertigkeit soll eine Zuordnung der S-Entgeltgruppen zu den Entgeltgruppen der Anlage A gem. der Zuordnungsta...mehr

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Entgelt / 8.9 Pauschalierung von unständigen Entgeltbestandteilen

§ 24 Abs. 6 TVöD lässt eine weitgehende Pauschalierung von sog. unständigen Entgeltbestandteilen, wie z. B. Zeitzuschlägen und Erschwerniszuschlägen zu. Auch eine Pauschalierung von Bereitschaftsdienst- oder Rufbereitschaftsentgelten, Reisekostenentschädigungen usw. ist erlaubt, denn auch hier handelt es sich um "neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile". Die ...mehr

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Entgelt / 3.6.3 Zulage für Fachärzte/innen im öffentlichen Gesundheitsdienst

Um den Arbeitgebern angesichts der gestiegenen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere nach Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Handlungsoption zu geben, hat die Mitgliederversammlung der VKA in ihrer Sitzung am 29.3.2012 eine Arbeitgeberrichtlinie beschlossen, die sofort zur Anwendung kommen konnte. Die Richtlinie zur Gewäh...mehr

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Entgelt / 3.5.4 Stufenaufstieg am Beginn des Monats

Wie nach bisherigem Recht wirkt auch im TVöD das Erreichen der nächsthöheren Stufe während eines laufenden Kalendermonats auf den Beginn dieses Monats zurück, d. h., das höhere Tabellenentgelt steht der/dem Beschäftigten vom Beginn des entsprechenden Monats an zu (§ 17 Abs. 1 TVöD). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter wird am 1.7.2019 eingestellt und der Stufe 2 der Entgeltgrup...mehr

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Entgelt / 3.5.1 Durchschnittliche Stufenlaufzeit

Die erforderliche Zeit für das Aufrücken in die nächsthöhere Stufe ist in den Entgeltgruppen 2 bis 15 degressiv ausgestaltet, d. h., die Zeit verlängert sich von Stufe zu Stufe um jeweils 1 Jahr. Aus den Stufenlaufzeiten ergibt sich, dass ein Beschäftigter ohne Veränderung der Entgeltgruppe u...mehr

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Entgelt / 3.5.6.5 Erreichen der Stufenlaufzeit im laufenden Monat

Wird die Stufenlaufzeit im Laufe des Monats beendet, so wirkt dies gem. § 17 Abs. 1 TVöD auf den Beginn des Monats zurück (siehe Ziff. 3.5.4).mehr

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Entgelt / 3.7.4 Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet wie in der höheren Entgeltgruppe. Beschäftigte, welche vor der Herabgruppierung einen Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA) erhielten, erhalten diesen auch nach der Herabgruppierung, wenn der Anspruch auf einen...mehr

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Entgelt / 8.1 Berechnung des Entgelts

Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist der Kalendermonat Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile. Abweichende Regelungen finden sich z. B. in § 8 Abs. 1 TVöD (Zeitzuschläge), § 8 Abs. 5 Satz 2 bzw. Abs. 6 Satz 2 TVöD (Wechselschicht- und Schichtzulage) und in § 24 Abs. 3 TVöD.mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1.1 Höhergruppierung aus einer reguliären Stufe

Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhalten hat. Die Ermittlung der zutreffend...mehr

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Entgelt / 3.7.5 Sonderfall – Wechsel aus dem Sozial- und Erziehungsdienst bzw. dem Pflegedienst in den Verwaltungsdienst und umgekehrt

Zum 1.11.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesonderte Eingruppierungsbestimmungen (Anlage zu Abschn. VIII. Sonderregelungen [VKA], § 56 BT-V) und eine gesonderte Tabelle (Anlage C zu § 15 TVöD) geschaffen. Die Beschäftigten wurden aus den Entgeltgruppen, denen sie bei Inkrafttreten des TVöD gem. Anlage 1 bzw. 3 zu § 17 ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 3.7.6 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats/Betriebsrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 und 5 TVöD. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives...mehr

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Entgelt / 3.4.2.5 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Aus Gründen der Personalgewinnung kann der Arbeitgeber gem. § 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeiten für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind und die Anrechnung zur Deckung d...mehr

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Entgelt / 8.6 Anspruch auf Entgelt nur für einen Teil des Monats/eines Kalendertages

Der TVöD unterscheidet bei der Berechnung von nicht für den gesamten Monat zustehendem Entgelt danach, ob ganze Tage von der Entgeltzahlung ausgenommen sind (§ 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD) oder ob für 1 Tag nur stundenweise kein Entgeltanspruch besteht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 TVöD). 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Ans...mehr

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Entgelt / 8.10 Entgeltansprüche für Umkleidezeiten/Desinfektion

Inwiefern Umkleide- und Desinfektionszeiten und innerbetriebliche Wegezeiten Bestandteil der geschuldeten tariflichen Arbeitszeit sind und damit grundsätzlich auch vergütungspflichtig sind, hängt davon ab, ob sie zu den versprochenen Diensten i. S. d. § 611 BGB zählen. Nach der Rechtsprechung des BAG zählt zur Leistung der versprochenen Dienste nicht nur die eigentliche Arbei...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.5 Mögliche Entgeltanreize, § 18a Abs. 2

Die Tarifvertragsparteien haben in Absatz 2 die Verwendung des zur Verfügung stehenden Budgets auf Maßnahmen beschränkt, die zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden. In Betracht kommen nach dem Klammerzusatz Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbe...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.3 Wiedereinstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Einen weiteren Sonderfall hinsichtlich der Stufenzuordnung stellt die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze dar. Sofern Beschäftigte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TVöD ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Formulierung "ist ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zu schlie...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2 Garantiebetrag bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Im Geltungsbereich des TV...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.3 Höhergruppierung im Anschluss an vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp...mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Entgelt / 3.2 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 (VKA) Abs. 4 bzw. (Bund) Abs. 5 TVöD weist die Tabelle (Anlage A) zu § 15 TVöD für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Dies ist darin begründet, dass das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 1 "einfachste Tätigkeiten" erfordert, für deren ordnungsgemäße Ausübung bereits eine sehr...mehr

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Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

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Entgelt / 8.3 Auszahlung der sog. unständigen Entgeltbestandteile

Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Hi...mehr

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Entgelt / 3.7.5.3 Stufengleiche Zuordnung ab 1.3.2017

Mit der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im Bereich der VKA zum 1.3.2017 ist die Vergleichbarkeit der S-Entgeltgruppen bzw. der P-Entgeltgruppen zu den Entgeltgruppen nicht mehr entscheidungserheblich, da es für die Zuordnung nicht mehr auf das Tabellenentgelt und die Wertigkeit der Entgeltgruppen ankommt. Egal, ob die S-Entgeltgruppe bzw. P-Entgeltgruppe der E...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3 Stufengleiche Höhergruppierung

3.7.1.3.1 Regelfall Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttrete...mehr

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Entgelt / 4.1.6 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. In der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 2 TVöD haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass beide Instrumente unabhängig voneinander bestehen und unterschiedlichen Zielen dienen. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbare...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.6 Auswirkungen auf die Zusatzversorgung, § 18a Abs. 3

In § 18a Abs. 3 TVöD haben die Tarifvertragsparteien die Zusatzversorgungspflichtigkeit von Leistungen, die den Beschäftigten nach dem alternativen Entgeltanreiz-System gewährt werden, ausdrücklich festgelegt, soweit es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen der Beschäftigten handelt. Damit wird der Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV-K Rechnung...mehr

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Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien[1]. Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

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Entgelt / 2.2 Entgelttabellen

Der TVöD enthielt anfangs eine Entgelttabelle, die als Anlage A zum TVöD für die Beschäftigten zur Geltung kam, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, und eine Entgelttabelle als Anlage B zum TVöD für die Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden. Zwischenzeitlich haben die Tarifvertragsparteien die Anlage B aufgehobe...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.4 Höhergruppierung Teilzeitbeschäftigter

Teilzeitbeschäftigte werden auf Basis eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten höhergruppiert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist mit 32 Stunden teilzeitbeschäftigt und in Entgeltgruppe 3 Stufe 6 eingruppiert. Er wird in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert. Vergleichbare Vollzeitbeschäftigte wären aus Entgeltgruppe 3 Stufe 6 in Entgeltgruppe 5 der Stufe 4 zuzuordnen. Das auf Ba...mehr

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Entgelt / 3.5.6.3 Schädliche Unterbrechung

§ 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren bzw. einer Elternzeit von mehr als 5 Jahren eine neue Stufenzuordnung erfolgt. Beschäftigte werden nach der Unterbrechung der Stufe zugeordnet, die ihrer bisherigen Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung. Sofern die neu...mehr

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Entgelt / 2.1 Monatliches Tabellenentgelt

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TVöD bestimmt sich die Höhe des Tabellenentgelts nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TVöD). Damit hält auch der TVöD a 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die e...mehr

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Entgelt / 3.5.6.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (anwartschaftserhaltend, d. h., die Uhr wird angehalten) sind, aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Sa...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4 Höhergruppierung auf Antrag

3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund) Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der...mehr

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Entgelt / 3.7.4.2 Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe

Sowohl im Geltungsbereich des TVöD (Bund) als auch im Geltungsbereich des TVöD (VKA) ist der Fall einer Herabgruppierung eines in einer individuellen Endstufe Beschäftigten nach dem 1.10.2007 nicht ausdrücklich geregelt. Denn in der niedrigeren Entgeltgruppe gibt es keine stufengleiche individuelle Endstufe, und § 6 Abs. 2 TVÜ-Bund/VKA ist nach seinem Wortlaut nur bis zum 30...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1.3 Herabgruppierung

Im Fall der Herabgruppierung findet die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 5 TVöD Anwendung. Die Stufenzuordnung in die neue Entgeltordnung erfolgt somit stufengleich. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte ist in S 8a eingruppiert und erhält Entgelt der Stufe 3 (2.959,36 EUR). Aus gesundheitlichen Gründen muss sie aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in den allgemeinen Verwaltungsdien...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Für die Stufenzuordnung bei der Einstellung bedarf es der Feststellung, ob und in welchem Umfang der Beschäftigte über "einschlägige Berufserfahrung" verfügt. Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung werden der Stufe 1 zugeordnet (Ausnahme: Bei Einstellung und Eingruppierung nach der EG 1 erfolgt die Zuordnung zur Stufe 2 – siehe Ziff. 3.2). Verfügt ein Beschäftigter üb...mehr

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Entgelt / 2.5.8.1.3 Garantiebeträge

Die für die Eingruppierung in einer höhere Entgeltgruppe nach der Anlage C des TVöD-V bzw. TVöD-B maßgeblichen Garantiebeträge erhöhen sich gem. § 17 Abs. 4a.1 Satz 2 TVöD in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b (Sozial- und Erziehungsdienst) für die Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 um 1,4 Prozent auf 64,30 EUR und ab 1. April 2022 um 1,8 Prozent auf 65,46 EUR sowie in de...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.4 Entfallen des Garantiebetrags

Der Garantiebetrag für Höhergruppierungen bis 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) steht Beschäftigten nur für die Dauer der betreffenden Stufenlaufzeit zu, d. h. er entfällt mit dem Erreichen der nächsthöheren Stufe in der Entgeltgruppe.mehr

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Entgelt / 8.8 Die Rundungsregel bei der Entgeltberechnung

§ 24 Abs. 4 TVöD regelt entsprechend den allgemeinen mathematischen Grundsätzen die Auf- und Abrundung von Bruchteilen und verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Entgeltbestandteil vor der Addition gesondert zu runden.mehr

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Entgelt / 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten

Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.3). Sodann wurden die Beschäftigten einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe oder individuellen Endstufe zuge...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1 Betragsmäßige Ermittlung der Stufe bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.1.1.1 Höhergruppierung aus einer reguliären Stufe Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabe...mehr

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Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung

Um die für den Stufenaufstieg in den Entwicklungsstufen erforderliche Zeit verkürzen zu können, müssen die Leistungen des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegen. Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen. In diesem Fal...mehr

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Entgelt / 3.5 Stufenlaufzeit

§ 16 (VKA) Abs. 3 bzw. § 16 (Bund) Abs. 4 TVöD enthält grundsätzliche Regelungen über die Zeit, nach der ein Beschäftigter in die nächsthöhere Stufe aufrückt. Diese Vorschrift wird durch § 17 Abs. 2 (leistungsabhängige Stufenaufstiege) ergänzt. Die Stufenlaufzeit gibt die jeweilige Verweildauer in der Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe an. Maßgeblich für das Aufrücken in die...mehr