Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Vorübergehende höherwertige... / 2.2 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD bei Beschäftigten, die zum 1.1.2017 in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA übergeleitet worden sind, § 29 ff. TVÜ-VKA

Die Höhe der persönlichen Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD ist nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzustellen.[1] Dami...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.2 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD

Nach der Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien zu § 18 TVÜ-VKA wird nochmals ausdrücklich klargestellt, dass die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ein Unterfall der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist. Handelt es sich um eine vertretungsweise Übertragung, die die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 nicht erfüllt, kann...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 3 § 14 TVöD

§ 14 TVöD regelt die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht. Außerdem kann nach § 14 Abs. 2 TVöD durch landesbezirklichen ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4 Vorübergehende Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD

Wenn einem Beschäftigten vorübergehend eine Tätigkeit übertragen ist, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung (Entgeltgruppe) entspricht und er diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt hat, hat er Anspruch auf eine Zulage. Für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten sind die §§ 10 und 17 TVÜ-VKA (oder Bund) zu beachten. Allerdings ist § ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.1 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 2 TVöD

In § 14 Abs. 2 TVöD ist bestimmt, dass durch landesbezirklichen Tarifvertrag – für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene – im Rahmen eines Katalogs, der die hierfür infrage kommenden Tätigkeiten aufführt, festgelegt wird, dass die Voraussetzungen für eine Zahlung einer persönlichen Zulage bereits vorliegen, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit bereits 3 A...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5 Vertretungsweise Übertragung (§ 14 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 TVöD)

5.1 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 2 TVöD In § 14 Abs. 2 TVöD ist bestimmt, dass durch landesbezirklichen Tarifvertrag – für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene – im Rahmen eines Katalogs, der die hierfür infrage kommenden Tätigkeiten aufführt, festgelegt wird, dass die Voraussetzungen für eine Zahlung einer persönlichen Zulage bereits vorliegen, we...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.3 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD bei Beschäftigten, die zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet worden sind, § 24 ff. TVÜ-Bund

Für den Bereich des Bundes gelten die obigen Ausführungen unter 2.2 entsprechend. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Beschäftigten, denen vor dem 1.1.2014 eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und die am 1.1.2014 die höherwertige Tätigkeit weiterhin vorübergehend auszuüben haben. Außerdem sind weiter zu unterscheiden die Fälle, in denen die bisherige Grundeingruppier...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.1 Für Beschäftigte im Bereich der VKA bis zum 28.2.2017

Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, bis zum 28.2.2017 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TVöD) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigten nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 u. 2 TVöD zustehen würde bei dau...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 1 Einleitung

Die neuen Eingruppierungsregelungen der §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sowie die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA sind durch die Änderungstarifverträge Nr. 11 zum TVöD und Nr. 10 zum TVÜ-VKA vom 29.4.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Bereich des Bundes sind die zentralen Eingruppierungsgrundsätze ebenfalls in den §§ 12 und 13 TVöD (Bund) geregelt un...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.4 Anrechnung auf Strukturausgleich

Gleichzeitig haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 7.2.2017 zum TVÜ-VKA und im Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 7.2.2017 zum TVÜ-Bund vereinbart, dass die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD n. F. bei Beschäftigten, die einen Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA oder § 12 TVÜ-Bund erhalten, für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertig...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 11 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 7 Auswirkung auf andere Vorschriften

Durch die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung bleibt die arbeitsvertraglich auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten unberührt. Dies bedeutet, dass die Gewährung der damit verbundenen Zulage Auswirkungen auf andere Vorschriften des TVöD haben kann, die im Hinblick auf bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf die Eingruppierung abstellen oder unabhä...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.5 Überstunden, Zeitzuschläge

Werden im Zusammenhang mit der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit Überstunden (vgl. Stichwort Überstunden) geleistet, so ist zu unterscheiden zwischen Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung – sofern kein Freizeitausgleich erfolgt – (Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD) und Zeitzuschlägen für geleistete Überstunden (vgl. § 8 Abs. 1 lit. a TVöD). Na...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.2 Für Beschäftigte im Bereich der VKA ab dem 1.3.2017

Die stufengleiche Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD n. F. kann ab dem 1.3.2017 durch den Verweis in § 14 Abs. 3 Satz 1 TVöD auf § 17 Abs. 4 TVöD n. F. Auswirkungen auf die Höhe der Zulage der in Entgeltgruppe 9a und höher eingruppierten Beschäftigten haben. Die Höhe der Zulage bemisst sich ab dem 1.3.2017 nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.2 Beschäftigte in Entgeltgruppen 1 bis 8 bis zum 28.2.2018

Das Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung am 1.3.2017 im Bereich der VKA bzw. am 1.3.2014 im Bereich des Bundes hat bis zum 28.2.2018 keinen Einfluss auf die Zulagenberechnung bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Auf die Überleitungstarifverträge wird hingewiesen (vgl. Stichwort Überleitung). Für Beschäftigte der Entgeltgrupp...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.6 Überleitung

Für die in die Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) übergeleiteten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2016 eingruppiert waren, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit besitzstandsgesichert (§ 29a Abs. 1 TVÜ-VKA). Die besitzstandsgesicherte Entgeltgruppe ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt. Eine nur vorübergehend...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 10 Sonderregelungen

Sonderregelungen zu § 14 TVöD sind z. B. enthalten in § 45 Nr. 7 TVöD/BT-V für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind.mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.1 Überleitungsregelungen zur Fortführung und Übertragung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeiten

In der Übergangsphase auf die Regelungen des TVöD sind die Überleitungstarifverträge zu beachten. Hierbei sind verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden: § 10 TVÜ-VKA und § 10 TVÜ-Bund enthalten spezielle Regelungen für Beschäftigte, denen am 30.5.2005 eine Zulage nach § 24 BAT zustand oder wegen der zeitlichen Voraussetzungen des § 24 BAT noch nicht zustand, für die Fortführ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.3 Beschäftigte im Bereich des Bundes ab dem 1.3.2014

Die Höhe der Zulage bemisst sich für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 14 im Bereich des Bundes seit Einführung der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD zum 1.3.2014 nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte, mithin ab diesem Zeitpunkt immer nach stufengleicher Zuordnung.mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.3 Einmonatige Ausübung der höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur, wenn der Beschäftigte die Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hat. Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beginnt und endet jeweils an einem Arbeitstag. Vor Beginn und nach Ende der vorübergehenden Übertragung liegende arbeitsfreie Tage werden nicht angerechnet, soweit z. B. betriebsüblich oder dienstplan...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.4 Ständige Vertretung

Nicht erfasst werden die Fälle der ständigen Vertretung. Dies ist bei der Eingruppierung des ständigen Vertreters schon bei den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen berücksichtigt oder ggf. zu berücksichtigen.[1] Vergleiche hierzu schon z. B. § 51 Abs. 2 TVöD – BT – Krankenhäuser, der eine Funktionszulage zuspricht. Dem BAG nach liegt im Fall der Vertretung grundsätzlich keine ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TVöD ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan der...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2 Nur vorübergehende Übertragung

Ob eine Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird, richtet sich nach gefestigter Rechtsprechung nach dem bei Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers. Dieser kann sich aus den Umständen ergeben, soweit diese dem Beschäftigten erkennbar waren.[1] Eine Beurteilung der Umstände durch eine rückwirkende Betrachtung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig b...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1 Beschäftigte in Entgeltgruppen 9(a) bis 14

6.1.1 Für Beschäftigte im Bereich der VKA bis zum 28.2.2017 Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, bis zum 28.2.2017 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TVöD) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 8 Widerruf/Erlöschen der Übertragung

Die vorübergehende Übertragung muss nicht ausdrücklich widerrufen werden, wenn die Dauer bei der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde oder sich aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses ergibt. So endet in Vertretungsfällen die Übertragung mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Vertretenen oder aber mit dessen endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 4.4 Ende der vorübergehenden Übertragung

Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit endet bei Wegfall des sachlichen Grundes (z. B. bei Urlaubs- oder Krankheitsende des Vertretenen). bei Ablauf der Frist, wenn das Fristende noch vor dem Wegfall des sachlichen Grundes liegt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Beschäftigten bei weiterem Vorliegen des sachlichen Grundes die höherwertige Tätigkei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zur Anlage geeignete Teile des Arbeitslohns

Rz. 75 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Für die vermögenswirksame Anlage kommt nur Arbeitslohn im arbeitsrechtlichen Sinne in Betracht; im Einzelnen > Arbeitslohn Rz 10 f. Der ArbN darf nicht – etwa bei ruhendem Arbeitsverhältnis – eigene Mittel durch den ArbG vermögenswirksam anlegen lassen. Nicht anlegbar sind ferner Beträge, die vom ArbG als Ersatz für Aufwendungen des ArbN gez...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 5 Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO i. d. R. berechtigt, den Abbau von Mehrarbeitsstunden und Überstunden anzuordnen. Im Bereich des TVöD-Verwaltung sowie im Tarifbereich der Länder besteht eine ausdrückliche Tarifregelung, der zufolge Überstunden grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen sind (§ 8 Abs. 1.1 TVöD-Verwaltung b...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 8 Fernbleiben zur Kinderbetreuung wegen Kita- und Schulschließung

Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossen. Eine Notbetreuung wird aufrechterhalten, zunächst nur für die Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sog. Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Nähere Bestimmungen regeln die jeweiligen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise war Grundlage einer solchen Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 3.1 Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ist der Beschäftigte in Kontakt mit einer coronainfizierten Person gekommen, zeigt selbst aber keine Krankheitssymptome, und muss dieser aufgrund behördlicher Anweisung für 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben – dies ist z. B. im Landkreis Heinsberg zu Beginn der Coronavirus-Krise bei über 1.000 Personen der Fall gewesen – kann der Beschäftigte seine geschuldete Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 2 Entgeltfortzahlung bei Krankheitssymptomen, "Verdachtsfall" einer Corona-Infektion

Weist ein Beschäftigter grippeähnliche Symptome auf und ist er aus diesem Grund krankheitsbedingt arbeitsunfähig, so liegt ein "normaler" Fall der Entgeltfortzahlung wegen Erkrankung nach § 22 TVöD/TV-L vor. Bestätigt sich der Verdacht auf Vorliegen einer Corona-Infektion bei gleichzeitigem Abklingen und Verschwinden der Krankheitssymptome und schließt sich für die betroffene...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 6.1.2 Widerruf von bereits genehmigtem Urlaub

Ist der Urlaub bereits genehmigt, besteht kein Recht des Arbeitgebers, den gewährten Urlaub zu widerrufen oder den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückzurufen.[1] In einem besonderen betrieblichen Notfall, wenn kein anderer Ausweg erkennbar ist, dürfte jedoch der Arbeitnehmer ausnahmsweise aufgrund der Treuepflicht gehalten sein, einer vom Arbeitgeber begehrten Rückgängigmachu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 4.1 Schließung des Betriebes durch behördliche Anordnung

Bei Schließung des Betriebs durch behördliche Anordnung bzw. landesgesetzliche Regelung stellt sich die Frage nach dem Entgeltanspruch der Beschäftigten und einem etwaigen Erstattungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Eine eindeutige gesetzliche Regelung besteht für Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) "als Aussch...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.2.1 Voraussetzungen der Verdienstausfallentschädigung

Nach ursprünglichen Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten wird zwischenzeitlich die Notbetreuung erheblich ausgeweitet und unter Beachtung strenger Vorgaben die Betreuung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten schrittweise wieder hochgefahren. Dennoch sind Schulen und Kindertagesstätten von einem Normalbetrieb noch weit entfernt. Hinsichtlich der Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Angemessene Vergütung eines Praxisvertreters

Frage: Das Berufsrecht schreibt in § 69 Abs. 1 StBerG vor, dass Steuerberater zwingend einen allgemeinen Praxisvertreter bestellen müssen, wenn sie länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. Die Vertreterbestellung erfolgt dabei privatrechtlich aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen dem vertretenen Steuerberater und dem Vertreter, der seinersei...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Außertarifliche Unterstützu... / 1 Bezahlte Freistellung zur häuslichen Kinderbetreuung

Als Lösungsmöglichkeit bietet sich hier an nach Möglichkeit Arbeit im Home-Office Abbau von Mehrarbeits-/Überstunden Urlaubsgewährung auf Antrag. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts. Dies beruht auf dem Grundsatz "Ohne Arbeit keinen Lohn" (§§ 326 Abs. 1 BGB, 275 BGB). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz enthält § 616 BGB, wonach in Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Außertarifliche Unterstützu... / 2 Verlängerung der Verfallfrist von Urlaub

Viele Beschäftigte sind derzeit darauf angewiesen, Betreuungstage u. a. über Urlaubstage abzubilden. Hierzu haben sie die Möglichkeit, Resturlaubstage aus dem Jahr 2019 in Anspruch zu nehmen. Andererseits sollen Kommunale Betriebe, die die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten, ihren Personalbedarf flexibel decken können und nicht weiter unter Druck geraten, Resturlau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung mit Sachgrund

– Probezeit Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten die ersten 6 Monate als Probezeit. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Monatsschluss, § 30 Abs. 4 TVöD . Mit der Vorgabe von 6 Monaten Probezeitdauer entspricht die Regelung der auch bei unbefristeten Verhältnissen in § 2 Abs. 4 TVöD vorgegebenen Probezeit. Die dort geschilderten Grundsätze, auch zur...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.7 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG wurden zwischen den Tarifvertragsparteien in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

– § 14 Teilzeit und Befristungsgesetz Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, is...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.1.5 Angabe des Befristungsgrunds im Arbeitsvertrag?

Der Befristungsgrund sollte konkret im Arbeitsvertrag benannt werden. Auch wenn die Rechtsprechung dies nicht stets fordert[1], wird immer wieder verlangt, dass der Mitarbeiter den Befristungsgrund bei Vertragsschluss kennen muss, so bei der Probezeitbefristung (vgl. Punkt 5.2.2) und bei der Befristung auf Wunsch des Mitarbeiters (vgl. Punkt 5.2.12), sowie bei zweckbefristete...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.5.2 Befristetes Probearbeitsverhältnis und anschließende Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG?

In der Literatur wird es z. T. für zulässig gehalten, zunächst ein auf 6 Monate befristetes Probearbeitsverhältnis abzuschließen und anschließend diesen Vertrag für eine weitere Dauer von 24 Monaten nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu verlängern.[255d] Begründet wird dies damit, dass die Gesamtdauer der Befristung von 2 Jahren auf diese Weise nicht überschritten sei. Es wäre zudem mög...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr